Egal ob Aussteiger vor 10 Jahren
oder Mutter aus der Elternzeit.....
wir halten einen Platz für jeden
bereit. Wir suchen Verstärkung
für unser kleines Team. Du findest
bei uns eine harmonische
Atmosphäre, interne und externe
Fortbildungen werden unterstützt
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regelmäßig an deine Qualitäten
angepasst. Komm zu uns und wir
nehmen dich mit auf eine wunderbare
Reise.
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Ich habe folgende Verordnung bekommen :
10 x KMT außerhalb des Regelfalles
CS b
F4541 ( Chron. Schmerzstörung )
G510 ( Parese des N. facialis )
Es ist die erste Verordnung.
Die Diagnose F4541 steht für Besondere Verordnungsbedarfe, also müsste doch erst der Regelfall durchlaufen werden bevor AR ausgestellt wird.
Der Arzt meint er macht es immer so, Schmerztherapeuten dürften das und weigert sich die Verordnung auf EV auszustellen.
Wie seht ihr das ? :unamused:
LG
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Lamaca schrieb:
Guten Morgen
Ich habe folgende Verordnung bekommen :
10 x KMT außerhalb des Regelfalles
CS b
F4541 ( Chron. Schmerzstörung )
G510 ( Parese des N. facialis )
Es ist die erste Verordnung.
Die Diagnose F4541 steht für Besondere Verordnungsbedarfe, also müsste doch erst der Regelfall durchlaufen werden bevor AR ausgestellt wird.
Der Arzt meint er macht es immer so, Schmerztherapeuten dürften das und weigert sich die Verordnung auf EV auszustellen.
Wie seht ihr das ? :unamused:
LG
ja stimmt, bei den besonderen Verodnungsbedarfen muss der Regelfall durchlaufen werden.
es gibt nach den Vorgaben kein med. Fachgebiet, für das eine andere Regelung gilt.
Von daher ist die Aussage des Arztes falsch, aber natürlich kann er es so ausstellen, Prüfpflicht liegt bei Dir.
VG
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FFGG schrieb:
Hallo,
ja stimmt, bei den besonderen Verodnungsbedarfen muss der Regelfall durchlaufen werden.
es gibt nach den Vorgaben kein med. Fachgebiet, für das eine andere Regelung gilt.
Von daher ist die Aussage des Arztes falsch, aber natürlich kann er es so ausstellen, Prüfpflicht liegt bei Dir.
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Hab heute nochmal mit der Praxis telefoniert, sie haben meine Argumentation dann doch verstanden und werden die Verordnung wohl doch per Fax ändern. Bin gespannt .
Danke für eure Antworten :blush:
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Lamaca schrieb:
Die Kasse sagt am Telefon, dass sie auf Genehmigung bei AR verzichtet, gibt es mir aber nicht schriftlich, dass diese Verordnung genehmigt wird.
Hab heute nochmal mit der Praxis telefoniert, sie haben meine Argumentation dann doch verstanden und werden die Verordnung wohl doch per Fax ändern. Bin gespannt .
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idefix- schrieb:
Telefoniere mit der Kasse ob das Rezept so durchgeht, wenn nein, dann keine Behandlung
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