Liebe Physiotherapeuten/
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eure Unterstützung in
unserem Team in Barmbek.
Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
familiäresTeam aus
Physiotherapeuten,Osteopathin,
Chiropraktikerin,
Ernährungsberaterin, Homöopathin
und einer Heilpraktikerin.
Bringe dich gern in unser
ganzheitliches Behandlungskonzept
ein.
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Ar...
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canna41 schrieb:
Hallo. Ich nutze meist den kurzen Dienstweg - Anruf bei der KK - um ausstehende Zahlungen zu erhalten. Hat jemand von Euch einen Link welcher belegt, wer beim vorgeschaltetem Abrechnungszentrum (Davaso etc.) der jeweiligen KK Nachforschungen anstellen muss? Meiner Meinung nach liegt die Pflicht bei der KK, da diese und ich Vertragspartner sind und ich ehrlich gesagt keine Lust habe eine halbe Stunde in der Warteschlange zu hängen. Hierzu hätte ich gerne einen Link oder auch eine persönliche Nachricht, wenn dies hier noch möglich ist. (Ich weiss zwar, dass ich sofort 40,00 Euro veranschlagen kann, doch hat mein bisheriges Verhalten dazu geführt, dass ich eigentlich keine Absetzungen habe und auch schon nachträglich geänderte Rezept ohne Unterschrift erstattet bekommen habe.) Danke für Eure Hilfe. Gruß Petra
KK ist Dein Vertragspartner ( Rahmenvertrag) die haben deligiert und verweisen bei Problemen auch gern erstmal auf Ihren Dienstleister (z..B. bis zur Ablehnung des Widerspruchs machen wir nichts) Wie Du damit umgehst ist Deine Sache...
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ali schrieb:
Versteh Deine Frage nicht ganz ? Es gibt auch keinen “Link“ wo drin steht z.B. das der Davaso GF Dein Ansprechpartner wäre..
KK ist Dein Vertragspartner ( Rahmenvertrag) die haben deligiert und verweisen bei Problemen auch gern erstmal auf Ihren Dienstleister (z..B. bis zur Ablehnung des Widerspruchs machen wir nichts) Wie Du damit umgehst ist Deine Sache...
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Der kürzeste Weg: Mahnung an den Kostenträger.................
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PhysioDino schrieb:
@Canna41....."Ich nutze meist den kurzen Dienstweg - Anruf bei der KK - um ausstehende Zahlungen zu erhalten....
Der kürzeste Weg: Mahnung an den Kostenträger.................
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idefix- schrieb:
Der kurze Dienstweg ist bei mir immer ein Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der jeweiligen KK. Ich rede nicht mehr mit den kleinen Sachbearbeitern. Das ist Nervenschonenender
Hallo. Ich nutze meist den kurzen Dienstweg - Anruf bei der KK - um ausstehende Zahlungen zu erhalten. Hat jemand von Euch einen Link welcher belegt, wer beim vorgeschaltetem Abrechnungszentrum (Davaso etc.) der jeweiligen KK Nachforschungen anstellen muss? Meiner Meinung nach liegt die Pflicht bei der KK, da diese und ich Vertragspartner sind und ich ehrlich gesagt keine Lust habe eine halbe Stunde in der Warteschlange zu hängen. Hierzu hätte ich gerne einen Link oder auch eine persönliche Nachricht, wenn dies hier noch möglich ist. (Ich weiss zwar, dass ich sofort 40,00 Euro veranschlagen kann, doch hat mein bisheriges Verhalten dazu geführt, dass ich eigentlich keine Absetzungen habe und auch schon nachträglich geänderte Rezept ohne Unterschrift erstattet bekommen habe.) Danke für Eure Hilfe. Gruß Petra
Das mag im Moment ja gut und schön sein - schützt Dich aber nicht vor späteren Rückforderungen. Da gilt dann als Anspruch auch nicht "ich hab Ihnen ja nie die mir zustehenden 40 Euro verlangt"
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die neue schrieb:
canna41 schrieb am 10.1.20 05:51:
Hallo. Ich nutze meist den kurzen Dienstweg - Anruf bei der KK - um ausstehende Zahlungen zu erhalten. Hat jemand von Euch einen Link welcher belegt, wer beim vorgeschaltetem Abrechnungszentrum (Davaso etc.) der jeweiligen KK Nachforschungen anstellen muss? Meiner Meinung nach liegt die Pflicht bei der KK, da diese und ich Vertragspartner sind und ich ehrlich gesagt keine Lust habe eine halbe Stunde in der Warteschlange zu hängen. Hierzu hätte ich gerne einen Link oder auch eine persönliche Nachricht, wenn dies hier noch möglich ist. (Ich weiss zwar, dass ich sofort 40,00 Euro veranschlagen kann, doch hat mein bisheriges Verhalten dazu geführt, dass ich eigentlich keine Absetzungen habe und auch schon nachträglich geänderte Rezept ohne Unterschrift erstattet bekommen habe.) Danke für Eure Hilfe. Gruß Petra
Das mag im Moment ja gut und schön sein - schützt Dich aber nicht vor späteren Rückforderungen. Da gilt dann als Anspruch auch nicht "ich hab Ihnen ja nie die mir zustehenden 40 Euro verlangt"
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