Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
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Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
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physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
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Darf der Voll HP physiotherapeutisch arbeiten? Und PT verordnen?
Ich lese grade Gesetzestexte zum Heilpraktiker und kanns kaum glauben....habt Ihr Erfahrung damit?
Gruß
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mia73 schrieb:
Hallo Physios,
Darf der Voll HP physiotherapeutisch arbeiten? Und PT verordnen?
Ich lese grade Gesetzestexte zum Heilpraktiker und kanns kaum glauben....habt Ihr Erfahrung damit?
Gruß
HP darf sowohl PT verordnen, als auch physiotherapeutische Massnahmen durchführen, so er/sie diese beherrscht.
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mia73 schrieb:
Muss der HP dann Physio sein?
Manches wie z.B.Zahnbehandlung oder Totenschein ausstellen oder Impfen darf er NICHT.!!!!!!!
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eim schrieb:
Natürlich darf ein Voll -HP Pt verordnen ,er darf sogar Röntgen verordnen (wobei Pat. dies dann selber zahlen muß)und er darf viele Sachen machen z.B. Spritzen geben oder Osteopathie durchführen ,sofern er für die Behandlungen die er durchführt auch die Fort - und Weiterbildungen bzw. die Ausbildung dafür gemacht hat.
Manches wie z.B.Zahnbehandlung oder Totenschein ausstellen oder Impfen darf er NICHT.!!!!!!!
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ali schrieb:
@eim: Impfen....theoretisch ja, praktisch nein.
Natürlich darf ein Voll -HP Pt verordnen ,er darf sogar Röntgen verordnen (wobei Pat. dies dann selber zahlen muß)und er darf viele Sachen machen z.B. Spritzen geben oder Osteopathie durchführen ,sofern er für die Behandlungen die er durchführt auch die Fort - und Weiterbildungen bzw. die Ausbildung dafür gemacht hat.
Manches wie z.B.Zahnbehandlung oder Totenschein ausstellen oder Impfen darf er NICHT.!!!!!!!
Wo steht denn, dass ein HP eine Ausbildung bzw. Fortbildung gemacht haben muss? Er kann Osteopathie anbieten und in Rechnung stellen wenn er ein Buch darüber gelesen hat (oder auch nicht)...der HP braucht nicht mal eine Ausbildung..Prüfung bestehen und fertig!!!
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McMiki schrieb:
eim schrieb am 12.4.17 22:10:
Natürlich darf ein Voll -HP Pt verordnen ,er darf sogar Röntgen verordnen (wobei Pat. dies dann selber zahlen muß)und er darf viele Sachen machen z.B. Spritzen geben oder Osteopathie durchführen ,sofern er für die Behandlungen die er durchführt auch die Fort - und Weiterbildungen bzw. die Ausbildung dafür gemacht hat.
Manches wie z.B.Zahnbehandlung oder Totenschein ausstellen oder Impfen darf er NICHT.!!!!!!!
Wo steht denn, dass ein HP eine Ausbildung bzw. Fortbildung gemacht haben muss? Er kann Osteopathie anbieten und in Rechnung stellen wenn er ein Buch darüber gelesen hat (oder auch nicht)...der HP braucht nicht mal eine Ausbildung..Prüfung bestehen und fertig!!!
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Helmut Fromberger schrieb:
Moment, Röntgen darf der nicht. Auch nicht anordnen .
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paul849 schrieb:
Schaue mal para 23 Roentgenverordnung .
schau mal in § 23 i. V. m. § 24 der RöntgenV. Da lese ich bezüglich des "berechtigten" Personenkreises nur etwas von ärztlichem oder zahnärztlichem Personal, aber nichts von HP.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Lieber Paul,
schau mal in § 23 i. V. m. § 24 der RöntgenV. Da lese ich bezüglich des "berechtigten" Personenkreises nur etwas von ärztlichem oder zahnärztlichem Personal, aber nichts von HP.
Walli :hushed:
Lieber Paul,
schau mal in § 23 i. V. m. § 24 der RöntgenV. Da lese ich bezüglich des "berechtigten" Personenkreises nur etwas von ärztlichem oder zahnärztlichem Personal, aber nichts von HP.
Walli :hushed:
Er meint wohl die "Überweisung" an einen Radiologen, welcher dann als Arzt feststellt, ob er darf und kann.
Daran gibt es wohl nichts auszusetzen.
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stefan 302 schrieb:
W. Stangner schrieb am 14.4.17 14:02:
Lieber Paul,
schau mal in § 23 i. V. m. § 24 der RöntgenV. Da lese ich bezüglich des "berechtigten" Personenkreises nur etwas von ärztlichem oder zahnärztlichem Personal, aber nichts von HP.
Walli :hushed:
Er meint wohl die "Überweisung" an einen Radiologen, welcher dann als Arzt feststellt, ob er darf und kann.
Daran gibt es wohl nichts auszusetzen.
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eim schrieb:
an ali : Praktisch geht Impfen NICHT weil die Medikamente verschreibungspflichtig sind (und nur ein Arzt solche Mittel verschreiben darf)und theroretisch könnte t man es machen wenn der Patient die Mittel dabei hat ABER ein HP darf keinen Impfpass ausstellen und somit also insgesamt lautet die Antwort NEIN.
Siehe Antwort von Stefan : an Radiologen zwecks Röntgen geht natürlich
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eim schrieb:
an Helmut Frohberger : Davon dass der HP selber Röntgen darf oder soll habe ich nichts gesagt.
Siehe Antwort von Stefan : an Radiologen zwecks Röntgen geht natürlich
Ich find nur dir ewige Diskussion mit dem Direktzugang so lächerlich, wenn ein HP Physio verschreiben darf.
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mia73 schrieb:
Das mit dem Röntgen ist mir persönlich Wurscht.
Ich find nur dir ewige Diskussion mit dem Direktzugang so lächerlich, wenn ein HP Physio verschreiben darf.
Zum Thema Röntgen: Röntgenuntersuchungen dürfen nur von Ärzten angefordert werden die die Fachkunde Strahlenschutz nach der staatl. Röntgenverordnung vorweisen können.
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Helmut Fromberger schrieb:
Geimpft wird gegen Krankheiten die im Infektionsschutzgesetz aufgeführt sind. Da hat der HP schlicht und einfach Therapieverbot.
Zum Thema Röntgen: Röntgenuntersuchungen dürfen nur von Ärzten angefordert werden die die Fachkunde Strahlenschutz nach der staatl. Röntgenverordnung vorweisen können.
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ali schrieb:
Was kannst Du nicht glauben...?!
HP darf sowohl PT verordnen, als auch physiotherapeutische Massnahmen durchführen, so er/sie diese beherrscht.
Aber sonst kann man alles machen, was ein HP machen darf.
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Sven Windels schrieb:
Habe auch schon mal mit dem Paul Imana gesprochen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man ein Raum haben, in dem nur als HP gearbeitet wird. Oder sich im Plan Uhrzeiten blockieren, in denen man als HP arbeitet.
Aber sonst kann man alles machen, was ein HP machen darf.
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