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Vollzeit oder Teilzeit. Deine
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Weiß das jdn grad?
Danke
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Susanneb77 schrieb:
...und zwar während des Behandlungszeitraumes. Habe heute ein Rezept erhalten, und erst später beim eintippen gemerkt, daß der Ablauf der Karte im voraussichtlichen Behandlungszeitraum liegt. Muß ich etwas tun? Oder ist es o.k., da Rzpt ausgestellt, und Karte noch gültig?
Weiß das jdn grad?
Danke
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Susanneb77 schrieb:
Nein, ist ein Kind aus dem Kindergarten, Erzieherin hat mir das Rezept gegeben. Da müßte ich die Mutter anrufen, ist vielleicht am einfachsten..
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StefanP schrieb:
Hast Du den Patienten schon gefragt? Vielleicht hat er die neue Karte schon zu Hause liegen und nur noch nicht ausgetauscht....
Auf die VO darf der therapeutische Leistungserbringer vertrauen- nahezu bedingungslos. ( in Deutschland gilt gesetzliche Krankenversichtenpflicht- von daher ist der Patient immer versichert )
Die Gültigkeit der Versichertenkarte besagt auch nichts über den Versichertenstatus- weder inhaltlich und auch nicht von der Zeit her.
Vielleicht kann man es mit der Gültigkeit einer EC- Karte vergleichen. Diese ist ab 31.12.2012 ungültig, das Konto bleibt bestehen ( inkl. Guthaben, Sollsalden leider auch ).
[bearbeitet am 18.04.13 00:09]
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Patientin hat parallel eine Bestätigung angefordert und auch bekommen, daß sie versichert IST, das Ganze soll nun wieder hin, wir werden sehen. Ärgerlich bleibt es.
Ist ja schön und gut, wenn man Vertrauen haben darf. Aber wenn sie dann nicht bezahlen, ist alles Vertrauen auch nutzlos.
Das Theater haben laut ihrer Aussage nur wir. Bei den Ärzten sein alles tutti. Frag mich eigentlich, wie sowas sein kann.
Gruß eska
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eska schrieb:
Naja - wir bekamen jetzt ein Rezept zurück, die Kasse war angeblich nicht zuständig. Pat. angerufen, die kommt, legt ihre Karte vor. Name, Datum - alles passt - Kopien angefertigt, wieder hin - kam wieder zurück. Person ist NICHT versichert.
Patientin hat parallel eine Bestätigung angefordert und auch bekommen, daß sie versichert IST, das Ganze soll nun wieder hin, wir werden sehen. Ärgerlich bleibt es.
Ist ja schön und gut, wenn man Vertrauen haben darf. Aber wenn sie dann nicht bezahlen, ist alles Vertrauen auch nutzlos.
Das Theater haben laut ihrer Aussage nur wir. Bei den Ärzten sein alles tutti. Frag mich eigentlich, wie sowas sein kann.
Gruß eska
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webpt schrieb:
Für dich gilt die ärztliche VO, nicht die Karte, deren Gültigkeit, Vorhandensein oder sonstiges. Selbst der Versichertenstatus ( z.B. erloschen ) ist für dich vollständig unerheblich.
Auf die VO darf der therapeutische Leistungserbringer vertrauen- nahezu bedingungslos. ( in Deutschland gilt gesetzliche Krankenversichtenpflicht- von daher ist der Patient immer versichert )
Die Gültigkeit der Versichertenkarte besagt auch nichts über den Versichertenstatus- weder inhaltlich und auch nicht von der Zeit her.
Vielleicht kann man es mit der Gültigkeit einer EC- Karte vergleichen. Diese ist ab 31.12.2012 ungültig, das Konto bleibt bestehen ( inkl. Guthaben, Sollsalden leider auch ).
[bearbeitet am 18.04.13 00:09]
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