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geben dir Freiheiten dein Arbeiten
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aber auch auf dich verlassen
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Neben der klassischen Arbeit als
Physiotherapeut/-in in unserem
12-köpfigem jungen und dynamischem
Team, bieten wir dir auf Wunsch die
Möglichkeit, dich als
Kursleiter-...
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Habe ein Absetzung bekommen von der AOK:
Rezept 1: Diagnose : Knie-TEP , Spatik , zerbrale Bewegungsstörung ICD: Z.96.6 IKS: ZN2b Heilmittel: 10x KG-ZNS
Rezept 2 : Diagnose: Knie-TEP, Bewegungsstörungen, Kontrakturen, ICD: Z.96.6 IKS: Ex2a Heilmittel: 6x KG
Rezept 2 wurde abgesetzt mit der Begründung: bei Vorliegen mehrerer Schädigungen/Funktionsstörungen derselben Diagnose kann kein weiteres vorrangiges Heilmittel verordnet werden - die beiden oben genannten Rezepte lösen keinen neuen Regelfall aus
Und noch eine weitere Absetzung:
bei Rezept mit 6x MT hat meine Bürokraft die Patienten unterschreiben lassen und fehlerhafter Weise hinten am Rezept bei dem erhaltenen Heilmittel nicht MT sondern KG eingetragen. AUch mir ist der Fehler vor der Abrechnung nicht aufgefallen. Abgegeben wurde aber MT. Rezept wurde von der AOK einbehalten und komplett abgesetzt mit dem Hinweis, dass eine Korrektur nachträglich nicht mehr zulässig ist.
Habe ich Chancen bei einem Einspruch?
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Maximilian Öller schrieb:
Hallo ! Brauche Hilfe:
Habe ein Absetzung bekommen von der AOK:
Rezept 1: Diagnose : Knie-TEP , Spatik , zerbrale Bewegungsstörung ICD: Z.96.6 IKS: ZN2b Heilmittel: 10x KG-ZNS
Rezept 2 : Diagnose: Knie-TEP, Bewegungsstörungen, Kontrakturen, ICD: Z.96.6 IKS: Ex2a Heilmittel: 6x KG
Rezept 2 wurde abgesetzt mit der Begründung: bei Vorliegen mehrerer Schädigungen/Funktionsstörungen derselben Diagnose kann kein weiteres vorrangiges Heilmittel verordnet werden - die beiden oben genannten Rezepte lösen keinen neuen Regelfall aus
Und noch eine weitere Absetzung:
bei Rezept mit 6x MT hat meine Bürokraft die Patienten unterschreiben lassen und fehlerhafter Weise hinten am Rezept bei dem erhaltenen Heilmittel nicht MT sondern KG eingetragen. AUch mir ist der Fehler vor der Abrechnung nicht aufgefallen. Abgegeben wurde aber MT. Rezept wurde von der AOK einbehalten und komplett abgesetzt mit dem Hinweis, dass eine Korrektur nachträglich nicht mehr zulässig ist.
Habe ich Chancen bei einem Einspruch?
Istz der ICD-CODE bindend für mich und die Kasse oder die ausgeschriebene Diagnose - die ja bei Rezept 1 vom ICD abweicht?
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Maximilian Öller schrieb:
Und was zählt jetzt auf der Verordnung:
Istz der ICD-CODE bindend für mich und die Kasse oder die ausgeschriebene Diagnose - die ja bei Rezept 1 vom ICD abweicht?
Du musst also entscheiden, ob der Patient wegen einem Teil der Diagnose behandelt wirst, der überschneidungsfrei zum anderen Rezept ist.
Wenn die Diagnose gleich ist, hast Du aus meiner Sicht keine Chance, dass Du das Geld bekommst. Ich würde dann aber Einspruch einlegen, wenn die Kasse das Rezept mit dem höchsten Abrechnungswert absetzt.
Dem zweiten Fall kannst Du begegnen, wenn der Patient Dir bestätigt, dass Du MT gemacht hast, es sich hier aber einfach um einen Irrtum gehandelt hat.
Wegen einem ähnlichen Fall bin ich vors Sozialgericht gezogen und die Kasse hat dann gaaaaaaanz schnell bezahlt.
Das Korrekturen nachträglich nicht möglich sind, ist Bullshit, den die Kasse gerne erzählt.
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Wonderwoman schrieb:
Es zählt alles mit zur Diagnose. Die Ärzte schreiben mit dem ICD10 aber auch allen möglichen Kram auf das Rezept, der mit dem eigentlichen zu behandelnden Krankheitsbild nichts zu tun hat. So kommen dann auch mal 6 ICD10 auf das Rezept, die Du dann ALLE der Kasse übermitteln darfst, wenn Du abrechnest.
Du musst also entscheiden, ob der Patient wegen einem Teil der Diagnose behandelt wirst, der überschneidungsfrei zum anderen Rezept ist.
Wenn die Diagnose gleich ist, hast Du aus meiner Sicht keine Chance, dass Du das Geld bekommst. Ich würde dann aber Einspruch einlegen, wenn die Kasse das Rezept mit dem höchsten Abrechnungswert absetzt.
Dem zweiten Fall kannst Du begegnen, wenn der Patient Dir bestätigt, dass Du MT gemacht hast, es sich hier aber einfach um einen Irrtum gehandelt hat.
Wegen einem ähnlichen Fall bin ich vors Sozialgericht gezogen und die Kasse hat dann gaaaaaaanz schnell bezahlt.
Das Korrekturen nachträglich nicht möglich sind, ist Bullshit, den die Kasse gerne erzählt.
Bei Rezept 1 mit IKS Zn2b wurde durch meine Therpeutin eideutig die Spatik behandelt, bei Rezept 2 mit EX2a das Kniegelenk - also gibt es behandlungstechnisch keine Überschneidung. Die Frage ist nur, ob bei die AOK nur nach dem ICD CODE beurteil ( dieser wäre ja gleich ) oder nach der ausgeschrienbene Diagnose ( die ist nicht gleich) ?
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Maximilian Öller schrieb:
Danke für die schnelle Antwort!
Bei Rezept 1 mit IKS Zn2b wurde durch meine Therpeutin eideutig die Spatik behandelt, bei Rezept 2 mit EX2a das Kniegelenk - also gibt es behandlungstechnisch keine Überschneidung. Die Frage ist nur, ob bei die AOK nur nach dem ICD CODE beurteil ( dieser wäre ja gleich ) oder nach der ausgeschrienbene Diagnose ( die ist nicht gleich) ?
ausgeschriebene Diagnose Knie-Tep dazu passt der ICD10 Code Z96.6
Zur MT eindeutig ein Fehler von dir
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aber wenn Dg und IKS stimmen muss doch der ICD nicht kontrolliert werden?! Oder? Der ICD ist für uns ja nicht "prüf-relevant"...-ausser es steht keine Dg drauf.
Gruß
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redbi schrieb:
Hallo Tempelritter,
aber wenn Dg und IKS stimmen muss doch der ICD nicht kontrolliert werden?! Oder? Der ICD ist für uns ja nicht "prüf-relevant"...-ausser es steht keine Dg drauf.
Gruß
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Tempelritter schrieb:
das stimmt, aber für den GKV SH hat der ICD10 Schlüssel immer Vorrang und auf dem Rezept von AT steht die Knie-Tep und der passende ICD10 Schlüssel. Das wäre ein Fall für eine Klage um für uns zu klären was Gültigkeit hat, ICD10 Schlüssel oder die abweichende ausgeschriebene Diagnose.
Die Gehilfen der Kassen lassen Deine Abrechnungsdaten blind durch einen PC prüfen und wenn der ICD10 nicht passt, dann wird das sofort abgelehnt.
Die lesen sich die geschriebene Diagnose nicht durch. Ich hatte den Fall jetzt schon 2 Mal und jedesmal wurde aufgrund meines Widerspruchs bezahlt.
Wenn in diesem Fall zwei verschiedene Krankheitsbilder behandelt wurden und das zu IRGENDEINER Diagnose auf dem Rezept paßt, dann gibt es auch Geld.
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Wonderwoman schrieb:
Oh Mann oh Mann oh Mann... nun legt doch bitte mal diese GKV-Hörigkeit ab.
Die Gehilfen der Kassen lassen Deine Abrechnungsdaten blind durch einen PC prüfen und wenn der ICD10 nicht passt, dann wird das sofort abgelehnt.
Die lesen sich die geschriebene Diagnose nicht durch. Ich hatte den Fall jetzt schon 2 Mal und jedesmal wurde aufgrund meines Widerspruchs bezahlt.
Wenn in diesem Fall zwei verschiedene Krankheitsbilder behandelt wurden und das zu IRGENDEINER Diagnose auf dem Rezept paßt, dann gibt es auch Geld.
Ganz genau so ist es - wie Wonderwoman schreibt.
Fall 2:
Ist schon recht dusselig gelaufen, schon mal über das 4-Augen Prinzip nachdenken!
Aber man kann die VO immer zurückfordern. Es gibt für die GKV keine gesetzliche Rechtfertigung, bei Nichterstattung die VO (die Urkunde) einzubehalten.
=> Nur zwei Absetzungen in diesem Jahr, die nachträglich korrigiert werden konnten.
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JHE schrieb:
Fall 1:
Ganz genau so ist es - wie Wonderwoman schreibt.
Fall 2:
Ist schon recht dusselig gelaufen, schon mal über das 4-Augen Prinzip nachdenken!
Aber man kann die VO immer zurückfordern. Es gibt für die GKV keine gesetzliche Rechtfertigung, bei Nichterstattung die VO (die Urkunde) einzubehalten.
=> Nur zwei Absetzungen in diesem Jahr, die nachträglich korrigiert werden konnten.
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Tempelritter schrieb:
Das Rezept 1 hat eine falsche Diagnose zum IKS und zum Heilmittel
ausgeschriebene Diagnose Knie-Tep dazu passt der ICD10 Code Z96.6
Zur MT eindeutig ein Fehler von dir
Hallo ! Brauche Hilfe:
Habe ein Absetzung bekommen von der AOK:
Rezept 1: Diagnose : Knie-TEP , Spatik , zerbrale Bewegungsstörung ICD: Z.96.6 IKS: ZN2b Heilmittel: 10x KG-ZNS
Rezept 2 : Diagnose: Knie-TEP, Bewegungsstörungen, Kontrakturen, ICD: Z.96.6 IKS: Ex2a Heilmittel: 6x KG
Rezept 2 wurde abgesetzt mit der Begründung: bei Vorliegen mehrerer Schädigungen/Funktionsstörungen derselben Diagnose kann kein weiteres vorrangiges Heilmittel verordnet werden - die beiden oben genannten Rezepte lösen keinen neuen Regelfall aus
Und noch eine weitere Absetzung:
bei Rezept mit 6x MT hat meine Bürokraft die Patienten unterschreiben lassen und fehlerhafter Weise hinten am Rezept bei dem erhaltenen Heilmittel nicht MT sondern KG eingetragen. AUch mir ist der Fehler vor der Abrechnung nicht aufgefallen. Abgegeben wurde aber MT. Rezept wurde von der AOK einbehalten und komplett abgesetzt mit dem Hinweis, dass eine Korrektur nachträglich nicht mehr zulässig ist.
Moin,
Du hast ja bestimmt ne Kopie der abgesetzten HMV bekommen.
Auf der Kopie die Änderungen eintragen, vom Pat jeweils nochmal unterschreiben lassen und als Neueinreichung deklarieren.
Ging bisher immer durch ! :wink:
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dhammann1 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 12.11.14 11:58:
Hallo ! Brauche Hilfe:
Habe ein Absetzung bekommen von der AOK:
Rezept 1: Diagnose : Knie-TEP , Spatik , zerbrale Bewegungsstörung ICD: Z.96.6 IKS: ZN2b Heilmittel: 10x KG-ZNS
Rezept 2 : Diagnose: Knie-TEP, Bewegungsstörungen, Kontrakturen, ICD: Z.96.6 IKS: Ex2a Heilmittel: 6x KG
Rezept 2 wurde abgesetzt mit der Begründung: bei Vorliegen mehrerer Schädigungen/Funktionsstörungen derselben Diagnose kann kein weiteres vorrangiges Heilmittel verordnet werden - die beiden oben genannten Rezepte lösen keinen neuen Regelfall aus
Und noch eine weitere Absetzung:
bei Rezept mit 6x MT hat meine Bürokraft die Patienten unterschreiben lassen und fehlerhafter Weise hinten am Rezept bei dem erhaltenen Heilmittel nicht MT sondern KG eingetragen. AUch mir ist der Fehler vor der Abrechnung nicht aufgefallen. Abgegeben wurde aber MT. Rezept wurde von der AOK einbehalten und komplett abgesetzt mit dem Hinweis, dass eine Korrektur nachträglich nicht mehr zulässig ist.
Moin,
Du hast ja bestimmt ne Kopie der abgesetzten HMV bekommen.
Auf der Kopie die Änderungen eintragen, vom Pat jeweils nochmal unterschreiben lassen und als Neueinreichung deklarieren.
Ging bisher immer durch ! :wink:
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Ramona Völlkopf schrieb:
Nimm deine eigene Kopie oder lass sie von deinem Abrechnungszentrum schicken.
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Maximilian Öller schrieb:
Nein, Kopien von abgesetzten Rezepten gibts bei der AOK nicht
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