Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Nun wo jeder mittels eines Selbstauskunftsbogens eine Praxisgenehmigung erhält, wobei weder die Zertifikate noch die Berufsurkunde beglaubigte Kopien sind, also Betrug super einfach ist.....macht man solche Prüfungen, die ja wohl nur den einen Sinn haben nämlich die PTs um ihr sauer verdientes Geld bringen.
Ein Kollege hat eine Absetzung von Emmendingen über 10 000 Euro, weil er mit einem falschen Indikationsschlüssel eine HB Patientin behandelt hat, immer mit dem Glauben das Rezept sei richtig. Der Arzt verweigert nun eine Änderung.
Wenn wir im laufenden Jahr eine Absetzung erhalten ist das schon sehr ärgerlich, aber wenn es nun bereits über 3 Jahre zurückliegt, muss ich sagen, dass ein solcher Vertragspartner für mich ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Ich weiß nicht, ob wir nicht nächsten Monat 5000 Euro Absetzung haben oder mehr. Das Geld habe ich ja schon längst ausgegeben, versteuert etc.
Also ich habe keine Lust mehr auf diese Korintenkackerei und warte ab, was mit der Landesverband und Optica am Montag zu diesen Vorfällen sagen. Aber ich habe auch kein Problem den IKK Classic Patienten zu sagen, dass ich in Zukunft keine Zeit mehr habe. So einfach ist das eben in Zeiten von Fachkräftemangel.
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di schrieb:
Wir haben heute auch eine Absetzung der IKK Classic bekommen, für ein Rezept aus dem Jahr 2015. Mir wurden 112 Euro von meinem neuen Honorar gleich abgezogen. Daraufhin habe ich in Emmendingen angerufen und gefragt was das für neue Marotten sind. Daraufhin die Antwort: Die IKK classic hat angeordnet alle Rezepte der letzten 4 Jahre rückwirkend zu prüfen. Brauchen die Geld?
Nun wo jeder mittels eines Selbstauskunftsbogens eine Praxisgenehmigung erhält, wobei weder die Zertifikate noch die Berufsurkunde beglaubigte Kopien sind, also Betrug super einfach ist.....macht man solche Prüfungen, die ja wohl nur den einen Sinn haben nämlich die PTs um ihr sauer verdientes Geld bringen.
Ein Kollege hat eine Absetzung von Emmendingen über 10 000 Euro, weil er mit einem falschen Indikationsschlüssel eine HB Patientin behandelt hat, immer mit dem Glauben das Rezept sei richtig. Der Arzt verweigert nun eine Änderung.
Wenn wir im laufenden Jahr eine Absetzung erhalten ist das schon sehr ärgerlich, aber wenn es nun bereits über 3 Jahre zurückliegt, muss ich sagen, dass ein solcher Vertragspartner für mich ein unkalkulierbares Risiko darstellt. Ich weiß nicht, ob wir nicht nächsten Monat 5000 Euro Absetzung haben oder mehr. Das Geld habe ich ja schon längst ausgegeben, versteuert etc.
Also ich habe keine Lust mehr auf diese Korintenkackerei und warte ab, was mit der Landesverband und Optica am Montag zu diesen Vorfällen sagen. Aber ich habe auch kein Problem den IKK Classic Patienten zu sagen, dass ich in Zukunft keine Zeit mehr habe. So einfach ist das eben in Zeiten von Fachkräftemangel.
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- wir haben die BKK firmus "gefressen" und überlegen grade ob wir für deren Versicherte in Zukunft noch Zeiten haben...
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therapeutin schrieb:
siehe Verträge mit den Kassen ,wie lange können sie zurückfordern
@ Morpheus arbeitest Du für die GKV? Hast Du keine Mitarbeiter die Fehler machen? Selbst schuld bin ich also woher weißt Du welchen Wissensstand ich habe? Ich finde Deine Aussage sehr unprofessionell und mir fehlt die Augenhöhe.
@ Andreas ich bin dabei! Ich würde gerne mal etwas dagegen tun. Wir müssen und gemeinsam wehren...nur mal angenommen was wäre wenn Deutschlandweit die PT keine Zeit mehr für IKK Patienten haben? Soll die IKK doch eigene Praxen eröffnen und sich mit dem Verordnungsverhalten rumschlagen.
Für alle Anderen
Ehrlich gesagt vermisse ich die Zeiten wo wir in Ruhe arbeiten konnten. Die Ärzte verordnen immer noch katastrophal fehlerhaft. Es sind zu viele Änderungen. Momentan gibt es viele Artikel in den Zeitungen über schlechte Bezahlung aber kaum etwas darüber, dass wir auch diesen Prüfungen unterlegen sind. Ich prüfe auch nicht jeden Fall und die Abrechnung macht eine Mitarbeiterin, es ist nicht deren Geld.
Ich bin der Meinung das ist erst der Anfang. Ich habe es auch mitgemacht als die AOK mit den Prüfungen angefangen hat. Die anderen Kassen haben still beobachtet. Dann als die AOK erfolgreich war, haben sie nachgezogen. Was ist wenn die anderen Kassen auch ihre Prüfpflicht der letzten 4 Jahre gelten macht. Nicht jeder von uns ist so ein toller Unternehmer wie Morpheus ;)
Ich bin auch der Meinung, die Verbände haben da etwas versäumt, einen Rahmenvertrag so zu gestalten ist der absolute Alptraum. Ich finde wenn wir eine Prüfplicht haben, sollen die doch auch eine sofortige Prüfpflicht haben. Was haben wir eigentlich mit dem falschen Verordnungsverhalten überhaupt zu tun? Schweinerei...und lass ich mir nicht gefallen.
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di schrieb:
@ Therapeutin seit 2001 bin ich selbständig. Ich kenne auch die guten Zeiten, wo es keinerlei Schwierigkeiten gab. Und die Rahmenverträge kenne ich auch. Ich finden Deinen Beitrag sehr befürwortend für die Vorfälle.
@ Morpheus arbeitest Du für die GKV? Hast Du keine Mitarbeiter die Fehler machen? Selbst schuld bin ich also woher weißt Du welchen Wissensstand ich habe? Ich finde Deine Aussage sehr unprofessionell und mir fehlt die Augenhöhe.
@ Andreas ich bin dabei! Ich würde gerne mal etwas dagegen tun. Wir müssen und gemeinsam wehren...nur mal angenommen was wäre wenn Deutschlandweit die PT keine Zeit mehr für IKK Patienten haben? Soll die IKK doch eigene Praxen eröffnen und sich mit dem Verordnungsverhalten rumschlagen.
Für alle Anderen
Ehrlich gesagt vermisse ich die Zeiten wo wir in Ruhe arbeiten konnten. Die Ärzte verordnen immer noch katastrophal fehlerhaft. Es sind zu viele Änderungen. Momentan gibt es viele Artikel in den Zeitungen über schlechte Bezahlung aber kaum etwas darüber, dass wir auch diesen Prüfungen unterlegen sind. Ich prüfe auch nicht jeden Fall und die Abrechnung macht eine Mitarbeiterin, es ist nicht deren Geld.
Ich bin der Meinung das ist erst der Anfang. Ich habe es auch mitgemacht als die AOK mit den Prüfungen angefangen hat. Die anderen Kassen haben still beobachtet. Dann als die AOK erfolgreich war, haben sie nachgezogen. Was ist wenn die anderen Kassen auch ihre Prüfpflicht der letzten 4 Jahre gelten macht. Nicht jeder von uns ist so ein toller Unternehmer wie Morpheus ;)
Ich bin auch der Meinung, die Verbände haben da etwas versäumt, einen Rahmenvertrag so zu gestalten ist der absolute Alptraum. Ich finde wenn wir eine Prüfplicht haben, sollen die doch auch eine sofortige Prüfpflicht haben. Was haben wir eigentlich mit dem falschen Verordnungsverhalten überhaupt zu tun? Schweinerei...und lass ich mir nicht gefallen.
(...)Die Ärzte verordnen immer noch katastrophal fehlerhaft. (...) Ich prüfe auch nicht jeden Fall und die Abrechnung macht eine Mitarbeiterin, es ist nicht deren Geld.
(...)
Zum zweiten Satz: die Flüchtigkeitsfehler auf dem Weg zur Abrechnung werden sich sehr schnell erledigt haben wenn es einen Bonus für wenig (vermeidbare) Rückläufer gibt. Hinten KG+HB eingetragen obwohl vorne kein HB angekreuzt ist? Sowas darf einfach nicht verschickt werden, kann passieren, ja, darf aber nicht. Wenn das Gehalt gleich ist egal ob's entdeckt wurde oder nicht wird das halt übersehen ... Gehalt kürzen ist schwierig, Zulagen für anständig erledigte Arbeit aber sehr motivationsfördernd ;)
Zum ersten Satz: die Ärzte haben doch mittlerweile eine zertifiziert-fehlerfreie Software :kissing_closed_eyes:
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Papa Alpaka schrieb:
di schrieb am 3.2.19 20:36:
(...)Die Ärzte verordnen immer noch katastrophal fehlerhaft. (...) Ich prüfe auch nicht jeden Fall und die Abrechnung macht eine Mitarbeiterin, es ist nicht deren Geld.
(...)
Zum zweiten Satz: die Flüchtigkeitsfehler auf dem Weg zur Abrechnung werden sich sehr schnell erledigt haben wenn es einen Bonus für wenig (vermeidbare) Rückläufer gibt. Hinten KG+HB eingetragen obwohl vorne kein HB angekreuzt ist? Sowas darf einfach nicht verschickt werden, kann passieren, ja, darf aber nicht. Wenn das Gehalt gleich ist egal ob's entdeckt wurde oder nicht wird das halt übersehen ... Gehalt kürzen ist schwierig, Zulagen für anständig erledigte Arbeit aber sehr motivationsfördernd ;)
Zum ersten Satz: die Ärzte haben doch mittlerweile eine zertifiziert-fehlerfreie Software :kissing_closed_eyes:
Nach einem Telefonat mit Herrn Hein heute von der Rechtsberatung sind diese Absetzungen gar nicht so rechtens, wie hier in dem Forum angenommen wird. Er war der Ansicht, dass man vor dem Sozialgericht sogar gute Chancen hat.
Was man konkret tun kann:
1. Alle Patienten zur IKK schicken und eine Genehmigung seitens der Kasse einholen
2. Den Rahmenvertrag mit der IKK classic zu kündigen.
Der Verband hat bei den Rahmenverhandlungen versucht die Verjährungsfrist geringer zu halten, die Kassen haben sich nicht darauf eingelassen. Die oberste Stelle der IKK, wo eben diese Dinge verhandelt werden ist in Bielefeld ich habe dazu eine Telefonnummer von einem Verantwortlichen, die ich gerne per PM an Euch zusende. Mit diesem Herrn habe ich heute gesprochen und ihm von meinem weiteren Vorgehen unterrichtet. Es wäre gut, wenn möglichst viele von Euch anrufen, und dem Herrn mal sachlich die Meinung sagen.
Der Verband vertritt nur noch 20% der Mitglieder bundesweit. Das ist eine sehr schwache Vertretung unsererseits. Die Einigkeit fehlt komplett, und somit auch die Stärke.
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di schrieb:
Ja eine Bonuszahlung gibt es bei uns auch meine Erfahrung ist jedoch Geld ist nur ein kurzfristiger Motivator. Es fördert keine extrinsische Motivation. Und wie sieht es in diesem Fall konkret aus? Ich sage meiner Mitarbeiterin, wenn 4 Jahre lang keine Rückforderung eintritt, bekommt sie einen Bonus? Nein wir werden uns der Abrechnung als Chefs wieder selber annehmen müssen.
Nach einem Telefonat mit Herrn Hein heute von der Rechtsberatung sind diese Absetzungen gar nicht so rechtens, wie hier in dem Forum angenommen wird. Er war der Ansicht, dass man vor dem Sozialgericht sogar gute Chancen hat.
Was man konkret tun kann:
1. Alle Patienten zur IKK schicken und eine Genehmigung seitens der Kasse einholen
2. Den Rahmenvertrag mit der IKK classic zu kündigen.
Der Verband hat bei den Rahmenverhandlungen versucht die Verjährungsfrist geringer zu halten, die Kassen haben sich nicht darauf eingelassen. Die oberste Stelle der IKK, wo eben diese Dinge verhandelt werden ist in Bielefeld ich habe dazu eine Telefonnummer von einem Verantwortlichen, die ich gerne per PM an Euch zusende. Mit diesem Herrn habe ich heute gesprochen und ihm von meinem weiteren Vorgehen unterrichtet. Es wäre gut, wenn möglichst viele von Euch anrufen, und dem Herrn mal sachlich die Meinung sagen.
Der Verband vertritt nur noch 20% der Mitglieder bundesweit. Das ist eine sehr schwache Vertretung unsererseits. Die Einigkeit fehlt komplett, und somit auch die Stärke.
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FSchulze schrieb:
Schweinerei sowas!
- wir haben die BKK firmus "gefressen" und überlegen grade ob wir für deren Versicherte in Zukunft noch Zeiten haben...
Unberechtigte Absetzungen musst du dir nicht gefallen lassen, Widerspruch + Verzugspauschale + Verzugszinsen oder gleich zum Anwalt und auf Erstattung klagen. Nur so kann man den Kassen Paroli bieten.
Die Fristen stehen in deinen RV, also nachlese und prüfen.
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Deshalb könnte es gut sein, dass in diesem Jahr Rückforderungen für 2015/16/17/18 nach und nach aufschlagen werden. Auch ist noch nicht sicher welche Kassen sich da anschließen werden.
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tom1350 schrieb:
Ich habe ein ungutes Gefühl. Jetzt trudeln Rückforderungen von 2015 rein. Es scheint absehbar, dass ab 2020 neue einheitliche Rahmenvereinbarungen kommen werden, also maximal 1 Jahr Rückforderung, eher aber 6 Monate, wie beim VdeK.
Deshalb könnte es gut sein, dass in diesem Jahr Rückforderungen für 2015/16/17/18 nach und nach aufschlagen werden. Auch ist noch nicht sicher welche Kassen sich da anschließen werden.
Egal, was man von unseren Berufsverbänden hält; ich werde nach diesen Empfehlungen vom ZVK (s.u.) vorgehen...
Es wäre gut, wenn wir hier eine Gruppe Gleichgesinnter finden würden, die sich mit ihrem Vorgehen abspricht und über die Erfahrungen austauschen würde. Gemeinsam sind wir stärker :blush:
Wer hat Interesse mit zu machen?
Herzliche Grüße
Andreas
Dies schreibt der ZVK dazu:
IKK classic Rückforderung
(Quelle: Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Landesverband Baden-Württemberg // News (regional) // Einzelansicht )
IKK classic – Absetzungswelle bringt Praxen in Not
Die Geschäftsstelle von PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg wird seit einigen Wochen sehr häufig mit Anrufen von Mitgliedern konfrontiert, bei denen es um Rückforderungsverlangen der IKK classic über das Abrechnungszentrum Emmendingen geht. Immer häufiger werden nun ohne vorherige Ankündigung sofort Absetzungen vorgenommen.
Aktuell geht es um Zahlungen, die im Jahr 2015, wie ausdrücklich festgestellt wird, nach Prüfung durch das Abrechnungszentrum Emmendingen bzw. durch die IKK classic für berechtigt gehalten und deshalb bezahlt wurden, nun aber im Rahmen einer Nachprüfung für unberechtigt gehalten werden und deshalb von der Physiotherapiepraxis zu Unrecht abgerechnet worden sein sollen.
Praxen, die gegenüber der IKK classic oder gegenüber dem Abrechnungszentrum Emmendingen wegen Rückforderungsverlangen oder Absetzungen dort erbost und verärgert schriftlich oder telefonisch intervenieren, werden entweder ignoriert oder mit standardisierten Schreiben abgefertigt.
Die Rechtslage
Hier gilt es hinsichtlich der von der IKK classic benannten Absetzungsgründe sorgfältig wie folgt zu unterscheiden:
1. Der Absetzungsgrund ist gar kein Absetzungsgrund:
Beispiele:
• 12 Wochen-Frist bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls (behandlungsfreies Intervall)
• Massageverordnungen bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls
• Eine Erstverordnung wäre erforderlich gewesen, weil ein anderer Arzt verordnet hat.
2. Für den angeblichen Absetzungsgrund besteht keine Prüfpflicht der Praxis:
Es versteht sich von selbst, dass in diesen Fällen ein Rückzahlungsverlangen unbegründet und unzulässig, eine bereits erfolgte Absetzung schlicht rechtswidrig ist.
3. Es liegt tatsächlich ein Verordnungsfehler vor, für den auch eine Prüfpflicht der Praxis besteht (z.B. Heilmittel passt nicht zum Indikationsschlüssel) und ein Absetzungsgrund somit tatsächlich vorliegt:
Im Jahr 2019 für Zahlungen von fehlerhaften Verordnungen aus dem Jahr 2015 Rückzahlung zu fordern bzw. die im Jahr 2015 geleisteten Zahlungen von jetzigen Abrechnungen abzusetzen, dürfte jedenfalls rechtsmissbräuchlich sein, denn:
Eine Krankenkasse, die ausdrücklich feststellt, dass eine Rechnungsstellung in 2015 geprüft und bezahlt worden ist, stellt damit klar, dass sie gerade NICHT, wie der maßgebende Rahmenvertrag schreibt, „im Vertrauen auf die sachliche und rechnerische Richtigkeit“ gezahlt hat – und im Fall der späteren Feststellung, dass eine sachliche oder rechnerische Richtigkeit nicht besteht, selbstverständlich noch nicht verjährte, unberechtigte Zahlungen NICHT zurückfordern kann.
Eine Krankenkasse, die ausdrücklich feststellt, dass geprüft wurde, bringt im Falle der Zahlung klar zum Ausdruck, dass entweder die Verordnung für korrekt angesehen oder dass diese Verordnung zwar fehlerhaft ist, aber aus Kulanz gezahlt wurde.
In beiden Fällen kann eine Krankenkasse dann aber nicht Jahre später die geleistete Zahlung zurückfordern oder diese geleistete Zahlung gar von Folgerechnungen der Praxis absetzen – ein solcher Anspruch bzw. ein solches Recht besteht nach verbandlicher Rechtsauffassung entweder gar nicht oder es wäre jedenfalls rechtsmissbräuchlich, einen solchen Anspruch durch Absetzung durchzusetzen.
Eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Thema existiert jedoch nicht.
Handlungsoptionen
Einen Rechtsbehelf im Sinne eines Widerspruchs oder Einspruchs gibt es in diesem Fall nicht – es schadet aber auch nicht, wenn Sie einen solchen einlegen (abgesehen davon, dass es Arbeit macht, Zeit und Nerven kostet).
Sie werden auf Ihre schriftliche oder telefonische Intervention im besten Fall ein standardisiertes Schreiben erhalten, in dem die IKK classic Ihnen mitteilt, dass diese auf ihrem Rechtsstandpunkt beharrt – es kann aber auch sein, dass Sie von der IKK classic schlicht ignoriert werden.
Ob eine Intervention über einen Rechtsanwalt zielführend ist, eine außergerichtliche Klärung in Ihrem Sinne herbeizuführen, können wir nicht beurteilen – gerne versuchen Sie das aber.
Sollten Sie außergerichtlich erfolglos bleiben, bleiben jeder einzelnen Praxis leider nur zwei Möglichkeiten übrig:
1. Die Absetzung zähneknirschend aktzeptieren oder
2. Ihre Ansprüche vor dem Sozialgericht geltend machen.
Eine häufig von den betroffenen Praxen angemahnte oder erwartete Verbandsklage geht vor Sozialgerichten genauso wenig, wie eine Sammelklage!
Die Möglichkeit, Klage zu erheben, muss durch die einzelne Praxis erfolgen.
Dafür können/sollten Sie sich aber Zeit lassen – Sie haben nämlich vier Jahre Zeit, eine solche Klage einzureichen!
Zeit lassen sollten Sie sich auch deshalb, um abzuwarten, ob nicht weitere Absetzungen hinzukommen, man also nicht wegen einer relativ geringen Summe klagen muss, sondern der Klagbetrag eine gerichtliche Geltendmachung „lohnt“.
Die IKK classic hat bereits angekündigt, auch die Abrechnungen der Jahre 2016 und 2017 nachzuprüfen und dies gegebenenfalls für Absetzungen zu nutzen.
PHYSIO-DEUTSCHLAND – Baden-Württemberg bemüht sich weiterhin um Lösung
Der Vorstand und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle wissen, dass die beschriebene Sachlage für Sie völlig unbefriedigend ist.
Wir wissen das auch deshalb, weil sämtliche bisherigen verbandlichen Bemühungen, mit der IKK classic ins Gespräch zu kommen und eine Klärung im Sinne der Praxen zu finden, durch die IKK classic boykottiert wurden.
Der Vorstand wird sich davon selbstverständlich nicht beeindrucken lassen und weiter auf eine kurzfristige Lösung drängen – sei es durch neuerliche Versuche, mit der IKK classic ins Gespräch zu kommen oder durch Einschaltung der Aufsichtsbehörde zur rechtlichen Beurteilung.
Einen kleinen Appell richten wir aber auch an Sie:
Wir wissen nicht, ob die IKK classic mit dieser Absetzungswelle auch den Versuch unternimmt, das Verhältnis zwischen den Physiotherapeutenverbänden und den Physiotherapeuten zu stören.
Denn bedauerlicherweise richtet sich der völlig berechtigte Ärger und Frust der betroffenen Praxen zum Teil auch gegen die Verbände – was menschlich absolut nachvollziehbar ist, aber absolut keine sachliche Berechtigung hat.
Lassen Sie sich bitte insoweit nicht durch die IKK classic manipulieren. Wir versuchen wirklich alles, um diesem sehr ärgerlichen Treiben der IKK classic in Ihrem Sinne zu begegnen
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Andreas schrieb:
Liebe Kollegen/innen
Egal, was man von unseren Berufsverbänden hält; ich werde nach diesen Empfehlungen vom ZVK (s.u.) vorgehen...
Es wäre gut, wenn wir hier eine Gruppe Gleichgesinnter finden würden, die sich mit ihrem Vorgehen abspricht und über die Erfahrungen austauschen würde. Gemeinsam sind wir stärker :blush:
Wer hat Interesse mit zu machen?
Herzliche Grüße
Andreas
Dies schreibt der ZVK dazu:
IKK classic Rückforderung
(Quelle: Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Landesverband Baden-Württemberg // News (regional) // Einzelansicht )
IKK classic – Absetzungswelle bringt Praxen in Not
Die Geschäftsstelle von PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg wird seit einigen Wochen sehr häufig mit Anrufen von Mitgliedern konfrontiert, bei denen es um Rückforderungsverlangen der IKK classic über das Abrechnungszentrum Emmendingen geht. Immer häufiger werden nun ohne vorherige Ankündigung sofort Absetzungen vorgenommen.
Aktuell geht es um Zahlungen, die im Jahr 2015, wie ausdrücklich festgestellt wird, nach Prüfung durch das Abrechnungszentrum Emmendingen bzw. durch die IKK classic für berechtigt gehalten und deshalb bezahlt wurden, nun aber im Rahmen einer Nachprüfung für unberechtigt gehalten werden und deshalb von der Physiotherapiepraxis zu Unrecht abgerechnet worden sein sollen.
Praxen, die gegenüber der IKK classic oder gegenüber dem Abrechnungszentrum Emmendingen wegen Rückforderungsverlangen oder Absetzungen dort erbost und verärgert schriftlich oder telefonisch intervenieren, werden entweder ignoriert oder mit standardisierten Schreiben abgefertigt.
Die Rechtslage
Hier gilt es hinsichtlich der von der IKK classic benannten Absetzungsgründe sorgfältig wie folgt zu unterscheiden:
1. Der Absetzungsgrund ist gar kein Absetzungsgrund:
Beispiele:
• 12 Wochen-Frist bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls (behandlungsfreies Intervall)
• Massageverordnungen bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls
• Eine Erstverordnung wäre erforderlich gewesen, weil ein anderer Arzt verordnet hat.
2. Für den angeblichen Absetzungsgrund besteht keine Prüfpflicht der Praxis:
Es versteht sich von selbst, dass in diesen Fällen ein Rückzahlungsverlangen unbegründet und unzulässig, eine bereits erfolgte Absetzung schlicht rechtswidrig ist.
3. Es liegt tatsächlich ein Verordnungsfehler vor, für den auch eine Prüfpflicht der Praxis besteht (z.B. Heilmittel passt nicht zum Indikationsschlüssel) und ein Absetzungsgrund somit tatsächlich vorliegt:
Im Jahr 2019 für Zahlungen von fehlerhaften Verordnungen aus dem Jahr 2015 Rückzahlung zu fordern bzw. die im Jahr 2015 geleisteten Zahlungen von jetzigen Abrechnungen abzusetzen, dürfte jedenfalls rechtsmissbräuchlich sein, denn:
Eine Krankenkasse, die ausdrücklich feststellt, dass eine Rechnungsstellung in 2015 geprüft und bezahlt worden ist, stellt damit klar, dass sie gerade NICHT, wie der maßgebende Rahmenvertrag schreibt, „im Vertrauen auf die sachliche und rechnerische Richtigkeit“ gezahlt hat – und im Fall der späteren Feststellung, dass eine sachliche oder rechnerische Richtigkeit nicht besteht, selbstverständlich noch nicht verjährte, unberechtigte Zahlungen NICHT zurückfordern kann.
Eine Krankenkasse, die ausdrücklich feststellt, dass geprüft wurde, bringt im Falle der Zahlung klar zum Ausdruck, dass entweder die Verordnung für korrekt angesehen oder dass diese Verordnung zwar fehlerhaft ist, aber aus Kulanz gezahlt wurde.
In beiden Fällen kann eine Krankenkasse dann aber nicht Jahre später die geleistete Zahlung zurückfordern oder diese geleistete Zahlung gar von Folgerechnungen der Praxis absetzen – ein solcher Anspruch bzw. ein solches Recht besteht nach verbandlicher Rechtsauffassung entweder gar nicht oder es wäre jedenfalls rechtsmissbräuchlich, einen solchen Anspruch durch Absetzung durchzusetzen.
Eine höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Thema existiert jedoch nicht.
Handlungsoptionen
Einen Rechtsbehelf im Sinne eines Widerspruchs oder Einspruchs gibt es in diesem Fall nicht – es schadet aber auch nicht, wenn Sie einen solchen einlegen (abgesehen davon, dass es Arbeit macht, Zeit und Nerven kostet).
Sie werden auf Ihre schriftliche oder telefonische Intervention im besten Fall ein standardisiertes Schreiben erhalten, in dem die IKK classic Ihnen mitteilt, dass diese auf ihrem Rechtsstandpunkt beharrt – es kann aber auch sein, dass Sie von der IKK classic schlicht ignoriert werden.
Ob eine Intervention über einen Rechtsanwalt zielführend ist, eine außergerichtliche Klärung in Ihrem Sinne herbeizuführen, können wir nicht beurteilen – gerne versuchen Sie das aber.
Sollten Sie außergerichtlich erfolglos bleiben, bleiben jeder einzelnen Praxis leider nur zwei Möglichkeiten übrig:
1. Die Absetzung zähneknirschend aktzeptieren oder
2. Ihre Ansprüche vor dem Sozialgericht geltend machen.
Eine häufig von den betroffenen Praxen angemahnte oder erwartete Verbandsklage geht vor Sozialgerichten genauso wenig, wie eine Sammelklage!
Die Möglichkeit, Klage zu erheben, muss durch die einzelne Praxis erfolgen.
Dafür können/sollten Sie sich aber Zeit lassen – Sie haben nämlich vier Jahre Zeit, eine solche Klage einzureichen!
Zeit lassen sollten Sie sich auch deshalb, um abzuwarten, ob nicht weitere Absetzungen hinzukommen, man also nicht wegen einer relativ geringen Summe klagen muss, sondern der Klagbetrag eine gerichtliche Geltendmachung „lohnt“.
Die IKK classic hat bereits angekündigt, auch die Abrechnungen der Jahre 2016 und 2017 nachzuprüfen und dies gegebenenfalls für Absetzungen zu nutzen.
PHYSIO-DEUTSCHLAND – Baden-Württemberg bemüht sich weiterhin um Lösung
Der Vorstand und die Mitarbeiter der Geschäftsstelle wissen, dass die beschriebene Sachlage für Sie völlig unbefriedigend ist.
Wir wissen das auch deshalb, weil sämtliche bisherigen verbandlichen Bemühungen, mit der IKK classic ins Gespräch zu kommen und eine Klärung im Sinne der Praxen zu finden, durch die IKK classic boykottiert wurden.
Der Vorstand wird sich davon selbstverständlich nicht beeindrucken lassen und weiter auf eine kurzfristige Lösung drängen – sei es durch neuerliche Versuche, mit der IKK classic ins Gespräch zu kommen oder durch Einschaltung der Aufsichtsbehörde zur rechtlichen Beurteilung.
Einen kleinen Appell richten wir aber auch an Sie:
Wir wissen nicht, ob die IKK classic mit dieser Absetzungswelle auch den Versuch unternimmt, das Verhältnis zwischen den Physiotherapeutenverbänden und den Physiotherapeuten zu stören.
Denn bedauerlicherweise richtet sich der völlig berechtigte Ärger und Frust der betroffenen Praxen zum Teil auch gegen die Verbände – was menschlich absolut nachvollziehbar ist, aber absolut keine sachliche Berechtigung hat.
Lassen Sie sich bitte insoweit nicht durch die IKK classic manipulieren. Wir versuchen wirklich alles, um diesem sehr ärgerlichen Treiben der IKK classic in Ihrem Sinne zu begegnen
„Die IKK classic hat bereits angekündigt, auch die Abrechnungen der Jahre 2016 und 2017 nachzuprüfen und dies gegebenenfalls für Absetzungen zu nutzen."
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tom1350 schrieb:
Ich finde die Argumentation der Rechtsauffassung durch Physio Deutschland etwas dürftig und wenig hilfreich. Wahrscheinlich wäre es besser Farbe zu bekennen und ehrlich zu sagen, dass man damals bei Vertragsunterzeichnung als Verband nicht mit solchen Konsequenzen gerechnet bzw. einfach gepennt hat. Jetzt haben wir den Salat und die meisten PI werden sich mit den Absetzungen abfinden. Hoffentlich ist das nicht erst der Anfang...
„Die IKK classic hat bereits angekündigt, auch die Abrechnungen der Jahre 2016 und 2017 nachzuprüfen und dies gegebenenfalls für Absetzungen zu nutzen."
Die Kasse müsste dann die Rückforderung direkt an die Praxis stellen.
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Lamaca schrieb:
Kann man z.B. Optica verbieten, dass Rückzahlungsforderungen direkt von der aktuellen Abrechnung abgezogen werden, sich die Kasse also direkt mit dem Heilmittelerbringer auseinander setzen muss ?
Die Kasse müsste dann die Rückforderung direkt an die Praxis stellen.
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Leni C. schrieb:
Ich denke nicht , denn Optica kriegt es ja erst mal weniger von der Kasse bezahlt und gibt dann die Absetzung an dich weiter . Wenn sie das nicht bei dir abziehen würden hättest du ja quasi von ihnen einen kostenlosen Kredit über die abgezogene Summe .
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Lamaca schrieb:
Das macht Sinn, wäre ja auch zu einfach gewesen.
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kvet schrieb:
Aber das wird ja jetzt alles besser.
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Charlotte 11 schrieb:
Wie reagiert das Bundesversicherungsamt auf solche Beschwerden????
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di schrieb:
Der Verband hat das Bundesversicherungsamt informiert. Eine Reaktion steht noch aus. Fakt ist bevor man eine Rechnung bezahlt, prüft man sie und mit der Zahlung erklärt man sich einverstanden. Mir ist es unbegreiflich, wie eine Kasse 3 Jahre das gleiche Rezept durchwinkt und dann 3 Jahre auf ein Mal abzieht. Mein Kollege hat mittlerweile schon 1000 Euro für einen Anwalt ausgegeben.
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morpheus-06 schrieb:
Berechtigte Absetzungen musst du dir gefallen lassen, selbst schuld wenn man nicht 100%ig prüft und man weder die HMR noch die RV inkl. aller Anlagen kennt und beachtet.
Unberechtigte Absetzungen musst du dir nicht gefallen lassen, Widerspruch + Verzugspauschale + Verzugszinsen oder gleich zum Anwalt und auf Erstattung klagen. Nur so kann man den Kassen Paroli bieten.
Die Fristen stehen in deinen RV, also nachlese und prüfen.
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