Warum das Unternehmen Kathrin von
Weihe - Praxis für Physiotherapie
& Prävention in Hamburg-Ottensen
ein großartiger Ort zum Arbeiten
ist:
Wir verstehen es, dass die Basis
unseres Erfolgs die Menschen sind,
die bei uns arbeiten. Wir sind mehr
als nur ein Arbeitsplatz – wir
sind eine Gemeinschaft, die sich
gegenseitig unterstützt und
fördert. Unsere Philosophie
basiert darauf, dass eine positive
Arbeitsumgebung direkt zu
hochwertiger Patientenversorgung
führt. Hier legen wir Wert
darau...
Weihe - Praxis für Physiotherapie
& Prävention in Hamburg-Ottensen
ein großartiger Ort zum Arbeiten
ist:
Wir verstehen es, dass die Basis
unseres Erfolgs die Menschen sind,
die bei uns arbeiten. Wir sind mehr
als nur ein Arbeitsplatz – wir
sind eine Gemeinschaft, die sich
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basiert darauf, dass eine positive
Arbeitsumgebung direkt zu
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen, wenn auf dem Rezept 3x MT und 3x Fango steht darf ich die hintereinander in einer Behandlung leisten, aber nicht wenn 3x MT und 3x KG verschrieben wird? Hatte gerade eine Absetzung...
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Schippi schrieb:
Du darfst,aber nicht hintereinander am selben Tag
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silvia43 schrieb:
Du darfst nur ein vorrangiges Heilmittel abgeben , nicht 2 vorrangige hintereinander wenn es auf einem Rezept steht
Erläuterung: die Unterscheidung lautet "vorrangiges Heilmittel" gegenüber "ergänzendes Heilmittel". In den Heilmittelrichtlinien findet man dazu in § 12 Abs. 8 Satz 1 und 2:
Und zuvor in Abs. 2:
Die einzige Ausnahme, wonach auch mehr als ein vorrangiges Heilmittel je Verordnung am gleichen Behandlungstag erbracht werden darf, ist auch wieder im Abs. 8 im Satz 4 zu finden:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Kurz: ja.
Je Tag soll nur eine Behandlung erbracht werden. Eine Behandlung umfasst in der Regel [Anmerkung: Ausnahme siehe unten] ein vorrangiges Heilmittel und sofern verordnet ein ergänzendes Heilmittel.
Bei Maßnahmen der Physiotherapie und der Ergotherapie können die Verordnungseinheiten je Verordnung auf maximal drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden [...]
In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann dasselbe Heilmittel auch als zusammenhängende Behandlung (Doppelbehandlung) verordnet und erbracht werden.
Erläuterung: die Unterscheidung lautet "vorrangiges Heilmittel" gegenüber "ergänzendes Heilmittel". In den Heilmittelrichtlinien findet man dazu in § 12 Abs. 8 Satz 1 und 2:
Und zuvor in Abs. 2:
Die einzige Ausnahme, wonach auch mehr als ein vorrangiges Heilmittel je Verordnung am gleichen Behandlungstag erbracht werden darf, ist auch wieder im Abs. 8 im Satz 4 zu finden:
Gruß
Nora
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