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Muß für die Verordnung von KG-ZNS (hier PNF) eine ZNS-Erkrankung oder eine Schädigung des Gehirns vorliegen?
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung stellt diese These hier auf. Sie wollen nur die normale KG vergüten!
Vielenm lieben Dank!
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Harri schrieb:
Hallo KollegInnen!
Muß für die Verordnung von KG-ZNS (hier PNF) eine ZNS-Erkrankung oder eine Schädigung des Gehirns vorliegen?
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung stellt diese These hier auf. Sie wollen nur die normale KG vergüten!
Vielenm lieben Dank!
noch besser aus dem HMK, orthopädische Diagnosen fallen nicht darunter auch wenn eine PNF-Behandlung bei solchen Dingen sicherlich sinnvoll sein kann.
Grüße...Gerry
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Harri schrieb:
Aber die sind doch nicht an den HMK gebunden, oder?
Ich gehe davon aus, dass du mit dem Patienten eine Honorarvereinbarung gemacht hast in welcher deine Leistung und dein Preis aufgeführt ist. Diese Vereinbarung wurde vom Patienten unterschrieben, also anerkannt und soweit ist Alles in Ordnung. Eine Erstattungsfähigkeit bei Beihilfeberechtigten muss uns nicht interessieren.
Was wurde denn überhaupt verordnet und wo liegt ein Problem??
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Warum stellst du dann diese Frage wenn du die Antwort zu wissen glaubst?
Ich gehe davon aus, dass du mit dem Patienten eine Honorarvereinbarung gemacht hast in welcher deine Leistung und dein Preis aufgeführt ist. Diese Vereinbarung wurde vom Patienten unterschrieben, also anerkannt und soweit ist Alles in Ordnung. Eine Erstattungsfähigkeit bei Beihilfeberechtigten muss uns nicht interessieren.
Was wurde denn überhaupt verordnet und wo liegt ein Problem??
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Ich kann den Gedanken des Landesamtes in diesem Fall voll nachvollziehen. Welche Diagnosegruppen unter KG-ZNS fallen weißt du entweder aus deiner Fortbildung oder
noch besser aus dem HMK, orthopädische Diagnosen fallen nicht darunter auch wenn eine PNF-Behandlung bei solchen Dingen sicherlich sinnvoll sein kann.
Grüße...Gerry
Hier wird dann ein höherer Satz vergütet als bei KG auch auf neurophys. Grdl., wenn das aus der Privatverordnung durch entspr. Diagnose hervorgeht.
Du kannst jedoch mit deinen Patienten mittels einer höheren Honorarvereinbarung auch einen höheren Preis vereinbaren. Er würde dann vermutlich, je nach Zusatzvertag mit seiner PKV, einen höheren Eigenanteil tragen müssen. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Die Beihilfestellen erstatten nach den eigenen Richtlinien. Die Pos. KG-ZNS ist hier nicht definiert. Definiert ist: "KG-auf neurophysiologischer Grundlage, bei nach Abschluss der Hirnreife erworbenen zentralen Bewegungsstörungen".
Hier wird dann ein höherer Satz vergütet als bei KG auch auf neurophys. Grdl., wenn das aus der Privatverordnung durch entspr. Diagnose hervorgeht.
Du kannst jedoch mit deinen Patienten mittels einer höheren Honorarvereinbarung auch einen höheren Preis vereinbaren. Er würde dann vermutlich, je nach Zusatzvertag mit seiner PKV, einen höheren Eigenanteil tragen müssen. Gruß S.
Gruß
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redbi schrieb:
Was war denn die Diagnose und hast du KG ZNS gemacht?
Gruß
damals, als ich den Kurs gemacht habe, wurde expliziet erwähnt, dass Polytraumen auch nach PNF abrechenbar wären; zwei Gliedmaßen oder Rumpf und eine Gliedmaße müssten betroffen sein, dann wäre es möglich, PNF abzurechnen. Ob sich allerdings seit 99 etwas geändert hat, weiss ich nicht.
VlG
Monika
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mosaik schrieb:
Hi,
damals, als ich den Kurs gemacht habe, wurde expliziet erwähnt, dass Polytraumen auch nach PNF abrechenbar wären; zwei Gliedmaßen oder Rumpf und eine Gliedmaße müssten betroffen sein, dann wäre es möglich, PNF abzurechnen. Ob sich allerdings seit 99 etwas geändert hat, weiss ich nicht.
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