Für unsere Filiale in Frankfurt
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
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u...
bei mir hat sich heute eine potentielle neue Mitarbeiterin vorgestellt.
Sie ist Masseurin und medizinische Bademeisterin und hat - neben Rückenschule und einigen weiteren "kleinen" Fobis - ein Zertifikat in Manueller Lymphdrainage und Manueller Therapie.
Grundsätzlich möchte ich sie gerne einstellen,
ich bin mir nur unsicher, welche Leistungen/Heilmittel sie denn behandeln darf.
KMT und MLD ist klar, aber:
Darf sie MT behandeln?
Was mache ich mit Patienten, die ein KG-Rezept bringen und von ihr behandelt werden möchten? Wie könnte ich dieses ändern lassen?
Wie sieht es bei passiven Maßnahmen aus? Rotlicht/Wärme/Fango ja und Elektrotherapie?
Wer kann mir weiterhelfen bzw. sagen, wo genau es steht (Rahmenvertrag?) oder an wen ich mich wenden kann (Zulassungsstellen bei den Krankenkassen), um auf der "sicheren Seite" zu sein?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Hilfe.
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nadine meier schrieb:
Liebe Kollegen (auch die weiblichen...),
bei mir hat sich heute eine potentielle neue Mitarbeiterin vorgestellt.
Sie ist Masseurin und medizinische Bademeisterin und hat - neben Rückenschule und einigen weiteren "kleinen" Fobis - ein Zertifikat in Manueller Lymphdrainage und Manueller Therapie.
Grundsätzlich möchte ich sie gerne einstellen,
ich bin mir nur unsicher, welche Leistungen/Heilmittel sie denn behandeln darf.
KMT und MLD ist klar, aber:
Darf sie MT behandeln?
Was mache ich mit Patienten, die ein KG-Rezept bringen und von ihr behandelt werden möchten? Wie könnte ich dieses ändern lassen?
Wie sieht es bei passiven Maßnahmen aus? Rotlicht/Wärme/Fango ja und Elektrotherapie?
Wer kann mir weiterhelfen bzw. sagen, wo genau es steht (Rahmenvertrag?) oder an wen ich mich wenden kann (Zulassungsstellen bei den Krankenkassen), um auf der "sicheren Seite" zu sein?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure Hilfe.
Sie haben den First Contact und dürfen auch ohne VO therapieren.
MT geht nur bei PP. Eine GKV Abrechnungsberechtigunggibt es ddafür nicht (mehr).
Viel Spaß!
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War aber nur am alten Arbeitsplatz Bestandschutz.
Hab noch vergessen, dass sie auch Bewegungsübungen (weiß nicht, wie das richtig heißt) machen dürfen.
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RoFo schrieb:
Es gab sie mal in einigen Bundesländern.
War aber nur am alten Arbeitsplatz Bestandschutz.
Hab noch vergessen, dass sie auch Bewegungsübungen (weiß nicht, wie das richtig heißt) machen dürfen.
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RoFo schrieb:
Ich glaub, das heißt Übungsbehandlungen.
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RoFo schrieb:
Masseur und med Bademeister darf, wie du schon genannt hast, Massagen, Packungen, Elektro und mit Zertifikat auch MLD machen.
Sie haben den First Contact und dürfen auch ohne VO therapieren.
MT geht nur bei PP. Eine GKV Abrechnungsberechtigunggibt es ddafür nicht (mehr).
Viel Spaß!
Du schreibst, dass sie MT nicht (mehr) behandeln darf.
Durfte sie das mal? Gab es da eine offizielle Änderung, dass das dann nicht mehr erlaubt war?
Gibt es evtl. noch irgendwo Kollegen, die als Masseur/med. Bademeister MT über GKV abrechnen dürfen?
Also so etwas wie einen "Bestandsschutz", weil es ja mal erlaubt war?
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Xela schrieb:
Hier
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nadine meier schrieb:
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort, RoFo.
Du schreibst, dass sie MT nicht (mehr) behandeln darf.
Durfte sie das mal? Gab es da eine offizielle Änderung, dass das dann nicht mehr erlaubt war?
Gibt es evtl. noch irgendwo Kollegen, die als Masseur/med. Bademeister MT über GKV abrechnen dürfen?
Also so etwas wie einen "Bestandsschutz", weil es ja mal erlaubt war?
Ich werde mal im Heilmittelkatalog nachschlagen wegen der Übungsbehandlungen und mich auch wegen der Vergütung der ÜB schlau machen.
Gibt es hier im Forum jemanden, der sich mit diesen Übungsbehandlungen auskennt?
Also arbeitet vielleicht jemand als Masseur/med. Bademeister oder hat ein PraxisInhaber einen Masseur/med. angestellt, der "anstelle von KG ÜB macht"?
(Und damit meine ich bitte nicht "Hä?! Wieso?! Bei uns macht doch jeder alles...")
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morpheus-06 schrieb:
In BaWü zahlt die AOK rd. 8€ für die ÜB. Wir geben sie nur als ergänzendes Heilmittel zur MLD ab. In den meisten Fällen ist die ÜB ein optionales Heilmittel, das der Arzt gar nicht verordnen darf, da er zuerst das vorrangige Heilmittel verordnen muss, siehe HMR. Die Masseurin darf das abgeben, das in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Masseure steht. Zudem MLD wenn ein den Kassen gemeldetes Zertifikat vorliegt. Masseure mit Bestandschtz und Zulassung MT und PNF, trifft auf Masseure zu die ihre Ausbildung und das Zertifikat vor 1994 gemacht haben.
....
Masseure mit Bestandschtz und Zulassung MT und PNF, trifft auf Masseure zu die ihre Ausbildung und das Zertifikat vor 1994 gemacht haben.
Auch bei AG Wechsel?
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RoFo schrieb:
morpheus-06 schrieb am 8.4.18 08:17:
....
Masseure mit Bestandschtz und Zulassung MT und PNF, trifft auf Masseure zu die ihre Ausbildung und das Zertifikat vor 1994 gemacht haben.
Auch bei AG Wechsel?
....
Masseure mit Bestandschtz und Zulassung MT und PNF, trifft auf Masseure zu die ihre Ausbildung und das Zertifikat vor 1994 gemacht haben.
Auch bei AG Wechsel?
Nein, bei AG Wechsel muss der neue AG die Zertifikate erneut einreichen und dann hängt es von den Kassen ab ob das noch einmal anerkannt wird.
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morpheus-06 schrieb:
RoFo schrieb am 8.4.18 08:49:
morpheus-06 schrieb am 8.4.18 08:17:
....
Masseure mit Bestandschtz und Zulassung MT und PNF, trifft auf Masseure zu die ihre Ausbildung und das Zertifikat vor 1994 gemacht haben.
Auch bei AG Wechsel?
Nein, bei AG Wechsel muss der neue AG die Zertifikate erneut einreichen und dann hängt es von den Kassen ab ob das noch einmal anerkannt wird.
Darum geht es hier ja.
Also greift hier kein Bestandschutz.
Deshalb finde ich deinen Hinweis bei diesem Thema grad nicht so passend.
Er weckt unnötig Wünsche (Masseur darf nicht nur MT, sondern auch PNF, er braucht nur vor 1994 abgeschlossen haben...).
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RoFo schrieb:
Die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Abrechnungserlaubnis tendiert mittlerweile gegen Null.
Darum geht es hier ja.
Also greift hier kein Bestandschutz.
Deshalb finde ich deinen Hinweis bei diesem Thema grad nicht so passend.
Er weckt unnötig Wünsche (Masseur darf nicht nur MT, sondern auch PNF, er braucht nur vor 1994 abgeschlossen haben...).
Es gibt eben Masseure die aufgrund ihrer Zertifikate MT und PNF (KG-ZNS) behandlen dürfen. Habe / hatte selbst welche eingestellt.
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morpheus-06 schrieb:
Die Grundfrage war schon: Was darf eine Masseurin behandeln?
Es gibt eben Masseure die aufgrund ihrer Zertifikate MT und PNF (KG-ZNS) behandlen dürfen. Habe / hatte selbst welche eingestellt.
Es geht aber um eine Neuanstellung. Damit verbunden die Frage, was darf ein Masseur überhaupt machen?
Nicht, was durfte er oder was darf er in einem alten bestehendem Arbeits- oder Selbständigenverhältnis.
:wink:
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RoFo schrieb:
Hast scho Recht.
Es geht aber um eine Neuanstellung. Damit verbunden die Frage, was darf ein Masseur überhaupt machen?
Nicht, was durfte er oder was darf er in einem alten bestehendem Arbeits- oder Selbständigenverhältnis.
:wink:
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morpheus-06 schrieb:
Dann ist die Antwort für die GKV doch ganz klar und steht in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung, zzgl. MLD Zertifikat.
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PTP schrieb:
Ich hab eine Masseurin angestellt die gelegentlich Übungsbehandlungen macht, aber auch nur in Kombi mit / nach LD oder Mass
Jedenfalls dürfen Masseure u. med. Bademeister Massagen, Übungsbehandlungen z.B mit Schlingentisch, Elektrotherapie, med. Bäder, Wärmetherapie wie Fango, Heißluft, Heisse Rolle, Ultraschall, usw. ohne ärztl. Verordnung abgeben und dies dem Patienten privat in Rechnung stellen.
Es ist festzustellen, dass in der niedergelassenen Praxis wieder mehr Masseure eingestellt werden, weil eben diese den First Kontakt zum Patienten wie Heilpraktiker besitzten. Das heißt dann, dass er nach eigener Untersuchung des Patienten diesen dann auch wenn nötig auch an seine Physiokollegen weiterleiten kann.
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Eberhard schrieb:
Übungsbehandlung ist ein sehr weiter Begriff und es muß auch Übungsbehandlung auf dem Rz stehen.
Jedenfalls dürfen Masseure u. med. Bademeister Massagen, Übungsbehandlungen z.B mit Schlingentisch, Elektrotherapie, med. Bäder, Wärmetherapie wie Fango, Heißluft, Heisse Rolle, Ultraschall, usw. ohne ärztl. Verordnung abgeben und dies dem Patienten privat in Rechnung stellen.
Es ist festzustellen, dass in der niedergelassenen Praxis wieder mehr Masseure eingestellt werden, weil eben diese den First Kontakt zum Patienten wie Heilpraktiker besitzten. Das heißt dann, dass er nach eigener Untersuchung des Patienten diesen dann auch wenn nötig auch an seine Physiokollegen weiterleiten kann.
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nadine meier schrieb:
Ganz herzlichen Dank Xela und RoFo für Eure hilfreichen Antworten!
Ich werde mal im Heilmittelkatalog nachschlagen wegen der Übungsbehandlungen und mich auch wegen der Vergütung der ÜB schlau machen.
Gibt es hier im Forum jemanden, der sich mit diesen Übungsbehandlungen auskennt?
Also arbeitet vielleicht jemand als Masseur/med. Bademeister oder hat ein PraxisInhaber einen Masseur/med. angestellt, der "anstelle von KG ÜB macht"?
(Und damit meine ich bitte nicht "Hä?! Wieso?! Bei uns macht doch jeder alles...")
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