Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
Massage und D1 dürfen 12 mal pro Verordnungsfall aufgeschrieben werden.Der Arzt hat die Möglichkeit mehr pro Verordnungsfall aufzuschreiben, wenn das Therapieziel nicht erreicht ist.
Kann der Arzt demzufolge Massage und D1 unbegrenzt aufschreiben, wenn er sich eine entsprechende Aktennotiz macht? Wird damit diese Begrenzung nicht ad absurdum geführt (gesetzt den Fall er verordnet dies für ein LHM und der Arzt begrenzt sich nicht selber aufgrund des Budgets)?
Viele GrüßeMonika
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mosaik schrieb:
Nun habe ich mich einigermassen durch die neuen Heilmittelrichtrichtlinien durchgearbeitet (was daran Bürokratieabbau sein soll erschliesst sich mir aber immer noch nicht). Trotzdem ist mir noch nicht klar:
Massage und D1 dürfen 12 mal pro Verordnungsfall aufgeschrieben werden.Der Arzt hat die Möglichkeit mehr pro Verordnungsfall aufzuschreiben, wenn das Therapieziel nicht erreicht ist.
Kann der Arzt demzufolge Massage und D1 unbegrenzt aufschreiben, wenn er sich eine entsprechende Aktennotiz macht? Wird damit diese Begrenzung nicht ad absurdum geführt (gesetzt den Fall er verordnet dies für ein LHM und der Arzt begrenzt sich nicht selber aufgrund des Budgets)?
Viele GrüßeMonika
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„(6) 1
Die Verordnungsmenge von einer „standardisierten Heilmittelkombination“ und Maßnahmen der Massagetherapie nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 bis 6 sind auf jeweils 12 Einheiten je Verordnungsfall begrenzt, sofern im Heilmittelkatalog nichts Abweichendes bestimmt ist.
Das gilt auch für den Fall, dass das angestrebte Therapieziel gemäß § 7 Absatz 4 nicht erreicht werden konnte."
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PT-Morris schrieb:
Richtig.
„(6) 1
Die Verordnungsmenge von einer „standardisierten Heilmittelkombination“ und Maßnahmen der Massagetherapie nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 bis 6 sind auf jeweils 12 Einheiten je Verordnungsfall begrenzt, sofern im Heilmittelkatalog nichts Abweichendes bestimmt ist.
Das gilt auch für den Fall, dass das angestrebte Therapieziel gemäß § 7 Absatz 4 nicht erreicht werden konnte."
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Tempelritter schrieb:
KMT und D1 sind auf 12 Einheiten pro Verordnungsfall begrenzt.
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Tempelritter schrieb:
Welche Software? Die der Ärzte? Da gibt es rund 80 die für Heilmittel zugelassen sind.
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PT-Morris schrieb:
Auch sollte man bedenken, dass die Software einen „Warnhinweis" gibt, wenn die orientierende Behandlungsmenge erreicht ist.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Danke für die schnellen und aufklärenden Antworten.
Viele Grüße
Monika
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