Privatpraxis für Physiotherapie in
der Münchner Innenstadt sucht
eine/-n leidenschaftliche/-n
Physiotherapeutin/-en oder
Masseur/-in zur Verstärkung
unseres langjährigen Teams!
Das ist die Gelegenheit mit neuer
Energie ins neue Jahr zu starten
und Veränderungen zu schaffen. Wir
arbeiten anders- auf jeden Fall mit
Workbalance, gern auch mit
Lifebalance.
Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeutin oder Masseurin
- Einfühlungsvermögen und
Kommunikationsstärke
- Fr...
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Ihr Profil:
- Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeutin oder Masseurin
- Einfühlungsvermögen und
Kommunikationsstärke
- Fr...
Massage und D1 dürfen 12 mal pro Verordnungsfall aufgeschrieben werden.Der Arzt hat die Möglichkeit mehr pro Verordnungsfall aufzuschreiben, wenn das Therapieziel nicht erreicht ist.
Kann der Arzt demzufolge Massage und D1 unbegrenzt aufschreiben, wenn er sich eine entsprechende Aktennotiz macht? Wird damit diese Begrenzung nicht ad absurdum geführt (gesetzt den Fall er verordnet dies für ein LHM und der Arzt begrenzt sich nicht selber aufgrund des Budgets)?
Viele GrüßeMonika
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mosaik schrieb:
Nun habe ich mich einigermassen durch die neuen Heilmittelrichtrichtlinien durchgearbeitet (was daran Bürokratieabbau sein soll erschliesst sich mir aber immer noch nicht). Trotzdem ist mir noch nicht klar:
Massage und D1 dürfen 12 mal pro Verordnungsfall aufgeschrieben werden.Der Arzt hat die Möglichkeit mehr pro Verordnungsfall aufzuschreiben, wenn das Therapieziel nicht erreicht ist.
Kann der Arzt demzufolge Massage und D1 unbegrenzt aufschreiben, wenn er sich eine entsprechende Aktennotiz macht? Wird damit diese Begrenzung nicht ad absurdum geführt (gesetzt den Fall er verordnet dies für ein LHM und der Arzt begrenzt sich nicht selber aufgrund des Budgets)?
Viele GrüßeMonika
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„(6) 1
Die Verordnungsmenge von einer „standardisierten Heilmittelkombination“ und Maßnahmen der Massagetherapie nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 bis 6 sind auf jeweils 12 Einheiten je Verordnungsfall begrenzt, sofern im Heilmittelkatalog nichts Abweichendes bestimmt ist.
Das gilt auch für den Fall, dass das angestrebte Therapieziel gemäß § 7 Absatz 4 nicht erreicht werden konnte."
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PT-Morris schrieb:
Richtig.
„(6) 1
Die Verordnungsmenge von einer „standardisierten Heilmittelkombination“ und Maßnahmen der Massagetherapie nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 bis 6 sind auf jeweils 12 Einheiten je Verordnungsfall begrenzt, sofern im Heilmittelkatalog nichts Abweichendes bestimmt ist.
Das gilt auch für den Fall, dass das angestrebte Therapieziel gemäß § 7 Absatz 4 nicht erreicht werden konnte."
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Tempelritter schrieb:
KMT und D1 sind auf 12 Einheiten pro Verordnungsfall begrenzt.
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Tempelritter schrieb:
Welche Software? Die der Ärzte? Da gibt es rund 80 die für Heilmittel zugelassen sind.
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PT-Morris schrieb:
Auch sollte man bedenken, dass die Software einen „Warnhinweis" gibt, wenn die orientierende Behandlungsmenge erreicht ist.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Danke für die schnellen und aufklärenden Antworten.
Viele Grüße
Monika
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