Verband für Physiotherapie (VPT)
– Landesgruppe Bayern - Standort:
München
Der Verband für Physiotherapie
(VPT) gehört mit ca. 20.000
Mitgliedern zu den führenden
physiotherapeutischen
Berufsverbänden Deutschlands.
Unser Ziel ist es, die Interessen
unserer Mitglieder zu vertreten,
die Branche zu stärken und neue
Mitglieder zu gewinnen.
Zur strategischen Weiterentwicklung
und Leitung der Landesgruppe Bayern
suchen wir eine engagierte
Persönlichkeit als
Geschäftsführer (m/w/d) in Vo...
– Landesgruppe Bayern - Standort:
München
Der Verband für Physiotherapie
(VPT) gehört mit ca. 20.000
Mitgliedern zu den führenden
physiotherapeutischen
Berufsverbänden Deutschlands.
Unser Ziel ist es, die Interessen
unserer Mitglieder zu vertreten,
die Branche zu stärken und neue
Mitglieder zu gewinnen.
Zur strategischen Weiterentwicklung
und Leitung der Landesgruppe Bayern
suchen wir eine engagierte
Persönlichkeit als
Geschäftsführer (m/w/d) in Vo...
ich habe eine Verordnung mit 20 x MT abgerechnet (so weit alles Ok) und dabei festgestellt das die Verordnung älter als 6 Monate ist.
Ganz genau gesagt waren die letzten 4 Termine über den 6 Monaten Gültigkeit (ab Behandlungsbeginn).
Gibt es da eine Möglichkeit generell, diese Rezepte zu verlängern (Pat. war länger Krank) oder sind die 6 Monate absolut ?
Vielen Dank für Eure Antworten!
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pat88 schrieb:
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich habe eine Verordnung mit 20 x MT abgerechnet (so weit alles Ok) und dabei festgestellt das die Verordnung älter als 6 Monate ist.
Ganz genau gesagt waren die letzten 4 Termine über den 6 Monaten Gültigkeit (ab Behandlungsbeginn).
Gibt es da eine Möglichkeit generell, diese Rezepte zu verlängern (Pat. war länger Krank) oder sind die 6 Monate absolut ?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Du sollst nicht überziehen die Verordnung.
Spaß beiseite, die letzten 4 Termine wirst du abgesetzt bekommen. Die max. Gültigkeit steht in der HMR bzw/und im RV.
6 Einheiten = 3 Monate
7 und mehr Einheiten: 6 Monate
Unterbrechungen verlängern diese nicht, dafür kannst du so oft unterbrechen wie es notwendig ist.
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KGSchuller schrieb:
Die 6 Monate sind wie in Stein gemeißelte Gebote:
Du sollst nicht überziehen die Verordnung.
Spaß beiseite, die letzten 4 Termine wirst du abgesetzt bekommen. Die max. Gültigkeit steht in der HMR bzw/und im RV.
6 Einheiten = 3 Monate
7 und mehr Einheiten: 6 Monate
Unterbrechungen verlängern diese nicht, dafür kannst du so oft unterbrechen wie es notwendig ist.
Vielleicht hast du Glück?
Daumen sind gedrückt
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dank an @Shia für den Detail Hinweis thumbsup
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KGSchuller schrieb:
ja, stimmt, hab ich vergessen: Gilt ab Datum der 1. Behandlung
dank an @Shia für den Detail Hinweis thumbsup
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Shia schrieb:
6 Monate gezählt ab 1. Behandlungstag.
Vielleicht hast du Glück?
Daumen sind gedrückt
Danke Euch!
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pat88 schrieb:
Da kann man anscheinend nichts machen. ...leider
Danke Euch!
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