Herzlich willkommen in der Praxis
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
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A.. schrieb:
Hallo! Habe folgende VO adR erhalten 20 x KG 1xwöchentlich bei CSa (Fibromyalgie). Diese Rezept würde sich 20 Wochen (5 Monate) hinziehen. Ist das überhaupt möglich nach so langer Zeit abzurechnen? :scream:
Es muss gewährleistet sein, dass der Pat. nach 12 Wo wieder beim Arzt "aufschlägt".
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Thomas schrieb:
Es heist max 12 Behandlungen, Urlaub und Krankheit zählen mit.
Es geht nur um die Angabe der Therapieeinheiten auf dem Rezept (oder "Behandlungen", wenn Dir das lieber ist). Ob das Abarbeiten dann länger dauert, ist (mit Ausnahme der AOK BaWü - wenn auch nicht rechtens) egal, solange die Unterbrechnungfristen in den HMR bzw. RV eingehalten werden.
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StefanP schrieb:
Wie meinst Du das, dass Urlaub und Krankheit mitzählen?
Es geht nur um die Angabe der Therapieeinheiten auf dem Rezept (oder "Behandlungen", wenn Dir das lieber ist). Ob das Abarbeiten dann länger dauert, ist (mit Ausnahme der AOK BaWü - wenn auch nicht rechtens) egal, solange die Unterbrechnungfristen in den HMR bzw. RV eingehalten werden.
>Es muss gewährleistet sein, dass der Pat. nach 12 Wo wieder beim Arzt "aufschlägt".
Wie soll ich das denn machen??
Wir haben eine Prüfpflicht, aber die geht doch nicht so weit, dass ich dafür verantwortlich bin, ob der Patient zum Arzt geht! Muss ich ihn an der Hand nehmen? Ist die Arztpraxis nach 12 Wochen grad im Urlaub, krieg ich die VO nicht bezahlt? SO ein ...
Der Arzt kann doch 20 mal verordnen und en Patienten nach 12 Wochen einbestellen - darüber habe ich doch gar keine Kontrolle.
Kein Wunder, dass die Kassen probieren, uns alles mögliche aufzudrücken, wenn die Mehrheit kuscht für etwas, was sie nicht tun muss.
Und falls die AOk xy meint, deswegen absetzen zu müssen - wehren, sie sind nicht im recht und kuschen ihrerseits ganz schnell, wenn sie merken, da kennt sich einer aus.
gruß, heropas
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heropas schrieb:
Zitat:
>Es muss gewährleistet sein, dass der Pat. nach 12 Wo wieder beim Arzt "aufschlägt".
Wie soll ich das denn machen??
Wir haben eine Prüfpflicht, aber die geht doch nicht so weit, dass ich dafür verantwortlich bin, ob der Patient zum Arzt geht! Muss ich ihn an der Hand nehmen? Ist die Arztpraxis nach 12 Wochen grad im Urlaub, krieg ich die VO nicht bezahlt? SO ein ...
Der Arzt kann doch 20 mal verordnen und en Patienten nach 12 Wochen einbestellen - darüber habe ich doch gar keine Kontrolle.
Kein Wunder, dass die Kassen probieren, uns alles mögliche aufzudrücken, wenn die Mehrheit kuscht für etwas, was sie nicht tun muss.
Und falls die AOk xy meint, deswegen absetzen zu müssen - wehren, sie sind nicht im recht und kuschen ihrerseits ganz schnell, wenn sie merken, da kennt sich einer aus.
gruß, heropas
> Wir haben eine Prüfpflicht, aber die geht doch nicht so weit,
> dass ich dafür verantwortlich bin, ob der Patient zum Arzt
> geht! Muss ich ihn an der Hand nehmen? Ist die Arztpraxis nach
> 12 Wochen grad im Urlaub, krieg ich die VO nicht bezahlt? SO
> ein ...
Da hast Du was vollkommen falsch verstanden. Darum geht es nicht.
> Der Arzt kann doch 20 mal verordnen und en Patienten nach 12
> Wochen einbestellen - darüber habe ich doch gar keine
> Kontrolle.
Richtig. Aber das Rezept ist nicht korrekt vom Arzt ausgestellt und somit nicht gültig.
Nachzulesen in den HMR §8.1:
" Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist."
Es geht um das AUSSTELLEN der Verordnungsmenge in Abhängigkeit von der Frequenz. Also bei 1x/Woche max. 12 Therapieeinheiten.
Das hat nichts mit "kuschen" zu tun, sondern damit, dass man sich auskennt und die Regularien gelesen und verstanden hat.
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StefanP schrieb:
heropas schrieb:
> Wir haben eine Prüfpflicht, aber die geht doch nicht so weit,
> dass ich dafür verantwortlich bin, ob der Patient zum Arzt
> geht! Muss ich ihn an der Hand nehmen? Ist die Arztpraxis nach
> 12 Wochen grad im Urlaub, krieg ich die VO nicht bezahlt? SO
> ein ...
Da hast Du was vollkommen falsch verstanden. Darum geht es nicht.
> Der Arzt kann doch 20 mal verordnen und en Patienten nach 12
> Wochen einbestellen - darüber habe ich doch gar keine
> Kontrolle.
Richtig. Aber das Rezept ist nicht korrekt vom Arzt ausgestellt und somit nicht gültig.
Nachzulesen in den HMR §8.1:
" Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist."
Es geht um das AUSSTELLEN der Verordnungsmenge in Abhängigkeit von der Frequenz. Also bei 1x/Woche max. 12 Therapieeinheiten.
Das hat nichts mit "kuschen" zu tun, sondern damit, dass man sich auskennt und die Regularien gelesen und verstanden hat.
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StefanP schrieb:
Nein, es gehen bei einer Frequenz von 1x/Wo nur 12 Einheiten.
Es muss gewährleistet sein, dass der Pat. nach 12 Wo wieder beim Arzt "aufschlägt".
Gab kein Problem in BaWü.
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StefanP schrieb:
Würde ich nicht machen, solange ich es nicht schriftlich (!) von der Kasse vorliegen habe. Ob sich Herr/Frau XY tatsächlich noch an die Aussage erinnert, wenn in 3 Jahren die Absetzung kommt bzw. dann nicht sagt, dass Du das offensichtlich falsch verstanden hast ist nämlich die große Frage.
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dicke schrieb:
Ich hab bei der Kasse angerufen und die haben mir zugesagt, daß sie es dieses mal bezahlen, der Arzt aber nächstes Mal weniger aufschreiben soll. Name und Datum/ Uhrzeit der MA aufschreiben und bei der Abrechnung Zettel ans Rezept: in Absprache mit Herr/Frau XY
Gab kein Problem in BaWü.
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