Verändere zusammen mit uns die
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen, wenn auf dem Rezept 3x MT und 3x Fango steht darf ich die hintereinander in einer Behandlung leisten, aber nicht wenn 3x MT und 3x KG verschrieben wird? Hatte gerade eine Absetzung...
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Schippi schrieb:
Du darfst,aber nicht hintereinander am selben Tag
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silvia43 schrieb:
Du darfst nur ein vorrangiges Heilmittel abgeben , nicht 2 vorrangige hintereinander wenn es auf einem Rezept steht
Erläuterung: die Unterscheidung lautet "vorrangiges Heilmittel" gegenüber "ergänzendes Heilmittel". In den Heilmittelrichtlinien findet man dazu in § 12 Abs. 8 Satz 1 und 2:
Und zuvor in Abs. 2:
Die einzige Ausnahme, wonach auch mehr als ein vorrangiges Heilmittel je Verordnung am gleichen Behandlungstag erbracht werden darf, ist auch wieder im Abs. 8 im Satz 4 zu finden:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Kurz: ja.
Je Tag soll nur eine Behandlung erbracht werden. Eine Behandlung umfasst in der Regel [Anmerkung: Ausnahme siehe unten] ein vorrangiges Heilmittel und sofern verordnet ein ergänzendes Heilmittel.
Bei Maßnahmen der Physiotherapie und der Ergotherapie können die Verordnungseinheiten je Verordnung auf maximal drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden [...]
In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann dasselbe Heilmittel auch als zusammenhängende Behandlung (Doppelbehandlung) verordnet und erbracht werden.
Erläuterung: die Unterscheidung lautet "vorrangiges Heilmittel" gegenüber "ergänzendes Heilmittel". In den Heilmittelrichtlinien findet man dazu in § 12 Abs. 8 Satz 1 und 2:
Und zuvor in Abs. 2:
Die einzige Ausnahme, wonach auch mehr als ein vorrangiges Heilmittel je Verordnung am gleichen Behandlungstag erbracht werden darf, ist auch wieder im Abs. 8 im Satz 4 zu finden:
Gruß
Nora
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