Die Reha-Zentren HESS stehen für
eine langjährige Reha-Expertise
und qualitative hochwertige
Therapie am Patienten in den
Fachbereichen Orthopädie und
Neurologie. Schwerpunkte neben der
klassischen Rehabilitation sind die
medizinisch-beruflich orientierte
Rehabilitation inklusive ABMR der
Berufsgenossenschaften und
EFL-Testungen sowie die
Jugendrehabilitation.
Wir stehen für eine langjährige
Reha-Expertise sowie qualitativ
hochwertige Therapie am Patienten
und sind der größte, private...
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Neurologie. Schwerpunkte neben der
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Eine BG ist bei uns mit zwei Rechnungen vom November2024 in Verzug(nicht das erste Mal),wir haben nach 3 Wochen angemahnt und dann im Januar die Mahnung mit Verzugspauschale verschickt, von der BG kam keine Rückmeldung.
Ein Anruf bei der BG brachte folgende Erklärung: die BG bearbeitet aufgrund Personalmangels momentan die Rechnungen vom Anfang November 2024,d.h. wenn unsere Rechnungen "an der Reihe sind" werden sie bezahlt !Die Verzugspauschale wird dann bezahlt, wenn die Bearbeitung der Rechnungen vom Januar an der Reihe ist, es wird also nachträglich die Verzugspauschale überwiesen!!
Das kann doch so nicht in Ordnung sein?
Wie würdet ihr euch verhalten?
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Und erst dann die Rechnung mit der Verzugspauschale zzgl. der 11,27 % Zinsen in Rechnung stellen. Soviel bekommst Du bei keiner Bank....
Und sollte Rechnung der Verzugspauschale mit Zinsen nicht pünktlich gezahlt werden, kannst du mit Sicherheit nochmal Verzugspauschale mit Zinsen berechnen innocent
Prima Geschäftsmodell innocent
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die neue schrieb:
als erstes würde ich mal warten, bis das Geld der 2 Rechnungen auf dem Konto ist.
Und erst dann die Rechnung mit der Verzugspauschale zzgl. der 11,27 % Zinsen in Rechnung stellen. Soviel bekommst Du bei keiner Bank....
Und sollte Rechnung der Verzugspauschale mit Zinsen nicht pünktlich gezahlt werden, kannst du mit Sicherheit nochmal Verzugspauschale mit Zinsen berechnen innocent
Prima Geschäftsmodell innocent
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GüSta schrieb:
@die neue nur, die GUV wird dieses "Geschäftsmodell", sprich Zahlung von Verzugszinsen, nicht akzeptieren. Mit der Begründung, dass eine Zinszahlung explizit nicht vereinbart sei (vgl. dazu § 10 Abs. 2 des Rahmenvertrags) und dies trotz des § 288 BGB, der in Abs. 6, Sätze 1 u. 2 eine Abbedingung von dem Anspruch auf Verzugszinsen quasi ausschließt. Die GUV wird auch versuchen zu argumentieren, dass § 288 BGB angeblich nicht unmittelbar im Reich der gesetzlichen Unfallversicherung anwendbar sei. Diese Auffassung ist meines Erachtens nicht zutreffend, nur müßte dann beim Sozialgericht eine Leistungsklage eingereicht werden. Wir haben aktuell noch darauf verzichtet; spätestens vor dem Bundessozialgericht besteht Anwaltszwang.
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Martin E. schrieb:
Servus miteinander,vielleicht kann uns jemand helfen:
Eine BG ist bei uns mit zwei Rechnungen vom November2024 in Verzug(nicht das erste Mal),wir haben nach 3 Wochen angemahnt und dann im Januar die Mahnung mit Verzugspauschale verschickt, von der BG kam keine Rückmeldung.
Ein Anruf bei der BG brachte folgende Erklärung: die BG bearbeitet aufgrund Personalmangels momentan die Rechnungen vom Anfang November 2024,d.h. wenn unsere Rechnungen "an der Reihe sind" werden sie bezahlt !Die Verzugspauschale wird dann bezahlt, wenn die Bearbeitung der Rechnungen vom Januar an der Reihe ist, es wird also nachträglich die Verzugspauschale überwiesen!!
Das kann doch so nicht in Ordnung sein?
Wie würdet ihr euch verhalten?
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die neue schrieb:
Kitane schrieb am 04.02.2025 22:27 Uhr:Wie hoch ist denn der Basiszinssatz ? hier Zinsrechner f?r Verzugszinsen kannst Du die Verzugszinsen genau tageweise berechnen. Achtung: bitte auf "Handelsgeschäft" klicken....
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Kitane schrieb:
Wie hoch ist denn der Basiszinssatz ?
Uns geht es nicht vorrangig um die Verzugspauschale. Müssen wir uns damit zufrieden geben das die BG einfach den Personalmangel als Grund für die bisher nicht getätigte Bezahlung angibt und somit "unendlich" Zeit haben die Rechnung zu begleichen. Wie lange hat die BG dann Aufschub.
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Sie haben ein Zahlungsziel genauso zu akzeptieren, wie es vereinbart ist. Da ich selbst keine BG-Patienten behandeln, kann ich Dir zu dem Zahlungsziel nichts sagen, aber das wirst Du sicherlich in Deinen Unterlagen finden.
Und ansonsten halt wie mit anderen säumigen Zahlern umgehen: Mahnung, und danach Mahnbescheid entweder übers Internet oder über den Anwalt.
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die neue schrieb:
die BG hat meiner Meinung nach gar keinen Aufschub. Auch nicht wegen Personalmangels.
Sie haben ein Zahlungsziel genauso zu akzeptieren, wie es vereinbart ist. Da ich selbst keine BG-Patienten behandeln, kann ich Dir zu dem Zahlungsziel nichts sagen, aber das wirst Du sicherlich in Deinen Unterlagen finden.
Und ansonsten halt wie mit anderen säumigen Zahlern umgehen: Mahnung, und danach Mahnbescheid entweder übers Internet oder über den Anwalt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Martin E.
Link § 10
die vertraglichen Bestimmungen - siehe dazu Link-Hinweis von Lars - sehen trotz an und für sich gesetzlich automatisch eintretenden Verzugs (weil lt. Vertrag nach dem Kalender bestimmte, bestimmbare 3-wöchige Frist, siehe dazu § 286 BGB) noch eine daran anschließende (einmalige) Mahnung mit mindestens 14-tägiger Mahnfrist vor. D. h. der gesetzliche Unfallversicherungsträger kann sich ca. 6 Wochen Zeit mit der Begleichung einer Rechnung lassen.
Meines Erachtens sind anschließend Forderungen nicht über einen Mahnbescheid und folglich über die Zivilgerichte geltend zu machen, sondern unmittelbar über eine Leistungsklage beim Sozialgericht.
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GüSta schrieb:
@die neue
die vertraglichen Bestimmungen - siehe dazu Link-Hinweis von Lars - sehen trotz an und für sich gesetzlich automatisch eintretenden Verzugs (weil lt. Vertrag nach dem Kalender bestimmte, bestimmbare 3-wöchige Frist, siehe dazu § 286 BGB) noch eine daran anschließende (einmalige) Mahnung mit mindestens 14-tägiger Mahnfrist vor. D. h. der gesetzliche Unfallversicherungsträger kann sich ca. 6 Wochen Zeit mit der Begleichung einer Rechnung lassen.
Meines Erachtens sind anschließend Forderungen nicht über einen Mahnbescheid und folglich über die Zivilgerichte geltend zu machen, sondern unmittelbar über eine Leistungsklage beim Sozialgericht.
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Martin E. schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke für den Link, den Vertrag kenne ich natürlich; da wir aber keinem Verband angehören bleibt uns wohl nur eine Klage oder abwartenthumbsdown
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Martin E. Auch als Mitglied im Verband müsstest du selbst klagen. Die Verbände dürfen das nicht, da du ja rechtlich der Vertragspartner bist und nicht der Verband.
40 € Verzugspauschale zu bezahlen, diese Kosten sind im Grunde von der öffentlichen Hand (Steuerzahler) zu tragen! Bei nur 1000 Rechnungen pro Monat wären das ca. 480.000 € pro Jahr!!
Das kann doch nicht toleriert werden?
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Martin E. schrieb:
Aber das ganze System passt doch nicht; jede Heilmittelrechnung hier bei uns in Bayern die an die DGUV geht wird nicht fristgemäß bezahlt("Personalmangel", das hat mir eine Mitarbeiterin der DGUV telefonisch bestätigt) d.h.es sind für jede Rechnung
40 € Verzugspauschale zu bezahlen, diese Kosten sind im Grunde von der öffentlichen Hand (Steuerzahler) zu tragen! Bei nur 1000 Rechnungen pro Monat wären das ca. 480.000 € pro Jahr!!
Das kann doch nicht toleriert werden?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Martin E. Seit wann geht die öffentliche Hand sparsam mit Versichertengeldern, Beiträgen, Steuern u.ä. um. Verschwendung steht im Handbuch jedes Verwaltungsbeamten und Verwaltungsmitarbeiter im öffentlichen Dienst. 😡
Solange die gesetzliche Unfallversicherung bei unseren Abrechnungen noch mit Schiefertafel und Griffel arbeitet, die ausschließlich versicherungsfallbezogene Sachbearbeitung bei (vertraglich ausdrücklich möglichen) Sammelabrechnungen regelmäßig ins Schleudern kommt und kompetentes Personal im teuren Umfeld der Großstädte - wir haben massive (Zahlungs)Probleme mit "unseren" in München ansässigen BGs und UVs - nur schwer zu bekommen ist, wird sich an der derzeitigen Situation nichts verbessern.
Wir haben in unserer EDV bei der gesetzlichen Unfallversicherung jetzt von Sammel- auf Einzelabrechnung umgestellt, nachdem in den letzten Monaten mehrfach bei Sammelabrechnungen erst nicht gezahlt, teilgezahlt und nach Anmahnung in zwei Fällen sogar überzahlt wurde. Die "Überzahler" haben trotz unseres brieflichen Hinweises und der Bitte um Angabe von Kontoverbindung und einer "Zuordnungskennung" für die Rücküberweisung nicht reagiert bzw. in dem einen Fall nochmals "überzahlt". Auf meinen "Beschwerdebrief" an die Geschäftsleitung habe ich bis heute keine Reaktion.
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GüSta schrieb:
@Martin E.
Solange die gesetzliche Unfallversicherung bei unseren Abrechnungen noch mit Schiefertafel und Griffel arbeitet, die ausschließlich versicherungsfallbezogene Sachbearbeitung bei (vertraglich ausdrücklich möglichen) Sammelabrechnungen regelmäßig ins Schleudern kommt und kompetentes Personal im teuren Umfeld der Großstädte - wir haben massive (Zahlungs)Probleme mit "unseren" in München ansässigen BGs und UVs - nur schwer zu bekommen ist, wird sich an der derzeitigen Situation nichts verbessern.
Wir haben in unserer EDV bei der gesetzlichen Unfallversicherung jetzt von Sammel- auf Einzelabrechnung umgestellt, nachdem in den letzten Monaten mehrfach bei Sammelabrechnungen erst nicht gezahlt, teilgezahlt und nach Anmahnung in zwei Fällen sogar überzahlt wurde. Die "Überzahler" haben trotz unseres brieflichen Hinweises und der Bitte um Angabe von Kontoverbindung und einer "Zuordnungskennung" für die Rücküberweisung nicht reagiert bzw. in dem einen Fall nochmals "überzahlt". Auf meinen "Beschwerdebrief" an die Geschäftsleitung habe ich bis heute keine Reaktion.
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Martin E. schrieb:
Da bin ich mal gespannt wenn die BGW bei der nächsten Beitragsrechnung auch über 12 Wochen auf ihr Geld warten muss, mit dem Verweis auf Personalmangel bei uns , oder ich Verweise sie zur DGUV, dort kann dann der Beitrag mit den offenen Rechnungen verrechnet werden
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@GüSta Tatsächlich haben wir seit eh und je bei Papierrechnungsempfänger Einzelrechnungen geschrieben. Sammelrechnungen haben dort noch nie funktioniert. 🥲
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Martin E. Na dann, viel Glück dabei. 😏
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Martin E. schrieb:
@GüSta habt ihr dann bei den verspätet bezahlten Rechnungen eine Verzugspauschale erhalten
wir fordern knapp 4 Wochen nach Rechnungsstellung und knapp über 2 Wochen nach der Mahnung per Einwurfeinschreiben den ausstehenden Rechnungsbetrag, die Verzugspauschale, die entstandenen Portokosten (für Mahnung und Einwurfeinschreiben) und ohne Bezifferung auch Verzugszinsen an. Die Bezahlung der Verzugspauschale und der Portokosten samt dem dazugehörigen Schreiben der BG kann dann "etwas" dauern. Wir haben z. B. bei der BG BAU auch schon mal ein viertel Jahr auf unser Geld gewartet.
Die Zahlung von Verzugszinsen wurde nach Rücksprache mit dem Spitzenverband DGUV abgelehnt, da dieser Anspruch nicht explizit in unserem Vertrag stünde. Wir haben dies schriftlich, in Bescheidform mit Widerspruchsbelehrung. Irre
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GüSta schrieb:
@Martin E.
wir fordern knapp 4 Wochen nach Rechnungsstellung und knapp über 2 Wochen nach der Mahnung per Einwurfeinschreiben den ausstehenden Rechnungsbetrag, die Verzugspauschale, die entstandenen Portokosten (für Mahnung und Einwurfeinschreiben) und ohne Bezifferung auch Verzugszinsen an. Die Bezahlung der Verzugspauschale und der Portokosten samt dem dazugehörigen Schreiben der BG kann dann "etwas" dauern. Wir haben z. B. bei der BG BAU auch schon mal ein viertel Jahr auf unser Geld gewartet.
Die Zahlung von Verzugszinsen wurde nach Rücksprache mit dem Spitzenverband DGUV abgelehnt, da dieser Anspruch nicht explizit in unserem Vertrag stünde. Wir haben dies schriftlich, in Bescheidform mit Widerspruchsbelehrung. Irre
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Martin E. schrieb:
Vielen Dank für die Antworten.
Uns geht es nicht vorrangig um die Verzugspauschale. Müssen wir uns damit zufrieden geben das die BG einfach den Personalmangel als Grund für die bisher nicht getätigte Bezahlung angibt und somit "unendlich" Zeit haben die Rechnung zu begleichen. Wie lange hat die BG dann Aufschub.
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Martin E. schrieb:
Danke für die hilfreichen Antworten, wir prüfen noch wie eir weiter vorgehen
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