Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
jetzt ist es passiert. Eine Mitarbeiterin war in einem Pflegeheim zur 2. Behandlung. Der Patient ist jedoch zwischenzeitlich verstorben.
Für die Patienten die nicht selbst unterschreiben können, erfolgen die Unterschriften auf einmal für alle am Ende des Besuchs durch einen Mitarbeiter des Seniorenheims. Dämmlicherweise lässt sich die Mitarbeiterin die (natürlich nicht erfolgte) Behandlung des verstorbenen Patienten unterschreiben!! Ich kann mir das nur so erklären, dass sie einfach alle Rezepte im Bündel abgegeben hat und dann ohne nachzudenken hinter einander weg unterschrieben worden ist. Ich bin bei solchen Sachen eigentlich sehr genau (schriftliche Belehrungen usw.).
Aus irgendwelchen Gründen wird in der Theorg-Akte dokumentiert, dass die Patientin im April verstorben ist und nicht wie eigentlich passiert im Februar. Insofern fällt mir der Fehler bei der Abrechnung des Rezeptes NICHT auf, da das Ganze ja plausibel erscheint!!!!
Jetzt gibt es (berechtigt) Ärger von der Kasse!!! Jetzt geht mir der "Arsch auf Grundeis". Ausgerechnet hatte ich bei der gleichen Kasse zwei Monate vorher schon einmal etwas, als eine Mitarbeiterin nachträglich auf einer Absetzung was geändert hatte (mit Unterschriften des Patienten).
Habt ihr Erfahrung mit solchen Sachen??? Strafen, Prüfungen oder ähnliches ????
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
jetzt ist es passiert. Eine Mitarbeiterin war in einem Pflegeheim zur 2. Behandlung. Der Patient ist jedoch zwischenzeitlich verstorben.
Für die Patienten die nicht selbst unterschreiben können, erfolgen die Unterschriften auf einmal für alle am Ende des Besuchs durch einen Mitarbeiter des Seniorenheims. Dämmlicherweise lässt sich die Mitarbeiterin die (natürlich nicht erfolgte) Behandlung des verstorbenen Patienten unterschreiben!! Ich kann mir das nur so erklären, dass sie einfach alle Rezepte im Bündel abgegeben hat und dann ohne nachzudenken hinter einander weg unterschrieben worden ist. Ich bin bei solchen Sachen eigentlich sehr genau (schriftliche Belehrungen usw.).
Aus irgendwelchen Gründen wird in der Theorg-Akte dokumentiert, dass die Patientin im April verstorben ist und nicht wie eigentlich passiert im Februar. Insofern fällt mir der Fehler bei der Abrechnung des Rezeptes NICHT auf, da das Ganze ja plausibel erscheint!!!!
Jetzt gibt es (berechtigt) Ärger von der Kasse!!! Jetzt geht mir der "Arsch auf Grundeis". Ausgerechnet hatte ich bei der gleichen Kasse zwei Monate vorher schon einmal etwas, als eine Mitarbeiterin nachträglich auf einer Absetzung was geändert hatte (mit Unterschriften des Patienten).
Habt ihr Erfahrung mit solchen Sachen??? Strafen, Prüfungen oder ähnliches ????
Einige Krankenkassen haben mittlerweile kapiert, dass es auch zu Fehlern kommt und nicht hinter jeder falschen Handlung ein geplanter Betrug steht. Ich würde an Deiner Stelle den Fehler einräumen und direkt das Geld erstatten. Wenn es sich um einen Einzelfall handelt, passiert nichts.
Allerdings könnte es sein, dass die Krankenkasse den Fehler zum Anlass nimmt, alle anderen Rezepte einer genaueren Überprüfung zu unterziehen und auch Patienten zu befragen. Das kann im Zweifel unangenehm werden.
Uns ist das auch schon vor Jahren passiert und hat ein Betrugsverfahren gegen uns nach sich gezogen. Vier Jahre Verfahrensdauer wegen einer Angelegenheit, die mit einer anderen Abteilung der KK abgesprochen war und auch sauber dokumentiert wurde. Verfahren eingestellt aber Riesenärger, der ganz schön genervt hat.
Die Patientenbefragung dazu war super. Rund 40 Patienten gaben an, sie seien nur massiert worden --> Betrug!! Tatsächlich gab es eine Querfriktion.... :sunglasses: Da der KK-Mitarbeiter aber auch nicht verstanden hat, waren wir dann die Praxis, die nur Wellness auf Rezept macht....
Das kann dann die Folge sein, wenn so ein Fehler unterläuft. Die Krankenkassen setzen auch hier alle Hebel in Bewegung, um an Geld zu kommen....
Ich persönlich habe das in dem Zusammenhang als versuchten Betrug durch die Krankenkasse gesehen.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Leni C. schrieb:
Ähnliches ist uns schon passiert : 2 Patientinnen mit gleichem Nachnamen und dann verstarb eine ; Rezepte verkehrt in die Karteikarte eingeordnet ...... . Ich habe es dann der KK genau so beschrieben mit dem Vermerk, daß auch wir nur Menschen sind und Fehler passieren. Wurde akzeptiert. Meine Erfahrung bei Eintragungsfehlern : immer eine Erklärung dazu schreiben .
Ich würde auch umgehend eine Erklärung abgeben und sofort das Geld zurückzahlen. Fatal ist allerdings, dass euch, wie du geschrieben hast, bei der gleichen KK ein ähnlicher Fehler unterlaufen ist. Da wird die KK ganz sicher nachhaken.
Außerdem solltet ihr eure Organisation überprüfen. Dass ein Fehler bei der Unterschrift unterläuft, kann passieren. Dass aber zusätzlich auch noch die Doku falsch im PC eingetragen wurde, ist ein Fehler zu viel und darf nicht passieren.
Gruß Britt
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Britt schrieb:
@ AT
Ich würde auch umgehend eine Erklärung abgeben und sofort das Geld zurückzahlen. Fatal ist allerdings, dass euch, wie du geschrieben hast, bei der gleichen KK ein ähnlicher Fehler unterlaufen ist. Da wird die KK ganz sicher nachhaken.
Außerdem solltet ihr eure Organisation überprüfen. Dass ein Fehler bei der Unterschrift unterläuft, kann passieren. Dass aber zusätzlich auch noch die Doku falsch im PC eingetragen wurde, ist ein Fehler zu viel und darf nicht passieren.
Gruß Britt
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Jens Uhlhorn schrieb:
Das ist natürlich ein Verstoß gegen den Vertrag. Das heißt aber noch lange nicht, dass sich daraus gravierende Konsequenzen ergeben müssen.
Einige Krankenkassen haben mittlerweile kapiert, dass es auch zu Fehlern kommt und nicht hinter jeder falschen Handlung ein geplanter Betrug steht. Ich würde an Deiner Stelle den Fehler einräumen und direkt das Geld erstatten. Wenn es sich um einen Einzelfall handelt, passiert nichts.
Allerdings könnte es sein, dass die Krankenkasse den Fehler zum Anlass nimmt, alle anderen Rezepte einer genaueren Überprüfung zu unterziehen und auch Patienten zu befragen. Das kann im Zweifel unangenehm werden.
Uns ist das auch schon vor Jahren passiert und hat ein Betrugsverfahren gegen uns nach sich gezogen. Vier Jahre Verfahrensdauer wegen einer Angelegenheit, die mit einer anderen Abteilung der KK abgesprochen war und auch sauber dokumentiert wurde. Verfahren eingestellt aber Riesenärger, der ganz schön genervt hat.
Die Patientenbefragung dazu war super. Rund 40 Patienten gaben an, sie seien nur massiert worden --> Betrug!! Tatsächlich gab es eine Querfriktion.... :sunglasses: Da der KK-Mitarbeiter aber auch nicht verstanden hat, waren wir dann die Praxis, die nur Wellness auf Rezept macht....
Das kann dann die Folge sein, wenn so ein Fehler unterläuft. Die Krankenkassen setzen auch hier alle Hebel in Bewegung, um an Geld zu kommen....
Ich persönlich habe das in dem Zusammenhang als versuchten Betrug durch die Krankenkasse gesehen.
Da müssten die Kassen einen ungeheuren Aufwand betreiben, wenn das alles kontrollieren und sanktionieren wollten.
Probleme kann es jedoch geben, wenn sich diese Fehler in einer Praxis häufen oder es gehäuft zu Beschwerden von Pat. kommt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Nein, da passiert in aller Regel nichts. Solche Datierungsfehler (Pat. verstorben, im Krankenhaus etc.) können immer mal passieren.
Da müssten die Kassen einen ungeheuren Aufwand betreiben, wenn das alles kontrollieren und sanktionieren wollten.
Probleme kann es jedoch geben, wenn sich diese Fehler in einer Praxis häufen oder es gehäuft zu Beschwerden von Pat. kommt.
Mein Profilbild bearbeiten