Als moderne Ergo- und
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ich habe eine KG-Verordnung ausserhalb des Regelfalls vom Arzt bekommen. Dieser gab mir noch ein "Attest zur Vorlage bei der KK" mit.
Dieses sollte ich vorab bei der Kasse einreichen um die Verordnung genehmigen zu lassen.
Jetzt habe bei meiner KK angerufen. Dort wurde mir gesagt, sie verzichtet auf dieses Genehmigungsverfahren und ich könnte direkt zum Physio gehen. Ich gehe jetzt mal davon aus, daß das so in Ordnung geht. Oder wisst Ihr, ob der behandelnde Arzt noch irgendwas für seine Unterlagen braucht und daher diese Genehmigung noch schriftlich von der Kasse will?
Vielen Dank für Eure Infos!
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Anhr schrieb:
Hallo,
ich habe eine KG-Verordnung ausserhalb des Regelfalls vom Arzt bekommen. Dieser gab mir noch ein "Attest zur Vorlage bei der KK" mit.
Dieses sollte ich vorab bei der Kasse einreichen um die Verordnung genehmigen zu lassen.
Jetzt habe bei meiner KK angerufen. Dort wurde mir gesagt, sie verzichtet auf dieses Genehmigungsverfahren und ich könnte direkt zum Physio gehen. Ich gehe jetzt mal davon aus, daß das so in Ordnung geht. Oder wisst Ihr, ob der behandelnde Arzt noch irgendwas für seine Unterlagen braucht und daher diese Genehmigung noch schriftlich von der Kasse will?
Vielen Dank für Eure Infos!
Hast du diese Information schriftlich kannst du dich darauf berufen das zumindest die laufende Behandlung bis zur Mitteilung des Widerrufs des Genehmigungsverzichts fortgeführt werden darf.
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Papa Alpaka schrieb:
Solange die KK auf ein Genehmigungsverfahren verzichtet ist alles ok - "wir" sollten erfahren wenn ein Genehmigu8ngsverzicht außer Kraft gesetzt wird (Sozialgerichtsurteil von ich-weiß-nicht-mehr-wo; zumindest die Verbände als regelmäßig verhandelnde Vertragspartner sind über die Abschaffung des Genehmigungsverzichts zu informieren).
Hast du diese Information schriftlich kannst du dich darauf berufen das zumindest die laufende Behandlung bis zur Mitteilung des Widerrufs des Genehmigungsverzichts fortgeführt werden darf.
Das hat aber keine Auswirkung auf die Abgabe der Therapie und deren medizinischer Notwendigkeit. Ob eine Langfristgenehmigung erteilt wird oder nicht, wirkt sich nur auf das "Budget" des Arztes aus.
Also nicht irritieren lassen.
mikkey
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mikkey schrieb:
Es kann sein, dass der Arzt wollte, dass ein Antrag auf Langfristgenehmigung gestellt wird.
Das hat aber keine Auswirkung auf die Abgabe der Therapie und deren medizinischer Notwendigkeit. Ob eine Langfristgenehmigung erteilt wird oder nicht, wirkt sich nur auf das "Budget" des Arztes aus.
Also nicht irritieren lassen.
mikkey
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