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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Verzugspauschale über 40,-Euro

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Verzugspauschale über 40,-Euro
Es gibt 5 Beiträge
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Zoe.H
01.02.2019 14:51
Hallo Ihr.
Ich habe jetzt zum ersten Mal die 40;- Euro Verzugspauschale von einer BKK eingefordert. Der zu Unrecht abgezogene Betrag war über deren Rechenzentrums Emmerdingen schon eingegangen. Habe die Verzugsforderung dann an den Vorstand der BKK geschickt. Sie haben mein Zahlungsziel verstreichen lassen.
Waskann ich jetzt machen. Eine Verzugsforderung von weiteren 40,- Euro für die 40,- Euro hört sich zwar lustig an, wird aber wohl nicht der Weg sein.
Haben die Kassen es bei euch akzeptiert oder musstet Ihr noch nachhelfen und wenn, wie?
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Hallo Ihr. Ich habe jetzt zum ersten Mal die 40;- Euro Verzugspauschale von einer BKK eingefordert. Der zu Unrecht abgezogene Betrag war über deren Rechenzentrums Emmerdingen schon eingegangen. Habe die Verzugsforderung dann an den Vorstand der BKK geschickt. Sie haben mein Zahlungsziel verstreichen lassen. Waskann ich jetzt machen. Eine Verzugsforderung von weiteren 40,- Euro für die 40,- Euro hört sich zwar lustig an, wird aber wohl nicht der Weg sein. Haben die Kassen es bei euch akzeptiert oder musstet Ihr noch nachhelfen und wenn, wie?
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Zoe.H schrieb:

Hallo Ihr.
Ich habe jetzt zum ersten Mal die 40;- Euro Verzugspauschale von einer BKK eingefordert. Der zu Unrecht abgezogene Betrag war über deren Rechenzentrums Emmerdingen schon eingegangen. Habe die Verzugsforderung dann an den Vorstand der BKK geschickt. Sie haben mein Zahlungsziel verstreichen lassen.
Waskann ich jetzt machen. Eine Verzugsforderung von weiteren 40,- Euro für die 40,- Euro hört sich zwar lustig an, wird aber wohl nicht der Weg sein.
Haben die Kassen es bei euch akzeptiert oder musstet Ihr noch nachhelfen und wenn, wie?

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Zoe.H
01.02.2019 15:02
Ich habe gerade einiges über Mahnbescheide von der Verbraucherzentrale gelesen. Mir ist nicht klar, ob so ein Mahnbescheid auch an eine Krankenkasse, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, geschickt werden kann. Nicht so leicht sich einzulesen.
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Ich habe gerade einiges über Mahnbescheide von der Verbraucherzentrale gelesen. Mir ist nicht klar, ob so ein Mahnbescheid auch an eine Krankenkasse, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, geschickt werden kann. Nicht so leicht sich einzulesen.
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Zoe.H schrieb:

Ich habe gerade einiges über Mahnbescheide von der Verbraucherzentrale gelesen. Mir ist nicht klar, ob so ein Mahnbescheid auch an eine Krankenkasse, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, geschickt werden kann. Nicht so leicht sich einzulesen.

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Papa Alpaka
01.02.2019 16:11
Ja, du kannst weiterfordern wenn der unrechtmäßig abgesetzte Betrag nach dem Zahlungsziel der ursprünglichen Rechnung eingegangen ist (womit automatisch Verzug eingetreten wäre da kalendarisch bestimmbares Datum verstrichen).

Erneute Zahlungsaufforderung an die GKV (€40 zzgl. Zinsen; -> verzugszinsenrechner.de ), knappes Zahlungsziel, z.B. 7 Tage, und Rechtsweg androhen; gerade letzteres ist wichtig da die SoFAs vor Bittstellern selten Respekt haben ;)
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Ja, du kannst weiterfordern wenn der unrechtmäßig abgesetzte Betrag nach dem Zahlungsziel der ursprünglichen Rechnung eingegangen ist (womit automatisch Verzug eingetreten wäre da kalendarisch bestimmbares Datum verstrichen). Erneute Zahlungsaufforderung an die GKV (€40 zzgl. Zinsen; -> verzugszinsenrechner.de ), knappes Zahlungsziel, z.B. 7 Tage, und Rechtsweg androhen; gerade letzteres ist wichtig da die SoFAs vor Bittstellern selten Respekt haben ;)
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Zoe.H
01.02.2019 17:26
Also: die 40,- plus Zinsen. Kann ich dann auch gleich meine Einschreiben-Kosten geltend machen ? Die tatsächlichen oder eine Auslagenpauschale von zb 10,- Euro?
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Also: die 40,- plus Zinsen. Kann ich dann auch gleich meine Einschreiben-Kosten geltend machen ? Die tatsächlichen oder eine Auslagenpauschale von zb 10,- Euro?
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Zoe.H schrieb:

Also: die 40,- plus Zinsen. Kann ich dann auch gleich meine Einschreiben-Kosten geltend machen ? Die tatsächlichen oder eine Auslagenpauschale von zb 10,- Euro?

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Papa Alpaka
01.02.2019 17:33
Für Auslagen/Mahnkosten ist schon durchgeurteilt das sie dem tatsächlichen zusätzlichen Aufwand entsprechen müssen, ein großer Energieversorger ist mit dem Versuch €4,-- auf dem Rechtsweg geltend zu machen gescheitert: das Gericht erkannte etwa €1,36 als relevante Größe an da PC, Drucker, Schreibtisch ohnehin zur Betriebsausstattung gehören und nicht über Mahngebühren finanziert werden dürfen. Versuchen kannst du's aber ;)
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Für Auslagen/Mahnkosten ist schon durchgeurteilt das sie dem tatsächlichen zusätzlichen Aufwand entsprechen müssen, ein großer Energieversorger ist mit dem Versuch €4,-- auf dem Rechtsweg geltend zu machen gescheitert: das Gericht erkannte etwa €1,36 als relevante Größe an da PC, Drucker, Schreibtisch ohnehin zur Betriebsausstattung gehören und nicht über Mahngebühren finanziert werden dürfen. Versuchen kannst du's aber ;)
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Papa Alpaka schrieb:

Für Auslagen/Mahnkosten ist schon durchgeurteilt das sie dem tatsächlichen zusätzlichen Aufwand entsprechen müssen, ein großer Energieversorger ist mit dem Versuch €4,-- auf dem Rechtsweg geltend zu machen gescheitert: das Gericht erkannte etwa €1,36 als relevante Größe an da PC, Drucker, Schreibtisch ohnehin zur Betriebsausstattung gehören und nicht über Mahngebühren finanziert werden dürfen. Versuchen kannst du's aber ;)

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Papa Alpaka schrieb:

Ja, du kannst weiterfordern wenn der unrechtmäßig abgesetzte Betrag nach dem Zahlungsziel der ursprünglichen Rechnung eingegangen ist (womit automatisch Verzug eingetreten wäre da kalendarisch bestimmbares Datum verstrichen).

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