Liebe Physiotherapeuten/
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
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unserem Team in Barmbek.
Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
familiäresTeam aus
Physiotherapeuten,Osteopathin,
Chiropraktikerin,
Ernährungsberaterin, Homöopathin
und einer Heilpraktikerin.
Bringe dich gern in unser
ganzheitliches Behandlungskonzept
ein.
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Ar...
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Ein Wechsel von WS1 nach WS2 ist ja Pflicht wenn eine weitere HV ausgestellt wird.
WS1 adRF geht ja nicht.
Soweit ok.
ABER wie sieht es bei EX1 aus?
Nach Ex2 wechseln oder FV EX1 adRF?
Grüße Micha
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micha850 schrieb:
Hallo
Ein Wechsel von WS1 nach WS2 ist ja Pflicht wenn eine weitere HV ausgestellt wird.
WS1 adRF geht ja nicht.
Soweit ok.
ABER wie sieht es bei EX1 aus?
Nach Ex2 wechseln oder FV EX1 adRF?
Grüße Micha
nur weil 6 behandlungen nicht ausreichen ändert sich nicht automatisch die diagnose oder die diagnosengruppe.
>WS1 adRF geht ja nicht.
Soweit ok.<
wo steht das in den heilmittelrichtlinien?
dann dürften die kassen eine ws1 adr oder ex1 adr auch nicht genehmigen.
bei uns werden alle 1er adr angenommen und behandelt.
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AOK Bayern telefoniert und man hat mir folgendes erklärt: bevor eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausgestellt und abgerechnet werden darf muss zunächst immer in die nächst höhere Diagnosegruppe gewechselt werden und hier der Regelfallausgeschöpft werden ( wird z.B. mit Indikationsschlüssel EX1 begonnen muss in EX2 und dann in EX3 gewechselt werden , bevor eine Verordnung außerhalb des Regelfalls möglich ist). Somit sind bei EX1, WS1, AT1, EX2, LY1 keine Verordnungen außerhalb des Regelfalls möglich.
Bei uns (NRW) werden alle WS1 adR abgesetzt! > Erst in die nächst höhere Gruppe.
Weiss es nur nicht bei EX,
werde es aber genauso handhaben bevor es abgesetzt wird.
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micha850 schrieb:
Zum Beispiel:
AOK Bayern telefoniert und man hat mir folgendes erklärt: bevor eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausgestellt und abgerechnet werden darf muss zunächst immer in die nächst höhere Diagnosegruppe gewechselt werden und hier der Regelfallausgeschöpft werden ( wird z.B. mit Indikationsschlüssel EX1 begonnen muss in EX2 und dann in EX3 gewechselt werden , bevor eine Verordnung außerhalb des Regelfalls möglich ist). Somit sind bei EX1, WS1, AT1, EX2, LY1 keine Verordnungen außerhalb des Regelfalls möglich.
Bei uns (NRW) werden alle WS1 adR abgesetzt! > Erst in die nächst höhere Gruppe.
Weiss es nur nicht bei EX,
werde es aber genauso handhaben bevor es abgesetzt wird.
Zum Beispiel:
AOK Bayern telefoniert und man hat mir folgendes erklärt: bevor eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausgestellt und abgerechnet werden darf muss zunächst immer in die nächst höhere Diagnosegruppe gewechselt werden und hier der Regelfallausgeschöpft werden ( wird z.B. mit Indikationsschlüssel EX1 begonnen muss in EX2 und dann in EX3 gewechselt werden , bevor eine Verordnung außerhalb des Regelfalls möglich ist). Somit sind bei EX1, WS1, AT1, EX2, LY1 keine Verordnungen außerhalb des Regelfalls möglich.
Bei uns (NRW) werden alle WS1 adR abgesetzt! > Erst in die nächst höhere Gruppe.
Weiss es nur nicht bei EX,
werde es aber genauso handhaben bevor es abgesetzt wird.
Da erzählen die Kassen Unsinn.
Bei mir haben die auch mal eine Verordnung abgesetzt. Nach einem netten Telefonat mit mir dann nie wieder. Habe mit Klage gedroht und weil die wissen, dass das bei mir keine hohlen Phrasen sind, haben die sofort eingelenkt. Also lass Dich nicht verarschen.
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Wonderwoman schrieb:
micha850 schrieb am 10.3.16 21:57:
Zum Beispiel:
AOK Bayern telefoniert und man hat mir folgendes erklärt: bevor eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausgestellt und abgerechnet werden darf muss zunächst immer in die nächst höhere Diagnosegruppe gewechselt werden und hier der Regelfallausgeschöpft werden ( wird z.B. mit Indikationsschlüssel EX1 begonnen muss in EX2 und dann in EX3 gewechselt werden , bevor eine Verordnung außerhalb des Regelfalls möglich ist). Somit sind bei EX1, WS1, AT1, EX2, LY1 keine Verordnungen außerhalb des Regelfalls möglich.
Bei uns (NRW) werden alle WS1 adR abgesetzt! > Erst in die nächst höhere Gruppe.
Weiss es nur nicht bei EX,
werde es aber genauso handhaben bevor es abgesetzt wird.
Da erzählen die Kassen Unsinn.
Bei mir haben die auch mal eine Verordnung abgesetzt. Nach einem netten Telefonat mit mir dann nie wieder. Habe mit Klage gedroht und weil die wissen, dass das bei mir keine hohlen Phrasen sind, haben die sofort eingelenkt. Also lass Dich nicht verarschen.
PS
nach einer Absetzung wurde auf Widerspruch sofort bezahlt.
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Tempelritter schrieb:
auch bei uns wie bei eMKa da die HMR den Wechsel auf WS2/EX2 nicht vorschreiben oder eine Vo adR bei WS1/EX1 ausschließen.
PS
nach einer Absetzung wurde auf Widerspruch sofort bezahlt.
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morpheus-06 schrieb:
Die Aussage der AOK Bayern ist ja bekannt, stimmen tut sie nicht. Wir haben immer wieder solche Vo. und sie werden immer bezahlt. Mit etwas Glück sogar zuzüglich 40€ und Verzugszinsen :smile:
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eMKa schrieb:
der indikationsschlüssel orientiert sich an beispielhaften diagnosen/diagnosengruppen.
nur weil 6 behandlungen nicht ausreichen ändert sich nicht automatisch die diagnose oder die diagnosengruppe.
>WS1 adRF geht ja nicht.
Soweit ok.<
wo steht das in den heilmittelrichtlinien?
dann dürften die kassen eine ws1 adr oder ex1 adr auch nicht genehmigen.
bei uns werden alle 1er adr angenommen und behandelt.
Im Katalog steht lediglich, dass wenn ein Wechsel in die nächst höhere Diagnosegruppe medizinisch begründet ist, die Verordnungsmenge der Gesamtverordnungsmenge anzurechnen ist. Da steht nirgendwo explizit, dass gewechselt werden muss.
Das Einzige was in der Heilmittel-Richtlinie steht ist, dass wenn sich die Behandlung mit der Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen lässt weitere Behandlungen (u.a. VO.a.d.R.) möglich sind.
Fakt ist, es gibt kein muss und daher sind Absetzungen m. M. nach ungerechtfertigt.
Das es prinzipiell Sinn machen kann in die nächst höhere Gruppe zu wechseln streitet vermutlich niemand ab.
Gruß Dún
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Dúnhan schrieb:
Zum Sachverhalt steht in der Heilmittel-Richtlinie nichts Konkretes.
Im Katalog steht lediglich, dass wenn ein Wechsel in die nächst höhere Diagnosegruppe medizinisch begründet ist, die Verordnungsmenge der Gesamtverordnungsmenge anzurechnen ist. Da steht nirgendwo explizit, dass gewechselt werden muss.
Das Einzige was in der Heilmittel-Richtlinie steht ist, dass wenn sich die Behandlung mit der Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen lässt weitere Behandlungen (u.a. VO.a.d.R.) möglich sind.
Fakt ist, es gibt kein muss und daher sind Absetzungen m. M. nach ungerechtfertigt.
Das es prinzipiell Sinn machen kann in die nächst höhere Gruppe zu wechseln streitet vermutlich niemand ab.
Gruß Dún
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