Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Uns ist leider passiert, dass ein Rezept abgesetzt wurde, weil die Unterbrechung länger als 28 Tage dauerte(trotz Begründung).
Also im Prinzip wurde die Verordnung nach der 3. Behandlung abgesetzt. Uns steht also die Vergütung der ersten 3 Behandlungen zu. Jetzt wird es ein wenig kompliziert.
Die Verordnung war für KG. KG-Preis war zu dem Zeitpunkt: 15,11€. Das heißt wir müssten 45,33 bekommen. Als Zuzahlung wären für die 3 Behandlungen 14,53(10€+10%) fällig. Das heißt in meinen Augen müsste ich noch 30,80 bekommen. Die Kasse hat aber die volle Zuzahlung veranschlagt und würde nur noch 26,27 überweisen.
Jetzt ist die Frage, ob das so korrekt wäre? In meinen Augen kann die Kasse eigentlich nur die Zuzahlung für 3 Behandlungen veranschlagen.
Ob ich nun wegen 4€ auf die Barrikaden gehe, ist eine andere Frage. Mir geht es erstmal um die Korrektheit der Berechnung.
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Uns ist leider passiert, dass ein Rezept abgesetzt wurde, weil die Unterbrechung länger als 28 Tage dauerte(trotz Begründung).
Also im Prinzip wurde die Verordnung nach der 3. Behandlung abgesetzt. Uns steht also die Vergütung der ersten 3 Behandlungen zu. Jetzt wird es ein wenig kompliziert.
Die Verordnung war für KG. KG-Preis war zu dem Zeitpunkt: 15,11€. Das heißt wir müssten 45,33 bekommen. Als Zuzahlung wären für die 3 Behandlungen 14,53(10€+10%) fällig. Das heißt in meinen Augen müsste ich noch 30,80 bekommen. Die Kasse hat aber die volle Zuzahlung veranschlagt und würde nur noch 26,27 überweisen.
Jetzt ist die Frage, ob das so korrekt wäre? In meinen Augen kann die Kasse eigentlich nur die Zuzahlung für 3 Behandlungen veranschlagen.
Ob ich nun wegen 4€ auf die Barrikaden gehe, ist eine andere Frage. Mir geht es erstmal um die Korrektheit der Berechnung.
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physiox100 schrieb:
Uns ist leider passiert, dass ein Rezept abgesetzt wurde, weil die Unterbrechung länger als 28 Tage dauerte(trotz Begründung).
Also im Prinzip wurde die Verordnung nach der 3. Behandlung abgesetzt. Uns steht also die Vergütung der ersten 3 Behandlungen zu. Jetzt wird es ein wenig kompliziert.
Die Verordnung war für KG. KG-Preis war zu dem Zeitpunkt: 15,11€. Das heißt wir müssten 45,33 bekommen. Als Zuzahlung wären für die 3 Behandlungen 14,53(10€+10%) fällig. Das heißt in meinen Augen müsste ich noch 30,80 bekommen. Die Kasse hat aber die volle Zuzahlung veranschlagt und würde nur noch 26,27 überweisen.
Jetzt ist die Frage, ob das so korrekt wäre? In meinen Augen kann die Kasse eigentlich nur die Zuzahlung für 3 Behandlungen veranschlagen.
Ob ich nun wegen 4€ auf die Barrikaden gehe, ist eine andere Frage. Mir geht es erstmal um die Korrektheit der Berechnung.
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...korrekt berechnet: €10 zzgl. 10% des Wertes der geleisteten Behandlungen.
Zuerst korrekt in Rechnung stellen, auf Absetzung der GKV warten; dann unter Verweis auf Nichtleistungswillen sofort in Verzug setzen (€40 zzgl. 'nen halben Cent Zinsen).
Dann machst du nicht wegen €4 Stress (die du ggf. vom Versicherten unter Verweis auf die GKV-Forderung --tut dir furchtbar Leid aber als Erfüllungsgehilfe der GKV sind dir die Hände gebunden-- nachforderst; zahlt er nicht ist gem. SGB V §43c die GKV in der Zahlungspflicht) sondern wegen €44. Dafür musst du ansonsten fast 40 Minuten arbeiten ;)
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• limone
• physiox100
...korrekt berechnet: €10 zzgl. 10% des Wertes der geleisteten Behandlungen.
Zuerst korrekt in Rechnung stellen, auf Absetzung der GKV warten; dann unter Verweis auf Nichtleistungswillen sofort in Verzug setzen (€40 zzgl. 'nen halben Cent Zinsen).
Dann machst du nicht wegen €4 Stress (die du ggf. vom Versicherten unter Verweis auf die GKV-Forderung --tut dir furchtbar Leid aber als Erfüllungsgehilfe der GKV sind dir die Hände gebunden-- nachforderst; zahlt er nicht ist gem. SGB V §43c die GKV in der Zahlungspflicht) sondern wegen €44. Dafür musst du ansonsten fast 40 Minuten arbeiten ;)
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Steh grad ein wenig auf dem Schlauch wegen "Zuerst korrekt in Rechnung stellen".
Also müsste ich erst nochmal nachfordern, was die Kasse mir vorenthält bevor ich in Verzug setzen kann? Oder hab ich das schon mit der eigentlichen Abrechnung getan und könnte die Kasse nun nach der fehlerhaften Kürzung in Verzug setzen?
Danke dennoch schon mal für die Antwort oben. Das werde ich glatt machen.
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Steh grad ein wenig auf dem Schlauch wegen "Zuerst korrekt in Rechnung stellen".
Also müsste ich erst nochmal nachfordern, was die Kasse mir vorenthält bevor ich in Verzug setzen kann? Oder hab ich das schon mit der eigentlichen Abrechnung getan und könnte die Kasse nun nach der fehlerhaften Kürzung in Verzug setzen?
Danke dennoch schon mal für die Antwort oben. Das werde ich glatt machen.
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physiox100 schrieb:
Steh grad ein wenig auf dem Schlauch wegen "Zuerst korrekt in Rechnung stellen".
Also müsste ich erst nochmal nachfordern, was die Kasse mir vorenthält bevor ich in Verzug setzen kann? Oder hab ich das schon mit der eigentlichen Abrechnung getan und könnte die Kasse nun nach der fehlerhaften Kürzung in Verzug setzen?
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@physiox100
Im von dir geschilderten Fall würde ich mich nochmals umfassender informieren. Grundsätzlich musst du schauen, ob die Leistungen nach der Pause vergütungspflichtig sind. Wie ich das verstanden habe ist da wohl nicht so. Dann hätte der Patient auch keine Behandlungszuzahlung in voller Höhe entrichten müssen. Hat er aber und genau diese Zahlung rechnet dir die Kasse an. Korrekt wäre doch zuviel gezahlte Zuzahlung zurück an den Patienten und dann wie Papa vorschlug die Verzugsrechnung an die Kasse. Vielleicht gibts ja noch ein paar Meinungen.
MfG
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@physiox100
Im von dir geschilderten Fall würde ich mich nochmals umfassender informieren. Grundsätzlich musst du schauen, ob die Leistungen nach der Pause vergütungspflichtig sind. Wie ich das verstanden habe ist da wohl nicht so. Dann hätte der Patient auch keine Behandlungszuzahlung in voller Höhe entrichten müssen. Hat er aber und genau diese Zahlung rechnet dir die Kasse an. Korrekt wäre doch zuviel gezahlte Zuzahlung zurück an den Patienten und dann wie Papa vorschlug die Verzugsrechnung an die Kasse. Vielleicht gibts ja noch ein paar Meinungen.
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Ingo Friedrich schrieb:
@physiox100
Im von dir geschilderten Fall würde ich mich nochmals umfassender informieren. Grundsätzlich musst du schauen, ob die Leistungen nach der Pause vergütungspflichtig sind. Wie ich das verstanden habe ist da wohl nicht so. Dann hätte der Patient auch keine Behandlungszuzahlung in voller Höhe entrichten müssen. Hat er aber und genau diese Zahlung rechnet dir die Kasse an. Korrekt wäre doch zuviel gezahlte Zuzahlung zurück an den Patienten und dann wie Papa vorschlug die Verzugsrechnung an die Kasse. Vielleicht gibts ja noch ein paar Meinungen.
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Papa Alpaka schrieb:
...korrekt berechnet: €10 zzgl. 10% des Wertes der geleisteten Behandlungen.
Zuerst korrekt in Rechnung stellen, auf Absetzung der GKV warten; dann unter Verweis auf Nichtleistungswillen sofort in Verzug setzen (€40 zzgl. 'nen halben Cent Zinsen).
Dann machst du nicht wegen €4 Stress (die du ggf. vom Versicherten unter Verweis auf die GKV-Forderung --tut dir furchtbar Leid aber als Erfüllungsgehilfe der GKV sind dir die Hände gebunden-- nachforderst; zahlt er nicht ist gem. SGB V §43c die GKV in der Zahlungspflicht) sondern wegen €44. Dafür musst du ansonsten fast 40 Minuten arbeiten ;)
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Also im Prinzip wurde die Verordnung nach der 3. Behandlung abgesetzt. Uns steht also die Vergütung der ersten 3 Behandlungen zu. Jetzt wird es ein wenig kompliziert.
Die Verordnung war für KG. KG-Preis war zu dem Zeitpunkt: 15,11€. Das heißt wir müssten 45,33 bekommen. Als Zuzahlung wären für die 3 Behandlungen 14,53(10€+10%) fällig. Das heißt in meinen Augen müsste ich noch 30,80 bekommen. Die Kasse hat aber die volle Zuzahlung veranschlagt und würde nur noch 26,27 überweisen.
Jetzt ist die Frage, ob das so korrekt wäre? In meinen Augen kann die Kasse eigentlich nur die Zuzahlung für 3 Behandlungen veranschlagen.
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Die Verordnung war für KG. KG-Preis war zu dem Zeitpunkt: 15,11€. Das heißt wir müssten 45,33 bekommen. Als Zuzahlung wären für die 3 Behandlungen 14,53(10€+10%) fällig. Das heißt in meinen Augen müsste ich noch 30,80 bekommen. Die Kasse hat aber die volle Zuzahlung veranschlagt und würde nur noch 26,27 überweisen.
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Zuerst korrekt in Rechnung stellen, auf Absetzung der GKV warten; dann unter Verweis auf Nichtleistungswillen sofort in Verzug setzen (€40 zzgl. 'nen halben Cent Zinsen).
Dann machst du nicht wegen €4 Stress (die du ggf. vom Versicherten unter Verweis auf die GKV-Forderung --tut dir furchtbar Leid aber als Erfüllungsgehilfe der GKV sind dir die Hände gebunden-- nachforderst; zahlt er nicht ist gem. SGB V §43c die GKV in der Zahlungspflicht) sondern wegen €44. Dafür musst du ansonsten fast 40 Minuten arbeiten ;)
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physiox100 schrieb:
Steh grad ein wenig auf dem Schlauch wegen "Zuerst korrekt in Rechnung stellen".
Also müsste ich erst nochmal nachfordern, was die Kasse mir vorenthält bevor ich in Verzug setzen kann? Oder hab ich das schon mit der eigentlichen Abrechnung getan und könnte die Kasse nun nach der fehlerhaften Kürzung in Verzug setzen?
Danke dennoch schon mal für die Antwort oben. Das werde ich glatt machen.
Im von dir geschilderten Fall würde ich mich nochmals umfassender informieren. Grundsätzlich musst du schauen, ob die Leistungen nach der Pause vergütungspflichtig sind. Wie ich das verstanden habe ist da wohl nicht so. Dann hätte der Patient auch keine Behandlungszuzahlung in voller Höhe entrichten müssen. Hat er aber und genau diese Zahlung rechnet dir die Kasse an. Korrekt wäre doch zuviel gezahlte Zuzahlung zurück an den Patienten und dann wie Papa vorschlug die Verzugsrechnung an die Kasse. Vielleicht gibts ja noch ein paar Meinungen.
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Ingo Friedrich schrieb:
@physiox100
Im von dir geschilderten Fall würde ich mich nochmals umfassender informieren. Grundsätzlich musst du schauen, ob die Leistungen nach der Pause vergütungspflichtig sind. Wie ich das verstanden habe ist da wohl nicht so. Dann hätte der Patient auch keine Behandlungszuzahlung in voller Höhe entrichten müssen. Hat er aber und genau diese Zahlung rechnet dir die Kasse an. Korrekt wäre doch zuviel gezahlte Zuzahlung zurück an den Patienten und dann wie Papa vorschlug die Verzugsrechnung an die Kasse. Vielleicht gibts ja noch ein paar Meinungen.
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Papa Alpaka schrieb:
...korrekt berechnet: €10 zzgl. 10% des Wertes der geleisteten Behandlungen.
Zuerst korrekt in Rechnung stellen, auf Absetzung der GKV warten; dann unter Verweis auf Nichtleistungswillen sofort in Verzug setzen (€40 zzgl. 'nen halben Cent Zinsen).
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