Wir suchen motivierte Menschen, die
Teil unseres Teams werden möchten
und uns dabei unterstützen, dass
unsere Patienten die bestmögliche
Behandlung erhalten.
Aufgabenbereiche:
Wir suchen eine(n) engagierte(n)
Masseur*in mit der
Zusatzqualifikation
Lympdrainage/Ödemtherapie, die
unsere Patienten als Partner in der
Betreuung von verschiedensten
Krankheitsbildern professionell
betreut, begleitet und in der
Therapie unterstützt. Starte jetzt
deine Karriere in unserem Team.
Qualifikatione...
Teil unseres Teams werden möchten
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Masseur*in mit der
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Qualifikatione...
da EX2 nicht außerhalb des Regelfalles sein darf.
Patient ist seit über einem Jahr außerh. mit mindestens 8 Rezepten alle EX2, gab nie Probleme.
Hat noch jemand Probleme?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe jetzt eine VO komplett abgesetzt bekommen, mit EX2
da EX2 nicht außerhalb des Regelfalles sein darf.
Patient ist seit über einem Jahr außerh. mit mindestens 8 Rezepten alle EX2, gab nie Probleme.
Hat noch jemand Probleme?
Im Nachhinein dann aber immer das Geld bekommen.
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Hatten wir auch letztens das Problem.
Ich hasse es.
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mia73 schrieb:
Wenn der Regelfall bei EX2 ausgeschöpft ist, ich glaub nach 18 Einheiten? Dann muss der Indischlüssel auf EX3 geändert werden.
Hatten wir auch letztens das Problem.
Ich hasse es.
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beast schrieb:
Steht wo?
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Simon1904 schrieb:
Jau hatten wir auch schon. Hätten laut denen auf EX3 ändern lassen müssen.
Im Nachhinein dann aber immer das Geld bekommen.
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wo steht das genau ?
VG
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steupel schrieb:
Hallo,
wo steht das genau ?
VG
die Frage ist an falscher Stelle gestellt. Es müßte heißen : wo steht das, dass man auf z.B. EX3 umstellen muß.
Oder meinst Du >>Widerspruch + 40€ Verzugspauschale + % Verzugszinsen.<<
da gibt bzw gab es hier ständig infos...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Steupel,
die Frage ist an falscher Stelle gestellt. Es müßte heißen : wo steht das, dass man auf z.B. EX3 umstellen muß.
Oder meinst Du >>Widerspruch + 40€ Verzugspauschale + % Verzugszinsen.<<
da gibt bzw gab es hier ständig infos...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Leider lassen sich aber viele PIs ins Bockhorn jagen.
Es gilt: KONTRA GEBEN!!!
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Wonderwoman schrieb:
Den Fall hatten wir auch schon. Nach Drohung mit Klage wurde sofort bezahlt.
Leider lassen sich aber viele PIs ins Bockhorn jagen.
Es gilt: KONTRA GEBEN!!!
Den Fall hatten wir auch schon. Nach Drohung mit Klage wurde sofort bezahlt.
Leider lassen sich aber viele PIs ins Bockhorn jagen.
Es gilt: KONTRA GEBEN!!!
Mach ich :smile:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wonderwoman schrieb am 28.7.17 19:10:
Den Fall hatten wir auch schon. Nach Drohung mit Klage wurde sofort bezahlt.
Leider lassen sich aber viele PIs ins Bockhorn jagen.
Es gilt: KONTRA GEBEN!!!
Mach ich :smile:
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Tempelritter schrieb:
Widerspruch + 40€ Verzugspauschale + % Verzugszinsen. Die HMR schließen adR bei EX1 / EX2 nicht aus.
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Charlotte 11 schrieb:
Wie war das mit Abrechnungsbetrug? Wer betrügt denn hier wen? Wieso gibt es dazu nie eine Statistik?
Die Kasse (IKKclassic) verweist auf eine Ergänzungsbroschüre zum Heilmittelkatalog in dem Fragen bzgl der HMR von der GKV beantwortet wurden. Dort steht, dass eine Verordnung Ex2a adR nicht möglich ist.
Ist das Auslegungssache der GKV und für uns nicht bindend ?
LG
Lamaca :tired_face:
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Hallo, hab das gleiche Problem : Absetzung EX2a adR.
Die Kasse (IKKclassic) verweist auf eine Ergänzungsbroschüre zum Heilmittelkatalog in dem Fragen bzgl der HMR von der GKV beantwortet wurden. Dort steht, dass eine Verordnung Ex2a adR nicht möglich ist.
Ist das Auslegungssache der GKV und für uns nicht bindend ?
LG
Lamaca :tired_face:
Das soll dir die IKK zeigen, ich finde das nicht im Konsentierten Fragen-/ Antwortenkatalog
der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztliche Bundesvereinigung
zu den Heilmittel-Richtlinien nach § 92 SGB V mit Inkraftsetzung zum 1. Juli 2004
Auf jeden Fall Widerspruch zzgl Mahngebühren.
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Tempelritter schrieb:
Lamaca schrieb am 30.8.17 18:39:
Hallo, hab das gleiche Problem : Absetzung EX2a adR.
Die Kasse (IKKclassic) verweist auf eine Ergänzungsbroschüre zum Heilmittelkatalog in dem Fragen bzgl der HMR von der GKV beantwortet wurden. Dort steht, dass eine Verordnung Ex2a adR nicht möglich ist.
Ist das Auslegungssache der GKV und für uns nicht bindend ?
LG
Lamaca :tired_face:
Das soll dir die IKK zeigen, ich finde das nicht im Konsentierten Fragen-/ Antwortenkatalog
der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztliche Bundesvereinigung
zu den Heilmittel-Richtlinien nach § 92 SGB V mit Inkraftsetzung zum 1. Juli 2004
Auf jeden Fall Widerspruch zzgl Mahngebühren.
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Mayan schrieb:
Liebe Kollegen,wir haben nun den gleichen Fall bei der Ikk Classic, Absetzung da bei EX 2 a.d.R. nicht möglich!?Laut Nachfrage beim Verband korrekt ,siehe Fragen und Antwort Katalog HMR(siehe auch Auszug Text oben).Was hat denn die erneute Einreichung der VO ergeben ?LG
Liebe Kollegen,wir haben nun den gleichen Fall bei der Ikk Classic, Absetzung da bei EX 2 a.d.R. nicht möglich!?Laut Nachfrage beim Verband korrekt ,siehe Fragen und Antwort Katalog HMR(siehe auch Auszug Text oben).Was hat denn die erneute Einreichung der VO ergeben ?LG
Welcher Verband?
Da würde ich widersprechen und auch klagen.
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morpheus-06 schrieb:
Mayan schrieb am 15.9.17 15:03:
Liebe Kollegen,wir haben nun den gleichen Fall bei der Ikk Classic, Absetzung da bei EX 2 a.d.R. nicht möglich!?Laut Nachfrage beim Verband korrekt ,siehe Fragen und Antwort Katalog HMR(siehe auch Auszug Text oben).Was hat denn die erneute Einreichung der VO ergeben ?LG
Welcher Verband?
Da würde ich widersprechen und auch klagen.
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Lamaca schrieb:
Hallo, hab das gleiche Problem : Absetzung EX2a adR.
Die Kasse (IKKclassic) verweist auf eine Ergänzungsbroschüre zum Heilmittelkatalog in dem Fragen bzgl der HMR von der GKV beantwortet wurden. Dort steht, dass eine Verordnung Ex2a adR nicht möglich ist.
Ist das Auslegungssache der GKV und für uns nicht bindend ?
LG
Lamaca :tired_face:
Ich werde morgen versuchen Herrn Alt ( Anwalt VPT) dazu zu befragen.
Bin gespannt, wie er das sieht. :unamused:
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Indikationsschlüsseln WS1, EX1, EX2, AT1 oder LY1 keine Verordnungen außerhalb
des Regelfalls möglich ist, für zweifelhaft.
Diese Begründung ist aus unserer Sicht nicht haltbar, da sich in der Heilmittelrichtlinie
keine angemessene Rechtsgrundlage finden lässt. Die vom GKV-Spitzenverband
vorgegebenen Bearbeitungshinweise, wie etwa der Fragen-Antworten-Katalog, stellen
keine juristisch haltbare Rechtsgrundlage dar, auf die die Krankenkasse sich berufen könnte.
Oben den Beitrag schrieb uns der Verband
inklusive des Screenshots vom GKV, mit ihrer eigenen Interpretation des HMK
welche ich hier kursiv reinkopiere
Fragen-/Antwortenkatalog des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene
zur Heilmittel-Richtlinie nach § 92 SGB V vom 01.07.2011
51 Zweiter Teil
Heilmittelkatalog
(Physikalische
Therapie)
WS1 EX1 EX2 LY1 LY2 AT1
neu In den Diagnosegruppen WS1, EX1, EX2, LY1, LY2,
und AT1 ist, sofern medizinisch begründet, ein
Wechsel in die jeweils nächsthöhere
Diagnosegruppe vorgesehen.
Ist bei diesen Diagnosegruppen mit prognostisch
„kurzzeitigem“ bzw. „mittelfristigem“
Behandlungsbedarf eine „Verordnung außerhalb
des Regelfalls“ daher nicht möglich, sondern nach
ausgeschöpfter Verordnungsmenge nur ein
Wechsel in die nächsthöhere Diagnosegruppe
möglich?
Bei den Diagnosegruppen WS1, EX1, EX2, LY1,
und AT1 ist eine Verordnung außerhalb des
Regelfalls nicht möglich.
Die Diagnosegruppe LY2 ist ein Sonderfall. Wenn
LY2 bei einer bösartigen Erkrankung verordnet
wurde (dies ist nicht untersagt), dann kann
Überstieg auf LY3 erfolgen. Wenn LY2 bei einer
nicht-bösartigen Erkrankung verordnet wurde
und die Verordnungsmenge des Regelfalles nicht
ausreicht, folgt dann die Verordnung außerhalb
des Regelfalls.
Stand 01.01.2012 Seite 23 von 26
Ich habe das Rezept nicht ändern lassen, sondern neu eingereicht mit Mahngebühren
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wir halten die Argumentation der Krankenkasse bezüglich der Absetzung, dass bei den
Indikationsschlüsseln WS1, EX1, EX2, AT1 oder LY1 keine Verordnungen außerhalb
des Regelfalls möglich ist, für zweifelhaft.
Diese Begründung ist aus unserer Sicht nicht haltbar, da sich in der Heilmittelrichtlinie
keine angemessene Rechtsgrundlage finden lässt. Die vom GKV-Spitzenverband
vorgegebenen Bearbeitungshinweise, wie etwa der Fragen-Antworten-Katalog, stellen
keine juristisch haltbare Rechtsgrundlage dar, auf die die Krankenkasse sich berufen könnte.
Oben den Beitrag schrieb uns der Verband
inklusive des Screenshots vom GKV, mit ihrer eigenen Interpretation des HMK
welche ich hier kursiv reinkopiere
Fragen-/Antwortenkatalog des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene
zur Heilmittel-Richtlinie nach § 92 SGB V vom 01.07.2011
51 Zweiter Teil
Heilmittelkatalog
(Physikalische
Therapie)
WS1 EX1 EX2 LY1 LY2 AT1
neu In den Diagnosegruppen WS1, EX1, EX2, LY1, LY2,
und AT1 ist, sofern medizinisch begründet, ein
Wechsel in die jeweils nächsthöhere
Diagnosegruppe vorgesehen.
Ist bei diesen Diagnosegruppen mit prognostisch
„kurzzeitigem“ bzw. „mittelfristigem“
Behandlungsbedarf eine „Verordnung außerhalb
des Regelfalls“ daher nicht möglich, sondern nach
ausgeschöpfter Verordnungsmenge nur ein
Wechsel in die nächsthöhere Diagnosegruppe
möglich?
Bei den Diagnosegruppen WS1, EX1, EX2, LY1,
und AT1 ist eine Verordnung außerhalb des
Regelfalls nicht möglich.
Die Diagnosegruppe LY2 ist ein Sonderfall. Wenn
LY2 bei einer bösartigen Erkrankung verordnet
wurde (dies ist nicht untersagt), dann kann
Überstieg auf LY3 erfolgen. Wenn LY2 bei einer
nicht-bösartigen Erkrankung verordnet wurde
und die Verordnungsmenge des Regelfalles nicht
ausreicht, folgt dann die Verordnung außerhalb
des Regelfalls.
Stand 01.01.2012 Seite 23 von 26
Ich habe das Rezept nicht ändern lassen, sondern neu eingereicht mit Mahngebühren
Danke für die Antwort, ich habe auch noch ein bisschen im Net gesucht und keine rechtliche Grundlage dafür gefunden.
Ich werde morgen versuchen Herrn Alt ( Anwalt VPT) dazu zu befragen.
Bin gespannt, wie er das sieht. :unamused:
Genau wegen dieser Problematik Klage ich gerade mit der Hilfe von Rechtsanwalt Alt vor dem Sozialgericht Trier gegen die AOK RP/Saarland...Mal schauen, wie es ausgeht...
By the way: Ich überlege ernsthaft, meine Zulassung für die AOK in 2018 zurückzugeben.Hat jemand von Euch diesen Schritt schon vollzogen? Wenn ja, wie sind die Erfahrungen (Reaktionen der Patienten etc...)?
Viele Grüße: Arminia
P.S. Heute auch eine Verordnung mit einer schönen Diagnose bekommen:
"gesichertes Vorhandensein einer Kniegelenksprothese" :innocent:
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Arminia schrieb:
Lamaca schrieb am 30.8.17 20:12:
Danke für die Antwort, ich habe auch noch ein bisschen im Net gesucht und keine rechtliche Grundlage dafür gefunden.
Ich werde morgen versuchen Herrn Alt ( Anwalt VPT) dazu zu befragen.
Bin gespannt, wie er das sieht. :unamused:
Genau wegen dieser Problematik Klage ich gerade mit der Hilfe von Rechtsanwalt Alt vor dem Sozialgericht Trier gegen die AOK RP/Saarland...Mal schauen, wie es ausgeht...
By the way: Ich überlege ernsthaft, meine Zulassung für die AOK in 2018 zurückzugeben.Hat jemand von Euch diesen Schritt schon vollzogen? Wenn ja, wie sind die Erfahrungen (Reaktionen der Patienten etc...)?
Viele Grüße: Arminia
P.S. Heute auch eine Verordnung mit einer schönen Diagnose bekommen:
"gesichertes Vorhandensein einer Kniegelenksprothese" :innocent:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Lediglich für eine Kasse die Zulassung zurück zu geben, ist nicht möglich. Hatte mich auch schon diesbezüglich erkundigt
Lediglich für eine Kasse die Zulassung zurück zu geben, ist nicht möglich. Hatte mich auch schon diesbezüglich erkundigt
In BaWü ist das möglich.
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morpheus-06 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 1.9.17 14:28:
Lediglich für eine Kasse die Zulassung zurück zu geben, ist nicht möglich. Hatte mich auch schon diesbezüglich erkundigt
In BaWü ist das möglich.
2. nach einigen Jahren sprangen andere Primärkassen auf den Zug ebenfalls auf , do dass ich dankend die Primärkassenpatienten begründent ablehnen konnte, wir bekamen lange nicht 100 % !!!!!!!
3. in Folge rief mich vor 2 Jahren die AOK an und hinterfragte warum ich denn keine Patienten mehr abrechnete?
mir verschlug es fast die Sprache, ich erklärte , wurde bereitwillig verstanden und wir " lieben " uns wieder ab sofort stellte ;
ich die neue Situation ins [kaputter Link], mit der Ausnahme der IKK s.h. Punkt 1
Da hat mal eine Krankenkasse ihren Versorgungsauftragsehr ernst genommen , denn wir sind nicht die Bittsteller
der Nation und ein Patient auch nicht
ES LOHNT SICH A l s o auch mal die Zähne zu zeigen und seinen Fall durchzuziehen!
:thumbsdown:
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Norbert Meyer schrieb:
das stimmt so nicht, ich war deutschlandweit der erste Fall und habe mit Genuss für die IKK die Arbeit eingestellt! 1.
2. nach einigen Jahren sprangen andere Primärkassen auf den Zug ebenfalls auf , do dass ich dankend die Primärkassenpatienten begründent ablehnen konnte, wir bekamen lange nicht 100 % !!!!!!!
3. in Folge rief mich vor 2 Jahren die AOK an und hinterfragte warum ich denn keine Patienten mehr abrechnete?
mir verschlug es fast die Sprache, ich erklärte , wurde bereitwillig verstanden und wir " lieben " uns wieder ab sofort stellte ;
ich die neue Situation ins [kaputter Link], mit der Ausnahme der IKK s.h. Punkt 1
Da hat mal eine Krankenkasse ihren Versorgungsauftragsehr ernst genommen , denn wir sind nicht die Bittsteller
der Nation und ein Patient auch nicht
ES LOHNT SICH A l s o auch mal die Zähne zu zeigen und seinen Fall durchzuziehen!
:thumbsdown:
Werde mich da aber nochmals schlau machen. Vielen Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mh, da ist ja wirklich interessant. Hatte mich diesbezüglich vor einem Jahr beim Verband erkundigt, da wir die AOK nicht mehr bedienen. Es wurde uns klar gesagt, dass das nicht möglich sei.
Werde mich da aber nochmals schlau machen. Vielen Dank
Ich finds etwas störend und unnötig obendrein, in einer Überschrift Smileys unterzubringen:
neue Beiträge gehen dann schnell unter, man findet sich schlechter zurecht.
LG limone
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limone schrieb:
Nur mal allgemein:
Ich finds etwas störend und unnötig obendrein, in einer Überschrift Smileys unterzubringen:
neue Beiträge gehen dann schnell unter, man findet sich schlechter zurecht.
LG limone
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limone schrieb:
Besser also so :innocent:
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Problem beschreiben
Lamaca schrieb:
Danke für die Antwort, ich habe auch noch ein bisschen im Net gesucht und keine rechtliche Grundlage dafür gefunden.
Ich werde morgen versuchen Herrn Alt ( Anwalt VPT) dazu zu befragen.
Bin gespannt, wie er das sieht. :unamused:
Nach mehreren Anrufen bei der Abrechnungsfirma wurde uns gesagt:
1. In den neuen HMR 2017 auf Seite 13 geregelt = Schwachsinn, steht nix :confused:
Danach:
2. Seit dem 01.05.2017 gibt es einen neuen Fragenkatalog, Punkt 51 regelt das.
Wie rechtlich verbindlich ist ein Fragen Katalog? Habe das in den Richtlinien nicht gefunden.
Was soll das?
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Solange dies nicht eine Anlage zum RV ist oder in den HMR steht, ist das unverbindlich. Hier würde ich auf jeden Fall klagen.
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morpheus-06 schrieb:
wo finde ich diesen neuen Fragenkatalog?
Solange dies nicht eine Anlage zum RV ist oder in den HMR steht, ist das unverbindlich. Hier würde ich auf jeden Fall klagen.
schönen Abend
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TDB schrieb:
Wir keine Probs...!
schönen Abend
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mia73 schrieb:
Warum lasst ihr die Verordnung nicht einfach vom Arzt ändern?
Warum lasst ihr die Verordnung nicht einfach vom Arzt ändern?
Weil es keinen Grund gibt.
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morpheus-06 schrieb:
mia73 schrieb am 17.9.17 17:45:
Warum lasst ihr die Verordnung nicht einfach vom Arzt ändern?
Weil es keinen Grund gibt.
Warum lasst ihr die Verordnung nicht einfach vom Arzt ändern?
Weil es keinen Grund gibt.
Doch, für mich gibt es den Grund, dass ich sonst kein Geld bekomme.
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mia73 schrieb:
morpheus-06 schrieb am 17.9.17 17:56:
mia73 schrieb am 17.9.17 17:45:
Warum lasst ihr die Verordnung nicht einfach vom Arzt ändern?
Weil es keinen Grund gibt.
Doch, für mich gibt es den Grund, dass ich sonst kein Geld bekomme.
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Tempelritter schrieb:
Hier muss ich mal nachfragen, wo in den HMR steht, dass bei EX1 und EX2 keine Vo. adR möglich ist. Ich habe auf jeden Fall immer mein Geld bekommen. Absetzungen in so einem Fall mussten immer bezahlt werden.
oder als Allheilmittel =Schwerpunkt EIGENÜBUNGSPROGRAMM
Interessant zu "MAYAN" immer die gleichen auffälligen Kasse IKK wie gehabt , nicht Grundlos bin ich bei der außen vor!
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Norbert Meyer schrieb:
die gleiche Frage stellt ich mir auch, zumal als Frakturbehandlung !? .
oder als Allheilmittel =Schwerpunkt EIGENÜBUNGSPROGRAMM
Interessant zu "MAYAN" immer die gleichen auffälligen Kasse IKK wie gehabt , nicht Grundlos bin ich bei der außen vor!
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micha850 schrieb:
Haben jetzt das gleiche Problem.
Nach mehreren Anrufen bei der Abrechnungsfirma wurde uns gesagt:
1. In den neuen HMR 2017 auf Seite 13 geregelt = Schwachsinn, steht nix :confused:
Danach:
2. Seit dem 01.05.2017 gibt es einen neuen Fragenkatalog, Punkt 51 regelt das.
Wie rechtlich verbindlich ist ein Fragen Katalog? Habe das in den Richtlinien nicht gefunden.
Was soll das?
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Tempelritter schrieb:
Der Absetzung widersprechen, neu berechnen inkl. Mahngebühren, als letzten Schritt eine Klage einreichen.
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Mayan schrieb:
Hallo, Verband ist der ZVK.Die VO wurde uns nicht mit der Möglichkeit zur Korrektur zurückgeschickt. Inwieweit ist denn nun der Fragen und Antwort Katalog rechtlich bindend? Ist der dies nicht der Fall wäre ja auch eine Korrektur der VO nicht notwendig.Was hat denn nun Herr Alt gesagt?LG
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