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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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vielleicht kann mir jemand/e helfen mit dem HRM. Folgendes:
1Heilmittelverordnung WS1a kurzfristigeDiagnose Lumbago gleicher Patient
2 Heilmittelverordnung wieder WS1a außerhalb des Regelfalles gleiche Diagnose.
Frage ist das so ok? Ich meine ja weil im HRM steht 6VO,dann müsste die 2 Heilmittelverordnung außerhalb des Regelfalles sein?????????????
:tired_face:
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Physio54 schrieb:
Hallo,
vielleicht kann mir jemand/e helfen mit dem HRM. Folgendes:
1Heilmittelverordnung WS1a kurzfristigeDiagnose Lumbago gleicher Patient
2 Heilmittelverordnung wieder WS1a außerhalb des Regelfalles gleiche Diagnose.
Frage ist das so ok? Ich meine ja weil im HRM steht 6VO,dann müsste die 2 Heilmittelverordnung außerhalb des Regelfalles sein?????????????
:tired_face:
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> 2.Verordnung muss gewchselt werden auf WS 2 und wenn dann
> dieser Bereich ausgeschöpft ist ,dann ausserhalb des
> Regelfalles.
wo steht das?
In den HMR auf jeden Fall nicht. Bitte nicht die eigenwillige bzw. sonderbare AOK Bayern auf ganz Deutschland übertragen.
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morpheus-06 schrieb:
silvia43 schrieb:
> 2.Verordnung muss gewchselt werden auf WS 2 und wenn dann
> dieser Bereich ausgeschöpft ist ,dann ausserhalb des
> Regelfalles.
wo steht das?
In den HMR auf jeden Fall nicht. Bitte nicht die eigenwillige bzw. sonderbare AOK Bayern auf ganz Deutschland übertragen.
aber der Arzt besteht auf eine kurzfristige Behandlungsdiagnose und er meint somit das er außerhalb des Regelfalles ankreuzen muss , da er auch die Diagnose nicht ändern will.Wie es ja für WS2 sein müsste.
Gruß
Physio54
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Physio54 schrieb:
Danke,
aber der Arzt besteht auf eine kurzfristige Behandlungsdiagnose und er meint somit das er außerhalb des Regelfalles ankreuzen muss , da er auch die Diagnose nicht ändern will.Wie es ja für WS2 sein müsste.
Gruß
Physio54
So hat die Kasse keine Argumente zur Absetzung und wenn doch Widerspruch und ggf. klagen. Man darf sich nicht alles gefallen lassen!
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morpheus-06 schrieb:
Der Arzt hat recht. Die HMR schließen eine Vo adR bei WS1 nicht aus.
So hat die Kasse keine Argumente zur Absetzung und wenn doch Widerspruch und ggf. klagen. Man darf sich nicht alles gefallen lassen!
Ja man sollte sich wirklich nicht alles mehr gefallen lassen.Wann gehen wir mal auf die Straße??????????????????????????
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Physio54 schrieb:
Ja so sehe ich es jetzt auch.Habe mir dir HRM noch mal genau vorgenommen.
Ja man sollte sich wirklich nicht alles mehr gefallen lassen.Wann gehen wir mal auf die Straße??????????????????????????
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...der Arzt hat recht; aber warum sollte er(wenn auf ws2 geändert würde) die Diagnose ändern :tired_face: :tired_face:
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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silvia43 schrieb:
Ist das denn in anderen Bundesländern anders?Ich dachte der HMK sei bundesweit!
klar, die HMR gelten überall gleich, nur bei einigen KK gleicher.
Sie interpretieren nur zu ihren Gunsten. Ist aber nicht immer echtes Recht.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo silvia,
klar, die HMR gelten überall gleich, nur bei einigen KK gleicher.
Sie interpretieren nur zu ihren Gunsten. Ist aber nicht immer echtes Recht.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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silvia43 schrieb:
2.Verordnung muss gewchselt werden auf WS 2 und wenn dann dieser Bereich ausgeschöpft ist ,dann ausserhalb des Regelfalles.
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