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ich weiß, dass die Krankenkassen die Verordnung nur auf ein Jahr begrenzt abrechnen.
Nun gab es in der Praxis, in der ich bin, einen Wechsel an der Rezeption und ich habe eine Verordnung von Januar 2018 Techniker Krankenkasse gefunden, die noch nicht abgerechnet wurde.
Die TK verwies mich telefonisch, an Ihre Abrechnungsstelle und die sagten: Nicht mehr abrechenbar.
Gibt es nicht doch irgendeine Möglichkeit bzw. Urteil oder so was, mit der ich die Verordnung abrechnen kann.
Habe mal was gehört im Bezug auf der Sozialgesetzbuch, bring das aber nicht mehr zusammen.
Wer was weiß und helfen kann, wäre ich sehr dankbar!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich weiß, dass die Krankenkassen die Verordnung nur auf ein Jahr begrenzt abrechnen.
Nun gab es in der Praxis, in der ich bin, einen Wechsel an der Rezeption und ich habe eine Verordnung von Januar 2018 Techniker Krankenkasse gefunden, die noch nicht abgerechnet wurde.
Die TK verwies mich telefonisch, an Ihre Abrechnungsstelle und die sagten: Nicht mehr abrechenbar.
Gibt es nicht doch irgendeine Möglichkeit bzw. Urteil oder so was, mit der ich die Verordnung abrechnen kann.
Habe mal was gehört im Bezug auf der Sozialgesetzbuch, bring das aber nicht mehr zusammen.
Wer was weiß und helfen kann, wäre ich sehr dankbar!
Sonst fällt mir leider nix ein. “ Witzig “ dass die TK an Ihren Dienstleister verweist....
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ali schrieb:
lt. Rahmenvertrag 12 Monate nach Behandlungsende abrechenbar.
Sonst fällt mir leider nix ein. “ Witzig “ dass die TK an Ihren Dienstleister verweist....
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Papa Alpaka schrieb:
12 Monate ab Behandlungsende steht im RV, d.h. wenn die letzte Behandlung Ende März stattgefunden hat machst du heute noch die Abrechnung fertig und schickst sie morgen mit einem "Eilt"-Vermerk los ;)
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