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Niedersachsen

Ich habe im Herzen von Oyten eine
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Wann läuft das Rezept zur Abrechnung ab?

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Neues Thema
Wann läuft das Rezept zur Abrechnung ab?
Es gibt 4 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
03.01.2013 14:37
Moin Moin!
Habe mal eine Frage:
Ich habe einen Patienten behandelt, wo das Rezept seit 8.12. fertig ist. Jetzt habe ich die Abrechnung gemacht und habe dieses vergessen. Seit gestern habe ich es wieder in der Hand und jetzt wollte ich wissen, inwieweit es abläuft oder ob ich es jederzeit abrechnen kann.

Danke für Rückmeldung!
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Moin Moin! Habe mal eine Frage: Ich habe einen Patienten behandelt, wo das Rezept seit 8.12. fertig ist. Jetzt habe ich die Abrechnung gemacht und habe dieses vergessen. Seit gestern habe ich es wieder in der Hand und jetzt wollte ich wissen, inwieweit es abläuft oder ob ich es jederzeit abrechnen kann. Danke für Rückmeldung!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Moin Moin!
Habe mal eine Frage:
Ich habe einen Patienten behandelt, wo das Rezept seit 8.12. fertig ist. Jetzt habe ich die Abrechnung gemacht und habe dieses vergessen. Seit gestern habe ich es wieder in der Hand und jetzt wollte ich wissen, inwieweit es abläuft oder ob ich es jederzeit abrechnen kann.

Danke für Rückmeldung!

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solanda
03.01.2013 15:08
ich glaub bis zu 2 Jahren ist es abrechenbar !!

ich hab auch mal eine nach nem halben Jahr entdeckt... kein Problem bei der nä. Abrechnung mitgeschickt !
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ich glaub bis zu 2 Jahren ist es abrechenbar !! ich hab auch mal eine nach nem halben Jahr entdeckt... kein Problem bei der nä. Abrechnung mitgeschickt !
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solanda schrieb:

ich glaub bis zu 2 Jahren ist es abrechenbar !!

ich hab auch mal eine nach nem halben Jahr entdeckt... kein Problem bei der nä. Abrechnung mitgeschickt !

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Annette Bauer
25.02.2013 20:11
Max. ein Jahr nach Ausstellung
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Max. ein Jahr nach Ausstellung
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TheStonie
25.02.2013 22:34
Es gilt glaub ich die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren
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Es gilt glaub ich die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren
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TheStonie schrieb:

Es gilt glaub ich die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren

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Annette Bauer schrieb:

Max. ein Jahr nach Ausstellung



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