Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
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Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
ich stehe gerade auf dem Schlauch! Ich lese gerade die Anlage 1a zu den Rahmenempfehlungen.
Hier steht unter 2. Umfang der Leistungen:
- aufstellen Behandlungsplan
- Hilfeleistung des Therapeuten
-Durchführung der PT Maßnahmen am Patienten
- Regelbehandlungszeit
- Verlaufsdokumentation, Mitteilung an Arzt
- weitere Arbeiten z.B. Aufbereitung des Moorschlamms....
Nun ist unter Punkt 6 folgendes beschrieben:
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung der Therapiemaßnahme am Patienten........Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung.
Ja wat denn nun?
Nehmen wir mal an, ich habe ein Rezept mit MLD 45, sind die 45 Minuten dann rein am Patient (Zeitangabe bezieht sich auf Durchführung der Therapiemaßnahme am Patienten....) oder sind in den 45 Minuten alle unter Punkt 2 erwähnten Tätigkeiten enthalten?
Eigentlich müßte es ja in der Zeit drin sein, denn wenn ich 45 Minuten am Patient rumlymphe, wer zahlt mir denn die Zeit für Rezept ausfüllen, Termine machen, Patient auf die Bank schaffen, Doku, Mitteilung an den Arzt?
Gehören all diese administrativen Geschichten zu Punkt 6.......Die Vor und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung?
Wie sieht es mit der Terminvergabe aus? gehört die auch zur Vor- und Nachbereitung? Müsste sie ja schon, wenn ich ohne Rezi Kraft arbeite, ich kann ja nicht 10 Minuten länger einplanen fürs Termine vergeben......
Wie sieht es mit Rezept auf Richtigkeit prüfen und Rezept ausfüllen aus? Gehört das auch zur Vor- und Nachbereitung? Müßte es ja schon, wenn ich 20 Rezepte ausfülle bin ich ja auch ein Weilchen beschäftigt, bzw ichmuß meinen MA ja auch für diese Tätigkeit bezahlen, wenn ich keine Rezi Kraft habe
Es wäre schön, wenn ihr mir hilfreiche und valide Tipps gebt.
Wir haben gerade Probleme das den Patienten klar zu machen, bzw ein Problem damit, daß ein MLD 45 Patient sich bei seiner Kasse beschwert hat, daß er nicht die vollen 45 Minuten gelympht wurde......
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Problem beschreiben
janine928 schrieb:
Hallo an alle,
ich stehe gerade auf dem Schlauch! Ich lese gerade die Anlage 1a zu den Rahmenempfehlungen.
Hier steht unter 2. Umfang der Leistungen:
- aufstellen Behandlungsplan
- Hilfeleistung des Therapeuten
-Durchführung der PT Maßnahmen am Patienten
- Regelbehandlungszeit
- Verlaufsdokumentation, Mitteilung an Arzt
- weitere Arbeiten z.B. Aufbereitung des Moorschlamms....
Nun ist unter Punkt 6 folgendes beschrieben:
Die Zeitangaben beziehen sich auf die Durchführung der Therapiemaßnahme am Patienten........Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung.
Ja wat denn nun?
Nehmen wir mal an, ich habe ein Rezept mit MLD 45, sind die 45 Minuten dann rein am Patient (Zeitangabe bezieht sich auf Durchführung der Therapiemaßnahme am Patienten....) oder sind in den 45 Minuten alle unter Punkt 2 erwähnten Tätigkeiten enthalten?
Eigentlich müßte es ja in der Zeit drin sein, denn wenn ich 45 Minuten am Patient rumlymphe, wer zahlt mir denn die Zeit für Rezept ausfüllen, Termine machen, Patient auf die Bank schaffen, Doku, Mitteilung an den Arzt?
Gehören all diese administrativen Geschichten zu Punkt 6.......Die Vor und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung?
Wie sieht es mit der Terminvergabe aus? gehört die auch zur Vor- und Nachbereitung? Müsste sie ja schon, wenn ich ohne Rezi Kraft arbeite, ich kann ja nicht 10 Minuten länger einplanen fürs Termine vergeben......
Wie sieht es mit Rezept auf Richtigkeit prüfen und Rezept ausfüllen aus? Gehört das auch zur Vor- und Nachbereitung? Müßte es ja schon, wenn ich 20 Rezepte ausfülle bin ich ja auch ein Weilchen beschäftigt, bzw ichmuß meinen MA ja auch für diese Tätigkeit bezahlen, wenn ich keine Rezi Kraft habe
Es wäre schön, wenn ihr mir hilfreiche und valide Tipps gebt.
Wir haben gerade Probleme das den Patienten klar zu machen, bzw ein Problem damit, daß ein MLD 45 Patient sich bei seiner Kasse beschwert hat, daß er nicht die vollen 45 Minuten gelympht wurde......
Hallo an alle,
ich stehe gerade auf dem Schlauch! Ich lese gerade die Anlage 1a zu den Rahmenempfehlungen.
Hier steht unter 2. Umfang der Leistungen:
- aufstellen Behandlungsplan
- Hilfeleistung des Therapeuten
- Durchführung der PT Maßnahmen am Patienten
- Regelbehandlungszeit-
- Verlaufsdokumentation, Mitteilung an Arzt
- weitere Arbeiten z.B. Aufbereitung des Moorschlamms...
Wenn man das hier liest, heißt das: Regelbehandlungszeit + alles andere !
So´n Schwachsinn ! Was ist denn dann: Durchführung der PT Maßnahmen am Patienten ?
Was 45 Minuten Lymphen angeht: Keine Minute länger als 45 Minuten, am besten diese sittenwidrig
bezahlte Therapie aussetzen, bis Kostendeckung bzw. Gewinnerzielung
wieder möglich ist.
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janine928 schrieb:
Danke für die Antwort, ich brauche bitte Fakten, da es mir gerade an den Kragen geht. Zählt Rezept kontrollieren und ausfüllen dazu? zählt die Doku, das Bericht schreiben dazu?
Das heißt, alles andere kommt dazu. Neuerdings auch die Zeit für die Kompression.
Deshalb biete ich es auch nicht an.
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RoFo schrieb:
Bei MLD habe ich es immer so aufgefasst, dass 30 auch 30 Minuten gelympht wird.
Das heißt, alles andere kommt dazu. Neuerdings auch die Zeit für die Kompression.
Deshalb biete ich es auch nicht an.
PS: Ein Vollidiot kann viel Kraft kosten und ist, wenn man genau hinschaut, nur ein Vollidiot gegenüber vielen anderen dankbaren Patienten.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlung.....damit ist doch alles gesagt. Kein Mensch verlangt von dir, außerhalb bezahlter Zeit zu dokumentieren und das Rezept zu prüfen, auszufüllen usw.. im VdEK Rahmenvertrag sowie der AOK Bayern lese ich nichts gegenteiliges. Also versuche dich nicht auf spitzfindiges BlaBla des Patienten einzulassen und bleib entspannt. Einen Vertragsverstoß sehe ich nicht. Wenn das der Patient anders sieht lass ihn einfach machen und fertig. Freue dich über das Ende mit diesem Patienten und nimm dafür zwei neue Patienten auf und verdiene mit denen mehr.
PS: Ein Vollidiot kann viel Kraft kosten und ist, wenn man genau hinschaut, nur ein Vollidiot gegenüber vielen anderen dankbaren Patienten.
MfG
Danke für die Antwort, ich brauche bitte Fakten, da es mir gerade an den Kragen geht. Zählt Rezept kontrollieren und ausfüllen dazu? zählt die Doku, das Bericht schreiben dazu?
Doku und Bericht fallen in die Regelbehandlungszeit unter Vor- und Nachbereitung. Die Rezeptkontrolle und das Vergeben der Termine nicht.
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Tempelritter schrieb:
Bambi1979 schrieb am 29.5.17 20:19:
Danke für die Antwort, ich brauche bitte Fakten, da es mir gerade an den Kragen geht. Zählt Rezept kontrollieren und ausfüllen dazu? zählt die Doku, das Bericht schreiben dazu?
Doku und Bericht fallen in die Regelbehandlungszeit unter Vor- und Nachbereitung. Die Rezeptkontrolle und das Vergeben der Termine nicht.
ich bräuchte bitte verlässliche Quellen.
Ich habe die Rahmenverträge nochmal gelesen, ich habe die Anlagen dazu nochmal gelesen. Hier steht nichts zu dem Thema Rezept kontrollieren, Rezept ausfüllen, terminvergabe. Es wird nirgends explizit erwähnt, dass diese Tätigkeiten nicht in die Vor- und Nachbereitungszeit fallen. Wir arbeiten ohne Rezeptionskraft. wann sollen wir denn dann die Termine vergeben, die Rezepte ausfüllen etc.? Die Rezeptrückseite wird explizit erwähnt, diese ist vom Behandler und vom Patient auszufüllen und zählt somit zur Behandlungszeit. Ich bin ratlos, denn irgendwie gehört es ja auch zur Vorbereitung das Rezept zu taxieren, das Rezeptgeld muss ja schließlich auch kassiert werden....
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janine928 schrieb:
Hallo Leute,
ich bräuchte bitte verlässliche Quellen.
Ich habe die Rahmenverträge nochmal gelesen, ich habe die Anlagen dazu nochmal gelesen. Hier steht nichts zu dem Thema Rezept kontrollieren, Rezept ausfüllen, terminvergabe. Es wird nirgends explizit erwähnt, dass diese Tätigkeiten nicht in die Vor- und Nachbereitungszeit fallen. Wir arbeiten ohne Rezeptionskraft. wann sollen wir denn dann die Termine vergeben, die Rezepte ausfüllen etc.? Die Rezeptrückseite wird explizit erwähnt, diese ist vom Behandler und vom Patient auszufüllen und zählt somit zur Behandlungszeit. Ich bin ratlos, denn irgendwie gehört es ja auch zur Vorbereitung das Rezept zu taxieren, das Rezeptgeld muss ja schließlich auch kassiert werden....
Also, das würde ich nicht als vorrangiges Problem ansehen! ...und läuft bei mir ganz klar außerhalb der Behandlungszeit.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Sind diese Tätigkeiten wirklich zeitlich ein Problem? 6 Termine sind in einer Minute vergeben, die Verordnung ist mit einem Blick gecheckt und fürs Taxieren gibt es Theorg o.Ä. oder eine selbst erstellte Liste.
Also, das würde ich nicht als vorrangiges Problem ansehen! ...und läuft bei mir ganz klar außerhalb der Behandlungszeit.
Grüße...Gerry
Hallo Leute,
ich bräuchte bitte verlässliche Quellen.
Ich habe die Rahmenverträge nochmal gelesen, ich habe die Anlagen dazu nochmal gelesen. Hier steht nichts zu dem Thema Rezept kontrollieren, Rezept ausfüllen, terminvergabe. Es wird nirgends explizit erwähnt, dass diese Tätigkeiten nicht in die Vor- und Nachbereitungszeit fallen. Wir arbeiten ohne Rezeptionskraft. wann sollen wir denn dann die Termine vergeben, die Rezepte ausfüllen etc.? Die Rezeptrückseite wird explizit erwähnt, diese ist vom Behandler und vom Patient auszufüllen und zählt somit zur Behandlungszeit. Ich bin ratlos, denn irgendwie gehört es ja auch zur Vorbereitung das Rezept zu taxieren, das Rezeptgeld muss ja schließlich auch kassiert werden....
Es gibt zur Leistungserbringung nur die Rahmenverträge und die Interpretationen dazu. Wenn du meinst, dass alles von dir Angeführte in die Regelbehandlungszeit gehört, dann musst du das begründen und durchsetzen.
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Tempelritter schrieb:
Bambi1979 schrieb am 30.5.17 08:05:
Hallo Leute,
ich bräuchte bitte verlässliche Quellen.
Ich habe die Rahmenverträge nochmal gelesen, ich habe die Anlagen dazu nochmal gelesen. Hier steht nichts zu dem Thema Rezept kontrollieren, Rezept ausfüllen, terminvergabe. Es wird nirgends explizit erwähnt, dass diese Tätigkeiten nicht in die Vor- und Nachbereitungszeit fallen. Wir arbeiten ohne Rezeptionskraft. wann sollen wir denn dann die Termine vergeben, die Rezepte ausfüllen etc.? Die Rezeptrückseite wird explizit erwähnt, diese ist vom Behandler und vom Patient auszufüllen und zählt somit zur Behandlungszeit. Ich bin ratlos, denn irgendwie gehört es ja auch zur Vorbereitung das Rezept zu taxieren, das Rezeptgeld muss ja schließlich auch kassiert werden....
Es gibt zur Leistungserbringung nur die Rahmenverträge und die Interpretationen dazu. Wenn du meinst, dass alles von dir Angeführte in die Regelbehandlungszeit gehört, dann musst du das begründen und durchsetzen.
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ali schrieb:
....naja et jibt schon Patienten, da brauchst zu pro Termin IMMER mindestens zwei Minuten + telefonischer Änderung und ggf. Nachfrage, wann der die Tetmine nochmal waren....
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Welchen "Freiraum zur persönlichen Entfaltung" ihr euren Patienten lasst sei euch überlassen :wink:
Grüße...Gerry
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Problem beschreiben
hermi schrieb:
Bambi1979 schrieb am 29.5.17 18:39:
Hallo an alle,
ich stehe gerade auf dem Schlauch! Ich lese gerade die Anlage 1a zu den Rahmenempfehlungen.
Hier steht unter 2. Umfang der Leistungen:
- aufstellen Behandlungsplan
- Hilfeleistung des Therapeuten
- Durchführung der PT Maßnahmen am Patienten
- Regelbehandlungszeit-
- Verlaufsdokumentation, Mitteilung an Arzt
- weitere Arbeiten z.B. Aufbereitung des Moorschlamms...
Wenn man das hier liest, heißt das: Regelbehandlungszeit + alles andere !
So´n Schwachsinn ! Was ist denn dann: Durchführung der PT Maßnahmen am Patienten ?
Was 45 Minuten Lymphen angeht: Keine Minute länger als 45 Minuten, am besten diese sittenwidrig
bezahlte Therapie aussetzen, bis Kostendeckung bzw. Gewinnerzielung
wieder möglich ist.
Bei allen anderen Verordnungen ist das alles mit drin:
Zitat:
"Hier steht unter 2. Umfang der Leistungen:
- aufstellen Behandlungsplan
- Hilfeleistung des Therapeuten
-Durchführung der PT Maßnahmen am Patienten
- Regelbehandlungszeit
- Verlaufsdokumentation, Mitteilung an Arzt
- weitere Arbeiten z.B. Aufbereitung des Moorschlamms...."
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janine928 schrieb:
Hm, das kann ich nicht nachvollziehen. Ich habe nirgends einen Passus gefunden, der besagt, daß es bei MLD anders gehandhabt wird. Das wäre auch unlogisch.....
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RoFo schrieb:
Unsere Gebührenliste hat sowieso rein gar nichts logisches!
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Tempelritter schrieb:
Auch die Regelzeit der MLD ist inkl. Vor- und Nachbereitung und nie 30/45/60 Min. am Patient.
Bei MLD ist die angegebene Zeit auch die Zeit die zu lymphen bzw. am Patienten zu behandeln ist.
Bei allen anderen Verordnungen ist das alles mit drin:
Zitat:
"Hier steht unter 2. Umfang der Leistungen:
- aufstellen Behandlungsplan
- Hilfeleistung des Therapeuten
-Durchführung der PT Maßnahmen am Patienten
- Regelbehandlungszeit
- Verlaufsdokumentation, Mitteilung an Arzt
- weitere Arbeiten z.B. Aufbereitung des Moorschlamms...."
Ich zitiere mal die Info unseres Berufsverbandes:
Zitat:
Nicht so ganz vom Thema „Regelbehandlungszeit“ erfasst wird die Manuell
e Lymphdrainage
(MLD)
.
Durch die Heilmittelrichtlinie wurde für diese Behandlungsleistung nämlich
kein Zeitrahmen „von ... bis...“, sondern eine Nettobehandlungszeit vorgegeben –
also 30 bzw. 45 bzw. 60 Minuten lymphen,
exklusive irgendwelcher sonstiger Leistungen.
Zitatende
Aber es scheint wohl doch Interpretationsspielraum zu geben....
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mbone schrieb:
mbone schrieb am 29.5.17 21:58:
Bei MLD ist die angegebene Zeit auch die Zeit die zu lymphen bzw. am Patienten zu behandeln ist.
Bei allen anderen Verordnungen ist das alles mit drin:
Zitat:
"Hier steht unter 2. Umfang der Leistungen:
- aufstellen Behandlungsplan
- Hilfeleistung des Therapeuten
-Durchführung der PT Maßnahmen am Patienten
- Regelbehandlungszeit
- Verlaufsdokumentation, Mitteilung an Arzt
- weitere Arbeiten z.B. Aufbereitung des Moorschlamms...."
Ich zitiere mal die Info unseres Berufsverbandes:
Zitat:
Nicht so ganz vom Thema „Regelbehandlungszeit“ erfasst wird die Manuell
e Lymphdrainage
(MLD)
.
Durch die Heilmittelrichtlinie wurde für diese Behandlungsleistung nämlich
kein Zeitrahmen „von ... bis...“, sondern eine Nettobehandlungszeit vorgegeben –
also 30 bzw. 45 bzw. 60 Minuten lymphen,
exklusive irgendwelcher sonstiger Leistungen.
Zitatende
Aber es scheint wohl doch Interpretationsspielraum zu geben....
Bei MLD ist die angegebene Zeit auch die Zeit die zu lymphen bzw. am Patienten zu behandeln ist.
Bei allen anderen Verordnungen ist das alles mit drin:
Zitat:
"Hier steht unter 2. Umfang der Leistungen:
- aufstellen Behandlungsplan
- Hilfeleistung des Therapeuten
-Durchführung der PT Maßnahmen am Patienten
- Regelbehandlungszeit
- Verlaufsdokumentation, Mitteilung an Arzt
- weitere Arbeiten z.B. Aufbereitung des Moorschlamms...."
Ich zitiere mal die Info unseres Berufsverbandes:
Zitat:
Nicht so ganz vom Thema „Regelbehandlungszeit“ erfasst wird die Manuell
e Lymphdrainage
(MLD)
.
Durch die Heilmittelrichtlinie wurde für diese Behandlungsleistung nämlich
kein Zeitrahmen „von ... bis...“, sondern eine Nettobehandlungszeit vorgegeben –
also 30 bzw. 45 bzw. 60 Minuten lymphen,
exklusive irgendwelcher sonstiger Leistungen.
Zitatende
Aber es scheint wohl doch Interpretationsspielraum zu geben....
Die RV regeln die Leistungserbringung, nicht die HMR, das sollte dein Berufsverband wissen. Auch der Zeitrahmen von - bis enthält die Vor- und Nachbereitung, also kein Unterschied zur MLD.
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morpheus-06 schrieb:
mbone schrieb am 30.5.17 12:26:
mbone schrieb am 29.5.17 21:58:
Bei MLD ist die angegebene Zeit auch die Zeit die zu lymphen bzw. am Patienten zu behandeln ist.
Bei allen anderen Verordnungen ist das alles mit drin:
Zitat:
"Hier steht unter 2. Umfang der Leistungen:
- aufstellen Behandlungsplan
- Hilfeleistung des Therapeuten
-Durchführung der PT Maßnahmen am Patienten
- Regelbehandlungszeit
- Verlaufsdokumentation, Mitteilung an Arzt
- weitere Arbeiten z.B. Aufbereitung des Moorschlamms...."
Ich zitiere mal die Info unseres Berufsverbandes:
Zitat:
Nicht so ganz vom Thema „Regelbehandlungszeit“ erfasst wird die Manuell
e Lymphdrainage
(MLD)
.
Durch die Heilmittelrichtlinie wurde für diese Behandlungsleistung nämlich
kein Zeitrahmen „von ... bis...“, sondern eine Nettobehandlungszeit vorgegeben –
also 30 bzw. 45 bzw. 60 Minuten lymphen,
exklusive irgendwelcher sonstiger Leistungen.
Zitatende
Aber es scheint wohl doch Interpretationsspielraum zu geben....
Die RV regeln die Leistungserbringung, nicht die HMR, das sollte dein Berufsverband wissen. Auch der Zeitrahmen von - bis enthält die Vor- und Nachbereitung, also kein Unterschied zur MLD.
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mbone schrieb:
Bei MLD ist die angegebene Zeit auch die Zeit die zu lymphen bzw. am Patienten zu behandeln ist.
Bei allen anderen Verordnungen ist das alles mit drin:
Zitat:
"Hier steht unter 2. Umfang der Leistungen:
- aufstellen Behandlungsplan
- Hilfeleistung des Therapeuten
-Durchführung der PT Maßnahmen am Patienten
- Regelbehandlungszeit
- Verlaufsdokumentation, Mitteilung an Arzt
- weitere Arbeiten z.B. Aufbereitung des Moorschlamms...."
Ich beschränke mich bewusst auf die Anführung von "Handfestem", jedoch in fett die Punkte markiert die dir helfen könnten!:
Anlage 1 zum Vertrag vom 01.04.2013
zwischen den Berufsverbänden und dem vdek
Leistungsbeschreibung Physiotherapie
2. Umfang der Leistung
Die unter 9. aufgeführten Leistungen (physiotherapeutischen Maßnahmen) umfassen:
- das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans (3.)
- die Hilfeleistungen des Therapeuten (4.)
- die Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen am Patienten (5.)
- die Regelbehandlungszeit (6.)
- die erforderliche Nachruhe (!!) (7.)
- die Verlaufsdokumentation einschließlich der Mitteilung an den verordnenden Arzt (8.)
weitere Arbeiten (wie Füllen den Wanne, Eingabe der Zusätze, Aufbereitung des Moorschlamms
und Einbringung in die Wanne, etc.)
9. Maßnahmen der Physiotherapie
X0205 Manuelle Lymphdrainage (MLD) - 30 Minuten - Teilbehandlung
Leistung:
Behandlung entsprechend dem individuell erstellen Behandlungsplan:
• Behandlung eines Armes oder Beines oder
• Behandlung des Kopfes oder
• Behandlung des Bauches oder
• Behandlung der Wirbelsäule oder eines Wirbelsäulenabschnittes.
Regelbehandlungszeit: Richtwert: 30 Minuten.
LG
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limone schrieb:
zu 3.) gehört doch wohl auch die Terminvergabe :thumbsdown:
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Problem beschreiben
limone schrieb:
Hallo Bambi1979, vielleicht hilft dir das?:
Ich beschränke mich bewusst auf die Anführung von "Handfestem", jedoch in fett die Punkte markiert die dir helfen könnten!:
Anlage 1 zum Vertrag vom 01.04.2013
zwischen den Berufsverbänden und dem vdek
Leistungsbeschreibung Physiotherapie
2. Umfang der Leistung
Die unter 9. aufgeführten Leistungen (physiotherapeutischen Maßnahmen) umfassen:
- das Aufstellen des individuellen Behandlungsplans (3.)
- die Hilfeleistungen des Therapeuten (4.)
- die Durchführung der physiotherapeutischen Maßnahmen am Patienten (5.)
- die Regelbehandlungszeit (6.)
- die erforderliche Nachruhe (!!) (7.)
- die Verlaufsdokumentation einschließlich der Mitteilung an den verordnenden Arzt (8.)
weitere Arbeiten (wie Füllen den Wanne, Eingabe der Zusätze, Aufbereitung des Moorschlamms
und Einbringung in die Wanne, etc.)
9. Maßnahmen der Physiotherapie
X0205 Manuelle Lymphdrainage (MLD) - 30 Minuten - Teilbehandlung
Leistung:
Behandlung entsprechend dem individuell erstellen Behandlungsplan:
• Behandlung eines Armes oder Beines oder
• Behandlung des Kopfes oder
• Behandlung des Bauches oder
• Behandlung der Wirbelsäule oder eines Wirbelsäulenabschnittes.
Regelbehandlungszeit: Richtwert: 30 Minuten.
LG
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limone schrieb:
:thumbsdown: :blush:
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Papa Alpaka schrieb:
Das taxieren "erledigter" VOs wird vom Leistungserbringer unentgeltlich erledigt, steht auch in den meisten Rahmenverträgen drin (und falls die Frage aufkommt: ja, die Büroklammern sind auch aus dem Leistungshonorar zu finanzieren ... 1,99/100 = 1,9ct Materialkosten auf einen durchschnittlichen VO-Wert von mehr als €120. Das könnt ihr stemmen!).
Er geht bei der MLD von einer Nettozeit am Patient aus und schließt alle anderen Tätigkeiten wie Doku etc. ganz klar aus.
Also bei MLD 45 geht er von einer Therapiezeit von 45 min am Patienten aus. Wann man dem Patient beim Entkleiden hilft, wann man dokumentiert etc ist dann egal, also in der Freizeit.
Ich habe alle Rahmenverträge, Anlagen Verweise auf Paragraphen etc nochmal gelesen. Für mich ist es nirgends ersichtlich, dass es sich bei MLD um die Nettozeit handelt. Wahrscheinlich bin ich einfach zu blöd beim lesen.
Sollte es sich um die Nettozeit handeln, frage ich mich, wie die Kasse dann rechtfertigen möchte, dass ich dokumentieren muss, dem Patient bei Bedarf helfen muss etc. das kann bei einigen MLD Patienten unter Umständen ganz schön Zeit kosten.
Soll ich dann meiner Mitarbeiterin eine Stunde zahlen, damit sie 45 min lymphen, dem Patienten helfen, die Admin machen kann?
Das wäre von Seiten der Kasse ja eine Verpflichtung zu unbezahlter Arbeit in meinem Fall und im Fall meiner Mitarbeiterin wäre das eine Verpflichtung für mich sie ohne Umsatz zu bezahlen.
Versteht das jetzt nicht falsch, ich kann es nur nicht glauben, dass das so gemeint ist.
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Und krass dass es für die etwa 140000 Physiotherapeuten in D keine klare Regelung gibt, wo doch ein Vertragswerk (Rahmenvertrag) vorliegt, aber dies alles so derart schwammig oder eben gar nicht beschrieben ist.
Wenn man eine Wohnung / einen Handyvertrag kauft, ist darin (in einem gescheiten Vertrag) jedes kleine Vertragsdetail beschrieben.
Finds gut, dass du mal so konkret nachfragst. Auch wenn manches Peanuts scheint, in der Menge und Häufigkeit ist es dann eben doch wichtig!
LG :wink:
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limone schrieb:
Ich finde deine Gedanken gut.
Und krass dass es für die etwa 140000 Physiotherapeuten in D keine klare Regelung gibt, wo doch ein Vertragswerk (Rahmenvertrag) vorliegt, aber dies alles so derart schwammig oder eben gar nicht beschrieben ist.
Wenn man eine Wohnung / einen Handyvertrag kauft, ist darin (in einem gescheiten Vertrag) jedes kleine Vertragsdetail beschrieben.
Finds gut, dass du mal so konkret nachfragst. Auch wenn manches Peanuts scheint, in der Menge und Häufigkeit ist es dann eben doch wichtig!
LG :wink:
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janine928 schrieb:
Nun, ich habe gerade ein Schreiben des ZVK vorliegen, in dem der Verbandsanwalt sich zu den Behandlungszeiten und den darin enthaltenen sonstigen Maßnahmen äußert.
Er geht bei der MLD von einer Nettozeit am Patient aus und schließt alle anderen Tätigkeiten wie Doku etc. ganz klar aus.
Also bei MLD 45 geht er von einer Therapiezeit von 45 min am Patienten aus. Wann man dem Patient beim Entkleiden hilft, wann man dokumentiert etc ist dann egal, also in der Freizeit.
Ich habe alle Rahmenverträge, Anlagen Verweise auf Paragraphen etc nochmal gelesen. Für mich ist es nirgends ersichtlich, dass es sich bei MLD um die Nettozeit handelt. Wahrscheinlich bin ich einfach zu blöd beim lesen.
Sollte es sich um die Nettozeit handeln, frage ich mich, wie die Kasse dann rechtfertigen möchte, dass ich dokumentieren muss, dem Patient bei Bedarf helfen muss etc. das kann bei einigen MLD Patienten unter Umständen ganz schön Zeit kosten.
Soll ich dann meiner Mitarbeiterin eine Stunde zahlen, damit sie 45 min lymphen, dem Patienten helfen, die Admin machen kann?
Das wäre von Seiten der Kasse ja eine Verpflichtung zu unbezahlter Arbeit in meinem Fall und im Fall meiner Mitarbeiterin wäre das eine Verpflichtung für mich sie ohne Umsatz zu bezahlen.
Versteht das jetzt nicht falsch, ich kann es nur nicht glauben, dass das so gemeint ist.
MfG
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therapeutin schrieb:
wer heute noch MLD macht ist selber schuld :smile: die die ich noch mache, wissen das sie nicht mehr Zeit bekommen(was ich für diesen Preis als angemessen sehe) und das so akzeptieren
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Ingo Friedrich schrieb:
Jetzt mach dich nicht verrückt! Wenn du deinen Rahmenvertrag liest, interpretierst und umsetzt ist alles gut. Ich habe meine Rahmenverträge nochmals gelesen und werde es genau so weitermachen wie bisher. Wenn ich damit einen Vertragsverstoß begehe erklärt mir das sicherlich mein Vertragspartner. Das Einzige was ich nicht in der Behandlungszeit/"Richtwert" erledige ist die Abrechnung des Rezeptes.
MfG
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