Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Gibt es einen sicheren Weg, die Verordnungen voll durchführen und abrechnen zu können? Die Mitarbeiter der KK widersprechen sich gegenseitig, und schriftliche Auskunft einfordern dauert wieder Monate...
Dinge die mir so einfallen:
a) Langfristiger Heilmittelbedarf - aber hebt das die 12 Wochen auf?
b) Jedes Rezept explizit von der Kasse genehmigen lassen - das ist aber wieder Aufwand für den Patienten...
c) ???
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Physiotherapie Dietermann schrieb:
Einige Kassen kürzen seit einiger Zeit ja Rezepte, die planmäßig länger als 12 Wochen dauern auf die 12 Wochen ein, da ja der Regelfall endet. Einer unserer langjährigen Patienten bekommt außerhalb des Regelfalls, 20x MLD, 1x pro Woche. Er möchte aus naheliegenden Gründen nicht alle 12 Wochen zum Arzt.
Gibt es einen sicheren Weg, die Verordnungen voll durchführen und abrechnen zu können? Die Mitarbeiter der KK widersprechen sich gegenseitig, und schriftliche Auskunft einfordern dauert wieder Monate...
Dinge die mir so einfallen:
a) Langfristiger Heilmittelbedarf - aber hebt das die 12 Wochen auf?
b) Jedes Rezept explizit von der Kasse genehmigen lassen - das ist aber wieder Aufwand für den Patienten...
c) ???
Tipp: Er kann mit dem Arzt absprechen das er die VO telefonisch anfragen und dann nur abholen braucht.
"20x 1/Woche" ist in der Formulierung bereits nicht konform mit der Heilmittelrichtlinie und sehr stark absetzungsgefährdet. Nett wenn die Kasse es bisher mitgemacht hat, im Lichte der IKK Classic rate ich dir aber dringend eine HMR-konforme Ausstellung einzufordern. Alle dieser VOs der letzten vier Jahre sind tickende Zeitbomben in deiner Bilanz...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Jede VO muss so ausgestellt sein das ein Arztbesuch alle 12 Wochen gewährleistet ist (es ist aber möglich darüber hinaus zu arbeiten bzw. nicht zwingend notwendig beim erreichen der 12-Wochen-Frist die Behandlungsserie abzubrechen). Was der Patient mag oder nicht mag spielt dabei keine Rolle.
Tipp: Er kann mit dem Arzt absprechen das er die VO telefonisch anfragen und dann nur abholen braucht.
"20x 1/Woche" ist in der Formulierung bereits nicht konform mit der Heilmittelrichtlinie und sehr stark absetzungsgefährdet. Nett wenn die Kasse es bisher mitgemacht hat, im Lichte der IKK Classic rate ich dir aber dringend eine HMR-konforme Ausstellung einzufordern. Alle dieser VOs der letzten vier Jahre sind tickende Zeitbomben in deiner Bilanz...
Was soll ein Gutmensch Physio eigentlich noch alles? Reicht der Tagesstress nicht? Wer hat das Theater wenn abgesetzt wird? Der Pat.? Also -- irgendwo ist auch mal Schluss.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Xela schrieb:
Oha so einen Weg gibt es. Der Pat. kann sich einen Anwalt suchen und sich beraten lassen. So einfach.
Was soll ein Gutmensch Physio eigentlich noch alles? Reicht der Tagesstress nicht? Wer hat das Theater wenn abgesetzt wird? Der Pat.? Also -- irgendwo ist auch mal Schluss.
es muss doch nicht jede VO genehmigt werden, der patient müsste nur einmal mit der kasse telefonieren ggf. kostenübernahme beantragen. die kassen sind da oftmals schon kulant wenn der pat. z.b. schwer zu fuß ist und der arzbesuchsaufwand als sehr aufwendig erscheint, dass dort eben auch 30er verordnungen x1 die woche möglich wären.
und wenn du dir schon so viele sorgen machst wegen dem zusatzaufwand für den patienten, dann schreibe doch für ihn den antrag an die kasse, den der patient nur unterschreiben braucht ;)
in jeden fall bist du erst auf der sicheren seite, wenn du etwas offizielles von der kasse hast...alles andere kann, wie papa alpaka schon schreibt, böse enden
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Alex Moro schrieb:
zu b)
es muss doch nicht jede VO genehmigt werden, der patient müsste nur einmal mit der kasse telefonieren ggf. kostenübernahme beantragen. die kassen sind da oftmals schon kulant wenn der pat. z.b. schwer zu fuß ist und der arzbesuchsaufwand als sehr aufwendig erscheint, dass dort eben auch 30er verordnungen x1 die woche möglich wären.
und wenn du dir schon so viele sorgen machst wegen dem zusatzaufwand für den patienten, dann schreibe doch für ihn den antrag an die kasse, den der patient nur unterschreiben braucht ;)
in jeden fall bist du erst auf der sicheren seite, wenn du etwas offizielles von der kasse hast...alles andere kann, wie papa alpaka schon schreibt, böse enden
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
idefix- schrieb:
Wir brechen nach 12 Wochen das Rezept ab, fertig. Will nicht der Gefahr ausgesetzt sein eine Absetzung zu bekommen. Ob der Pat dann zum Arzt geht oder nicht is mir wurscht. Ohne Rezept keine Behandlung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Es gibt kein 12 Wochenfrist, das RZ muss korrekt ausgestellt sein, das ist alles. Nicht alles was die Kassen absetzen, ist berechtigt. Quelle HMR, RV, mein Verband, AOK BW und VdEK.
Einige Kassen kürzen seit einiger Zeit ja Rezepte, die planmäßig länger als 12 Wochen dauern auf die 12 Wochen ein, da ja der Regelfall endet. Einer unserer langjährigen Patienten bekommt außerhalb des Regelfalls, 20x MLD, 1x pro Woche. Er möchte aus naheliegenden Gründen nicht alle 12 Wochen zum Arzt.
Gibt es einen sicheren Weg, die Verordnungen voll durchführen und abrechnen zu können? Die Mitarbeiter der KK widersprechen sich gegenseitig, und schriftliche Auskunft einfordern dauert wieder Monate...
Dinge die mir so einfallen:
a) Langfristiger Heilmittelbedarf - aber hebt das die 12 Wochen auf?
b) Jedes Rezept explizit von der Kasse genehmigen lassen - das ist aber wieder Aufwand für den Patienten...
c) ???
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
therapeutin schrieb:
bei 1x die Woche geht ja auch nicht 20x,sondern muss 12x drauf stehen :wink:
Physiotherapie Dietermann schrieb am 28.3.19 22:13:
Einige Kassen kürzen seit einiger Zeit ja Rezepte, die planmäßig länger als 12 Wochen dauern auf die 12 Wochen ein, da ja der Regelfall endet. Einer unserer langjährigen Patienten bekommt außerhalb des Regelfalls, 20x MLD, 1x pro Woche. Er möchte aus naheliegenden Gründen nicht alle 12 Wochen zum Arzt.
Gibt es einen sicheren Weg, die Verordnungen voll durchführen und abrechnen zu können? Die Mitarbeiter der KK widersprechen sich gegenseitig, und schriftliche Auskunft einfordern dauert wieder Monate...
Dinge die mir so einfallen:
a) Langfristiger Heilmittelbedarf - aber hebt das die 12 Wochen auf?
b) Jedes Rezept explizit von der Kasse genehmigen lassen - das ist aber wieder Aufwand für den Patienten...
c) ???
beachte auch: Bei der 12-Wochen-Frist geht es um mindestens einen Arzt-Patienten-Kontakt! An keiner Stelle ist dort etwas über Inhalt und/oder Ergebnis gesagt.
Wir haben eine ganze Reihe derart multimorbider PatientInnen, dass sie ständig beim Arzt sind. Bei ihnen haben wir folgerichtig noch nie bis auf einen einzigen Versuch in diesen Fällen Probleme mit dieser Behandlungsfristüberschreitung gehabt. Bei dem einen (vergeblichen) Versuch stellte sich rasch heraus, dass das Rechenzentrum überhaupt keine Kenntnis davon hatte, wann und wie oft der Patient bei seinem Arzt war. Sie haben einfach ins Blaue hinein behauptet, dass es keinen Arztkontakt innerhalb von 12 Wochen gegeben habe und somit müsse gekürzt werden.
Mit kollegialen Grüßen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
beachte auch: Bei der 12-Wochen-Frist geht es um mindestens einen Arzt-Patienten-Kontakt! An keiner Stelle ist dort etwas über Inhalt und/oder Ergebnis gesagt.
Wir haben eine ganze Reihe derart multimorbider PatientInnen, dass sie ständig beim Arzt sind. Bei ihnen haben wir folgerichtig noch nie bis auf einen einzigen Versuch in diesen Fällen Probleme mit dieser Behandlungsfristüberschreitung gehabt. Bei dem einen (vergeblichen) Versuch stellte sich rasch heraus, dass das Rechenzentrum überhaupt keine Kenntnis davon hatte, wann und wie oft der Patient bei seinem Arzt war. Sie haben einfach ins Blaue hinein behauptet, dass es keinen Arztkontakt innerhalb von 12 Wochen gegeben habe und somit müsse gekürzt werden.
Mit kollegialen Grüßen
Muss aber nicht.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
rotha71 schrieb:
Warum soll ich 20 Wochen warten um meine Kohle zu bekommen. 12 Wochen sind schon lange. Bei uns werden Rezepte nach 12 Wochen abgebrochen. Keine Lust auf Absetzungen und arbeit damit. :point_up:
Warum soll ich 20 Wochen warten um meine Kohle zu bekommen. 12 Wochen sind schon lange. Bei uns werden Rezepte nach 12 Wochen abgebrochen. Keine Lust auf Absetzungen und arbeit damit. :point_up:
Eine verständliche Haltung, bei den immer wiederkehrenden Versuchen einzelner Kassen, die angebliche 12-Wochen-Frist zum Anlass für Absetzungen zu nehmen.
Faktisch existiert diese Frist jedoch nicht. Es handelt sich lediglich für eine Verordnungsmaßgabe, welche besagt:
12 Wochen x Frequenz pro Woche = maximale Verordnungsmenge je Verordnung (bei VO a.d.R)
Also bei der o.g. VO: 12 x 1 = 12
Wie lange jetzt zur Abarbeitung der VO benötigt werden darf ist nicht geregelt.
Weder in der HMR noch in den mir bekannten Rahmenverträgen.
Ob die Gültigkeit einer VO mit Übermaßverordnungen (20 x 1) angezweifelt werden kann?
Ma waas es net.
Mehr als 12 Behandlungen sollten aber auf keinen Fall erbracht werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
NorbArt schrieb:
rotha71 schrieb am 30.3.19 11:29:
Warum soll ich 20 Wochen warten um meine Kohle zu bekommen. 12 Wochen sind schon lange. Bei uns werden Rezepte nach 12 Wochen abgebrochen. Keine Lust auf Absetzungen und arbeit damit. :point_up:
Eine verständliche Haltung, bei den immer wiederkehrenden Versuchen einzelner Kassen, die angebliche 12-Wochen-Frist zum Anlass für Absetzungen zu nehmen.
Faktisch existiert diese Frist jedoch nicht. Es handelt sich lediglich für eine Verordnungsmaßgabe, welche besagt:
12 Wochen x Frequenz pro Woche = maximale Verordnungsmenge je Verordnung (bei VO a.d.R)
Also bei der o.g. VO: 12 x 1 = 12
Wie lange jetzt zur Abarbeitung der VO benötigt werden darf ist nicht geregelt.
Weder in der HMR noch in den mir bekannten Rahmenverträgen.
Ob die Gültigkeit einer VO mit Übermaßverordnungen (20 x 1) angezweifelt werden kann?
Ma waas es net.
Mehr als 12 Behandlungen sollten aber auf keinen Fall erbracht werden.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
JBB schrieb:
Wenn 20x 1-2/Woche auf der HMV verordnet ist besteht die Möglichkeit nach 12 Wochen zu fertig zu sein.
Muss aber nicht.
Mein Profilbild bearbeiten