Physiotherapeut (m/w/d)
Teil- bis Vollzeit;
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
oder nach Absprache;
Was wir Ihnen bieten:
? Einen klinischen und ambulanten
Arbeitsplatz in der Physiotherapie
? Wir takten unsere Patienten sehr
großzügig in unserem Setting ein,
klinisch und ambulant
? Eine leistungsger...
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Die DAK streicht die darüber liegenden Behandlungseinheiten, da 12 Wochen überschritten worden sind UND
der Pat. innerhalb des Quartals nicht beim Arzt vorstellig war !!!
Die Ärztin besteht aber auf 30 Behandlungen sh. oben.
Habe Rücksprache gehalten. Eine weitere schriftl. Bestätigung ( die VO sagt alles aus) erhalte ich nicht.
Eine Frequenz von 3 x wö. willigt sie nicht ein, somit wäre die Abrechnung von 30 Behandlungen innerhalb 12 Wochen geregelt.
Was kann ich tun? Habe erstmal reklamiert bei der DAK.
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flyingshadow schrieb:
Eine VO MLD 60 mit 30 Behandlungen - a 2 x wö. überschreitet logischer Weise 12 Wochen.
Die DAK streicht die darüber liegenden Behandlungseinheiten, da 12 Wochen überschritten worden sind UND
der Pat. innerhalb des Quartals nicht beim Arzt vorstellig war !!!
Die Ärztin besteht aber auf 30 Behandlungen sh. oben.
Habe Rücksprache gehalten. Eine weitere schriftl. Bestätigung ( die VO sagt alles aus) erhalte ich nicht.
Eine Frequenz von 3 x wö. willigt sie nicht ein, somit wäre die Abrechnung von 30 Behandlungen innerhalb 12 Wochen geregelt.
Was kann ich tun? Habe erstmal reklamiert bei der DAK.
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morpheus-06 schrieb:
Da kannst du wohl nichts machen, ich würde so eine Vo. nach 12 Wochen mit Verweis auf die HMR abbrechen.
das die VO nicht korrekt ausgestellt ist dagegen schon: Technisch liegt damit keine nach HMR gültige VO vor; die HMR kann nicht durch ärztliche Wunschvorstellungen außer Kraft gesetzt werden.
Eventuell hilft eine schriftliche! Rückmeldung (analog dem Therapiebericht) an die Vertragsärztin, in der du auf die Ungültigkeit der VO hinweist und die Grundlage für deine Einschätzung benennst? Das ist in 5 Minuten erledigt und du kannst dich entspannt zurücklehnen; was in deiner Macht steht hast du unternommen um die bestmögliche GKV-basierte Versorgung sicherzustellen. (alternativ bleibt die Versicherte 3 Wochen unbehandelt bis die Ärztin bereit ist, eine neue VO auszustellen).
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Papa Alpaka schrieb:
..."es hat kein Arztbesuch stattgefunden" ist kein valider Absetzungsgrund;
das die VO nicht korrekt ausgestellt ist dagegen schon: Technisch liegt damit keine nach HMR gültige VO vor; die HMR kann nicht durch ärztliche Wunschvorstellungen außer Kraft gesetzt werden.
Eventuell hilft eine schriftliche! Rückmeldung (analog dem Therapiebericht) an die Vertragsärztin, in der du auf die Ungültigkeit der VO hinweist und die Grundlage für deine Einschätzung benennst? Das ist in 5 Minuten erledigt und du kannst dich entspannt zurücklehnen; was in deiner Macht steht hast du unternommen um die bestmögliche GKV-basierte Versorgung sicherzustellen. (alternativ bleibt die Versicherte 3 Wochen unbehandelt bis die Ärztin bereit ist, eine neue VO auszustellen).
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Wonderwoman schrieb:
Du hättest die VO einfach nach 24 Einheiten abbrechen sollen. Die Kürzung ist aus meiner Sicht korrekt.
Alternativ hättest du nach 24 Einheiten abrechnen sollen. Somit ist die Kürzung der DAK rechtens und sogar kulant (sie hätte aufgrund des formalen Ausstellungsfehlers sogar vollständig ablehnen können).
Also nehme dein Verlust und entscheide dich, ob du zukünftig nach 24 Einheiten abrechnest oder auf ein formal korrekte VO bestehst (u. U. unter Information der KV).
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1. Die DAK behauptet mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zunächst ins Blaue hinein, dass der Patient nicht mindestens einmal innerhalb der 12-Wochenfrist erneut beim Arzt vorstellig wurde (wann rechnet der Therapeut ab und wann der Arzt, ab wann verfügt die Kasse also über die zu synchronisierenden Daten)?
2. Was heißt "vorstellig" und das in welchem Zusammenhang? Ich kenne keine explizite Bestimmung, die "vorstellig" in einen Bezug zur Therapiefortführung stellt.
3. Wir hatten den gleichen Fall. Patient war innerhalb der 12 Wochen - weil Chroniker - fünf Mal beim Arzt wegen Pillen, und, und, und. Damit war "vorstellig" hinreichend erfüllt.
Kasse hat gezahlt...
P.S.: Zeige mir ein Gesetz und ich sage Dir, wie man es umgehen kann.
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
1. Die DAK behauptet mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zunächst ins Blaue hinein, dass der Patient nicht mindestens einmal innerhalb der 12-Wochenfrist erneut beim Arzt vorstellig wurde (wann rechnet der Therapeut ab und wann der Arzt, ab wann verfügt die Kasse also über die zu synchronisierenden Daten)?
2. Was heißt "vorstellig" und das in welchem Zusammenhang? Ich kenne keine explizite Bestimmung, die "vorstellig" in einen Bezug zur Therapiefortführung stellt.
3. Wir hatten den gleichen Fall. Patient war innerhalb der 12 Wochen - weil Chroniker - fünf Mal beim Arzt wegen Pillen, und, und, und. Damit war "vorstellig" hinreichend erfüllt.
Kasse hat gezahlt...
P.S.: Zeige mir ein Gesetz und ich sage Dir, wie man es umgehen kann.
Mit kollegialen Grüßen
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morpheus-06 schrieb:
Die DAK hält sich einfach an die Checkliste als Anlage zum RV.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Diese VO ist nach HMR formal nicht korrekt. In diesem Fall dürfen maximal 12 Wochen x 2 = 24 Einheiten verordnet werden. Richtig wäre gewesen, die VO gar nicht erst anzunehmen.
Alternativ hättest du nach 24 Einheiten abrechnen sollen. Somit ist die Kürzung der DAK rechtens und sogar kulant (sie hätte aufgrund des formalen Ausstellungsfehlers sogar vollständig ablehnen können).
Also nehme dein Verlust und entscheide dich, ob du zukünftig nach 24 Einheiten abrechnest oder auf ein formal korrekte VO bestehst (u. U. unter Information der KV).
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