Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
EV, dann Folgeverordnung, 2. Folgeverordnung, also 18 x KG
Dann fällt Patientin, bricht sich das gleiche Bein (an einer anderen Stelle) nochmals.
Anderer Arzt, neue Erstverordnung.
Dann stellt der Arzt, der die kompletten Verordnungen beim ersten Bruch ausgestellt hat, erst eine Folgeverordnung aus, jetzt aktuell eine Verordnung a.d.R. mit 10 KG.
Bin bisher davon ausgegangen, dass der 2. Bruch einen neuen Regelfall auslöst, oder?
Dann wäre die aktuelle Verordnung doch wieder eine Folgeverordnung?
Hoffe, ihr könnt mir helfen.
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Problem beschreiben
pebbles72 schrieb:
Patientin mit Femurfraktur
EV, dann Folgeverordnung, 2. Folgeverordnung, also 18 x KG
Dann fällt Patientin, bricht sich das gleiche Bein (an einer anderen Stelle) nochmals.
Anderer Arzt, neue Erstverordnung.
Dann stellt der Arzt, der die kompletten Verordnungen beim ersten Bruch ausgestellt hat, erst eine Folgeverordnung aus, jetzt aktuell eine Verordnung a.d.R. mit 10 KG.
Bin bisher davon ausgegangen, dass der 2. Bruch einen neuen Regelfall auslöst, oder?
Dann wäre die aktuelle Verordnung doch wieder eine Folgeverordnung?
Hoffe, ihr könnt mir helfen.
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Es geht ausschliesslich um die Diagnose. Wenn beim zweiten Fall eindeutig aus der Diagnose hervorgeht, dass es nicht dieselbe Diagnose wie bei den ersten 3 Rezepten ist, dann ist es auf jeden Fall eine EVO.
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StefanP schrieb:
Das ist nicht korrekt, denn der Indikationsschlüssel hat nichts mit einem "neuen" Regelfall zu tun.
Es geht ausschliesslich um die Diagnose. Wenn beim zweiten Fall eindeutig aus der Diagnose hervorgeht, dass es nicht dieselbe Diagnose wie bei den ersten 3 Rezepten ist, dann ist es auf jeden Fall eine EVO.
wenn Du pebbels und meinen Beitrag richtig gelesen hättest müsstest Du keine ungerechtfertigten Kritiken verteilen.
1. War mein Hinweis auf den IKS sinnvoll weil er nie in pebbels Frage vorkommt. und wenn es zB Ex1 gewesen wäre, wäre es eine VadR und keine FV! (Ex1 scheint nicht logisch, deswegen habe ich ja auch Ex2 erwähnt!)
2.eine EVO kann es chon mal gar nicht sein weil es eine Evo für die "Zweite" Fraktur schon gab! Bei pebbles FRage ging es ja schließlich um die 3(!) VO der zweiten Fraktur!
3. Ist meine Antwort völlig korrekt, denn der neue Bruch löst einen neuen Regelfall aus (wie dir ja auch bekannt ist) und somit ist, die 3. VO auf den "zweiten" Bruch eine FVo. Keine Evo wie Du geschrieben hast und schon gar keine adR weil neuer Regelfall!
Also wenn Du die Beiträge schon nicht ordentlich liest dann verteile wenigstens keine Beurteilung!
...und SGBV; von Dir bin ich auch genaueres lesen gewohnt!
[bearbeitet am 31.07.13 16:31]
[bearbeitet am 31.07.13 16:42]
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Stephen Ziegler schrieb:
Lieber StefanP,
wenn Du pebbels und meinen Beitrag richtig gelesen hättest müsstest Du keine ungerechtfertigten Kritiken verteilen.
1. War mein Hinweis auf den IKS sinnvoll weil er nie in pebbels Frage vorkommt. und wenn es zB Ex1 gewesen wäre, wäre es eine VadR und keine FV! (Ex1 scheint nicht logisch, deswegen habe ich ja auch Ex2 erwähnt!)
2.eine EVO kann es chon mal gar nicht sein weil es eine Evo für die "Zweite" Fraktur schon gab! Bei pebbles FRage ging es ja schließlich um die 3(!) VO der zweiten Fraktur!
3. Ist meine Antwort völlig korrekt, denn der neue Bruch löst einen neuen Regelfall aus (wie dir ja auch bekannt ist) und somit ist, die 3. VO auf den "zweiten" Bruch eine FVo. Keine Evo wie Du geschrieben hast und schon gar keine adR weil neuer Regelfall!
Also wenn Du die Beiträge schon nicht ordentlich liest dann verteile wenigstens keine Beurteilung!
...und SGBV; von Dir bin ich auch genaueres lesen gewohnt!
[bearbeitet am 31.07.13 16:31]
[bearbeitet am 31.07.13 16:42]
Leider hält sich aber bei einigen Usern immer noch das Gerücht, dass ein neuer IKS einen neuen Regelfall auslösen würde. Vor diesem Hintergrund war Dein Posting halt auch in diese Richtung zu verstehen.
Und Du hast Dich ja auch schon mit der Bewertung revanchiert... :wink:
Keep calm....
[bearbeitet am 31.07.13 17:58]
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StefanP schrieb:
Sorry, Stephen, dann habe ich Deinen Post wohl mißverstanden.
Leider hält sich aber bei einigen Usern immer noch das Gerücht, dass ein neuer IKS einen neuen Regelfall auslösen würde. Vor diesem Hintergrund war Dein Posting halt auch in diese Richtung zu verstehen.
Und Du hast Dich ja auch schon mit der Bewertung revanchiert... :wink:
Keep calm....
[bearbeitet am 31.07.13 17:58]
LG
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Stephen Ziegler schrieb:
Schon längst wieder beruhigt!
LG
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Stephen Ziegler schrieb:
Also von Ex2 beim zweiten Bruch ausgehend wäre es tatsächlich eine FolgeVO
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TheStonie schrieb:
Den Arzt bitten beim nächsten Mal das betroffene Körperteil exakt zu beschreiben...nachdem wir das Dilemma bei einer MLD Patientin hatten, 1. Rezept MLD 60 und 2. Rezepte MLD 30 und uns die Kasse immer das MLD 30er abgesetzt hatte. Wir haben den Arzt dann gebeten, bei MLD 60 beide Beine draufzuschreiben und bei MLD 30 re. Arm. Dann gings ohne Probleme
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Shakespeare schrieb:
Ja, sehe ich auch so wenn aus der Diagnose auch für den "Kassenprüfer" klar hervorgeht, dass es sich um einen neuen Regelfall handelt. Es soll der Regelfall, hier mit 3 VO immer erst durchlaufen sein, bevor a.d.R. ausgestellt wird. Also sprich mit der Arztpraxis! Bei Verweigerung einer Änderung, würde ich das auf der VO entsprechend dokumentieren und von den 10 verordneten Leistungen 6 abgeben, die der 2. Folgeverordnung entsprechen. Gruß S.
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