WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
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Pneumologie und Orthopädie, liegt
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SPO, das führende Seebad an
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Wattenmeer. Wir sind sicher einer
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anstatt 6 hat die Ärztin 10 Behandlungen handschriftlich verändert mit Stempel und Unterschrift.
Erstverordnung
Dazu hat sie in die Zeilen für die Begründung Verordnung ausserhalb des Regelfalles :
"Praxisbesonderheit" nach frischer orthopädischer Gelenk-OP" auch handschriftlich, aber ohne STempel und Unterschrift.
Aok-BW ist die KV
Das werde ich so wohl nicht abrechnen können.
Würde es mit Verordnung außerhalb des Regefalles abrechenbar sein?
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Problem beschreiben
Gandalf333 schrieb:
Habe ein KG mit HB Rezept vorliegen bei Z.n. Schenkelhalsfraktur
anstatt 6 hat die Ärztin 10 Behandlungen handschriftlich verändert mit Stempel und Unterschrift.
Erstverordnung
Dazu hat sie in die Zeilen für die Begründung Verordnung ausserhalb des Regelfalles :
"Praxisbesonderheit" nach frischer orthopädischer Gelenk-OP" auch handschriftlich, aber ohne STempel und Unterschrift.
Aok-BW ist die KV
Das werde ich so wohl nicht abrechnen können.
Würde es mit Verordnung außerhalb des Regefalles abrechenbar sein?
Ist denn zusätzlich Verordnung a. d. R. angekreuzt? Falls ja, würde ich es ändern lassen.
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Und da werden bei KG EX2a 6 xaufgeschrieben.
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Gandalf333 schrieb:
Nein, es handelt sich um eine Erstverordnung.
Und da werden bei KG EX2a 6 xaufgeschrieben.
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burmacat schrieb:
Ich sehe da kein Problem. Für mich ist es eine Erstverordnung mit 10 Einheiten (Bin Logo, da sind 10 Einheiten üblich. Weiß nicht, ob das bei Physios nach Heilmittelkatalog auch geht? Wenn ja, kein Problem). Ob da jetzt noch zusätzlich was im Feld medizinische Begründung steht, ist nicht relevant. Und ob die Ärztin versucht, das unter Praxisbesonderheiten laufen zu lassen, muss dich nicht kümmern.
Ist denn zusätzlich Verordnung a. d. R. angekreuzt? Falls ja, würde ich es ändern lassen.
Es sind bei einer Erst-Vo. nur 6 Behandlungen möglich.
Hat sie den ICD-10 Code vermerkt? Ich denke nein :smile:
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Wichtig ist aber auch noch, dass der Arzt die Änderung mit Unterschrift und Änderungsdatum bestätigen muss. Ein Stempel ist nicht erforderlich, ein Datum schon.
Siehe auch HMR § 13 /1.
MfG
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SNS37 schrieb:
Sehe ich genau so wie morpheus!
Wichtig ist aber auch noch, dass der Arzt die Änderung mit Unterschrift und Änderungsdatum bestätigen muss. Ein Stempel ist nicht erforderlich, ein Datum schon.
Siehe auch HMR § 13 /1.
MfG
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morpheus-06 schrieb:
die AOK BaWü will Stempel und Unterschrift (RV) :smile:
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SGBV schrieb:
Pech nur, dass der Arzt nicht an den RV gebunden ist :frowning:
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morpheus-06 schrieb:
nö, aber die Zugelassenen :smile:
Bezügl. des Stempels könnte es durchaus angebracht sein, das Vorliegen von Nichtigkeit gerichtl. prüfen zu lassen. Nur weil es im Vertrag steht, muss es ja nicht richtig sein.
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SGBV schrieb:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein oder durch gesetzliche Neuregelungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit dieses Vertrages im übrigen nicht berührt. Tritt ein solcher Fall ein, verständigen sich die Vertragspartner unverzüglich über notwendige Neuregelungen.
Bezügl. des Stempels könnte es durchaus angebracht sein, das Vorliegen von Nichtigkeit gerichtl. prüfen zu lassen. Nur weil es im Vertrag steht, muss es ja nicht richtig sein.
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morpheus-06 schrieb:
das ist korrekt, trotzdem ist das "Datum" aus dem neuen RV Entwurf gestrichen worden und es bleibt bei der alten Regelung Stempel und Unterschrift.
P.S. Lies auch mal § 16 Abs. 4 des Bundesmantelvertrages des Ärzte vdek + § 30 Abs. 4 Bundesmantelvertrtag AOK mit KVB: "Änderungen und Ergänzungen der Verordnung von Heilmitteln und Hilfsmitteln bedürfen einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe." Von Stempel keine Rede! Beides übrigens vom 01.01.2013.
[bearbeitet am 27.06.13 18:18]
[bearbeitet am 27.06.13 18:26]
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SGBV schrieb:
Dann ist ja nicht einmal ein Versehen, sondern erwiesenermaßen Absicht :unamused: . Ein Grund mehr zu klagen. Da wird per Vertrag einer zu etwas verpflichtet, was ein Dritter tun müsste. Das hält einer Überprüfung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht stand - muss es ja auch nicht. Die Physios lassen sich das ja in der Regel gefallen.
P.S. Lies auch mal § 16 Abs. 4 des Bundesmantelvertrages des Ärzte vdek + § 30 Abs. 4 Bundesmantelvertrtag AOK mit KVB: "Änderungen und Ergänzungen der Verordnung von Heilmitteln und Hilfsmitteln bedürfen einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe." Von Stempel keine Rede! Beides übrigens vom 01.01.2013.
[bearbeitet am 27.06.13 18:18]
[bearbeitet am 27.06.13 18:26]
Heißt das, Verordnung wieder ändern lassen in 6 x ?
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Gandalf333 schrieb:
Den ICD-10 Code hat sie eingetragen S7201.
Heißt das, Verordnung wieder ändern lassen in 6 x ?
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SGBV schrieb:
Mach einfach nur 6x und schreib hinten drauf Anzahl gem. HMK gekürzt. (Ist nach neuem FAQ des GKV-SV zulässig.)
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morpheus-06 schrieb:
die Ärztin hat das mit den Praxisbesonderheiten nicht kapiert.
Es sind bei einer Erst-Vo. nur 6 Behandlungen möglich.
Hat sie den ICD-10 Code vermerkt? Ich denke nein :smile:
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