Liebe KollegInnen! Wir sind auf der
Suche nach symphatischer und
kompetenter Verstärkung unseres
Teams!
Das bieten wir:
- Sehr gute Bezahlung! (€
24.-/Stunde)
- 15 bis 30 Wochenstunden, Beginn
jederzeit 2025 möglich
- Professionelle Einarbeitung in
neue Aufgabenbereiche
- 30 Minuten Zeit für Patienten
- feste, planbare Arbeitszeiten
-Kostenübernahme von
Fortbildungen
-Sichere, langfristige Perspektive
- Fröhliches Team, gute Stimmung
- Sehr gute Lage im schönen
Hamburg E...
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wäre jemand von Euch so freundlich, mir den genauen Wortlaut der Verzugspauschalen- Forderung, die ich einigen KK in Rechnung stellen möchte, mitzuteilen? Im Prinzip meine ich das Anschreiben mit der Forderung. Ich habe es bisher noch nie gemacht, aber nun reicht es mir mit der Warterei. Und: Reicht eine Email?
Viele Grüße und danke im voraus!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen,
wäre jemand von Euch so freundlich, mir den genauen Wortlaut der Verzugspauschalen- Forderung, die ich einigen KK in Rechnung stellen möchte, mitzuteilen? Im Prinzip meine ich das Anschreiben mit der Forderung. Ich habe es bisher noch nie gemacht, aber nun reicht es mir mit der Warterei. Und: Reicht eine Email?
Viele Grüße und danke im voraus!
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Alex Moro schrieb:
den wortlaut kannst du dir ausdenken. beziehe dich auf §288 Abs. 5 BGB. die kassen/abrechnungsstellen, sollten das mittlerweile alle kennen.
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W. Stangner schrieb:
wird nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen gezahlt bzw. bei der Bank angewiesen tritt automatisch Verzug ein. Mit dem Verzug kann die Verzugspauschale geltend gemacht werden, unabhängig von dem Zeitpunkt der verspätet eingehenden/angewiesenen Forderung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke schon mal. Kann ich die Verzugspauschale auch nach Zahlungseingang noch in Rechnung stellen, also wenn einfach zu spät gezahlt wurde?
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