Physiotherapeut (w/m/d) in VZ, TZ
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
oder auf Minijob-Basis ab sofort.
Auch Berufsanfänger*innen sind
herzlich willkommen.
Unser interdisziplinäres
Therapiezentrum befindet sich
westlich von Köln in
Bergheim-Oberaußem.
Dich erwartet:
- Ein kreatives und motoviertes
Team
- Eine gut ausgestattete Praxis mit
großem KGG-Raum
- Behandlungen im 30-Minuten-Takt
- Flexible Arbeitszeiteinteilung
- Eine ganztägig besetzte
Rezeption
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen & Teambesp...
wie geht ihr bei folgendem Fall vor:
Patient bringt eine Verordnung eines anderen Arztes als dem der normaler Weise verschreibt. Damit ist das Rezept als EV ausgestellt obwohl es sich um eine FV bzw. eine VadR. handelt. Wir bitten den Patienten das Rezapt bei verordenten Arzt ändern zu lassen. Sie kommt erneut zurück mit der Aussage der Arzt ändert die Verordnung nicht wir sollten aber unserer "Pflicht" zur Therapie nachkommen. Wir rufen den Arzt an, selbiger bleibt bei seiner Meinung. Bislang haben wir das immer so auf der Rückseite notiert, wenn es mal Probleme gab haben wir hieruaf verwiesen:
AOK-Gesundheitspartner - Niedersachsen - Heilberufe - Abrechnungstipps
unter Punkt 13 Absatz 4 ist aufgeführt das das so möglich ist. Im Moment weigert sich die Leistungsabteiluing der BIG Direkt die erbrachten Leistungen zu zahlen mit der Begründung:
Unsere bisherige Absetzung bleibt daher bestehen.
In den Rahmenverträgen ist geregelt, dass dem Leistungserbringer eine Prüfpflicht obliegt. Die Heilmittelbehandlung durchzuführen, obwohl wissentlich eine nicht korrekt ausgestellte Heilmitteverordnung vorliegt, entspricht nicht den Vorgaben.
Klagen ja oder nein?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
don schrieb:
Hallo zusammen,
wie geht ihr bei folgendem Fall vor:
Patient bringt eine Verordnung eines anderen Arztes als dem der normaler Weise verschreibt. Damit ist das Rezept als EV ausgestellt obwohl es sich um eine FV bzw. eine VadR. handelt. Wir bitten den Patienten das Rezapt bei verordenten Arzt ändern zu lassen. Sie kommt erneut zurück mit der Aussage der Arzt ändert die Verordnung nicht wir sollten aber unserer "Pflicht" zur Therapie nachkommen. Wir rufen den Arzt an, selbiger bleibt bei seiner Meinung. Bislang haben wir das immer so auf der Rückseite notiert, wenn es mal Probleme gab haben wir hieruaf verwiesen:
AOK-Gesundheitspartner - Niedersachsen - Heilberufe - Abrechnungstipps
unter Punkt 13 Absatz 4 ist aufgeführt das das so möglich ist. Im Moment weigert sich die Leistungsabteiluing der BIG Direkt die erbrachten Leistungen zu zahlen mit der Begründung:
Unsere bisherige Absetzung bleibt daher bestehen.
In den Rahmenverträgen ist geregelt, dass dem Leistungserbringer eine Prüfpflicht obliegt. Die Heilmittelbehandlung durchzuführen, obwohl wissentlich eine nicht korrekt ausgestellte Heilmitteverordnung vorliegt, entspricht nicht den Vorgaben.
Klagen ja oder nein?
So einem Fall würde ich auch sehr deutlich mit Patienten und anderen Kommunizieren. Danke für die Info.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ali schrieb:
Habt Ihr mit den BKKs einen anderen RV als mit den AOKn ? Ersatzkassen und AOK verfahren so, wie Du beschtieben, wenn Du Dein Möglichstes getan und dokumentiert hast. Ich würde mit Klage drohen (letzter good will) und dann auch machen.
So einem Fall würde ich auch sehr deutlich mit Patienten und anderen Kommunizieren. Danke für die Info.
Gefällt mir
Klagen ,wegen einem Rezept (Kasse hat außerdem Recht,andere sind halt kulant)...
No, no so klar ist das nicht, bei den Ersatzkassen ist das gemäß Anlage zum RV EINDEUTIG präzisiert und PI ist save. Bei vielen AOKn mit einseitigen Erklärungen so präzisiert. Ich bezweifel mal, dass die Kasse vor Gericht durchkommt mit Ihrer Auslegung !!! Wieso soll das Rezept ungültig sein, wenn der Regelfall nicht eindeutig geklärt werden kann. Arzthoheit !
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
therapeutin schrieb am 22.6.18 09:46:
Klagen ,wegen einem Rezept (Kasse hat außerdem Recht,andere sind halt kulant)...
No, no so klar ist das nicht, bei den Ersatzkassen ist das gemäß Anlage zum RV EINDEUTIG präzisiert und PI ist save. Bei vielen AOKn mit einseitigen Erklärungen so präzisiert. Ich bezweifel mal, dass die Kasse vor Gericht durchkommt mit Ihrer Auslegung !!! Wieso soll das Rezept ungültig sein, wenn der Regelfall nicht eindeutig geklärt werden kann. Arzthoheit !
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
therapeutin schrieb:
Klagen ,wegen einem Rezept (Kasse hat außerdem Recht,andere sind halt kulant)....jede Kasse legt alles in ihrem Sinne aus und man ist sich nie sicher geht das jetzt so oder nicht,deshalb nehme ich nur zu 100% korrekte Rezepte an und habe 0 Absetzungen...dann hat halt der Pat. die Arschkarte :wink:
Gruß Evi
Gefällt mir
(2) Dem Arzt eine Kopie des Schreibens der GKV unter Verweis auf deinen Änderungswunsch zukommen lassen und darauf hinweisen das du die Behandlung aus Kulanz, nicht wegen Leistungspflicht erbracht hast.
(3) von unbekannten Ärzten nur noch 110% gültige VOs annehmen (zertifizierte Software und so), kooperativen Ärzten konsequent die fehlerhaften VOs zur Änderung zurückgeben (lassen). Mancherorts mach ich das selbst ("diese 10 VOs brauchen alle diese eine Änderung und darf ich dir auch gerade einen Kaffee rauslassen?"), anderenorts schicke ich Patienten bzw deren Betreuer los...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
(1) mit Klage drohen (und auch durchziehen, mal sehen wer die dickeren Eier hat). Ggf. deinen Berufsverband einschalten, der sollte ein Interesse an der Klärung und ein Rechtsstreitbudget haben für den Fall das geklärt wird das die VO offensichtlich ungültig war ;)
(2) Dem Arzt eine Kopie des Schreibens der GKV unter Verweis auf deinen Änderungswunsch zukommen lassen und darauf hinweisen das du die Behandlung aus Kulanz, nicht wegen Leistungspflicht erbracht hast.
(3) von unbekannten Ärzten nur noch 110% gültige VOs annehmen (zertifizierte Software und so), kooperativen Ärzten konsequent die fehlerhaften VOs zur Änderung zurückgeben (lassen). Mancherorts mach ich das selbst ("diese 10 VOs brauchen alle diese eine Änderung und darf ich dir auch gerade einen Kaffee rauslassen?"), anderenorts schicke ich Patienten bzw deren Betreuer los...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Evemarie Kaiser schrieb:
Zur Aussage des Arztes... ich würde diesem mitteilen, dass wir keine Behandlungspflicht haben, schon gar nicht, wenn der Patient eine ungültige Verordnung vorlegt, denn ohne gültige Verordnung dürfen wir gar nicht behandeln!
Gruß Evi
Diese PAtienten haben dann leider Pech und werden nicht behandelt, da kein gültiges Rezept vorliegt.
Auf Anraten, doch wieder zum erst austellenden Arzt zu gehen kam IMMER die Antwort
"Der stellt mir ken Rezept mehr aus,also habe ich eben gewechselt"
Das sind eben die Arzttouristen. Dann mal eben 84 Tage warten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
idefix- schrieb:
Solche Fälle hatten wir auch schon. Die Ärzte erklären, das der PAtient das erste mal in der Praxis ist , also stellt er nur eine EV aus und keine VaR. geht alleine wegen der Software nicht.
Diese PAtienten haben dann leider Pech und werden nicht behandelt, da kein gültiges Rezept vorliegt.
Auf Anraten, doch wieder zum erst austellenden Arzt zu gehen kam IMMER die Antwort
"Der stellt mir ken Rezept mehr aus,also habe ich eben gewechselt"
Das sind eben die Arzttouristen. Dann mal eben 84 Tage warten.
Mein Profilbild bearbeiten