ID: 1200_000396
Die Vitos Klinik für forensische
Psychiatrie Hadamar mit 192 Betten
ist eine Einrichtung des
Maßregel-vollzugs, in der
suchtkranke Straftäter, die nach
"§ 64 StGB verurteilt sind, oder
psychisch erkrankte Straftäter,
die nach "§ 63 StGB verurteilt
sind, untergebracht werden.
Für unsere Arbeitstherapie am
Standort Hadamar suchen wir Dich,
im Rahmen einer
Krankheitsvertre-tung zunächst
befristet für 2 Jahre, zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Aufgaben
• Versorg...
Die Vitos Klinik für forensische
Psychiatrie Hadamar mit 192 Betten
ist eine Einrichtung des
Maßregel-vollzugs, in der
suchtkranke Straftäter, die nach
"§ 64 StGB verurteilt sind, oder
psychisch erkrankte Straftäter,
die nach "§ 63 StGB verurteilt
sind, untergebracht werden.
Für unsere Arbeitstherapie am
Standort Hadamar suchen wir Dich,
im Rahmen einer
Krankheitsvertre-tung zunächst
befristet für 2 Jahre, zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Aufgaben
• Versorg...
auch auf die Gefahr hin, dass ich nun verbal gesteinigt werde, weil das doch unbedingt bekannt sein müsste/ich es da oder dort nachlesen könnte etc. , möchte ich trotzdem einige Fragen stellen, die mich beschäftigen...
Wie schon mehrfach geschrieben, war ich bis vor Kurzem Freie Mitarbeiterin in einer bayerischen Praxis.
Mir ist klar, dass ich nun (ohne diese Praxis) keine gesetzlich versicherten Patienten mehr behandeln darf.
Unter welchen Voraussetzungen darf ich denn Privat-Patienten behandeln?
Was genau ist denn ein Privat-Patient? Was bedeutet "Beihilfe"?
Wie muss ich die Rechnung stellen bzw. was muss auf der Rechnung stehen, damit diese Patienten die Gebühren der an mich bezahlten Behandlungen von ihrer Kasse erstattet bekommen?
Wo darf ich die Patienten behandeln?
Ich freue mich auf Eure Antworten, die mir bei der Klärung meiner Fragen weiterhelfen.
MfG Nadine
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nadine meier schrieb:
Liebe Kollegen,
auch auf die Gefahr hin, dass ich nun verbal gesteinigt werde, weil das doch unbedingt bekannt sein müsste/ich es da oder dort nachlesen könnte etc. , möchte ich trotzdem einige Fragen stellen, die mich beschäftigen...
Wie schon mehrfach geschrieben, war ich bis vor Kurzem Freie Mitarbeiterin in einer bayerischen Praxis.
Mir ist klar, dass ich nun (ohne diese Praxis) keine gesetzlich versicherten Patienten mehr behandeln darf.
Unter welchen Voraussetzungen darf ich denn Privat-Patienten behandeln?
Was genau ist denn ein Privat-Patient? Was bedeutet "Beihilfe"?
Wie muss ich die Rechnung stellen bzw. was muss auf der Rechnung stehen, damit diese Patienten die Gebühren der an mich bezahlten Behandlungen von ihrer Kasse erstattet bekommen?
Wo darf ich die Patienten behandeln?
Ich freue mich auf Eure Antworten, die mir bei der Klärung meiner Fragen weiterhelfen.
MfG Nadine
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lexa schumanski schrieb:
" Beihilfe" hat gute Aussichten das Unwort des Jahres zu werden (zumindest bei uns) ist eigendlich die Bezeichnung des Versichternstatus (Kasse) für dich ohne Intresse da Du sicher deine Preis selbst bestimmst.
> Unter welchen Voraussetzungen darf ich denn Privat-Patienten
> behandeln?
Man braucht geeignete Räumlichkeiten bei denen man die Vermietererlaubnis evtl. Auflagen von Bau-und Gesundheitsamt erfüllen muss. Das müsste man also vor Ort klären. Spez. Zulassungskriterien wie bei GKV-Patienten gibt es nicht.
> Was genau ist denn ein Privat-Patient? Was bedeutet
> \"Beihilfe\"?
Grundsätzlich sind Privatpatienten alle Patienten mit oder ohne ärztl. Verordnung, die Ihre Behandlung (zunächst) selbst bezahlen. Man macht mit Ihnen eine Honorarvereinbarung die für beide Seiten verbindlich ist.
Es gibt 4 Formen:
1. reine Selbstzahler ohne Erstattungsanspruch
2. Reine PKV Patienten
3. Beihilfeberechtige Pat. (erhalten ihre Erstattung anteilig von der Beihilfe und ihrer PKV)
4. gesetzlich versicherte Privatzahler die mit ihrer GKV einen Vertrag haben der eine Erstattung zu Kassensätzen regelt.
Bei Pat. von2-4 gibt es in Einzelfällen eine vertragliche Bestimmung, die eine Erstattung nur dann vorsieht wenn die Behandlung in einer kassenzugelassenen Praxis durchgeführt wurde. Das wäre für diese Leute vorab zu klären.
> Wie muss ich die Rechnung stellen bzw. was muss auf der
> Rechnung stehen, damit diese Patienten die Gebühren der an mich
> bezahlten Behandlungen von ihrer Kasse erstattet bekommen?
VO im Orginal, dann Rechnung mit relevanten Pat. Daten, die Anwendungen mit dem Anwendungsdatum und natürlich deinem Briefkopf aus dem hervorgeht wo du deine Praxisadresse hast, Name, Beruf, Steuernummer usw.. Vielleicht kennst du eine Privatpatienten der in Therapie ist, lass dir doch seine Rechnung mal zeigen.
Kommentar: Das du dich da noch nicht informieren konntest ist bedenklich und bestätigt die These, dass die wenigsten freien Mitarbeiter wirklich echte Selbständige sind...
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Shakespeare schrieb:
nadine meier schrieb:
> Unter welchen Voraussetzungen darf ich denn Privat-Patienten
> behandeln?
Man braucht geeignete Räumlichkeiten bei denen man die Vermietererlaubnis evtl. Auflagen von Bau-und Gesundheitsamt erfüllen muss. Das müsste man also vor Ort klären. Spez. Zulassungskriterien wie bei GKV-Patienten gibt es nicht.
> Was genau ist denn ein Privat-Patient? Was bedeutet
> \"Beihilfe\"?
Grundsätzlich sind Privatpatienten alle Patienten mit oder ohne ärztl. Verordnung, die Ihre Behandlung (zunächst) selbst bezahlen. Man macht mit Ihnen eine Honorarvereinbarung die für beide Seiten verbindlich ist.
Es gibt 4 Formen:
1. reine Selbstzahler ohne Erstattungsanspruch
2. Reine PKV Patienten
3. Beihilfeberechtige Pat. (erhalten ihre Erstattung anteilig von der Beihilfe und ihrer PKV)
4. gesetzlich versicherte Privatzahler die mit ihrer GKV einen Vertrag haben der eine Erstattung zu Kassensätzen regelt.
Bei Pat. von2-4 gibt es in Einzelfällen eine vertragliche Bestimmung, die eine Erstattung nur dann vorsieht wenn die Behandlung in einer kassenzugelassenen Praxis durchgeführt wurde. Das wäre für diese Leute vorab zu klären.
> Wie muss ich die Rechnung stellen bzw. was muss auf der
> Rechnung stehen, damit diese Patienten die Gebühren der an mich
> bezahlten Behandlungen von ihrer Kasse erstattet bekommen?
VO im Orginal, dann Rechnung mit relevanten Pat. Daten, die Anwendungen mit dem Anwendungsdatum und natürlich deinem Briefkopf aus dem hervorgeht wo du deine Praxisadresse hast, Name, Beruf, Steuernummer usw.. Vielleicht kennst du eine Privatpatienten der in Therapie ist, lass dir doch seine Rechnung mal zeigen.
Kommentar: Das du dich da noch nicht informieren konntest ist bedenklich und bestätigt die These, dass die wenigsten freien Mitarbeiter wirklich echte Selbständige sind...
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