Sie wollen mehr für sich und Ihre
Patient:innen erreichen? Wir geben
Ihnen das
Arbeits umfeld und die Ausstattung,
die Sie dafür brauchen.
Zum nächstmöglichen Zeit punkt
suchen wir Sie als
Physio therapeuten (m/w/d)
Stellennummer 0117_000052
in Voll- oder Teilzeit oder auf
Minijob-Basis mit unbefristeter
Einstellung und
flexiblen Arbeits zeiten für
unsere Physiotherapie-Abteilu...
Patient:innen erreichen? Wir geben
Ihnen das
Arbeits umfeld und die Ausstattung,
die Sie dafür brauchen.
Zum nächstmöglichen Zeit punkt
suchen wir Sie als
Physio therapeuten (m/w/d)
Stellennummer 0117_000052
in Voll- oder Teilzeit oder auf
Minijob-Basis mit unbefristeter
Einstellung und
flexiblen Arbeits zeiten für
unsere Physiotherapie-Abteilu...
Ich bin selbst. Physiotherapeut mit u.a. Bachelor-Abschluss und Manuelle. Ich will jetzt den Voll- HP erlernen.
Weiß jemand Bescheid, was ich dann bezüglich der Physiotherapie alles darf und was nicht.
Angenommen, ich halte die Zulassungsbedingungen ein, (geplant sind separate Eingänge, Behandlungsräume, sowie Wartebereich), darf ich dann in der HP-Praxis ein Rezept für MT ausstellen und in meiner PT- Praxis einlösen?
Wie läuft das?
Vielen Dank an euch.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Ich bin selbst. Physiotherapeut mit u.a. Bachelor-Abschluss und Manuelle. Ich will jetzt den Voll- HP erlernen.
Weiß jemand Bescheid, was ich dann bezüglich der Physiotherapie alles darf und was nicht.
Angenommen, ich halte die Zulassungsbedingungen ein, (geplant sind separate Eingänge, Behandlungsräume, sowie Wartebereich), darf ich dann in der HP-Praxis ein Rezept für MT ausstellen und in meiner PT- Praxis einlösen?
Wie läuft das?
Vielen Dank an euch.
Die "Lizenz zu töten" kannst Du aber kriegen, in dem festgestellt wird, dass Du KEINE Gefahr für die Volksgesundheit bist, durch eine Überprüfung.
-------
Warum willst Du ein Rezept für Manuelle ausstellen und in Deiner Physio Praxis einlösen ?
Grundsätzlich kannst Du als HP auch Rezepte für Physiotherapie ausstellen, ja.
Ansonsten handelst Du entweder als Physio ODER als HP....
Was willst Du jetzt genau wissen.....?
Gefällt mir
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
....diese VO sind nur privat zu verordnen...werden von der GKV nicht erstattet
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Es geht mir um folgendes:
Kommt ein PKV Patient in meine Praxis und sein Rezept ist zu Ende, muss ich ihn somit nicht zum Arzt schicken, sondern stelle ihm selber ein PKV- Folgerezept aus.
ODER
Ein Pat kommt mit 10x KG, ich würde es aber Manualtherapeutisch behandeln. Kann ich ihm in diesem Falle einfach ein neues Rezept ausstellen?
Und ist es dann möglich, dass es JEMAND aus meiner Physiopraxis behandelt?
Hätte mal irgendwo gehört, dass es nicht geht, da ich Inhaber der HP-Praxis und gleichzeitig Inhaber der PT- Praxis bin und ich ja somit an mich selbst überweise.
Ich danke euch
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das mit der GKV verstehe ich schon.
Es geht mir um folgendes:
Kommt ein PKV Patient in meine Praxis und sein Rezept ist zu Ende, muss ich ihn somit nicht zum Arzt schicken, sondern stelle ihm selber ein PKV- Folgerezept aus.
ODER
Ein Pat kommt mit 10x KG, ich würde es aber Manualtherapeutisch behandeln. Kann ich ihm in diesem Falle einfach ein neues Rezept ausstellen?
Und ist es dann möglich, dass es JEMAND aus meiner Physiopraxis behandelt?
Hätte mal irgendwo gehört, dass es nicht geht, da ich Inhaber der HP-Praxis und gleichzeitig Inhaber der PT- Praxis bin und ich ja somit an mich selbst überweise.
Ich danke euch
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PTP schrieb:
Es geht, nur ob die PKV erstattet liegt am Vertrag des Versicherten. Rein rechtlich kann natürlich ein MA mit MT-Zertifikat ein von dir verordnetes Rezept abarbeiten
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ali schrieb:
Voll HP - kannst Du nicht erlernen.
Die "Lizenz zu töten" kannst Du aber kriegen, in dem festgestellt wird, dass Du KEINE Gefahr für die Volksgesundheit bist, durch eine Überprüfung.
-------
Warum willst Du ein Rezept für Manuelle ausstellen und in Deiner Physio Praxis einlösen ?
Grundsätzlich kannst Du als HP auch Rezepte für Physiotherapie ausstellen, ja.
Ansonsten handelst Du entweder als Physio ODER als HP....
Was willst Du jetzt genau wissen.....?
> Angenommen, ich halte die Zulassungsbedingungen ein, (geplant
> sind separate Eingänge, Behandlungsräume, sowie Wartebereich),
> darf ich dann in der HP-Praxis ein Rezept für MT ausstellen und
> in meiner PT- Praxis einlösen?
Das geht ohne Probleme. Nur nicht zu Lasten der GKV.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dein Vorhaben (Rezepte für deine eigenen PP auszustellen) geht aber auch mit dem sekt. HP, oder nicht???? :confused:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
StefanP schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Angenommen, ich halte die Zulassungsbedingungen ein, (geplant
> sind separate Eingänge, Behandlungsräume, sowie Wartebereich),
> darf ich dann in der HP-Praxis ein Rezept für MT ausstellen und
> in meiner PT- Praxis einlösen?
Das geht ohne Probleme. Nur nicht zu Lasten der GKV.
Mein Profilbild bearbeiten