Zur Verstärkung der Physiotherapie
Praxis mit dem Schwerpunkt
Orthopädie und Chirurgie suchen
wir eine/n engagierte/n
Physiotherapeutin/en in Teil oder
Vollzeit.
netzwerk körper ist ein
medizinisches Gesundheitszentrum
bestehend aus einem
interdisziplinären Team aus
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern und Ärzten
im Herzen von Bad Vilbel. Unser
Anliegen ist es, die Patienten in
der Physiotherapie und Kunden im
Fitness Studio zu unterstützen
ihren Gesundheitszustand zu
erhalten und z...
Praxis mit dem Schwerpunkt
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neulich war ich auf einer Infoveranstaltung, wo auch ein Mitarbeiter einer Abrechungsfirma anwesend war.
Auffällig sei, das es immer mal wieder "Mottowochen" gäbe, das heißt eine oder mehrere Kassen picken sich mehr oder auch WENIGER vertragskonform ein Prüfkriterium raus und setzen wie wild ab...probieren kann man ja mal...
Warum die 40 Euro Verzugspauschale so wenig bekannt wäre ? Naja, sowohl Verbände als auch Abrechungszentren sind auch an einem guten Verhältnis zu den Kassen interessiert....man sitzt ja am Verhandlungstisch.
Wie schaut es aus, gibt es Abrechungszentren über die man Verzugsgebühr und Zinsen einfordern kann ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Schön guten Tag,
neulich war ich auf einer Infoveranstaltung, wo auch ein Mitarbeiter einer Abrechungsfirma anwesend war.
Auffällig sei, das es immer mal wieder "Mottowochen" gäbe, das heißt eine oder mehrere Kassen picken sich mehr oder auch WENIGER vertragskonform ein Prüfkriterium raus und setzen wie wild ab...probieren kann man ja mal...
Warum die 40 Euro Verzugspauschale so wenig bekannt wäre ? Naja, sowohl Verbände als auch Abrechungszentren sind auch an einem guten Verhältnis zu den Kassen interessiert....man sitzt ja am Verhandlungstisch.
Wie schaut es aus, gibt es Abrechungszentren über die man Verzugsgebühr und Zinsen einfordern kann ?
wenn Du eine Verzugspauschale für Teilabsetzungen oder komplett abgesetzte Verordnungen meinst, dann gehe davon aus, dass die KK keine Vergütungspflicht sehen und damit auch nicht in Verzug geraten sind.
Erst wenn die erbrachte Leistung anerkannt wird, beginnt die Zahlungsfrist zu laufen. Bei zwischen geschaltetem Abrechnungszentrum gelten deren Fristen für den Kunden.
Meine Erfahrung ist, Problemfälle direkt mit der jeweiligen Kasse zu klären, auch wenn dies durch die KK nicht gewünscht ist. Nur so gibt es durch "nervende" Therapeuten eine Rückkopplung zu der jeweiligen KK (die meisten Kassen haben die Rechnungsprüfung ausgelagert) über die Arbeitsweise ihrer beauftragten Servicefirmen. Eine Verzugspauschale kannst Du bei berechtigter Forderung gern einmal versuchen durchzusetzen und ... berichte hier im Forum darüber. Ich musste froh sein berechtigte Forderungen nach Monaten endlich nachgezahlt zu bekommen. Selbst erlebt: Die KK, Bereich Heilmittel, bestätigte die korrekte Leistungserbringung, die ausgelagerte Rechnungsprüfung zahlte erst beim dritten Anlauf und der Androhung einer Klage.
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Da die Bedingungen des BGB §286 Absatz 2 bereits erfüllt waren, waren die drei Mahnungen vor Klageandrohung Perlen vor die Säue. Mit sofortiger Klageeinreichung hättest du dir nicht nur die Verzugszinsen (9% über dem Basiszinssatz) sondern, sofern die absoluten Zinsen nicht so hoch ausfallen das der Richter nachrechnen lässt, die etwas höher ansetzbaren Prozesszinsen gesichert.
Ich wiederhole, zum mitschreiben:
Die Gesetzlichen Krankenversicherungen sind nicht unsere Freunde. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen beweisen durch nachhaltig existenzbedrohendes Verhalten regelmäßig das sie unsere Fressfeinde sind. Ein Fehlverhalten einer Gesetzlichen Krankenversicherung nicht mit aller zulässigen Härte zu ahnden bestärkt sie ausschließlich in der Meinung, Heilmittelerbringer seien willige Opfer. Die Ausrede, der Fehler in der Rechnungsprüfung sei einem Auftragnehmer unterlaufen und deshalb kein Verschulden der Gesetzlichen Krankenversicherung ist eine unzulässige Lüge. Ist das individuelle SoFA mangels besseren Wissens nicht zur Lüge befähigt steht automatisch dessen Vorgesetzter, bis hoch zum Vorstand, in der Verantwortung für die Fehlinformation des SoFAs. Der einzige effektive Weg, derlei Geschäftsgebahren dir gegenüber zu unterbinden ist das schnelle und konsequente Beschreiten des Rechtsweges. Da du bereits mehrfach die Zahlung angemahnt hast und zügige Besserung zugesagt wurde kannst du im Wiederholungsfall von Vorsatz ausgehen.
Gleiches gilt für eine LKK deren Sachbearbeiterin (Singular!) "Rechnungen--Eingang" ihren Bearbeitungs- und Zahlungsverzug damit begründete das ihre Abteilung von fünf Vollzeitstellen auf ihre Teilzeitstelle zusammengekürzt wurde: Es habe keine Konsequenzen bei Zahlungsverzug gegeben also seien die früher vorhandenen Stellen überflüssig und damit unwirtschaftlich gewesen. Wird bei dieser Aussage im Telefonat nicht sofort die Klage eingereicht, gefährdet deine willige Opferbereitschaft anderer Leute Arbeitsplätze!
Habe ich mich verständlich ausgedrückt? Immer feste druff. Das ist die einzige Sprache die "dort" verstanden wird.
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Papa Alpaka schrieb:
Natürlich hat die GKV in der Eigenperspektive alles richtig gemacht, der Verzug beginnt aber dennoch mit verstreichen des rahmenvertraglich vereinbarten Zahlungszieles nach Abrechnung deiner ordentlich erbrachten Leistung (hättest du sie nicht ordentlich erbracht entstünde kein Vergütungsanspruch und wo kein Vergütungsanspruch existiert kann auch kein Verzug eintreten); mit der Abrede des Vergütungsanspruches und der damit verbundenen Abrede der ordentlich erbrachten Leistung werden die Bedingungen des BGB §286 Absatz 2 erfüllt ("Der Mahnung bedarf es nicht wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert"). Dabei ist jeder Unternehmer, und in diesem Sinne sind die GKVen Unternehmer, für seine Subunternehmer verantwortlich, als Subunternehmer steht das zwischengeschaltete Abrechnungszentrum ein.
Da die Bedingungen des BGB §286 Absatz 2 bereits erfüllt waren, waren die drei Mahnungen vor Klageandrohung Perlen vor die Säue. Mit sofortiger Klageeinreichung hättest du dir nicht nur die Verzugszinsen (9% über dem Basiszinssatz) sondern, sofern die absoluten Zinsen nicht so hoch ausfallen das der Richter nachrechnen lässt, die etwas höher ansetzbaren Prozesszinsen gesichert.
Ich wiederhole, zum mitschreiben:
Die Gesetzlichen Krankenversicherungen sind nicht unsere Freunde. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen beweisen durch nachhaltig existenzbedrohendes Verhalten regelmäßig das sie unsere Fressfeinde sind. Ein Fehlverhalten einer Gesetzlichen Krankenversicherung nicht mit aller zulässigen Härte zu ahnden bestärkt sie ausschließlich in der Meinung, Heilmittelerbringer seien willige Opfer. Die Ausrede, der Fehler in der Rechnungsprüfung sei einem Auftragnehmer unterlaufen und deshalb kein Verschulden der Gesetzlichen Krankenversicherung ist eine unzulässige Lüge. Ist das individuelle SoFA mangels besseren Wissens nicht zur Lüge befähigt steht automatisch dessen Vorgesetzter, bis hoch zum Vorstand, in der Verantwortung für die Fehlinformation des SoFAs. Der einzige effektive Weg, derlei Geschäftsgebahren dir gegenüber zu unterbinden ist das schnelle und konsequente Beschreiten des Rechtsweges. Da du bereits mehrfach die Zahlung angemahnt hast und zügige Besserung zugesagt wurde kannst du im Wiederholungsfall von Vorsatz ausgehen.
Gleiches gilt für eine LKK deren Sachbearbeiterin (Singular!) "Rechnungen--Eingang" ihren Bearbeitungs- und Zahlungsverzug damit begründete das ihre Abteilung von fünf Vollzeitstellen auf ihre Teilzeitstelle zusammengekürzt wurde: Es habe keine Konsequenzen bei Zahlungsverzug gegeben also seien die früher vorhandenen Stellen überflüssig und damit unwirtschaftlich gewesen. Wird bei dieser Aussage im Telefonat nicht sofort die Klage eingereicht, gefährdet deine willige Opferbereitschaft anderer Leute Arbeitsplätze!
Habe ich mich verständlich ausgedrückt? Immer feste druff. Das ist die einzige Sprache die "dort" verstanden wird.
In konkreten Zahlen:
Einmal KG (20501) ist dem VdEK €19,58 wert.
Eine Regelfall-Verordnung KG mit 6 Terminen ist dementsprechend €117,48 wert.
Das Abrechnungszentrum setzt mal wieder unberechtigt ab, ihr seid drei Monate mit dem Schriftverkehr beschäftigt bevor ihr euch dazu entschließt die Klage einzureichen. Die Kasse zahlt schlussendlich (aus Kulanz, natürlich. Bullshit, wenn kein Grund zur Zahlung vorliegt wird nicht gezahlt) und ihr seid froh eure €117,48 bekommen zu haben.
Was ihr euch entgehen lasst:
€40 Verzugspauschale gem. BGB §288 (wenn ihr die Angelegenheit sofort an euren Anwalt übergebt kann dieser euch den Stress abnehmen und ggf. einen höheren Schaden geltend machen).
€2,59 Verzugszinsen gem. BGB §288.
Für eure Arbeit hättet ihr, dank freundlicher Mitwirkung der GKV, auch €160,07 und in Zukunft eine weniger kreative Rechtsauslegung der GKV bekommen können. Aber man ist ja froh, nach Klageandrohung sein Geld bekommen zu haben...
Nachtrag: Manchmal kommen die Gedanken tropfenweise: Wenn du die GKV damit durchkommen lässt das durch ihr Abrechnungszentrum deine Rechnung beanstandet wird und du ergreifst keine effektiven Mittel um die Absetzung anzufechten steht die Frage im Raum ob du vorsätzlich eine fehlerhafte (...es wurde ja kein effektiver Widerspruch eingereicht...) Verordnung abgerechnet hast. Nachdem du "jetzt" über dein fehlerhaftes Verhalten informiert und zur Unterlassung dieses Fehlers aufgefordert wurdest kann bei der nächsten VO die mit dem gleichen Fehler abgerechnet wird ebenfalls Vorsatz unterstellt werden. Die Herbeiführung eines Vermögensschadens (= Vergütung einer Behandlung) unter Ausnutzung möglicher Unachtsamkeit (= keine Zeit zur sachlichen Prüfung) ist als Erschleichen von Leistungen eine Straftat. Ich persönlich möchte nicht erfahren was passiert wenn die AOK den Verdacht hätte, ich würde Vergütungen erschleichen; die haben mehr Geld und eine ganze Abteilung die ausschließlich dafür bezahlt wird, derlei Praktiken zu unterbinden. Ich gehe irgendwann in den Ruhestand, die ersetzen einen Juristen durch einen jüngeren Kollegen der den Fall fortführt...
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Papa Alpaka schrieb:
oh, und nur damit wir drüber geredet haben: Wenn ich oben "du Opfer" schreibe meine ich nicht dich, phys84, sondern jeden einzelnen stillen Mitleser der nach deinem Beitrag dachte "oh, also bin ich nicht die einzige die mit der Klage drohen musste um die Behandlung bezahlt zu bekommen".
In konkreten Zahlen:
Einmal KG (20501) ist dem VdEK €19,58 wert.
Eine Regelfall-Verordnung KG mit 6 Terminen ist dementsprechend €117,48 wert.
Das Abrechnungszentrum setzt mal wieder unberechtigt ab, ihr seid drei Monate mit dem Schriftverkehr beschäftigt bevor ihr euch dazu entschließt die Klage einzureichen. Die Kasse zahlt schlussendlich (aus Kulanz, natürlich. Bullshit, wenn kein Grund zur Zahlung vorliegt wird nicht gezahlt) und ihr seid froh eure €117,48 bekommen zu haben.
Was ihr euch entgehen lasst:
€40 Verzugspauschale gem. BGB §288 (wenn ihr die Angelegenheit sofort an euren Anwalt übergebt kann dieser euch den Stress abnehmen und ggf. einen höheren Schaden geltend machen).
€2,59 Verzugszinsen gem. BGB §288.
Für eure Arbeit hättet ihr, dank freundlicher Mitwirkung der GKV, auch €160,07 und in Zukunft eine weniger kreative Rechtsauslegung der GKV bekommen können. Aber man ist ja froh, nach Klageandrohung sein Geld bekommen zu haben...
Nachtrag: Manchmal kommen die Gedanken tropfenweise: Wenn du die GKV damit durchkommen lässt das durch ihr Abrechnungszentrum deine Rechnung beanstandet wird und du ergreifst keine effektiven Mittel um die Absetzung anzufechten steht die Frage im Raum ob du vorsätzlich eine fehlerhafte (...es wurde ja kein effektiver Widerspruch eingereicht...) Verordnung abgerechnet hast. Nachdem du "jetzt" über dein fehlerhaftes Verhalten informiert und zur Unterlassung dieses Fehlers aufgefordert wurdest kann bei der nächsten VO die mit dem gleichen Fehler abgerechnet wird ebenfalls Vorsatz unterstellt werden. Die Herbeiführung eines Vermögensschadens (= Vergütung einer Behandlung) unter Ausnutzung möglicher Unachtsamkeit (= keine Zeit zur sachlichen Prüfung) ist als Erschleichen von Leistungen eine Straftat. Ich persönlich möchte nicht erfahren was passiert wenn die AOK den Verdacht hätte, ich würde Vergütungen erschleichen; die haben mehr Geld und eine ganze Abteilung die ausschließlich dafür bezahlt wird, derlei Praktiken zu unterbinden. Ich gehe irgendwann in den Ruhestand, die ersetzen einen Juristen durch einen jüngeren Kollegen der den Fall fortführt...
...............Eine Verzugspauschale kannst Du bei berechtigter Forderung gern einmal versuchen durchzusetzen und ... berichte hier im Forum darüber. Ich musste froh sein berechtigte Forderungen nach Monaten endlich nachgezahlt zu bekommen. Selbst erlebt: Die KK, Bereich Heilmittel, bestätigte die korrekte Leistungserbringung, die ausgelagerte Rechnungsprüfung zahlte erst beim dritten Anlauf und der Androhung einer Klage.
Ich bin zwar nicht Anonymus, teile Dir aber gerne meine Erfahrung mit:
Patient, Schulterfraktur rechts und Schulterfraktur links (ja, sowas gibt es!!). 2 Verordnungen zeitgleich für Krankengymnastik (einmal Schulter rechts, einmal Schulter links), hinten auf VO von mir dokumentiert "KG Schulter rechts", bzw. "KG Schulter links".
Davaso setzt 1 Verordnung ab wegen angeblicher Doppelabrechnung..... Ich hab Widerspruch eingelegt und die Verordnung wurde 2 Wochen später gezahlt. Meine Verzugsrechnung (mit Zinsen) hab ich erst an die TK geschickt, anschließend einmal "freundlich" erinnert. Dann kam ein Anruf von der Davaso, daß man das Ganze der Rechtsabteilung zur Prüfung übergeben habe und ich mich noch etwas gedulden sollte. Meine Antwort war, daß sich die Rechtsabteilung dann bitte etwas beeilen solle, da sie sonst gerne mit meiner Rechtsabteilung kommunizieren dürfe.
Ergebnis: 3 Tage später war das Geld für die Verzugsrechnung mit Zinsen auf meinem Konto....
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die neue schrieb:
phys84 schrieb am 2.9.18 00:49:
...............Eine Verzugspauschale kannst Du bei berechtigter Forderung gern einmal versuchen durchzusetzen und ... berichte hier im Forum darüber. Ich musste froh sein berechtigte Forderungen nach Monaten endlich nachgezahlt zu bekommen. Selbst erlebt: Die KK, Bereich Heilmittel, bestätigte die korrekte Leistungserbringung, die ausgelagerte Rechnungsprüfung zahlte erst beim dritten Anlauf und der Androhung einer Klage.
Ich bin zwar nicht Anonymus, teile Dir aber gerne meine Erfahrung mit:
Patient, Schulterfraktur rechts und Schulterfraktur links (ja, sowas gibt es!!). 2 Verordnungen zeitgleich für Krankengymnastik (einmal Schulter rechts, einmal Schulter links), hinten auf VO von mir dokumentiert "KG Schulter rechts", bzw. "KG Schulter links".
Davaso setzt 1 Verordnung ab wegen angeblicher Doppelabrechnung..... Ich hab Widerspruch eingelegt und die Verordnung wurde 2 Wochen später gezahlt. Meine Verzugsrechnung (mit Zinsen) hab ich erst an die TK geschickt, anschließend einmal "freundlich" erinnert. Dann kam ein Anruf von der Davaso, daß man das Ganze der Rechtsabteilung zur Prüfung übergeben habe und ich mich noch etwas gedulden sollte. Meine Antwort war, daß sich die Rechtsabteilung dann bitte etwas beeilen solle, da sie sonst gerne mit meiner Rechtsabteilung kommunizieren dürfe.
Ergebnis: 3 Tage später war das Geld für die Verzugsrechnung mit Zinsen auf meinem Konto....
Was mich stört: der Zeitfaktor, den man für diese unsinnig abgesetzten Rezepte verschwenden muss und die Hinhaltetaktik zwischen KK und Abrechner, man wird für blöd verkauft.
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viento schrieb:
Verzugspauschale habe ich schon mehrfach durchgesetzt, gerade laufendes Verfahren - Mahnweg einhaltend.
Was mich stört: der Zeitfaktor, den man für diese unsinnig abgesetzten Rezepte verschwenden muss und die Hinhaltetaktik zwischen KK und Abrechner, man wird für blöd verkauft.
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Alfred Kramer schrieb:
DAK hat gemeint , da ich meine Forderung an die optadata abgetreten habe, könne nur diese Verzugspauschale berechnen. Also , optadata informiert, , die hat die 40,- angefordert und erhalten!
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die neue schrieb:
das hatten die TK und die Davaso bei obigem Fall auch bei mir versucht (ich rechne über AS Bremen ab), wollten mir auch erzählen, daß sie nur an AS Bremen überweisen dürften .... aber die Rechtsverdreher der Davaso haben nach meinem unfreundlichen Räuspern, wie gesagt, dann schleunigst gezahlt.
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phys84 schrieb:
Hallo Anonymus,
wenn Du eine Verzugspauschale für Teilabsetzungen oder komplett abgesetzte Verordnungen meinst, dann gehe davon aus, dass die KK keine Vergütungspflicht sehen und damit auch nicht in Verzug geraten sind.
Erst wenn die erbrachte Leistung anerkannt wird, beginnt die Zahlungsfrist zu laufen. Bei zwischen geschaltetem Abrechnungszentrum gelten deren Fristen für den Kunden.
Meine Erfahrung ist, Problemfälle direkt mit der jeweiligen Kasse zu klären, auch wenn dies durch die KK nicht gewünscht ist. Nur so gibt es durch "nervende" Therapeuten eine Rückkopplung zu der jeweiligen KK (die meisten Kassen haben die Rechnungsprüfung ausgelagert) über die Arbeitsweise ihrer beauftragten Servicefirmen. Eine Verzugspauschale kannst Du bei berechtigter Forderung gern einmal versuchen durchzusetzen und ... berichte hier im Forum darüber. Ich musste froh sein berechtigte Forderungen nach Monaten endlich nachgezahlt zu bekommen. Selbst erlebt: Die KK, Bereich Heilmittel, bestätigte die korrekte Leistungserbringung, die ausgelagerte Rechnungsprüfung zahlte erst beim dritten Anlauf und der Androhung einer Klage.
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