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Die Übungsbehandlung kostet knapp 10€ pro Einheit. Bei einer 6er Verordnung hat der Patient einen Eigenanteil von ca. 16€. Nach der dritten 6er wird mit hoher Wahrscheinlichkeit sechs Monate Pause sein ( nach Datum der dritten VO ). In solch einem Behandlungsfall hat die Kasse also Therapiekosten von ca. 130€ über etwa einem Jahr bei 18 Behandlungseinheiten für den Patienten.
Herrlich, was da so auf uns zu kommt. Rettung vielleicht durch die Blankoverordnung mit eigener Budgetverantwortung.
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Es ist halt wie so oft erneute Aufklärungsarbeit gefordert.
Das therapiefreie Intervall zwischen zwei Behandlungsserien ist deutlich verlängert worden, was nach meinem Dafürhalten zu einem verstärkten Ärztehopping führen wird. Lieschen Müller wird auf die Therapie nicht 6 Monate warten wollen, wenn ihr nach 2 Monaten der Nacken erneut weh tut.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Ärzten waren schon immer gehalten, möglichst das preiswertesete Heilmittel zu verordnen, also: Übungsbehandlung vor KG, KG vor MT/ZNS und Gruppenbehandlung vor Einzeltherapie.
Es ist halt wie so oft erneute Aufklärungsarbeit gefordert.
Das therapiefreie Intervall zwischen zwei Behandlungsserien ist deutlich verlängert worden, was nach meinem Dafürhalten zu einem verstärkten Ärztehopping führen wird. Lieschen Müller wird auf die Therapie nicht 6 Monate warten wollen, wenn ihr nach 2 Monaten der Nacken erneut weh tut.
Viele Grüße
Monika
Die Telematik ist auf dem Vormarsch und entweder ist es schon so oder zumindest konkret geplant, dass der Arzt sich über die bisherigen Therapien zu dem Behandlungsfall erkundigen muss. Neuer Arzt - neuer Verordnungsfall wird nicht sehr lange bzw. nicht in einem großen Ausmaß passieren.
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PT-Morris schrieb:
Hallo Monika. Allerdings wäre die Übungsbehandlung aktuell kein vorrangiges HM und kann daher auf Wunsch geändert werden. Ab 2021 sieht es anders aus. Man hat dann aber die Möglichkeit eigenständig in Gruppentherapie zu ändern.
Die Telematik ist auf dem Vormarsch und entweder ist es schon so oder zumindest konkret geplant, dass der Arzt sich über die bisherigen Therapien zu dem Behandlungsfall erkundigen muss. Neuer Arzt - neuer Verordnungsfall wird nicht sehr lange bzw. nicht in einem großen Ausmaß passieren.
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PT-Morris schrieb:
Interessantes Gespräch mit einem Orthopäden. Dieser fragte, ob ich Übungsbehandlung anbiete? Der Grund ist, weil auf einer Schulung zur neuen HMR wohl der Hinweis gefallen ist, dass man aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots auch die anderen vorrangigen HM, wie z.B. die Übungsbehandlung, beachten sollte. Auch interessant die Aussage, dass die Software wohl einen (Warn-) Hinweis gibt, wenn die orientierende Behandlungsmenge erreicht wurde.
Die Übungsbehandlung kostet knapp 10€ pro Einheit. Bei einer 6er Verordnung hat der Patient einen Eigenanteil von ca. 16€. Nach der dritten 6er wird mit hoher Wahrscheinlichkeit sechs Monate Pause sein ( nach Datum der dritten VO ). In solch einem Behandlungsfall hat die Kasse also Therapiekosten von ca. 130€ über etwa einem Jahr bei 18 Behandlungseinheiten für den Patienten.
Herrlich, was da so auf uns zu kommt. Rettung vielleicht durch die Blankoverordnung mit eigener Budgetverantwortung.
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therapeutin schrieb:
wer hat was anderes erwartet...der Kuchen bleibt immer gleich
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Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Dann können wir diese Form der Behandlung ( ich dachte bisher, dass Übungsbehandlung die Möglichkeit für Masseure darstellt, auch aktive Übungen durchzuführen) nur unter Verweis auf die Wa(n)z Regelung ablehnen.
Viele Grüße
Monika
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Tempelritter schrieb:
die Übungsbehandlung ist für Masseure und PT gültig, steht in jeder Preisvereinbarung drin.
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idefix- schrieb:
Dann kann die Kasse ja viel Kohle sparen. Ist das der Abschied von KG-Verordnungen? Wir werden es sehen. Wir werden Rezepte mit "Übungsbehandlungen" jedenfalls nicht annehmen.
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Tempelritter schrieb:
wie willst du das verweigern? Keine Termine frei? Bei uns werden die Ärzte schon auf die ÜB vorbereitet, da die Leistungsbeschreibung sehr ähnlich ist wie bei KG.
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PT-Morris schrieb:
Das Argument wird sein, dann macht doch Gruppentherapie draus. Vielleicht bekommt man das hin. Aber der Organisationsaufwand pro verdientem Euro wird deutlich steigen.
Der 25qm Raum wird bestimmt weiter fester Bestandteil der Zulassung sein und es wird klar, warum Physio Deutschland und VPT sich zusammen schließen.
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PT-Morris schrieb:
Vielleicht klappt das mit den +50% wenigstens bei der Übungsbehandlung. Zwei Personen zu organisieren ist sicher leichter als drei.
Der 25qm Raum wird bestimmt weiter fester Bestandteil der Zulassung sein und es wird klar, warum Physio Deutschland und VPT sich zusammen schließen.
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Tempelritter schrieb:
warum? Einen 25qm Raum gibt es nicht.
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PT-Morris schrieb:
Ah ja, stimmt. Ein Raum mit mindestens 20qm sollte es heißen.
Also wäre in einem 21qm Therapieraum eh nur eine Gruppe mit zwei Teilnehmern plus Therapeut möglich.
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PT-Morris schrieb:
Das ist auch interessant im Rahmen der Sicherheitsvorschriften in dieser Pandemie. Wenn wir einen Abstand von 1,5m zu jeder Seite wahren wollen brauchen wir 10qm. Wenn hinter uns eine Wand ist brauchen wir 7qm pro Person, was häufig zu lesen ist.
Also wäre in einem 21qm Therapieraum eh nur eine Gruppe mit zwei Teilnehmern plus Therapeut möglich.
Oder aus Sorgfaltspflicht gegenüber dem Patienten denn es gefährdet seine Sicherheit. Ich bin nämlich niemals in Übungsbehandlung ausgebildet worden. Das kann ich nicht verantworten.
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mogli123 schrieb:
Entweder keine Termine frei.
Oder aus Sorgfaltspflicht gegenüber dem Patienten denn es gefährdet seine Sicherheit. Ich bin nämlich niemals in Übungsbehandlung ausgebildet worden. Das kann ich nicht verantworten.
20m² x 2,5m ( Deckenhöhe ) = 50m³ Raumvolumen.
Nach dem Rechner also alle 15 Minuten lüften.
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN): Lüften - berechnen Sie das richtige Lüftungsintervall
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PT-Morris schrieb:
Und hier noch das Lüftungsintervall. Mein Beispiel: 21m² Raum mit einer Gruppe von insgesamt drei Personen.
20m² x 2,5m ( Deckenhöhe ) = 50m³ Raumvolumen.
Nach dem Rechner also alle 15 Minuten lüften.
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Auf der Verordnung ist praktischerweise die Telefonnummer des Arztes vermerkt, die kannst du gerne auf einen Notizzettel schreiben damit der Patient direkt beim Arzt anrufen kann.
Das ist ein Zahn den wir der KV und den GKVen ziehen sollten bevor es zur Gewohnheit wird :smile:
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Papa Alpaka schrieb:
...ein paar Mal die Übungsbehandlung nach Leistungsvereinbarung durchgezogen, die Patienten aufklären das "das" genau das ist was der Orthopäde verordnet hat und erklären das 20501/Krankengymnastik eher den Vorstellungen des Patienten entspräche, der Arzt aber nunmal Übungsbehandlung verordnet hat und du an diese Weisung gebunden bist; die Rechengröße "Budget" aber mit der aktuellen Richtlinienänderung weggefallen ist und das als Ausrede nicht mehr zieht.
Auf der Verordnung ist praktischerweise die Telefonnummer des Arztes vermerkt, die kannst du gerne auf einen Notizzettel schreiben damit der Patient direkt beim Arzt anrufen kann.
Das ist ein Zahn den wir der KV und den GKVen ziehen sollten bevor es zur Gewohnheit wird :smile:
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Hähnchen schrieb:
Dachte ich auch.
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Tempelritter schrieb:
Die Übungsbehandlung wird mit den neuen HMR ab 01.01.2021 zum vorrangigen Heilmitte und kann verordnet werden.
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Hähnchen schrieb:
Andererseits befuerchte ich wir sind aus welchen Gruenden auch immer aktuell nicht in der Lage Besseres zu leisten. Die ach so schlechten Fitness Studios lernen teilweise massiv hinzu. Cool. Weiter so. Und kluge Kosmetikerinnen lernen einen hypertonen Masseter zu detonisiernen bevor sie ihn kaschieren. Find ich gut. Auch wir sind zu wesentlich mehr ausgebildet als die Pampe die momentan moeglich ist. Ich hoffe das piekst. Oder nicht
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