Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Ich habe jetzt hier schon einiges gelesen über ( angeblichen ) Abrechnungsbetrug.
Leider musste ich jetzt selbst eine böse Erfahrung machen die nicht mehr schön ist.
Ich war freiberuflich bei einer Praxis angestellt in der aber die Inhaberin alles selbst abgerechnet hat. Da ich nicht scheinselbstständig sein wollte und auch nicht dementsprechend war, habe ich in dem gleichen Hause auch Patienten therapiert und selbst über eine andere Praxis abgerechnet. Zudem hatte ich einige Privatpatienten die ich selbst abgerechnet hatte.
Nun bleibt mir nach Aufhebung unserer Verbindlichkeit immer noch meine letzte Vergütung aus. Ich habe dieses dann einen Rechtsanwalt weitergegeben und er klagt dieses jetzt nach zwei Jahren nach etlichen Anmahnungen ein. Diese Person versucht jetzt mit allen Mitteln sich von den Zahlungen zu befreien, indem sie böse Gerüchte verbreitet und meinte, ich habe an bestimmten Tagen gar nicht gearbeitet und doch abgerechnet, was nicht der Fall ist.
Jetzt ist aber einen andere Person mit ins Spiel gekommen mit dieser sie sich angefreundet hat und ihr erzählt, das ich wahrscheinlich gar nicht ihre Mutter behandelt hätte und so die Kassen und auch sie betrogen habe.
Diese Person ist jetzt zur Polizei und hat mich angezeigt wegen Betruges .
Wie kann so etwas passieren. Ich habe dieses natürlich sofort an meinen Anwalt weitergegeben, da ich einen Zusammenhang darin sehe.
Kann wirklich Jeder einfach Jeden ( auch anonym ) anzeigen und das Leben vorsätzlich und böshaftig schwer machen, auch wenn es nicht stimmt ? Besteht keine Beweispflicht, das irgend etwas manipuliert oder vordatiert oder ähnliches vorsätzlich oder auch nicht vorsätzlich ( denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ) gemacht wurde ? Wo liegt die Beweispflicht und kann man die Kassen umgehen und eigenhändig zur Polizei gehen ? Ich dachte immer diese Anzeigen gehen immer von den Kassen aus ? Diese dann die Vorwürfe auf ihre Richtigkeit überprüfen.
Kann es wirklich sein, das auf Grund von Böshaftigkeit und Konkurrenzdenken ,die Zulassung eines Anderen riskiert und dieses auch tatsächlich stattfinden kann ?
Kann man diese Menschen bei Feststellung eines Nichtbetruges oder nicht nachgewiesener Manipulation belangen, wegen Rufmord oder was auch immer ?
Ich für mein teil finde es in keinster Weise gerechtfertigt, solch einen Schritt zu unternehmen. Ich finde es gerechtfertigt, wenn der Patient nicht die adäquateTherapie erhält die ihm zusteht und die er auch benötigt wie z. bsp. : neurologisch Betroffene oder es wird nur massiert anstatt manuell zu behandeln. Es gibt nicht umsonst gewisse Qualifikationen die zwar Geld kosten aber auch bei gewissen Krankheitsbildern notwendig sind, damit der Patient auch Erfolge wahr nehmen kann ( die dann ja auch unsere Erfolge sind ) aber meistens steht hier doch ein ganz anderer moralischer Fokus hinter und das macht mich traurig. Das wir uns auch noch gegenseitig anschwärzen und das ( arbeits) Leben schwer machen. Woher wissen immer alle das betrogen wird, wenn sie es nicht beweisen können ? Ein Vorwurf wird schhnell gemacht und ist hinterher sehr schwer wieder ins Reine gebracht.
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Leider musste ich jetzt selbst eine böse Erfahrung machen die nicht mehr schön ist.
Ich war freiberuflich bei einer Praxis angestellt in der aber die Inhaberin alles selbst abgerechnet hat. Da ich nicht scheinselbstständig sein wollte und auch nicht dementsprechend war, habe ich in dem gleichen Hause auch Patienten therapiert und selbst über eine andere Praxis abgerechnet. Zudem hatte ich einige Privatpatienten die ich selbst abgerechnet hatte.
Nun bleibt mir nach Aufhebung unserer Verbindlichkeit immer noch meine letzte Vergütung aus. Ich habe dieses dann einen Rechtsanwalt weitergegeben und er klagt dieses jetzt nach zwei Jahren nach etlichen Anmahnungen ein. Diese Person versucht jetzt mit allen Mitteln sich von den Zahlungen zu befreien, indem sie böse Gerüchte verbreitet und meinte, ich habe an bestimmten Tagen gar nicht gearbeitet und doch abgerechnet, was nicht der Fall ist.
Jetzt ist aber einen andere Person mit ins Spiel gekommen mit dieser sie sich angefreundet hat und ihr erzählt, das ich wahrscheinlich gar nicht ihre Mutter behandelt hätte und so die Kassen und auch sie betrogen habe.
Diese Person ist jetzt zur Polizei und hat mich angezeigt wegen Betruges .
Wie kann so etwas passieren. Ich habe dieses natürlich sofort an meinen Anwalt weitergegeben, da ich einen Zusammenhang darin sehe.
Kann wirklich Jeder einfach Jeden ( auch anonym ) anzeigen und das Leben vorsätzlich und böshaftig schwer machen, auch wenn es nicht stimmt ? Besteht keine Beweispflicht, das irgend etwas manipuliert oder vordatiert oder ähnliches vorsätzlich oder auch nicht vorsätzlich ( denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ) gemacht wurde ? Wo liegt die Beweispflicht und kann man die Kassen umgehen und eigenhändig zur Polizei gehen ? Ich dachte immer diese Anzeigen gehen immer von den Kassen aus ? Diese dann die Vorwürfe auf ihre Richtigkeit überprüfen.
Kann es wirklich sein, das auf Grund von Böshaftigkeit und Konkurrenzdenken ,die Zulassung eines Anderen riskiert und dieses auch tatsächlich stattfinden kann ?
Kann man diese Menschen bei Feststellung eines Nichtbetruges oder nicht nachgewiesener Manipulation belangen, wegen Rufmord oder was auch immer ?
Ich für mein teil finde es in keinster Weise gerechtfertigt, solch einen Schritt zu unternehmen. Ich finde es gerechtfertigt, wenn der Patient nicht die adäquateTherapie erhält die ihm zusteht und die er auch benötigt wie z. bsp. : neurologisch Betroffene oder es wird nur massiert anstatt manuell zu behandeln. Es gibt nicht umsonst gewisse Qualifikationen die zwar Geld kosten aber auch bei gewissen Krankheitsbildern notwendig sind, damit der Patient auch Erfolge wahr nehmen kann ( die dann ja auch unsere Erfolge sind ) aber meistens steht hier doch ein ganz anderer moralischer Fokus hinter und das macht mich traurig. Das wir uns auch noch gegenseitig anschwärzen und das ( arbeits) Leben schwer machen. Woher wissen immer alle das betrogen wird, wenn sie es nicht beweisen können ? Ein Vorwurf wird schhnell gemacht und ist hinterher sehr schwer wieder ins Reine gebracht.
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gabriele3 schrieb:
Ich habe jetzt hier schon einiges gelesen über ( angeblichen ) Abrechnungsbetrug.
Leider musste ich jetzt selbst eine böse Erfahrung machen die nicht mehr schön ist.
Ich war freiberuflich bei einer Praxis angestellt in der aber die Inhaberin alles selbst abgerechnet hat. Da ich nicht scheinselbstständig sein wollte und auch nicht dementsprechend war, habe ich in dem gleichen Hause auch Patienten therapiert und selbst über eine andere Praxis abgerechnet. Zudem hatte ich einige Privatpatienten die ich selbst abgerechnet hatte.
Nun bleibt mir nach Aufhebung unserer Verbindlichkeit immer noch meine letzte Vergütung aus. Ich habe dieses dann einen Rechtsanwalt weitergegeben und er klagt dieses jetzt nach zwei Jahren nach etlichen Anmahnungen ein. Diese Person versucht jetzt mit allen Mitteln sich von den Zahlungen zu befreien, indem sie böse Gerüchte verbreitet und meinte, ich habe an bestimmten Tagen gar nicht gearbeitet und doch abgerechnet, was nicht der Fall ist.
Jetzt ist aber einen andere Person mit ins Spiel gekommen mit dieser sie sich angefreundet hat und ihr erzählt, das ich wahrscheinlich gar nicht ihre Mutter behandelt hätte und so die Kassen und auch sie betrogen habe.
Diese Person ist jetzt zur Polizei und hat mich angezeigt wegen Betruges .
Wie kann so etwas passieren. Ich habe dieses natürlich sofort an meinen Anwalt weitergegeben, da ich einen Zusammenhang darin sehe.
Kann wirklich Jeder einfach Jeden ( auch anonym ) anzeigen und das Leben vorsätzlich und böshaftig schwer machen, auch wenn es nicht stimmt ? Besteht keine Beweispflicht, das irgend etwas manipuliert oder vordatiert oder ähnliches vorsätzlich oder auch nicht vorsätzlich ( denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ) gemacht wurde ? Wo liegt die Beweispflicht und kann man die Kassen umgehen und eigenhändig zur Polizei gehen ? Ich dachte immer diese Anzeigen gehen immer von den Kassen aus ? Diese dann die Vorwürfe auf ihre Richtigkeit überprüfen.
Kann es wirklich sein, das auf Grund von Böshaftigkeit und Konkurrenzdenken ,die Zulassung eines Anderen riskiert und dieses auch tatsächlich stattfinden kann ?
Kann man diese Menschen bei Feststellung eines Nichtbetruges oder nicht nachgewiesener Manipulation belangen, wegen Rufmord oder was auch immer ?
Ich für mein teil finde es in keinster Weise gerechtfertigt, solch einen Schritt zu unternehmen. Ich finde es gerechtfertigt, wenn der Patient nicht die adäquateTherapie erhält die ihm zusteht und die er auch benötigt wie z. bsp. : neurologisch Betroffene oder es wird nur massiert anstatt manuell zu behandeln. Es gibt nicht umsonst gewisse Qualifikationen die zwar Geld kosten aber auch bei gewissen Krankheitsbildern notwendig sind, damit der Patient auch Erfolge wahr nehmen kann ( die dann ja auch unsere Erfolge sind ) aber meistens steht hier doch ein ganz anderer moralischer Fokus hinter und das macht mich traurig. Das wir uns auch noch gegenseitig anschwärzen und das ( arbeits) Leben schwer machen. Woher wissen immer alle das betrogen wird, wenn sie es nicht beweisen können ? Ein Vorwurf wird schhnell gemacht und ist hinterher sehr schwer wieder ins Reine gebracht.
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Ich kenne einen aktuellen Fall, in dem einem Arzt vorgeworfen wird, das besondere Arzt-Patient-Vertrauensverhältnis gewinnbringend ausgenutzt zu haben. Der Arzt wollte die Geschäftsbeziehung sofort wieder auflösen, aber der Sohn des Patienten statuiert jetzt ein Exempel, bei dem es um die Existenz des Arztes geht.
Ich wollte mit dem Beispiel nur sagen, dass man leicht in Fallen tappen kann. Du musst abwarten, was kommt. Übrigens ist dieser Post ein gutes Beispiel für Groß-und Kleinschreibung :wink:
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• Papa Alpaka
Ich kenne einen aktuellen Fall, in dem einem Arzt vorgeworfen wird, das besondere Arzt-Patient-Vertrauensverhältnis gewinnbringend ausgenutzt zu haben. Der Arzt wollte die Geschäftsbeziehung sofort wieder auflösen, aber der Sohn des Patienten statuiert jetzt ein Exempel, bei dem es um die Existenz des Arztes geht.
Ich wollte mit dem Beispiel nur sagen, dass man leicht in Fallen tappen kann. Du musst abwarten, was kommt. Übrigens ist dieser Post ein gutes Beispiel für Groß-und Kleinschreibung :wink:
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@gabriele3: Nicht Du musst in einem solchen Fall etwas beweisen, sondern
der, der Dich anzeigt.
Du solltest die Berechtigung Deiner finanziellen Forderung allerdings
dezidiert beweisen können.
Dein Anwalt kann Dir sagen, wie Du Dich gegen ungerechtfertigte
Anschuldigungen wehren kannst.
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• gabriele3
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@gabriele3: Nicht Du musst in einem solchen Fall etwas beweisen, sondern
der, der Dich anzeigt.
Du solltest die Berechtigung Deiner finanziellen Forderung allerdings
dezidiert beweisen können.
Dein Anwalt kann Dir sagen, wie Du Dich gegen ungerechtfertigte
Anschuldigungen wehren kannst.
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hermi schrieb:
@gabriele3: Nicht Du musst in einem solchen Fall etwas beweisen, sondern
der, der Dich anzeigt.
Du solltest die Berechtigung Deiner finanziellen Forderung allerdings
dezidiert beweisen können.
Dein Anwalt kann Dir sagen, wie Du Dich gegen ungerechtfertigte
Anschuldigungen wehren kannst.
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Achtung! Die §630a-h BGB sehen in etlichen Fällen eine Beweislastumkehr vor, greifen könnte hier evt. dies:
BGB §630h - Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler
[...]
(3) Hat der Behandelnde eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme und ihr Ergebnis entgegen § 630f Absatz 1 oder Absatz 2 nicht in der Patientenakte aufgezeichnet oder hat er die Patientenakte entgegen § 630f Absatz 3 nicht aufbewahrt, wird vermutet, dass er diese Maßnahme nicht getroffen hat.
[...]
Ist deine Doku vollständig kannst du den Vorwürfen ("Hat nicht behandelt") ggf. Beweise ("Ich hab's dokumentiert...") entgegensetzen.
Des weiteren kann ich nur hermi sekundieren: Es will dir gerade jemand ernsthaft an's Bein pinkeln, der Anwalt deines Vertrauens hat nun die Gelegenheit sein Geld tatsächlich zu verdienen. Wenn der Kerl (die Tante) was taugt ist's auch kein rausgeworfenes Geld - "den Spieß umkehren" wäre jetzt mein erklärtes Ziel, wenn das nicht klappt wenigstens die Wogen glätten und die Vorwürfe Stück für Stück aus der Welt schaffen :)
[und ja, es ist zermürbend sowas durchstehen zu müssen. Ich darf nach aktueller Rechtsauslegung nicht auf meine Verbindungen zu Inkasso Moskau verweisen...]
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• gabriele3
• Nora Weber
Achtung! Die §630a-h BGB sehen in etlichen Fällen eine Beweislastumkehr vor, greifen könnte hier evt. dies:
[zitat][b]BGB §630h - Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler[/b]
[...]
(3) Hat der Behandelnde eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme und ihr Ergebnis entgegen § 630f Absatz 1 oder Absatz 2 nicht in der Patientenakte aufgezeichnet oder hat er die Patientenakte entgegen § 630f Absatz 3 nicht aufbewahrt, wird vermutet, dass er diese Maßnahme nicht getroffen hat.
[...][/zitat]
Ist deine Doku vollständig kannst du den Vorwürfen ("Hat nicht behandelt") ggf. Beweise ("Ich hab's dokumentiert...") entgegensetzen.
Des weiteren kann ich nur hermi sekundieren: Es will dir gerade jemand ernsthaft an's Bein pinkeln, der Anwalt deines Vertrauens hat nun die Gelegenheit sein Geld tatsächlich zu verdienen. Wenn der Kerl (die Tante) was taugt ist's auch kein rausgeworfenes Geld - "den Spieß umkehren" wäre jetzt mein erklärtes Ziel, wenn das nicht klappt wenigstens die Wogen glätten und die Vorwürfe Stück für Stück aus der Welt schaffen :)
[und ja, es ist zermürbend sowas durchstehen zu müssen. Ich darf nach aktueller Rechtsauslegung nicht auf meine Verbindungen zu Inkasso Moskau verweisen...]
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Papa Alpaka schrieb:
Achtung! Die §630a-h BGB sehen in etlichen Fällen eine Beweislastumkehr vor, greifen könnte hier evt. dies:
BGB §630h - Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler
[...]
(3) Hat der Behandelnde eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme und ihr Ergebnis entgegen § 630f Absatz 1 oder Absatz 2 nicht in der Patientenakte aufgezeichnet oder hat er die Patientenakte entgegen § 630f Absatz 3 nicht aufbewahrt, wird vermutet, dass er diese Maßnahme nicht getroffen hat.
[...]
Ist deine Doku vollständig kannst du den Vorwürfen ("Hat nicht behandelt") ggf. Beweise ("Ich hab's dokumentiert...") entgegensetzen.
Des weiteren kann ich nur hermi sekundieren: Es will dir gerade jemand ernsthaft an's Bein pinkeln, der Anwalt deines Vertrauens hat nun die Gelegenheit sein Geld tatsächlich zu verdienen. Wenn der Kerl (die Tante) was taugt ist's auch kein rausgeworfenes Geld - "den Spieß umkehren" wäre jetzt mein erklärtes Ziel, wenn das nicht klappt wenigstens die Wogen glätten und die Vorwürfe Stück für Stück aus der Welt schaffen :)
[und ja, es ist zermürbend sowas durchstehen zu müssen. Ich darf nach aktueller Rechtsauslegung nicht auf meine Verbindungen zu Inkasso Moskau verweisen...]
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tom1350 schrieb:
Ich kenne einen aktuellen Fall, in dem einem Arzt vorgeworfen wird, das besondere Arzt-Patient-Vertrauensverhältnis gewinnbringend ausgenutzt zu haben. Der Arzt wollte die Geschäftsbeziehung sofort wieder auflösen, aber der Sohn des Patienten statuiert jetzt ein Exempel, bei dem es um die Existenz des Arztes geht.
Ich wollte mit dem Beispiel nur sagen, dass man leicht in Fallen tappen kann. Du musst abwarten, was kommt. Übrigens ist dieser Post ein gutes Beispiel für Groß-und Kleinschreibung :wink:
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Ich war freiberuflich bei einer Praxis angestellt in der aber die Inhaberin alles selbst abgerechnet hat. Da ich nicht scheinselbstständig sein wollte und auch nicht dementsprechend war, habe ich in dem gleichen Hause auch Patienten therapiert und selbst über eine andere Praxis abgerechnet. Zudem hatte ich einige Privatpatienten die ich selbst abgerechnet hatte.
Nun bleibt mir nach Aufhebung unserer Verbindlichkeit immer noch meine letzte Vergütung aus. Ich habe dieses dann einen Rechtsanwalt weitergegeben und er klagt dieses jetzt nach zwei Jahren nach etlichen Anmahnungen ein. Diese Person versucht jetzt mit allen Mitteln sich von den Zahlungen zu befreien, indem sie böse Gerüchte verbreitet und meinte, ich habe an bestimmten Tagen gar nicht gearbeitet und doch abgerechnet, was nicht der Fall ist.
Jetzt ist aber einen andere Person mit ins Spiel gekommen mit dieser sie sich angefreundet hat und ihr erzählt, das ich wahrscheinlich gar nicht ihre Mutter behandelt hätte und so die Kassen und auch sie betrogen habe.
Diese Person ist jetzt zur Polizei und hat mich angezeigt wegen Betruges .
Wie kann so etwas passieren. Ich habe dieses natürlich sofort an meinen Anwalt weitergegeben, da ich einen Zusammenhang darin sehe.
Kann wirklich Jeder einfach Jeden ( auch anonym ) anzeigen und das Leben vorsätzlich und böshaftig schwer machen, auch wenn es nicht stimmt ? Besteht keine Beweispflicht, das irgend etwas manipuliert oder vordatiert oder ähnliches vorsätzlich oder auch nicht vorsätzlich ( denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ) gemacht wurde ? Wo liegt die Beweispflicht und kann man die Kassen umgehen und eigenhändig zur Polizei gehen ? Ich dachte immer diese Anzeigen gehen immer von den Kassen aus ? Diese dann die Vorwürfe auf ihre Richtigkeit überprüfen.
Kann es wirklich sein, das auf Grund von Böshaftigkeit und Konkurrenzdenken ,die Zulassung eines Anderen riskiert und dieses auch tatsächlich stattfinden kann ?
Kann man diese Menschen bei Feststellung eines Nichtbetruges oder nicht nachgewiesener Manipulation belangen, wegen Rufmord oder was auch immer ?
Ich für mein teil finde es in keinster Weise gerechtfertigt, solch einen Schritt zu unternehmen. Ich finde es gerechtfertigt, wenn der Patient nicht die adäquateTherapie erhält die ihm zusteht und die er auch benötigt wie z. bsp. : neurologisch Betroffene oder es wird nur massiert anstatt manuell zu behandeln. Es gibt nicht umsonst gewisse Qualifikationen die zwar Geld kosten aber auch bei gewissen Krankheitsbildern notwendig sind, damit der Patient auch Erfolge wahr nehmen kann ( die dann ja auch unsere Erfolge sind ) aber meistens steht hier doch ein ganz anderer moralischer Fokus hinter und das macht mich traurig. Das wir uns auch noch gegenseitig anschwärzen und das ( arbeits) Leben schwer machen. Woher wissen immer alle das betrogen wird, wenn sie es nicht beweisen können ? Ein Vorwurf wird schhnell gemacht und ist hinterher sehr schwer wieder ins Reine gebracht.
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gabriele3 schrieb:
Ich habe jetzt hier schon einiges gelesen über ( angeblichen ) Abrechnungsbetrug.
Leider musste ich jetzt selbst eine böse Erfahrung machen die nicht mehr schön ist.
Ich war freiberuflich bei einer Praxis angestellt in der aber die Inhaberin alles selbst abgerechnet hat. Da ich nicht scheinselbstständig sein wollte und auch nicht dementsprechend war, habe ich in dem gleichen Hause auch Patienten therapiert und selbst über eine andere Praxis abgerechnet. Zudem hatte ich einige Privatpatienten die ich selbst abgerechnet hatte.
Nun bleibt mir nach Aufhebung unserer Verbindlichkeit immer noch meine letzte Vergütung aus. Ich habe dieses dann einen Rechtsanwalt weitergegeben und er klagt dieses jetzt nach zwei Jahren nach etlichen Anmahnungen ein. Diese Person versucht jetzt mit allen Mitteln sich von den Zahlungen zu befreien, indem sie böse Gerüchte verbreitet und meinte, ich habe an bestimmten Tagen gar nicht gearbeitet und doch abgerechnet, was nicht der Fall ist.
Jetzt ist aber einen andere Person mit ins Spiel gekommen mit dieser sie sich angefreundet hat und ihr erzählt, das ich wahrscheinlich gar nicht ihre Mutter behandelt hätte und so die Kassen und auch sie betrogen habe.
Diese Person ist jetzt zur Polizei und hat mich angezeigt wegen Betruges .
Wie kann so etwas passieren. Ich habe dieses natürlich sofort an meinen Anwalt weitergegeben, da ich einen Zusammenhang darin sehe.
Kann wirklich Jeder einfach Jeden ( auch anonym ) anzeigen und das Leben vorsätzlich und böshaftig schwer machen, auch wenn es nicht stimmt ? Besteht keine Beweispflicht, das irgend etwas manipuliert oder vordatiert oder ähnliches vorsätzlich oder auch nicht vorsätzlich ( denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ) gemacht wurde ? Wo liegt die Beweispflicht und kann man die Kassen umgehen und eigenhändig zur Polizei gehen ? Ich dachte immer diese Anzeigen gehen immer von den Kassen aus ? Diese dann die Vorwürfe auf ihre Richtigkeit überprüfen.
Kann es wirklich sein, das auf Grund von Böshaftigkeit und Konkurrenzdenken ,die Zulassung eines Anderen riskiert und dieses auch tatsächlich stattfinden kann ?
Kann man diese Menschen bei Feststellung eines Nichtbetruges oder nicht nachgewiesener Manipulation belangen, wegen Rufmord oder was auch immer ?
Ich für mein teil finde es in keinster Weise gerechtfertigt, solch einen Schritt zu unternehmen. Ich finde es gerechtfertigt, wenn der Patient nicht die adäquateTherapie erhält die ihm zusteht und die er auch benötigt wie z. bsp. : neurologisch Betroffene oder es wird nur massiert anstatt manuell zu behandeln. Es gibt nicht umsonst gewisse Qualifikationen die zwar Geld kosten aber auch bei gewissen Krankheitsbildern notwendig sind, damit der Patient auch Erfolge wahr nehmen kann ( die dann ja auch unsere Erfolge sind ) aber meistens steht hier doch ein ganz anderer moralischer Fokus hinter und das macht mich traurig. Das wir uns auch noch gegenseitig anschwärzen und das ( arbeits) Leben schwer machen. Woher wissen immer alle das betrogen wird, wenn sie es nicht beweisen können ? Ein Vorwurf wird schhnell gemacht und ist hinterher sehr schwer wieder ins Reine gebracht.
Ich wollte mit dem Beispiel nur sagen, dass man leicht in Fallen tappen kann. Du musst abwarten, was kommt. Übrigens ist dieser Post ein gutes Beispiel für Groß-und Kleinschreibung :wink:
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Du solltest die Berechtigung Deiner finanziellen Forderung allerdings
dezidiert beweisen können.
Dein Anwalt kann Dir sagen, wie Du Dich gegen ungerechtfertigte
Anschuldigungen wehren kannst.
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hermi schrieb:
@gabriele3: Nicht Du musst in einem solchen Fall etwas beweisen, sondern
der, der Dich anzeigt.
Du solltest die Berechtigung Deiner finanziellen Forderung allerdings
dezidiert beweisen können.
Dein Anwalt kann Dir sagen, wie Du Dich gegen ungerechtfertigte
Anschuldigungen wehren kannst.
[...]
(3) Hat der Behandelnde eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme und ihr Ergebnis entgegen § 630f Absatz 1 oder Absatz 2 nicht in der Patientenakte aufgezeichnet oder hat er die Patientenakte entgegen § 630f Absatz 3 nicht aufbewahrt, wird vermutet, dass er diese Maßnahme nicht getroffen hat.
[...]
Ist deine Doku vollständig kannst du den Vorwürfen ("Hat nicht behandelt") ggf. Beweise ("Ich hab's dokumentiert...") entgegensetzen.
Des weiteren kann ich nur hermi sekundieren: Es will dir gerade jemand ernsthaft an's Bein pinkeln, der Anwalt deines Vertrauens hat nun die Gelegenheit sein Geld tatsächlich zu verdienen. Wenn der Kerl (die Tante) was taugt ist's auch kein rausgeworfenes Geld - "den Spieß umkehren" wäre jetzt mein erklärtes Ziel, wenn das nicht klappt wenigstens die Wogen glätten und die Vorwürfe Stück für Stück aus der Welt schaffen :)
[und ja, es ist zermürbend sowas durchstehen zu müssen. Ich darf nach aktueller Rechtsauslegung nicht auf meine Verbindungen zu Inkasso Moskau verweisen...]
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Achtung! Die §630a-h BGB sehen in etlichen Fällen eine Beweislastumkehr vor, greifen könnte hier evt. dies:
BGB §630h - Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler
[...]
(3) Hat der Behandelnde eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme und ihr Ergebnis entgegen § 630f Absatz 1 oder Absatz 2 nicht in der Patientenakte aufgezeichnet oder hat er die Patientenakte entgegen § 630f Absatz 3 nicht aufbewahrt, wird vermutet, dass er diese Maßnahme nicht getroffen hat.
[...]
Ist deine Doku vollständig kannst du den Vorwürfen ("Hat nicht behandelt") ggf. Beweise ("Ich hab's dokumentiert...") entgegensetzen.
Des weiteren kann ich nur hermi sekundieren: Es will dir gerade jemand ernsthaft an's Bein pinkeln, der Anwalt deines Vertrauens hat nun die Gelegenheit sein Geld tatsächlich zu verdienen. Wenn der Kerl (die Tante) was taugt ist's auch kein rausgeworfenes Geld - "den Spieß umkehren" wäre jetzt mein erklärtes Ziel, wenn das nicht klappt wenigstens die Wogen glätten und die Vorwürfe Stück für Stück aus der Welt schaffen :)
[und ja, es ist zermürbend sowas durchstehen zu müssen. Ich darf nach aktueller Rechtsauslegung nicht auf meine Verbindungen zu Inkasso Moskau verweisen...]
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tom1350 schrieb:
Ich kenne einen aktuellen Fall, in dem einem Arzt vorgeworfen wird, das besondere Arzt-Patient-Vertrauensverhältnis gewinnbringend ausgenutzt zu haben. Der Arzt wollte die Geschäftsbeziehung sofort wieder auflösen, aber der Sohn des Patienten statuiert jetzt ein Exempel, bei dem es um die Existenz des Arztes geht.
Ich wollte mit dem Beispiel nur sagen, dass man leicht in Fallen tappen kann. Du musst abwarten, was kommt. Übrigens ist dieser Post ein gutes Beispiel für Groß-und Kleinschreibung :wink:
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