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Hessen

Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung was bedeutet doppelbehandlung

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
was bedeutet doppelbehandlung
Es gibt 17 Beiträge
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rheuma
18.03.2013 17:50
ich habe vom arzt eine verordnung ausserhalb des regelfalles erhalten:
12 x doppelbehandlung KG

was bedeutet das für mich?
12 x KG - jeweils eine doppelbehandlung
oder
6 x doppelbehandlung KG?

die praxis meint, dass nur 6 doppeltermine abgerechnet werden könnten; ich nehme hingegen an, dass 12 doppeltermine abgegeben werden können, die auch bezahlt werden.

was meinen die profis dazu?
natürlich hätte ich gerne doppeltermine und selbstverständlich sollen die therapeuten keinen "ärger" kriegen und die abgegebene leistung bezahlt erhalten.

falls ihr meinen solltet, dass das rezept nicht okay sei, wie hätte das rezept lauten müssen, dass 12 doppeltermine bedenkenlos abgegeben werden (und honoriert werden).
vielen dank für die hilfe,
gruss
uli
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ich habe vom arzt eine verordnung ausserhalb des regelfalles erhalten: 12 x doppelbehandlung KG was bedeutet das für mich? 12 x KG - jeweils eine doppelbehandlung oder 6 x doppelbehandlung KG? die praxis meint, dass nur 6 doppeltermine abgerechnet werden könnten; ich nehme hingegen an, dass 12 doppeltermine abgegeben werden können, die auch bezahlt werden. was meinen die profis dazu? natürlich hätte ich gerne doppeltermine und selbstverständlich sollen die therapeuten keinen "ärger" kriegen und die abgegebene leistung bezahlt erhalten. falls ihr meinen solltet, dass das rezept nicht okay sei, wie hätte das rezept lauten müssen, dass 12 doppeltermine bedenkenlos abgegeben werden (und honoriert werden). vielen dank für die hilfe, gruss uli
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rheuma schrieb:

ich habe vom arzt eine verordnung ausserhalb des regelfalles erhalten:
12 x doppelbehandlung KG

was bedeutet das für mich?
12 x KG - jeweils eine doppelbehandlung
oder
6 x doppelbehandlung KG?

die praxis meint, dass nur 6 doppeltermine abgerechnet werden könnten; ich nehme hingegen an, dass 12 doppeltermine abgegeben werden können, die auch bezahlt werden.

was meinen die profis dazu?
natürlich hätte ich gerne doppeltermine und selbstverständlich sollen die therapeuten keinen "ärger" kriegen und die abgegebene leistung bezahlt erhalten.

falls ihr meinen solltet, dass das rezept nicht okay sei, wie hätte das rezept lauten müssen, dass 12 doppeltermine bedenkenlos abgegeben werden (und honoriert werden).
vielen dank für die hilfe,
gruss
uli

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Physiotherapeutin-Mann
18.03.2013 17:56
12 mal KG als Doppelbehandlung sind 6 Doppeltermine.
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12 mal KG als Doppelbehandlung sind 6 Doppeltermine.
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Physiotherapeutin-Mann schrieb:

12 mal KG als Doppelbehandlung sind 6 Doppeltermine.

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Ali Ceylan
18.03.2013 17:56
6 mal KG doppelbehandlung möglich..
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6 mal KG doppelbehandlung möglich..
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Ali Ceylan schrieb:

6 mal KG doppelbehandlung möglich..

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Bert
18.03.2013 17:57
6 x Doppelbehandlung KG

Gruß Bert

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6 x Doppelbehandlung KG Gruß Bert
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rheuma
18.03.2013 18:08
wie muss das rezept lauten, dass 12 doppeltermine KG abgegeben werden können?
gruss
uli
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wie muss das rezept lauten, dass 12 doppeltermine KG abgegeben werden können? gruss uli
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rheuma schrieb:

wie muss das rezept lauten, dass 12 doppeltermine KG abgegeben werden können?
gruss
uli

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Physiotherapeutin-Mann
18.03.2013 18:10
Verordnungsmenge: 12
Verordnungstext: KG als Doppelbehandlung
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Verordnungsmenge: 12 Verordnungstext: KG als Doppelbehandlung
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Physiotherapeutin-Mann schrieb:

Verordnungsmenge: 12
Verordnungstext: KG als Doppelbehandlung

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Gerry
18.03.2013 18:20
Nicht richtig!!

Wenn Uli 12 x einen Doppeltermin haben möchte müsste verordnet werden:

24 x KG als Doppelbehandlung

Grüße...Gerry

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Nicht richtig!! Wenn Uli 12 x einen Doppeltermin haben möchte müsste verordnet werden: 24 x KG als Doppelbehandlung Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

Nicht richtig!!

Wenn Uli 12 x einen Doppeltermin haben möchte müsste verordnet werden:

24 x KG als Doppelbehandlung

Grüße...Gerry

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morpheus-06
18.03.2013 18:21
Physiotherapeutin-Mann schrieb:

> Verordnungsmenge: 12
> Verordnungstext: KG als Doppelbehandlung

= 6x KG doppelte Zeit
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Physiotherapeutin-Mann schrieb: > Verordnungsmenge: 12 > Verordnungstext: KG als Doppelbehandlung = 6x KG doppelte Zeit
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morpheus-06 schrieb:

Physiotherapeutin-Mann schrieb:

> Verordnungsmenge: 12
> Verordnungstext: KG als Doppelbehandlung

= 6x KG doppelte Zeit

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morpheus-06
18.03.2013 18:22
rheuma schrieb:

> wie muss das rezept lauten, dass 12 doppeltermine KG abgegeben
> werden können?
> gruss
> uli

24x KG Doppelbehandlung = 12x KG doppelte Zeit
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rheuma schrieb: > wie muss das rezept lauten, dass 12 doppeltermine KG abgegeben > werden können? > gruss > uli 24x KG Doppelbehandlung = 12x KG doppelte Zeit
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morpheus-06 schrieb:

rheuma schrieb:

> wie muss das rezept lauten, dass 12 doppeltermine KG abgegeben
> werden können?
> gruss
> uli

24x KG Doppelbehandlung = 12x KG doppelte Zeit

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Physiotherapeutin-Mann
18.03.2013 19:07
Stimmt, falsch gelesen.
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Physiotherapeutin-Mann schrieb:

Stimmt, falsch gelesen.

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Bert schrieb:

6 x Doppelbehandlung KG

Gruß Bert

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JürgenK
19.03.2013 09:51
Hallo uli,
schau einmal hier: http://www.physio.de/hmr/fragenkatalog.htm
...und dann Punkt 11
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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Hallo uli, schau einmal hier: http://www.physio.de/hmr/fragenkatalog.htm ...und dann [b]Punkt 11[/b] MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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TheStonie
19.03.2013 12:12
Anzahl auf der Verordnung gibt die Anzahl der Behandlungen an.
Bei 12 sinds 12 Behandlungen.
Wenn Doppelbehandlung drauf steht, werde ja immer 2 Behandlungen durchgeführt, ergo kommt bei Aufdruck 12x KG Doppelbehandlung 6 Termine raus.
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Anzahl auf der Verordnung gibt die Anzahl der Behandlungen an. Bei 12 sinds 12 Behandlungen. Wenn Doppelbehandlung drauf steht, werde ja immer 2 Behandlungen durchgeführt, ergo kommt bei Aufdruck 12x KG Doppelbehandlung 6 Termine raus.
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TheStonie schrieb:

Anzahl auf der Verordnung gibt die Anzahl der Behandlungen an.
Bei 12 sinds 12 Behandlungen.
Wenn Doppelbehandlung drauf steht, werde ja immer 2 Behandlungen durchgeführt, ergo kommt bei Aufdruck 12x KG Doppelbehandlung 6 Termine raus.

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rudibam
30.03.2013 15:11
Und das sind 6x 30 Minuten
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rudibam schrieb:

Und das sind 6x 30 Minuten

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sandra klein 1
31.03.2013 20:53
Hmmm, trifft so für GKV Patienten zu aber doch nicht für Privatpatienten, oder sollte ich mich da irren??

Hatte vor kurzem Privat Rezept mit 10 x MT Doppelbehandlung und 10 x Fango. Hab darauf hin die Praxis angerufen und die sagten mir 10 x MT doppelte Zeit und 10 x Fango. :smile:
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Hmmm, trifft so für GKV Patienten zu aber doch nicht für Privatpatienten, oder sollte ich mich da irren?? Hatte vor kurzem Privat Rezept mit 10 x MT Doppelbehandlung und 10 x Fango. Hab darauf hin die Praxis angerufen und die sagten mir 10 x MT doppelte Zeit und 10 x Fango. :smile:
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sandra klein 1 schrieb:

Hmmm, trifft so für GKV Patienten zu aber doch nicht für Privatpatienten, oder sollte ich mich da irren??

Hatte vor kurzem Privat Rezept mit 10 x MT Doppelbehandlung und 10 x Fango. Hab darauf hin die Praxis angerufen und die sagten mir 10 x MT doppelte Zeit und 10 x Fango. :smile:

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webpt
01.04.2013 04:05
So ist es ja auch verordnet.
10 x MT/ KG Doppelbehandlung bedeutet 10 x doppelte Zeit.
Gleiches natürlich auch im GKV- Bereich.
Patienten und PI haben insofern Pech, wenn die üblichen Üblichkeiten nicht aus dem Kopf wollen und insofern die deutsche Sprache zur Umdeutung zwingen möchten- also aus 10 x Doppelbehandlung 5 x Doppelbehandlung machen.
Selbst einseitige Diktate ( ohne jegliche insofernige Gültigkeit ) halten selbst heute noch her.
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So ist es ja auch verordnet. 10 x MT/ KG Doppelbehandlung bedeutet 10 x doppelte Zeit. Gleiches natürlich auch im GKV- Bereich. Patienten und PI haben insofern Pech, wenn die üblichen Üblichkeiten nicht aus dem Kopf wollen und insofern die deutsche Sprache zur Umdeutung zwingen möchten- also aus 10 x Doppelbehandlung 5 x Doppelbehandlung machen. Selbst einseitige Diktate ( ohne jegliche insofernige Gültigkeit ) halten selbst heute noch her.
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webpt schrieb:

So ist es ja auch verordnet.
10 x MT/ KG Doppelbehandlung bedeutet 10 x doppelte Zeit.
Gleiches natürlich auch im GKV- Bereich.
Patienten und PI haben insofern Pech, wenn die üblichen Üblichkeiten nicht aus dem Kopf wollen und insofern die deutsche Sprache zur Umdeutung zwingen möchten- also aus 10 x Doppelbehandlung 5 x Doppelbehandlung machen.
Selbst einseitige Diktate ( ohne jegliche insofernige Gültigkeit ) halten selbst heute noch her.

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rudibam
01.04.2013 15:45
Das kann man so machen aber man arbeitet ohne Honorar. ( die Hälfte der Zeit)
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Das kann man so machen aber man arbeitet ohne Honorar. ( die Hälfte der Zeit)
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rudibam schrieb:

Das kann man so machen aber man arbeitet ohne Honorar. ( die Hälfte der Zeit)

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webpt
01.04.2013 15:56
Doppelbehandlung bedeutet Doppelbehandlung ( unabhängig von der Version: Doppelstunde, wobei selbst diese durchaus vorstellbar ist ).
Also kein halbes Honorar oder dgl. . Das was viele viele Praxen anders handhaben dürfte eigentlich jede Kasse freuen. Zumal das ja genau von den Praxen selbst " so angeboten/ gehandhabt wird ". Insbesondere sicherlich bei VO adR bzw. entsprechend der HMR ( Anzahl bei Erst+ FolgeVO berücksichtigend- welche es bei VO adR als solche nicht gibt ).

Schade, dass sich der Berufsstand wieder selbst aufs Kreuz legt und darum aus vollen Rohren auch noch darum kämpft.
Selbst meine/ eine Lieblingskasse hatte das längst begriffen- und, und das deutet durchaus auch etwas darauf hin, dass " eure Version " nicht einmal auf irgendeiner Grundlage beruht. Zumindest würdet " ihr " die doch zur Verfügung stellen können ( wenn es evtl. nicht der Geheimhaltung unterliegt ) ?

Mal bei allem beiseite, dass insbesondere die Berufsgruppe selbst Argumente sucht unendliche Wortklaubereien als Abrechnungsgrundlage wirken zu lassen. Z.B. bedeutet 24 x KG Doppelbehandlung gleich Vergütung von 48 x KG ( für die Berufsgruppe evtl. durchaus schwer mittels Taschenrechner nachzuprüfen ) 24 mal 2 ergeben trotzdem 48- so ist es nunmal.

Praxen, welche nicht wirklich die Dinge solide handhaben können, da per Hörensagen agiert wird, sind hier aus meiner Sicht nicht sonderlich hilfreich. Wer jahrelang anders abrechnet und es schließlich nie anders handhabte, sollte doch zumindest hier keine Versionen darstellen, die man garnicht kennt ?

Was ist denn mit der Berufsgruppe eigentlich los, die einfachsten Dinge nicht durchzusetzen/ umzusetzen- was macht " ihr " denn da eigentlich ? Können sich denn wirklich so viele PI nicht mal um die deutsche, insofern eindeutig+ einfache, deutsche Sprache kümmern ?

Das kommt ja gleich nach der üblichen Üblichkeitshandhabung, Patiententerminversumpfungen sich als Pi selber überzuhelfen, die Kasse tatsächlich vergütet, die Pi dies konsequent ablehnen. Üblicherweise Selbstbestrafungen per selbst erdachter ( tatsächlich nicht vorhandener ) Eigenreglementierungen. Was ist da los bei " euch " ?



[bearbeitet am 01.04.13 16:55]
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Doppelbehandlung bedeutet Doppelbehandlung ( unabhängig von der Version: Doppelstunde, wobei selbst diese durchaus vorstellbar ist ). Also kein halbes Honorar oder dgl. . Das was viele viele Praxen anders handhaben dürfte eigentlich jede Kasse freuen. Zumal das ja genau von den Praxen selbst " so angeboten/ gehandhabt wird ". Insbesondere sicherlich bei VO adR bzw. entsprechend der HMR ( Anzahl bei Erst+ FolgeVO berücksichtigend- welche es bei VO adR als solche nicht gibt ). Schade, dass sich der Berufsstand wieder selbst aufs Kreuz legt und darum aus vollen Rohren auch noch darum kämpft. Selbst meine/ eine Lieblingskasse hatte das längst begriffen- und, und das deutet durchaus auch etwas darauf hin, dass " eure Version " nicht einmal auf irgendeiner Grundlage beruht. Zumindest würdet " ihr " die doch zur Verfügung stellen können ( wenn es evtl. nicht der Geheimhaltung unterliegt ) ? Mal bei allem beiseite, dass insbesondere die Berufsgruppe selbst Argumente sucht unendliche Wortklaubereien als Abrechnungsgrundlage wirken zu lassen. Z.B. bedeutet 24 x KG Doppelbehandlung gleich Vergütung von 48 x KG ( für die Berufsgruppe evtl. durchaus schwer mittels Taschenrechner nachzuprüfen ) 24 mal 2 ergeben trotzdem 48- so ist es nunmal. Praxen, welche nicht wirklich die Dinge solide handhaben können, da per Hörensagen agiert wird, sind hier aus meiner Sicht nicht sonderlich hilfreich. Wer jahrelang anders abrechnet und es schließlich nie anders handhabte, sollte doch zumindest hier keine Versionen darstellen, die man garnicht kennt ? Was ist denn mit der Berufsgruppe eigentlich los, die einfachsten Dinge nicht durchzusetzen/ umzusetzen- was macht " ihr " denn da eigentlich ? Können sich denn wirklich so viele PI nicht mal um die deutsche, insofern eindeutig+ einfache, deutsche Sprache kümmern ? Das kommt ja gleich nach der üblichen Üblichkeitshandhabung, Patiententerminversumpfungen sich als Pi selber überzuhelfen, die Kasse tatsächlich vergütet, die Pi dies konsequent ablehnen. Üblicherweise Selbstbestrafungen per selbst erdachter ( tatsächlich nicht vorhandener ) Eigenreglementierungen. Was ist da los bei " euch " ? [bearbeitet am 01.04.13 16:55]
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webpt schrieb:

Doppelbehandlung bedeutet Doppelbehandlung ( unabhängig von der Version: Doppelstunde, wobei selbst diese durchaus vorstellbar ist ).
Also kein halbes Honorar oder dgl. . Das was viele viele Praxen anders handhaben dürfte eigentlich jede Kasse freuen. Zumal das ja genau von den Praxen selbst " so angeboten/ gehandhabt wird ". Insbesondere sicherlich bei VO adR bzw. entsprechend der HMR ( Anzahl bei Erst+ FolgeVO berücksichtigend- welche es bei VO adR als solche nicht gibt ).

Schade, dass sich der Berufsstand wieder selbst aufs Kreuz legt und darum aus vollen Rohren auch noch darum kämpft.
Selbst meine/ eine Lieblingskasse hatte das längst begriffen- und, und das deutet durchaus auch etwas darauf hin, dass " eure Version " nicht einmal auf irgendeiner Grundlage beruht. Zumindest würdet " ihr " die doch zur Verfügung stellen können ( wenn es evtl. nicht der Geheimhaltung unterliegt ) ?

Mal bei allem beiseite, dass insbesondere die Berufsgruppe selbst Argumente sucht unendliche Wortklaubereien als Abrechnungsgrundlage wirken zu lassen. Z.B. bedeutet 24 x KG Doppelbehandlung gleich Vergütung von 48 x KG ( für die Berufsgruppe evtl. durchaus schwer mittels Taschenrechner nachzuprüfen ) 24 mal 2 ergeben trotzdem 48- so ist es nunmal.

Praxen, welche nicht wirklich die Dinge solide handhaben können, da per Hörensagen agiert wird, sind hier aus meiner Sicht nicht sonderlich hilfreich. Wer jahrelang anders abrechnet und es schließlich nie anders handhabte, sollte doch zumindest hier keine Versionen darstellen, die man garnicht kennt ?

Was ist denn mit der Berufsgruppe eigentlich los, die einfachsten Dinge nicht durchzusetzen/ umzusetzen- was macht " ihr " denn da eigentlich ? Können sich denn wirklich so viele PI nicht mal um die deutsche, insofern eindeutig+ einfache, deutsche Sprache kümmern ?

Das kommt ja gleich nach der üblichen Üblichkeitshandhabung, Patiententerminversumpfungen sich als Pi selber überzuhelfen, die Kasse tatsächlich vergütet, die Pi dies konsequent ablehnen. Üblicherweise Selbstbestrafungen per selbst erdachter ( tatsächlich nicht vorhandener ) Eigenreglementierungen. Was ist da los bei " euch " ?



[bearbeitet am 01.04.13 16:55]

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Hallo uli,
schau einmal hier: http://www.physio.de/hmr/fragenkatalog.htm
...und dann Punkt 11
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