Möchtest Du wissen, ob Du ins
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
kundenorientiertes Auftreten.
- Klimatisierte Behandlungsräume
sind die Basis für unser gelebtes
Wohlfühl-Ambiente.
- Digitalisierung: Unsere
Physiotherapie sowie medizinisches
Gerätet...
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
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ich habe heute einen Patienten bekommen, 6 x MT davon 2 x bereits in einer anderen Praxis gehabt.
Brachte mir die Original VO. Hat dort aber noch keine Zuzahlung geleistet.
Wie soll ich das jetzt handhaben, da er bei mir ja nur noch 4 x MT bekommt.
Muss mann trotzdem für 6 x die Zuzahlung kassieren und das dann auf der VO dokumentieren das er nur 4 x in meiner Praxis war.
Wie immer...Vielen Dank für Eure Antworten!
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Wenn du die Originalverordnung hast, kannst du auch 6x behandeln und natürlich abrechnen. Wie die andere Praxis das mit den 2x machen will ist dabei deren Problem.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pat88Hä? Wie will die andere Praxis denn ohne Originalverordnung abrechnen? Ohne Original gibt es halt kein Geld von der Kasse.
Wenn du die Originalverordnung hast, kannst du auch 6x behandeln und natürlich abrechnen. Wie die andere Praxis das mit den 2x machen will ist dabei deren Problem.
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pat88 schrieb:
Danke, das habe ich mich auch zuerst gefragt. Werde ich dann wohl so machen slightly_smiling_face
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massu schrieb:
@pat88 ist es ein Privatrezept?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Zuzahlung bei einem Privatrezept? Das wäre mal was ganz Neues. 😉
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich hab’s überlesen🙈
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mimikri schrieb:
Vielleicht hat er die 2x dann schon privat bezahlt, um der anderen Praxis die VO abzukaufen.
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pat88 schrieb:
Hallo liebe Community,
ich habe heute einen Patienten bekommen, 6 x MT davon 2 x bereits in einer anderen Praxis gehabt.
Brachte mir die Original VO. Hat dort aber noch keine Zuzahlung geleistet.
Wie soll ich das jetzt handhaben, da er bei mir ja nur noch 4 x MT bekommt.
Muss mann trotzdem für 6 x die Zuzahlung kassieren und das dann auf der VO dokumentieren das er nur 4 x in meiner Praxis war.
Wie immer...Vielen Dank für Eure Antworten!
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pat88 schrieb:
Die VO ist tatsächlich völlig unbedruckt und absolut korrekt. Da hat wahrscheinlich ein MA geschlafen....
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Halbtitan schrieb:
Ist die VO denn noch un-bedruckt, un-bestempelt, un-unterschrieben und ist sie noch gültig oder schon außerhalb der Startfrist?
Die Zuzahlung ist anteilig nach durchgeführten Behandlungen zu leisten, wobei die 10€ Pauschale mit der 1. Behandlung fällig werden.
Hier scheint Praxis 1 also gehörig geschlafen zu haben. Dein Glück, so hast du eine 6er-VO vorliegen. Dennoch sollten die Fristen beachtet werden!
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johannes687 schrieb:
In solchen Fällen rechnet Praxis 1 eigentlich die Original-VO ab und händigt dem Patienten eine VO-Kopie zur weiteren Behandlung in Praxis 2 aus. Der Kopie sollte man dann die bereits durchgeführten Behandlungen entnehmen können. Außerdem muss dies jeweils auf beiden Ausfertigungen dokumentiert werden. So geregelt in §18 Abs. 11 Rahmenvertrag.
Die Zuzahlung ist anteilig nach durchgeführten Behandlungen zu leisten, wobei die 10€ Pauschale mit der 1. Behandlung fällig werden.
Hier scheint Praxis 1 also gehörig geschlafen zu haben. Dein Glück, so hast du eine 6er-VO vorliegen. Dennoch sollten die Fristen beachtet werden!
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