Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
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2. oder in Teilzeit
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Stuttgarter City, direkt am
Hauptbahnhof und auf dem
Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
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hochwertige Therapie, die reg...
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bei WS2b, Regelfall von 18 ausgeschöpft, jetzt adR gelandet, gehen da auch 10 Behandlungen auf einem RZ oder wird das abgesetzt? KK: BKK mobil oil.
Danke euch im Voraus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
bei WS2b, Regelfall von 18 ausgeschöpft, jetzt adR gelandet, gehen da auch 10 Behandlungen auf einem RZ oder wird das abgesetzt? KK: BKK mobil oil.
Danke euch im Voraus.
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Leni C. schrieb:
Bei adR kann die Menge beliebig sein , sollte nur in die 12-Wochenregel passen .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, seid ihr euch ganz sicher? Bei uns müssen die Patienten die Rezepte immer ändern lassen auf 6, weil unsere Rezimitarbeiterin der Meinung ist, dass es sonst nicht bezahlt wird. Sie hat diesbezüglich die KK angerufen, die ihr nicht zusagen konnte, dass es bezahlt wird. Aus meiner alten Praxis kenne ich auch Rezepte adR mit hohen Verordnungsmengen, auch 20 und mehr. Ist die Diagnose dafür völlig egal? Hat jmd einen "Beleg" dafür? Dann kann ich es der Rezikraft mal zusenden. Danke!
Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist.
M.a.W. Maximale Verordnungsmenge auf eine VO a.d.R. = 12 Wochen x Behandlungsfrequenz.
Ergibt nach Adam Riese:
1x Wö. x 12 = 12 Behandlungen
2x Wö. x 12 = 24 Behandlungen
3x Wö. x 12 = 36 Behandlungen
etc.
Und NEIN, da wird nichts abgesetzt wenn mehr als 6 durchgeführt. :hushed:
:sunglasses: :innocent:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Lesen müsste man können. :unamused:
Heilmittelrichtlinie § 8 Abs. 1 Satz 4
Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist.
M.a.W. Maximale Verordnungsmenge auf eine VO a.d.R. = 12 Wochen x Behandlungsfrequenz.
Ergibt nach Adam Riese:
1x Wö. x 12 = 12 Behandlungen
2x Wö. x 12 = 24 Behandlungen
3x Wö. x 12 = 36 Behandlungen
etc.
Und NEIN, da wird nichts abgesetzt wenn mehr als 6 durchgeführt. :hushed:
:sunglasses: :innocent:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Toll, ich danke dir!!!
ich hab etliche VadR mit 10 oder sogar 24 Behandlungen. Auch wenn ich die 24er gar nicht so gern hab, weil ich dann lange in Vorleistung gehen muß.
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die neue schrieb:
@ Lars :thumbsdown:
ich hab etliche VadR mit 10 oder sogar 24 Behandlungen. Auch wenn ich die 24er gar nicht so gern hab, weil ich dann lange in Vorleistung gehen muß.
Auch wenn ich die 24er gar nicht so gern hab, weil ich dann lange in Vorleistung gehen muß.
{IRONY MODE = ON}
Wenn du auch von der Hand in den Mund lebst, ist das tatsächlich ein Problem. :wink:
{IRONY MODE = OFF}
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
die neue schrieb am 25.1.18 08:15:
Auch wenn ich die 24er gar nicht so gern hab, weil ich dann lange in Vorleistung gehen muß.
{IRONY MODE = ON}
Wenn du auch von der Hand in den Mund lebst, ist das tatsächlich ein Problem. :wink:
{IRONY MODE = OFF}
@ Lars :thumbsdown:
ich hab etliche VadR mit 10 oder sogar 24 Behandlungen. Auch wenn ich die 24er gar nicht so gern hab, weil ich dann lange in Vorleistung gehen muß.
Spätestens wenn du aber dann in einem Monat bis zu 8 Verordnungen davon direkt abrechnen kannst , hast du ein Polster .
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Leni C. schrieb:
die neue schrieb am 25.1.18 08:15:
@ Lars :thumbsdown:
ich hab etliche VadR mit 10 oder sogar 24 Behandlungen. Auch wenn ich die 24er gar nicht so gern hab, weil ich dann lange in Vorleistung gehen muß.
Spätestens wenn du aber dann in einem Monat bis zu 8 Verordnungen davon direkt abrechnen kannst , hast du ein Polster .
Allerdings sehe ich nicht ein, mindestens 12 Wochen arbeitsmäßig in Vorleistung gehen zu müssen (meistens sind die VO nach 12 Wochen nicht abgearbeitet), dann die Abrechnung und warten bis das Geld da ist. Wenn ich gearbeitet habe, will ich Kohle sehen!
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die neue schrieb:
ähm..... ich hab keine finanziellen Probleme und leb erst recht nicht "von der Hand in den Mund".
Allerdings sehe ich nicht ein, mindestens 12 Wochen arbeitsmäßig in Vorleistung gehen zu müssen (meistens sind die VO nach 12 Wochen nicht abgearbeitet), dann die Abrechnung und warten bis das Geld da ist. Wenn ich gearbeitet habe, will ich Kohle sehen!
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ali schrieb:
andersherum....warum sollte es abgesetzt werden....
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