Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
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Team und bieten selbtsständiges
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Muss eine VO a.d.R innerhalb von 12 Wochen abgearbeitet sein?
Habe eine Pat, die 12 x KG , 1 mal pro Woche hat.
Jetzt hat sie einen Termin abgesagt sodass es zu Unterbrechung von 14 Tagen kam.
Ist das ein Problem? Dürfte ja eigentlich okay sein oder? Dauert dann halt 13 Wochen!?!?
Viele Grüße
Simon
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Problem beschreiben
Simon1904 schrieb:
Hallo!
Muss eine VO a.d.R innerhalb von 12 Wochen abgearbeitet sein?
Habe eine Pat, die 12 x KG , 1 mal pro Woche hat.
Jetzt hat sie einen Termin abgesagt sodass es zu Unterbrechung von 14 Tagen kam.
Ist das ein Problem? Dürfte ja eigentlich okay sein oder? Dauert dann halt 13 Wochen!?!?
Viele Grüße
Simon
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Kitane schrieb:
Welche Kasse ?
Schönes WE!
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Simon1904 schrieb:
Mille Grazie!
Schönes WE!
-----damit ich mein Hinterkopf-Wissen auf dem Laufenden halte-----
Die VO-Menge ist bei einer VadR so zu bemessen das theoretisch ein Arztbesuch alle 12 Wochen gewährleistet ist (Menge geteilt durch Frequenz sollte kleinergleich 12 sein). Wird die Behandlungsserie durch nicht in der VO begründete und durch den jeweils gültigen RV gedeckte Umstände unterbrochen kann die Behandlungsserie länger als 12 Wochen beanspruchen ohne das die VO damit ihre Gültigkeit verliert.
Cave: Du, Simon, könntest in eine 14-Tage-Falle rutschen; auch wenn das deiner Beschreibung nach nicht der Fall sein sollte...
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Papa Alpaka schrieb:
Habe gerade beim nachlesen einen Passus gefunden das für die AOK BaWü eine Unterbrechung von max. 28 Kalendertagen vereinbart ist (Urlaub/Krankheit); vdek ohne Beschränkung.
-----damit ich mein Hinterkopf-Wissen auf dem Laufenden halte-----
Die VO-Menge ist bei einer VadR so zu bemessen das theoretisch ein Arztbesuch alle 12 Wochen gewährleistet ist (Menge geteilt durch Frequenz sollte kleinergleich 12 sein). Wird die Behandlungsserie durch nicht in der VO begründete und durch den jeweils gültigen RV gedeckte Umstände unterbrochen kann die Behandlungsserie länger als 12 Wochen beanspruchen ohne das die VO damit ihre Gültigkeit verliert.
Cave: Du, Simon, könntest in eine 14-Tage-Falle rutschen; auch wenn das deiner Beschreibung nach nicht der Fall sein sollte...
Kasse ist die BKK Vaillant
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Simon1904 schrieb:
Danke für die Antworten!
Kasse ist die BKK Vaillant
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Wonderwoman schrieb:
Wir brechen solche Rezepte nicht ab... mir ist auch keine Bestimmung bekannt, die sowas nicht erlaubt.
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