• Auf der Suche nach einer neuen
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
Verantwortung und behältst den
Überblick?
• Du hast bereits
Führungserfahrung oder bist bereit
diese Dir anzueignen?
Dann hast Du schon 3 gute Gründe
bei uns durchzustarten – wir
suchen genau Dich!
Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
Gestalltungsspielraum?
• Du übernimmst gern
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Überblick?
• Du hast bereits
Führungserfahrung oder bist bereit
diese Dir anzueignen?
Dann hast Du schon 3 gute Gründe
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Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
Von unserer Abrechnungsstelle kam es zurück und wir konnten korrigieren.
Was passiert wenn ich in der Zukunft selber abrechne?
Bekomme ich dann eine Behandlung nicht bezahlt oder wird dann die ganze Verordnung abgesetzt?
Micha
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Viele Praxisprogramme monieren das eigentlich...
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hallo micha850,
Viele Praxisprogramme monieren das eigentlich...
MfG
JürgenK ;)
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Problem beschreiben
micha850 schrieb:
Haben ein falsches Datum (vor Ausstellung der VO) eingetragen. Natürlich geschlafen und übersehen.
Von unserer Abrechnungsstelle kam es zurück und wir konnten korrigieren.
Was passiert wenn ich in der Zukunft selber abrechne?
Bekomme ich dann eine Behandlung nicht bezahlt oder wird dann die ganze Verordnung abgesetzt?
Micha
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micha850 schrieb:
Danke, mal eine klare Antwort 😄
...ich würde
aber dann doch mal mit meinem Praxisprogrammhersteller reden
MfGJürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@micha850
...ich würde
aber dann doch mal mit meinem Praxisprogrammhersteller reden
MfGJürgenK ;)
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Louisa78 schrieb:
Hallo Ali, habe ich es richtig verstanden: Ich muss zusätzlich zum korrigierten Datum (also bspw. 15.9.2023) auch noch das Datum der Korrektur (also bspw. heute) notieren??
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Louisa78 Ja, steht seit dem 01.07.2021 wortwörtlich so im BRV.
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massu schrieb:
Du streichst das Darum durch und schreibst neben dem HM das „richtige“ Datum. Und neben dem lässt du den Patient nochmals unterschreiben.
So wie massu es beschreibt, haben wir es nämlich auch bislang praktiziert.
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Louisa78 schrieb:
Okay... das sind jetzt ja aber zwei verschiedene Auskünfte 🤔
So wie massu es beschreibt, haben wir es nämlich auch bislang praktiziert.
Meine Aussage bezog auf den ersten Halbsatz.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Louisa78 Mmm, mein Fehler. face_with_rolling_eyes Jede Korrektur durch den Arzt oder LE muss zusätzlich mit Datum der Änderung versehen werden, AUßER ... das korrigierte Behandlungsdatum.
Meine Aussage bezog auf den ersten Halbsatz.
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ali schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wieso in 3a steht doch "unter Angabe des Korrekturdatums" also muss IMHO das Datum der Änderung auch durch den Versicherten geschrieben sein...(auch wenn gaga ist)
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ali schrieb:
@Louisa78 hier besteht IMHO Absetzungsgefahr
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Problem beschreiben
ali schrieb:
Einmalig mit korrektem Datum vom Patient neu unterschrieben innerhalb von 3 Monaten wiedereinreichen ( siehe RV) , sofern der Rest O.K. ist
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