Stellenbezeichnung
Wir suchen für unser Team nach
Vereinbarung ein/e diplomierten
Physiotherapeuten/in (50-100%).
Schulabgänger sind ebenfalls
herzlich willkommen.
Wir behandeln Patienten aus den
folgenden Fachgebieten:
Orthopädie, Neurologie,
Rheumatologie, Traumatologie und
Sportphysiotherapie.
Wir arbeiten eng mit einem
Fitnesscenter und diversen
Pflegeheimen zusammen.
Wir bieten ein freundliches
Arbeitsklima, vielseitige
Tätigkeiten, flexible
Arbeitszeiten und MTT.
Wir erwarten v...
Wir suchen für unser Team nach
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laut HMR gibt es anscheinend nur noch den Begriff der "Wärmeanwendung".Sehe ich es richtig, daß der Arzt nicht mehr zwischen heißer Rolle, Heißluft und Fango unterscheidetund wir stattdessen die Methode entscheiden?
Und: Dann kann man ja auch nur noch die Wärmeposition abrechnen?
Bitte um entwas Licht
es grüßt ha-vey
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ha-vey schrieb:
Moin Kollegen,
laut HMR gibt es anscheinend nur noch den Begriff der "Wärmeanwendung".Sehe ich es richtig, daß der Arzt nicht mehr zwischen heißer Rolle, Heißluft und Fango unterscheidetund wir stattdessen die Methode entscheiden?
Und: Dann kann man ja auch nur noch die Wärmeposition abrechnen?
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es grüßt ha-vey
Die Erklärung, welche Therapie als Wärmeanwendung zulässig ist, erfolgt in der Heilmittel-Richtlinie in § 24. Dort werden dann Heißluft, heiße Rolle, Ultraschall, Warmpackungen und Peloid- oder Paraffinbäder aufgelistet. Wenn der Arzt keine konkrete Spezifizierung vornimmt, darf zwar jede Form abgegeben werden, es wird aber nur die günstigste (Heißluft) vergütet.
Gruß
Nora
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ich habe mich nur gewundert, da im alten HMK die "heiße Rolle" extra aufgeführt war und jetzt nicht mehr.
nun gut, vielen Dank für die Antwort, wir werden sehen wie es sich entwickelt
ha-vey
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ha-vey schrieb:
ja, stimmt, das habe ich verwechselt.
ich habe mich nur gewundert, da im alten HMK die "heiße Rolle" extra aufgeführt war und jetzt nicht mehr.
nun gut, vielen Dank für die Antwort, wir werden sehen wie es sich entwickelt
ha-vey
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Nora Weber schrieb:
Du meinst vermutlich nicht die Heilmittel-Richtlinie, sondern nur den Heilmittel-Katalog ("Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen", wo als verordnungsfähiges ergänzendes Heilmittel von der Wärmeanwendung gesprochen wird.
Die Erklärung, welche Therapie als Wärmeanwendung zulässig ist, erfolgt in der Heilmittel-Richtlinie in § 24. Dort werden dann Heißluft, heiße Rolle, Ultraschall, Warmpackungen und Peloid- oder Paraffinbäder aufgelistet. Wenn der Arzt keine konkrete Spezifizierung vornimmt, darf zwar jede Form abgegeben werden, es wird aber nur die günstigste (Heißluft) vergütet.
Gruß
Nora
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