Wir suchen zum nächst möglichen
Zeitpunkt (bspw. 1.3.2025 oder
später) einen Physiotherapeut
(m/w/d) und/oder einen Masseur und
medizinischen Bademeister (m/w/d)
in Voll- oder Teilzeit.
Bei uns sind auch gern
Berufseinsteiger herzlich
willkommen, die wir gern auch bei
den anstehenden Fortbildungen
unterstützen (finanziell,
Sonderurlaub, Einstiegsgeschenk).
Wir bieten:
a.) ein engagiertes,
multiprofessionelles und offenes
Team (es wird durch interne
Fortbildung, gemeinsamen Sommerfest
...
Zeitpunkt (bspw. 1.3.2025 oder
später) einen Physiotherapeut
(m/w/d) und/oder einen Masseur und
medizinischen Bademeister (m/w/d)
in Voll- oder Teilzeit.
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...
meinen Vertrag mit der AZH habe ich gekündigt und stehe kurz vorm Abschluss eines Vertrages mit RZH. Dort lese ich nun im Kleingedruckten, dass der Verlust der Belege nur für den Zeitraum vom Eingang sei der RZH bis zum Eingang bei dem Kostenträger versichert ist. Wie versichere ich den Postweg von mir zur RZH? Einschreiben reicht ja wohl nicht.
Danke für Tipps.
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Deshalb:
1) Verordnungen vor Versand einscannen (obligatorisch)
2) Selbst abrechnen (optional) (empfohlen)
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LogoMijo schrieb:
Geht nicht.
Deshalb:
1) Verordnungen vor Versand einscannen (obligatorisch)
2) Selbst abrechnen (optional) (empfohlen)
zu 2) gibt Gründe weshalb nicht
aber Danke
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karin-maria schrieb:
@LogoMijo zu 1) mach ich natürlich, reicht das dann als Nachweis?
zu 2) gibt Gründe weshalb nicht
aber Danke
Zu 2) Ist natürlich deine Entscheidung, empfehle es halt nur.
Wie dein Abrechenzentrum mit Verlust mit Verordnungen auf dem Postweg umgeht: bitte dort eine E-Mail-Anfrage machen, weil ja telefonische Auskünfte schlecht dokumentiert werden können.
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LogoMijo schrieb:
@karin-maria zu 1) Ja, hatte ich gerade mit der "Condadesta" (Abrechenfirma IKK), die wohl einen Posteingang geschreddert hatte.
Zu 2) Ist natürlich deine Entscheidung, empfehle es halt nur.
Wie dein Abrechenzentrum mit Verlust mit Verordnungen auf dem Postweg umgeht: bitte dort eine E-Mail-Anfrage machen, weil ja telefonische Auskünfte schlecht dokumentiert werden können.
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Papa Alpaka schrieb:
@LogoMijo es gibt die Möglichkeit, einen Kurierdienst zu beauftragen welcher dann die Haftung für den Verlust der Sendung übernimmt. Der Kostenpunkt dafür liegt im dreistelligen Bereich - muss jeder für sich wissen, ob das in einem gesunden Verhältnis zum Wert der Sendung steht.
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massu schrieb:
@Papa Alpaka für 10€ lässt die RZH die Abrechnung von Hermes bei Dir abholen. mit 2 Nullen hinterm Komma ist dann 4stellig😃=10,00€
Also ist das Verfahren überall gleich.
Es werden bei Selbstabrechnung nur zwei zusätzliche "Fehlerquellen" vermieden und müssen auch nicht bezahlt werden. Die Post geht ohne Umwege mit Standardversand zu den Krankenkassen, bzw. deren beauftragten Dienstleister*innen. Im Durchschnitt sind das vier bis fünf Briefumschläge pro Monat oder Quartal.
Auch die (regelmäßig anfallende) Verzugskostenpauschale mit ggf. Zinsen bleibt erhalten, wenn die Abrechnung selbst erledigt wird.
Natürlich hat jede*r die freie Abrechen-Modus-Auswahl und entscheidet individuell. Ich will nur gerne auch Alternativen mit ins Spiel bringen
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LogoMijo schrieb:
Aber auch dann, wenn ein Kurierdienst beauftragt wird, will das eigene Abrechenzentrum sicherlich Kopien von den mitgegebenen Verordnungen, wenn die Kurierpost verloren geht.
Also ist das Verfahren überall gleich.
Es werden bei Selbstabrechnung nur zwei zusätzliche "Fehlerquellen" vermieden und müssen auch nicht bezahlt werden. Die Post geht ohne Umwege mit Standardversand zu den Krankenkassen, bzw. deren beauftragten Dienstleister*innen. Im Durchschnitt sind das vier bis fünf Briefumschläge pro Monat oder Quartal.
Auch die (regelmäßig anfallende) Verzugskostenpauschale mit ggf. Zinsen bleibt erhalten, wenn die Abrechnung selbst erledigt wird.
Natürlich hat jede*r die freie Abrechen-Modus-Auswahl und entscheidet individuell. Ich will nur gerne auch Alternativen mit ins Spiel bringen
Da wir unser Geld immer pünktlich bekommen, brauchen wir die Verzugskostenpauschale nicht.
Und die Rezepte scannen müssen wir beide.
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massu schrieb:
@LogoMijo wir, die mit einem Abrechnungszentrum abrechnen, wollen auch Alternativen mit ins Spiel bringen 😂
Da wir unser Geld immer pünktlich bekommen, brauchen wir die Verzugskostenpauschale nicht.
Und die Rezepte scannen müssen wir beide.
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Problem beschreiben
karin-maria schrieb:
Hallo
meinen Vertrag mit der AZH habe ich gekündigt und stehe kurz vorm Abschluss eines Vertrages mit RZH. Dort lese ich nun im Kleingedruckten, dass der Verlust der Belege nur für den Zeitraum vom Eingang sei der RZH bis zum Eingang bei dem Kostenträger versichert ist. Wie versichere ich den Postweg von mir zur RZH? Einschreiben reicht ja wohl nicht.
Danke für Tipps.
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