Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
Rössle Reha ist ein renommiertes
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und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
wie handhabt ihr das wenn Patienten einen Termin verpassen ohne Absage?
Darf ich den Patienten diesen versäumten Termin unterschreiben lassen?
Danke
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Problem beschreiben
PTB2012 schrieb:
Hallo,
wie handhabt ihr das wenn Patienten einen Termin verpassen ohne Absage?
Darf ich den Patienten diesen versäumten Termin unterschreiben lassen?
Danke
Besser ist es, den Patienten vor der ersten Behandlung eine Vereinbarung unterschreiben zu lassen in der festgehalten ist, wie viel es kostet, wenn er einen Termin verbummelt.
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Wenn es sich um eine Bestellpraxis handelt, dann greift hier der Annahmeverzug aus dem BGB und die Praxis kann den Kassenpreis als Ausfall in Rechnung stellen.
Unterschreiben lassen geht aber gar nicht!!! :point_up:
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Wonderwoman schrieb:
Man muss nichts unterschreiben lassen... das ist nur Service.
Wenn es sich um eine Bestellpraxis handelt, dann greift hier der Annahmeverzug aus dem BGB und die Praxis kann den Kassenpreis als Ausfall in Rechnung stellen.
Unterschreiben lassen geht aber gar nicht!!! :point_up:
> Wenn es sich um eine Bestellpraxis handelt, dann greift hier
> der Annahmeverzug aus dem BGB und die Praxis kann den
> Kassenpreis als Ausfall in Rechnung stellen.
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Denn die Gerichte entscheiden "verbraucherfreundlich". In jeden Fall besteht ohne Vereinbarung ein hohes Beweisrisiko mit blendenen Aussichten, dass Ding zu verlieren.
Das sagt der Anwalt:
Das ärztliche Ausfallhonorar und die heutige Rechtspraxis | Medizinrecht
"Voraussetzungen für einen Ausfallhonoraranspruch mit Erfolgsaussicht sind:
2. Der Patient hat ausdrücklich sein Einverständnis erklärt, dass er bei nicht fristgerechter Absage/ nicht rechtzeitiger Absage Ausfallhonoraransprüche akzeptiert und ausgleichen wird (Anamnesebogen/schriftliche Bestätigung)."
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Xela schrieb:
> Man muss nichts unterschreiben lassen... das ist nur Service.
> Wenn es sich um eine Bestellpraxis handelt, dann greift hier
> der Annahmeverzug aus dem BGB und die Praxis kann den
> Kassenpreis als Ausfall in Rechnung stellen.
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Denn die Gerichte entscheiden "verbraucherfreundlich". In jeden Fall besteht ohne Vereinbarung ein hohes Beweisrisiko mit blendenen Aussichten, dass Ding zu verlieren.
Das sagt der Anwalt:
Das ärztliche Ausfallhonorar und die heutige Rechtspraxis | Medizinrecht
"Voraussetzungen für einen Ausfallhonoraranspruch mit Erfolgsaussicht sind:
2. Der Patient hat ausdrücklich sein Einverständnis erklärt, dass er bei nicht fristgerechter Absage/ nicht rechtzeitiger Absage Ausfallhonoraransprüche akzeptiert und ausgleichen wird (Anamnesebogen/schriftliche Bestätigung)."
Heute muss man sich offensichtlich absichern...
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michael933 schrieb:
Ich lasse dies auf dem Aufnahmebogen unterschreiben , dort steht auch die Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber dem Abrechnungszentrum, die Hinweise auf alternative Therapiemethoden durch den Arzt und ein Satz zu Nebenwirkungen und den Umgang damit (Arzt aufsuchen).
Heute muss man sich offensichtlich absichern...
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Xela schrieb:
Natürlich können Sie den Patienten unterschreiben lassen. Riskieren allerdings ein Strafverfahren wegen Betrug u.U. den Entzug der Kassenzulassung.
Besser ist es, den Patienten vor der ersten Behandlung eine Vereinbarung unterschreiben zu lassen in der festgehalten ist, wie viel es kostet, wenn er einen Termin verbummelt.
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