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360"° GmbH in Ratingen zum
nächstmöglichen Zeitpunkt als
PHYSIOTHERAPEUT (W/M/D) VOLL- ODER
TEILZEIT, FESTE ANSTELLUNG.
DEINE BENEFITS:
- Entwicklungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten in einem
interdisziplinären und
teamorientierten Umfeld
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Keine Fließarbeit, sondern
ausreichend Puffe...
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wo finde ich denn Infos und Tipps wie ich Rezepte richtig überprüfe und auf was ich alles achten muss?
z.B. nicht älter als 14 Tage ab Ausstellungsdatum, maximal 30 Tage Pause zwischen Behandlungsdaten, welcher Indikationsschlüssel? ab wann V.a.d.R. oder FF usw.....?
Gibt es da eine Liste für?
Vielen Dank für eure Mithilfe !
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Heuberger schrieb:
Hallo,
wo finde ich denn Infos und Tipps wie ich Rezepte richtig überprüfe und auf was ich alles achten muss?
z.B. nicht älter als 14 Tage ab Ausstellungsdatum, maximal 30 Tage Pause zwischen Behandlungsdaten, welcher Indikationsschlüssel? ab wann V.a.d.R. oder FF usw.....?
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Heilmittelrichtlinie
Rahmenvertrag
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NorbArt schrieb:
Heilmittelkatalog
Heilmittelrichtlinie
Rahmenvertrag
Hallo,
wo finde ich denn Infos und Tipps wie ich Rezepte richtig überprüfe und auf was ich alles achten muss?
z.B. nicht älter als 14 Tage ab Ausstellungsdatum, maximal 30 Tage Pause zwischen Behandlungsdaten, welcher Indikationsschlüssel? ab wann V.a.d.R. oder FF usw.....?
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In den HMR, dem HMK und deinen R-Verträgen steht das alles drin.
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Heuberger schrieb:
Danke.
Bei der Prüfung ist schon viel gewonnen wenn du in der HMR halbwegs textsicher bist, dich ggf. in verklausulierte Denkstrukturen einarbeitest - du musst die HMR nicht mögen, du musst dich nur dran halten; "dran halten" kannst du dich wenn du's verstanden hast ;)
(Und: erfahrungsgemäß ist es leichter, eine VO zu prüfen sobald man sie in die Hand bekommt; du vermeidest so, Leistungen zu erbringen für die von vornherein kein Vergütungsanspruch bestand bzw kannst die VO gleich korrigieren lassen)
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Papa Alpaka schrieb:
...höherrangig ist die Heilmittel-Richtlinie; "max 30 Tage Unterbrechung" mögen manche Rahmenverträge so enthalten, andere RV sehen 28 oder 19 Tage vor, wieder andere kennen keine Begrenzung für U/K/T. Die HMR regelt, das eine VO nach einer Unterbrechung von mehr als 14 Tagen ihre Gültigkeit verliert (aktuell sieht sich die IKK Classic in BaWü nicht an eine davon abweichende Rahmenvertragsvereinbarung gebunden).
Bei der Prüfung ist schon viel gewonnen wenn du in der HMR halbwegs textsicher bist, dich ggf. in verklausulierte Denkstrukturen einarbeitest - du musst die HMR nicht mögen, du musst dich nur dran halten; "dran halten" kannst du dich wenn du's verstanden hast ;)
(Und: erfahrungsgemäß ist es leichter, eine VO zu prüfen sobald man sie in die Hand bekommt; du vermeidest so, Leistungen zu erbringen für die von vornherein kein Vergütungsanspruch bestand bzw kannst die VO gleich korrigieren lassen)
..(aktuell sieht sich die IKK Classic in BaWü nicht an eine davon abweichende Rahmenvertragsvereinbarung
an welche konkret ? Die haben sie doch unterschrieben....
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ali schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 10.6.19 11:46:
..(aktuell sieht sich die IKK Classic in BaWü nicht an eine davon abweichende Rahmenvertragsvereinbarung
an welche konkret ? Die haben sie doch unterschrieben....
..(aktuell sieht sich die IKK Classic in BaWü nicht an eine davon abweichende Rahmenvertragsvereinbarung
an welche konkret ? Die haben sie doch unterschrieben....
...und? Ein Individualvertrag kann höherstehende rechtsverbindliche Regelungen nicht aushebeln; natürlich kann ich mit einem Angestellten eine Kündigungsfrist von 30 Sekunden zum Ende der Schicht vereinbaren ("morgen brauchst du nicht wiederkommen"), dem steht das Arbeitsrecht aber entgegen. Analog kann ein zwischen den Verbänden der Heilmittelerbringer und einem GKV-Verbund nicht die vom G-BA als gültig befundene Rechtslage aushebeln; der G-BA kann wiederum das SGB V nicht aufheben.
Das die IKK Classic einen Rahmenvertrag unterzeichnet hat der eine von der 14-Tage-Regelung gemäß HMR abweichende Unterbrechungsregelung enthält, hält sie nicht davon ab eine Absetzung der auf die Unterbrechung folgenden Behandlungen wegen Verlust der Gültigkeit nach HMR zu versuchen durchzusetzen. So wie die IKK Classic in BaWü gerade ihre eigenen Genehmigungsschreiben für ungültig erklärt.
Letztes Jahr wurde ich "hier" übrigens noch dafür ausgelacht, das ich Unterbrechungen ausschließlich in dem von der HMR vorgegebenen Rahmen dulde und auf davon abweichende Rahmenverträge pfeife. "Jetzt" lasse ich alle GKV-Versicherten unterschreiben das sie im Falle eines über die Zeit von sechs Monaten nach Bezahlung der VO hinausgehenden Regresses bereit sind, die Kosten in Höhe der von der GKV benannten Rückforderung zu übernehmen - Information gem. BGB §630c Nummer 2 und die folgerichtige Honorarvereinbarung ;)
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Papa Alpaka schrieb:
ali schrieb am 17.6.19 22:59:
Papa Alpaka schrieb am 10.6.19 11:46:
..(aktuell sieht sich die IKK Classic in BaWü nicht an eine davon abweichende Rahmenvertragsvereinbarung
an welche konkret ? Die haben sie doch unterschrieben....
...und? Ein Individualvertrag kann höherstehende rechtsverbindliche Regelungen nicht aushebeln; natürlich kann ich mit einem Angestellten eine Kündigungsfrist von 30 Sekunden zum Ende der Schicht vereinbaren ("morgen brauchst du nicht wiederkommen"), dem steht das Arbeitsrecht aber entgegen. Analog kann ein zwischen den Verbänden der Heilmittelerbringer und einem GKV-Verbund nicht die vom G-BA als gültig befundene Rechtslage aushebeln; der G-BA kann wiederum das SGB V nicht aufheben.
Das die IKK Classic einen Rahmenvertrag unterzeichnet hat der eine von der 14-Tage-Regelung gemäß HMR abweichende Unterbrechungsregelung enthält, hält sie nicht davon ab eine Absetzung der auf die Unterbrechung folgenden Behandlungen wegen Verlust der Gültigkeit nach HMR zu versuchen durchzusetzen. So wie die IKK Classic in BaWü gerade ihre eigenen Genehmigungsschreiben für ungültig erklärt.
Letztes Jahr wurde ich "hier" übrigens noch dafür ausgelacht, das ich Unterbrechungen ausschließlich in dem von der HMR vorgegebenen Rahmen dulde und auf davon abweichende Rahmenverträge pfeife. "Jetzt" lasse ich alle GKV-Versicherten unterschreiben das sie im Falle eines über die Zeit von sechs Monaten nach Bezahlung der VO hinausgehenden Regresses bereit sind, die Kosten in Höhe der von der GKV benannten Rückforderung zu übernehmen - Information gem. BGB §630c Nummer 2 und die folgerichtige Honorarvereinbarung ;)
Das die IKK Classic einen Rahmenvertrag unterzeichnet hat der eine von der 14-Tage-Regelung gemäß HMR abweichende Unterbrechungsregelung enthält, hält sie nicht davon ab eine Absetzung der auf die Unterbrechung folgenden Behandlungen wegen Verlust der Gültigkeit nach HMR zu versuchen durchzusetzen. So wie die IKK Classic in BaWü gerade ihre eigenen Genehmigungsschreiben für ungültig erklärt.
o.kaaaaay
jetzt nochmal konkret: wie(oft) haben die mit der Begründung länger als 14 Tage abgesetzt ?
Welche Genehmigungen seien nicht gültig ? Bei AdR haben sie doch verzichtet oder irre ich mich ?
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ali schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 17.6.19 23:21:
Das die IKK Classic einen Rahmenvertrag unterzeichnet hat der eine von der 14-Tage-Regelung gemäß HMR abweichende Unterbrechungsregelung enthält, hält sie nicht davon ab eine Absetzung der auf die Unterbrechung folgenden Behandlungen wegen Verlust der Gültigkeit nach HMR zu versuchen durchzusetzen. So wie die IKK Classic in BaWü gerade ihre eigenen Genehmigungsschreiben für ungültig erklärt.
o.kaaaaay
jetzt nochmal konkret: wie(oft) haben die mit der Begründung länger als 14 Tage abgesetzt ?
Welche Genehmigungen seien nicht gültig ? Bei AdR haben sie doch verzichtet oder irre ich mich ?
Das die IKK Classic einen Rahmenvertrag unterzeichnet hat der eine von der 14-Tage-Regelung gemäß HMR abweichende Unterbrechungsregelung enthält, hält sie nicht davon ab eine Absetzung der auf die Unterbrechung folgenden Behandlungen wegen Verlust der Gültigkeit nach HMR zu versuchen durchzusetzen. So wie die IKK Classic in BaWü gerade ihre eigenen Genehmigungsschreiben für ungültig erklärt.
o.kaaaaay
jetzt nochmal konkret: wie(oft) haben die mit der Begründung länger als 14 Tage abgesetzt ?
Welche Genehmigungen seien nicht gültig ? Bei AdR haben sie doch verzichtet oder irre ich mich ?
Ich bin in zwei Fällen betroffen, eine lokale Kollegin hat am Telefon zu hören bekommen, das das ihr vorliegende Genehmigungsschreiben irrelevant sei. Im Verhalten der IKK Classic ist, außer "setzen wir mal mit einer mehr oder weniger tragfähigen Begründung ab, wobei die Begründung optional ist", kein Muster erkennbar. Absolut willkürlich, rückwirkend bis 2015...
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Papa Alpaka schrieb:
ali schrieb am 17.6.19 23:36:
Papa Alpaka schrieb am 17.6.19 23:21:
Das die IKK Classic einen Rahmenvertrag unterzeichnet hat der eine von der 14-Tage-Regelung gemäß HMR abweichende Unterbrechungsregelung enthält, hält sie nicht davon ab eine Absetzung der auf die Unterbrechung folgenden Behandlungen wegen Verlust der Gültigkeit nach HMR zu versuchen durchzusetzen. So wie die IKK Classic in BaWü gerade ihre eigenen Genehmigungsschreiben für ungültig erklärt.
o.kaaaaay
jetzt nochmal konkret: wie(oft) haben die mit der Begründung länger als 14 Tage abgesetzt ?
Welche Genehmigungen seien nicht gültig ? Bei AdR haben sie doch verzichtet oder irre ich mich ?
Ich bin in zwei Fällen betroffen, eine lokale Kollegin hat am Telefon zu hören bekommen, das das ihr vorliegende Genehmigungsschreiben irrelevant sei. Im Verhalten der IKK Classic ist, außer "setzen wir mal mit einer mehr oder weniger tragfähigen Begründung ab, wobei die Begründung optional ist", kein Muster erkennbar. Absolut willkürlich, rückwirkend bis 2015...
Im Verhalten der IKK Classic ist, außer "setzen wir mal mit einer mehr oder weniger tragfähigen Begründung ab, wobei die Begründung optional ist", kein Muster erkennbar. Absolut willkürlich, rückwirkend bis 2015...
Wird ja immer toller....
Fieses Gemisch aus Managemant/Berateranweisung: Rückwirkend Absetzen was geht (Lernen die im Studium sowas), wir probieren was geht, Schlamperei und Inkompetenz.
Da hilft nur konsequent und effektiv Widersprechen...
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ali schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 18.6.19 00:13:
Im Verhalten der IKK Classic ist, außer "setzen wir mal mit einer mehr oder weniger tragfähigen Begründung ab, wobei die Begründung optional ist", kein Muster erkennbar. Absolut willkürlich, rückwirkend bis 2015...
Wird ja immer toller....
Fieses Gemisch aus Managemant/Berateranweisung: Rückwirkend Absetzen was geht (Lernen die im Studium sowas), wir probieren was geht, Schlamperei und Inkompetenz.
Da hilft nur konsequent und effektiv Widersprechen...
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Papa Alpaka schrieb:
...und nicht lang fackeln. Unberechtigte Absetzung Jahre nach der Abrechnung und Auszahlung? Eintüten und ab an den Anwalt - wenn sie wollen dürfen sie den Schriftwechsel gerne mitbezahlen... ;)
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Tempelritter schrieb:
Heuberger schrieb am 10.6.19 09:20:
Hallo,
wo finde ich denn Infos und Tipps wie ich Rezepte richtig überprüfe und auf was ich alles achten muss?
z.B. nicht älter als 14 Tage ab Ausstellungsdatum, maximal 30 Tage Pause zwischen Behandlungsdaten, welcher Indikationsschlüssel? ab wann V.a.d.R. oder FF usw.....?
Gibt es da eine Liste für?
Vielen Dank für eure Mithilfe !
In den HMR, dem HMK und deinen R-Verträgen steht das alles drin.
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Physiotherapie Dietermann schrieb:
Es gibt auch einen Prüf- bzw. Fehlerkatalog als Anhang an den vdek-Rahmenvertrag. Der ist nur für vdek-Kassen verbindlich, aber ansonsten auch keine schlechte Anlaufstelle.
gibt es ein Problem wenn ich ein Rezept über KG habe auf dem Folgeverordnung angekreuzt ist, obwohl es das erste Rezept von diesem Arzt ist seit über 6 Monaten. Die anderen zwei Rezepte waren von einem anderen Arzt bzw. auch eine andere Verordnung.
Krankenkasse ist die IKK Classic. Bin bisschen verunsichert.
Eigentlich müsste es ja dann Erstverordnung sein.
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kurze Frage:
gibt es ein Problem wenn ich ein Rezept über KG habe auf dem Folgeverordnung angekreuzt ist, obwohl es das erste Rezept von diesem Arzt ist seit über 6 Monaten. Die anderen zwei Rezepte waren von einem anderen Arzt bzw. auch eine andere Verordnung.
Krankenkasse ist die IKK Classic. Bin bisschen verunsichert.
Eigentlich müsste es ja dann Erstverordnung sein.
Ja, die IKK Classic wird Dich hier ggf. zum Ändern nötigen, Geld bekommst Du aber. Musst Du aber nicht mitspielen. Auf der anderen Seite, wenn wirklich EV und später auch längerer Behandlungsbedarf, also 3 Rezept nötig, wär das für den Patienten schon gut, wenn (er) s ändern läßt....
ach edit sacht noch: wenn s die selbe Diagnose ist, wäre das eigentlich auch ne FV, aber da kann man in jede Richtung streiten und argumentieren....
Alles klar ?
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ali schrieb:
Heuberger schrieb am 28.6.19 10:19:
kurze Frage:
gibt es ein Problem wenn ich ein Rezept über KG habe auf dem Folgeverordnung angekreuzt ist, obwohl es das erste Rezept von diesem Arzt ist seit über 6 Monaten. Die anderen zwei Rezepte waren von einem anderen Arzt bzw. auch eine andere Verordnung.
Krankenkasse ist die IKK Classic. Bin bisschen verunsichert.
Eigentlich müsste es ja dann Erstverordnung sein.
Ja, die IKK Classic wird Dich hier ggf. zum Ändern nötigen, Geld bekommst Du aber. Musst Du aber nicht mitspielen. Auf der anderen Seite, wenn wirklich EV und später auch längerer Behandlungsbedarf, also 3 Rezept nötig, wär das für den Patienten schon gut, wenn (er) s ändern läßt....
ach edit sacht noch: wenn s die selbe Diagnose ist, wäre das eigentlich auch ne FV, aber da kann man in jede Richtung streiten und argumentieren....
Alles klar ?
Reicht es ggf. eins zu streichen und z.B. MT abzurechnen oder droht dann auch Absetzung?
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Heuberger schrieb:
ein Rezept mit KG und MT ist nicht gültig oder?
Reicht es ggf. eins zu streichen und z.B. MT abzurechnen oder droht dann auch Absetzung?
ein Rezept mit KG und MT ist nicht gültig oder?
Reicht es ggf. eins zu streichen und z.B. MT abzurechnen oder droht dann auch Absetzung?
im zweifelsfall fax an arzt zur korrektur, dann gibts hinterher auch keine bedenken mit absetzungen
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Alex Moro schrieb:
Heuberger schrieb am 5.7.19 19:19:
ein Rezept mit KG und MT ist nicht gültig oder?
Reicht es ggf. eins zu streichen und z.B. MT abzurechnen oder droht dann auch Absetzung?
im zweifelsfall fax an arzt zur korrektur, dann gibts hinterher auch keine bedenken mit absetzungen
wenn ein Arzt zuerst 6x KMT aufschreibt und im Anschluss 6xKG. Ist die KG dann EF oder FF?
und 2. wenn ein Arzt 6xKMT aufschreibt und ein anderer Arzt innerhalb der 12 Wochen Frist 6xKMT, ist das dann auch EF und möglich oder muss das FF und 4xKMT sein?
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Heuberger schrieb:
und noch ne Frage:
wenn ein Arzt zuerst 6x KMT aufschreibt und im Anschluss 6xKG. Ist die KG dann EF oder FF?
und 2. wenn ein Arzt 6xKMT aufschreibt und ein anderer Arzt innerhalb der 12 Wochen Frist 6xKMT, ist das dann auch EF und möglich oder muss das FF und 4xKMT sein?
und noch ne Frage:
wenn ein Arzt zuerst 6x KMT aufschreibt und im Anschluss 6xKG. Ist die KG dann EF oder FF?
und 2. wenn ein Arzt 6xKMT aufschreibt und ein anderer Arzt innerhalb der 12 Wochen Frist 6xKMT, ist das dann auch EF und möglich oder muss das FF und 4xKMT sein?
1. Regelfall orientiert sich an der DIAGNOSE, die LS und der kleine Buchstabe am Ende und damit auch die Heulmittel können sich während des.Regelfalls ändern. Es empfielt sich, mal die HMR richtig durchzulesen.
2. mit mehreren Ärzten ist immer etwas Auslegungssache....guggst DU auf die Diagnose und sicher biste...
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ali schrieb:
Heuberger schrieb am 6.7.19 08:33:
und noch ne Frage:
wenn ein Arzt zuerst 6x KMT aufschreibt und im Anschluss 6xKG. Ist die KG dann EF oder FF?
und 2. wenn ein Arzt 6xKMT aufschreibt und ein anderer Arzt innerhalb der 12 Wochen Frist 6xKMT, ist das dann auch EF und möglich oder muss das FF und 4xKMT sein?
1. Regelfall orientiert sich an der DIAGNOSE, die LS und der kleine Buchstabe am Ende und damit auch die Heulmittel können sich während des.Regelfalls ändern. Es empfielt sich, mal die HMR richtig durchzulesen.
2. mit mehreren Ärzten ist immer etwas Auslegungssache....guggst DU auf die Diagnose und sicher biste...
noch ne andere Frage: wenn der Arzt Verordnung a.d.R. innerhalb des Regelfalls ausstellt (KG Rezept) (EX3a und bisher 1 EF und 2 Folgeverordnungen mit je 6.) ist das in Ordnung? oder darf er das frühestens wenn der Regelfall/Gesamtverordnungsmenge ausgeschöpft ist?
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Heuberger schrieb:
DANKE. also ist immer die Diagnose entscheidend, wobei die bei zwei verschiedenen Ärzten ja selten gleich ist...
noch ne andere Frage: wenn der Arzt Verordnung a.d.R. innerhalb des Regelfalls ausstellt (KG Rezept) (EX3a und bisher 1 EF und 2 Folgeverordnungen mit je 6.) ist das in Ordnung? oder darf er das frühestens wenn der Regelfall/Gesamtverordnungsmenge ausgeschöpft ist?
DANKE. also ist immer die Diagnose entscheidend, wobei die bei zwei verschiedenen Ärzten ja selten gleich ist...
noch ne andere Frage: wenn der Arzt Verordnung a.d.R. innerhalb des Regelfalls ausstellt (KG Rezept) (EX3a und bisher 1 EF und 2 Folgeverordnungen mit je 6.) ist das in Ordnung? oder darf er das frühestens wenn der Regelfall/Gesamtverordnungsmenge ausgeschöpft ist?
Ich wiederhol mich, einmal richtig einlesen ist echt hilfreich :hushed:... und Du wüßtest Du auch, dass natürlich erst der Regelfall durchlaufen werden muss. AUSNAHME:LHMB da kanns gleich adR losgehen.
Wenn ein anderer Doc eine (etwas) andere Diagnose stellt, ist es meist auch ein neuer Regelfall
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ali schrieb:
Heuberger schrieb am 7.7.19 09:10:
DANKE. also ist immer die Diagnose entscheidend, wobei die bei zwei verschiedenen Ärzten ja selten gleich ist...
noch ne andere Frage: wenn der Arzt Verordnung a.d.R. innerhalb des Regelfalls ausstellt (KG Rezept) (EX3a und bisher 1 EF und 2 Folgeverordnungen mit je 6.) ist das in Ordnung? oder darf er das frühestens wenn der Regelfall/Gesamtverordnungsmenge ausgeschöpft ist?
Ich wiederhol mich, einmal richtig einlesen ist echt hilfreich :hushed:... und Du wüßtest Du auch, dass natürlich erst der Regelfall durchlaufen werden muss. AUSNAHME:LHMB da kanns gleich adR losgehen.
Wenn ein anderer Doc eine (etwas) andere Diagnose stellt, ist es meist auch ein neuer Regelfall
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Heuberger schrieb:
LMHB ist es nicht, da ICD R53G . Also Rezept auf FF ändern lassen, sonst Absetzung wenn V.a.d.R.?
LMHB ist es nicht, da ICD R53G . Also Rezept auf FF ändern lassen, sonst Absetzung wenn V.a.d.R.?
Yeb
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ali schrieb:
Heuberger schrieb am 7.7.19 13:51:
LMHB ist es nicht, da ICD R53G . Also Rezept auf FF ändern lassen, sonst Absetzung wenn V.a.d.R.?
Yeb
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Heuberger schrieb:
kurze Frage:
gibt es ein Problem wenn ich ein Rezept über KG habe auf dem Folgeverordnung angekreuzt ist, obwohl es das erste Rezept von diesem Arzt ist seit über 6 Monaten. Die anderen zwei Rezepte waren von einem anderen Arzt bzw. auch eine andere Verordnung.
Krankenkasse ist die IKK Classic. Bin bisschen verunsichert.
Eigentlich müsste es ja dann Erstverordnung sein.
Bsp.:
1. Rezept EF 09.04. Abgerechnet am 25.4.
2. Rezept FF 19.07.19
das wären vom 25.4. - 19.7. exakt 12 Wochen + 1 Tag wenn alle Tage zählen.
Muss dann wieder EF sein ?!
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zählen bei der 12 Wochen Frist sämtliche Tage oder nur Werktage?
Bsp.:
1. Rezept EF 09.04. Abgerechnet am 25.4.
2. Rezept FF 19.07.19
das wären vom 25.4. - 19.7. exakt 12 Wochen + 1 Tag wenn alle Tage zählen.
Muss dann wieder EF sein ?!
Wieso “abgerechnet am“'.
Die sichere Sichtweise ist vom letzten Behandlungstag bis zum neuen Rezeptausstellungstag. Ansonsten exakt 12 Wochen und ein Tag...
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ali schrieb:
Heuberger schrieb am 30.8.19 10:37:
zählen bei der 12 Wochen Frist sämtliche Tage oder nur Werktage?
Bsp.:
1. Rezept EF 09.04. Abgerechnet am 25.4.
2. Rezept FF 19.07.19
das wären vom 25.4. - 19.7. exakt 12 Wochen + 1 Tag wenn alle Tage zählen.
Muss dann wieder EF sein ?!
Wieso “abgerechnet am“'.
Die sichere Sichtweise ist vom letzten Behandlungstag bis zum neuen Rezeptausstellungstag. Ansonsten exakt 12 Wochen und ein Tag...
Also EF?
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Heuberger schrieb:
ja letzter Behandslungstag 25.4. . So meinte ich
Also EF?
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Heuberger schrieb:
zählen bei der 12 Wochen Frist sämtliche Tage oder nur Werktage?
Bsp.:
1. Rezept EF 09.04. Abgerechnet am 25.4.
2. Rezept FF 19.07.19
das wären vom 25.4. - 19.7. exakt 12 Wochen + 1 Tag wenn alle Tage zählen.
Muss dann wieder EF sein ?!
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