Für unsere Filiale in Frankfurt
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
Ostend/Bornheim suchen wir ab
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HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
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5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
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Ich habe die Zulassung für KGV Kinder und PNF, mein Kollege hat die Zulassung Bobath Kinder und PNF.
Bisher haben wir, wenn der eine den anderen in der Urlaubszeit vertreten sollte, die Rezepte beendet und dann für den vertretenden Kollegen passend ausstellen lassen.
Das ist aber immer ein Hin und her....
Nun meiner Frage:
Wäre es zulässig, wenn der Arzt auf einem Rezept KGV Kinder und Bobath verordnet und wir uns dann die Rezepte teilen z.B. Montags Vojta, Donnerstags Bobath bzw. erster Teil Vojta, in der Urlaubsvertretung auf dem gleichen Rezept Bobath?
Die Positionsnummern und der Preis sind gleich, auch die Patienten würden von 2 verschiedenen Therapien profitieren.
Es ist nur die Frage, ob die Kassen das bei der Abrechnung abnicken würden.....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe mal eine Frage, die mir die Kassen auch nicht so recht beantworten konnten.....
Ich habe die Zulassung für KGV Kinder und PNF, mein Kollege hat die Zulassung Bobath Kinder und PNF.
Bisher haben wir, wenn der eine den anderen in der Urlaubszeit vertreten sollte, die Rezepte beendet und dann für den vertretenden Kollegen passend ausstellen lassen.
Das ist aber immer ein Hin und her....
Nun meiner Frage:
Wäre es zulässig, wenn der Arzt auf einem Rezept KGV Kinder und Bobath verordnet und wir uns dann die Rezepte teilen z.B. Montags Vojta, Donnerstags Bobath bzw. erster Teil Vojta, in der Urlaubsvertretung auf dem gleichen Rezept Bobath?
Die Positionsnummern und der Preis sind gleich, auch die Patienten würden von 2 verschiedenen Therapien profitieren.
Es ist nur die Frage, ob die Kassen das bei der Abrechnung abnicken würden.....
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Tempelritter schrieb:
Der Arzt soll pauschal KG-ZNS verordnen, dann kann bei Kinder Bobath oder Vojta, bei Erwachsenen Bobath oder Vojta oder PNF und das auch gemischt abgegeben werden. So machen wir das schon immer.
Wichtig war nur, daß die Verordnung auf alle drei lautete "KG-ZNS (Bobath, Vojta, PNF)". Wenn nur PNF oder Bobath verordnet ist, darf auch nur dieses Heilmittel abgegeben werden.
Hab z.B. einen Pat. mit Langfristgenehmigung (AOK), da lautet die Genehmigung auf KG-ZNS nach PNF, den kann halt nur ich oder jemand mit PNF behandeln.
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die neue schrieb:
bei meinen erwachsenen Patienten verordnet der Arzt einfach KG-ZNS (Bobath, Vojta, PNF). Ich hab die PNF-Zulassung und meine Vertretungen während meiner langen Krankschreibung PNF und Bobath. Hinten drauf wurde das abgegebene Heilmittel aufgeschrieben (bei der einen KG-ZNS (PNF) und bei der anderen KG-ZNS (Bobath) ). Allerdings sind es 2 unterschiedliche Positionsnummern mit demselben Preis, das hab ich entsprechend gesplittet. Ging einwandfrei durch.
Wichtig war nur, daß die Verordnung auf alle drei lautete "KG-ZNS (Bobath, Vojta, PNF)". Wenn nur PNF oder Bobath verordnet ist, darf auch nur dieses Heilmittel abgegeben werden.
Hab z.B. einen Pat. mit Langfristgenehmigung (AOK), da lautet die Genehmigung auf KG-ZNS nach PNF, den kann halt nur ich oder jemand mit PNF behandeln.
Für Deinen Fall fällt mir auch nix ein, außer, dass ich mir vorher ein verbindliches Go von der Kasse holen würde...lohnt sich doch...begründen kannst Du es und es wäre für ALLE einfacher...
edit:wie neue schreibt, würd das aber nutzen, um ein SoFa gespräch zu nutzen, Kommunikation kann helfen..
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Die Frage ist echt knifflig...gab s auch schon mal mit KG / KGZNS wo die Sache ja auch mal sinnvoll sein könnte....DA war s wohl nicht möglich wegen bla bla.
Nee Ali, das geht auch nicht! Da ging es ja um preisliche Unterschiede. KG wird anders vergütet als KG-ZNS. Genauso ist es ja bei MT/KG. Geht auch nicht .....früher wurde nur das günstige Heilmittel bezahlt. Ob es heute überhaupt noch erstattet würde, weiß ich nicht (nehme solche VO nicht an)
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die neue schrieb:
ali schrieb am 1.3.18 07:48:
Die Frage ist echt knifflig...gab s auch schon mal mit KG / KGZNS wo die Sache ja auch mal sinnvoll sein könnte....DA war s wohl nicht möglich wegen bla bla.
Nee Ali, das geht auch nicht! Da ging es ja um preisliche Unterschiede. KG wird anders vergütet als KG-ZNS. Genauso ist es ja bei MT/KG. Geht auch nicht .....früher wurde nur das günstige Heilmittel bezahlt. Ob es heute überhaupt noch erstattet würde, weiß ich nicht (nehme solche VO nicht an)
Nee Ali, das geht auch nicht! Da ging es ja um preisliche Unterschiede. KG wird anders vergütet als KG-ZNS. Genauso ist es ja bei MT/KG. Geht auch nicht .....früher wurde nur das günstige Heilmittel bezahlt. Ob es heute überhaupt noch erstattet würde, weiß ich nicht (nehme solche VO nicht an)
Schon klar, aber so richtig sinnig und logisch ist das klare NEIN der Kassen dazu nicht....Grad bei Leuten die grad in der MT / Neurozertifizierung stehen könnt man in der Praxis effektiver arbeiten...
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ali schrieb:
die neue schrieb am 1.3.18 07:54
Nee Ali, das geht auch nicht! Da ging es ja um preisliche Unterschiede. KG wird anders vergütet als KG-ZNS. Genauso ist es ja bei MT/KG. Geht auch nicht .....früher wurde nur das günstige Heilmittel bezahlt. Ob es heute überhaupt noch erstattet würde, weiß ich nicht (nehme solche VO nicht an)
Schon klar, aber so richtig sinnig und logisch ist das klare NEIN der Kassen dazu nicht....Grad bei Leuten die grad in der MT / Neurozertifizierung stehen könnt man in der Praxis effektiver arbeiten...
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ali schrieb:
Die Frage ist echt knifflig...gab s auch schon mal mit KG / KGZNS wo die Sache ja auch mal sinnvoll sein könnte....DA war s wohl nicht möglich wegen bla bla.
Für Deinen Fall fällt mir auch nix ein, außer, dass ich mir vorher ein verbindliches Go von der Kasse holen würde...lohnt sich doch...begründen kannst Du es und es wäre für ALLE einfacher...
edit:wie neue schreibt, würd das aber nutzen, um ein SoFa gespräch zu nutzen, Kommunikation kann helfen..
die erste Frage, warum wird so eine Frage anonym gestellt?
Die Antwort auf deine Frage, lass dir eine HMV auf KG-ZNS ausstellen, dann kannst Du /Ihr behandeln nach welcher Art Ihr wollt. Wenn KG nach Bobath oder KG nach Vojta verordnet ist dann darf auch nur die jeweilige Therapie durchgeführt werden.
schönen Tag, alobar.
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alobar schrieb:
Guten Morgen,
die erste Frage, warum wird so eine Frage anonym gestellt?
Die Antwort auf deine Frage, lass dir eine HMV auf KG-ZNS ausstellen, dann kannst Du /Ihr behandeln nach welcher Art Ihr wollt. Wenn KG nach Bobath oder KG nach Vojta verordnet ist dann darf auch nur die jeweilige Therapie durchgeführt werden.
schönen Tag, alobar.
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