Wir suchen für unser
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
MFG Erich
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Erich schrieb:
Die Verordnungsmenge von Massagen ist ja im Regelfall auf 6 Verordnungen und dann nochmal 4 Verordnungen begrenzt. Wo aber steht in den HMR ,dass die Verordnungsmenge a.d. Regelfalles auch auf 10 Verordnungen beschränkt ist. Ich konnte da nichts finden.
MFG Erich
Die Verordnungsmenge von Massagen ist ja im Regelfall auf 6 Verordnungen und dann nochmal 4 Verordnungen begrenzt. Wo aber steht in den HMR ,dass die Verordnungsmenge a.d. Regelfalles auch auf 10 Verordnungen beschränkt ist. Ich konnte da nichts finden.
MFG Erich
Bei VOadR kann alles Sinnvolle verschrieben werden. Die Grenze gilt nur für den Regelfall.
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leider stimmt deine Aussage nicht.
Habe vom Berufsverband die Aussage bekommen , dass in den Heilmittelrichtlinien § 92 SGB V
unter § 8 i.V. M. § 18 steht, dass die Massagen außerhalb d. Regelf. auf 10 begrenzt sind.
Lassen wir halt auf KG umändern.
MfG Erich
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Erich schrieb:
Hallo Wonderwoman,
leider stimmt deine Aussage nicht.
Habe vom Berufsverband die Aussage bekommen , dass in den Heilmittelrichtlinien § 92 SGB V
unter § 8 i.V. M. § 18 steht, dass die Massagen außerhalb d. Regelf. auf 10 begrenzt sind.
Lassen wir halt auf KG umändern.
MfG Erich
Hallo Wonderwoman,
leider stimmt deine Aussage nicht.
Habe vom Berufsverband die Aussage bekommen , dass in den Heilmittelrichtlinien § 92 SGB V
unter § 8 i.V. M. § 18 steht, dass die Massagen außerhalb d. Regelf. auf 10 begrenzt sind.
Lassen wir halt auf KG umändern.
MfG Erich
Hier irrt der Berufsverband, meiner sagt das Gegenteil und zitiert die HMR und die tragenden Gründe zur MLD und KMT.
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Tempelritter schrieb:
Erich schrieb am 17.1.17 15:18:
Hallo Wonderwoman,
leider stimmt deine Aussage nicht.
Habe vom Berufsverband die Aussage bekommen , dass in den Heilmittelrichtlinien § 92 SGB V
unter § 8 i.V. M. § 18 steht, dass die Massagen außerhalb d. Regelf. auf 10 begrenzt sind.
Lassen wir halt auf KG umändern.
MfG Erich
Hier irrt der Berufsverband, meiner sagt das Gegenteil und zitiert die HMR und die tragenden Gründe zur MLD und KMT.
Lassen wir halt auf KG umändern.
Eben, wer ist denn scharf auf KMT-Minusgeschäfte ?
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hermi schrieb:
Erich schrieb am 17.1.17 15:18:
Lassen wir halt auf KG umändern.
Eben, wer ist denn scharf auf KMT-Minusgeschäfte ?
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PTP schrieb:
Unsere Masseurin hat den höchsten Privatpatienten Anteil, also wir nehmen sie gerne an :yum:
Da muss ich hermi absolut Recht geben!
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RoFo schrieb:
Hier war aber von einem GKV Rezept die Rede.
Da muss ich hermi absolut Recht geben!
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Wonderwoman schrieb:
Erich schrieb am 14.1.17 08:25:
Die Verordnungsmenge von Massagen ist ja im Regelfall auf 6 Verordnungen und dann nochmal 4 Verordnungen begrenzt. Wo aber steht in den HMR ,dass die Verordnungsmenge a.d. Regelfalles auch auf 10 Verordnungen beschränkt ist. Ich konnte da nichts finden.
MFG Erich
Bei VOadR kann alles Sinnvolle verschrieben werden. Die Grenze gilt nur für den Regelfall.
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