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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Verordnung per Fax korrigiert

Neues Thema
Verordnung per Fax korrigiert
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a.sch.
Vor 2 Monaten
Moin zusammen
Ich hatte heute einen ersten Termin mit einem Kind (bin Logo, falls das wichtig ist). Die Mutter hatte im Vorfeld gesagt sie habe eine VO von Anfang Mai, ich hatte sie darauf hingewiesen dass sie da eine neue braucht.
Jetzt hat sie mir heute ein Fax mitgebracht, auf dem bei der VO das Ausstelldatum korrigiert ist, bestätigt mit Datum und Unterschrift, ohne Stempel.
Kann ich das so annehmen?
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Moin zusammen Ich hatte heute einen ersten Termin mit einem Kind (bin Logo, falls das wichtig ist). Die Mutter hatte im Vorfeld gesagt sie habe eine VO von Anfang Mai, ich hatte sie darauf hingewiesen dass sie da eine neue braucht. Jetzt hat sie mir heute ein Fax mitgebracht, auf dem bei der VO das Ausstelldatum korrigiert ist, bestätigt mit Datum und Unterschrift, ohne Stempel. Kann ich das so annehmen?
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Alex Moro
Vor 2 Monaten
stempel ist unwichtig
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• a.sch.
stempel ist unwichtig
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Alex Moro schrieb:

stempel ist unwichtig

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LogoMijo
Vor 2 Monaten
Es lässt sich so ziemlich alles per (neumodischem) Fax korrigieren. Außer das Ausstellungsdatum. Das ist die einzige Ausbesserung die ich nicht annehme: Verordnung neu ausdrucken!
Alternativ kann natürlich bei der zuständigen Krankenkasse eine Genehmigung eingeholt werden.
Und wie schon geschrieben: Stempel unwichtig, Datum der Änderung und Ärztin-/Arztunterschrift laut Rahmenvertrag notwendig.
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• a.sch.
Es lässt sich so ziemlich alles per (neumodischem) Fax korrigieren. Außer das Ausstellungsdatum. Das ist die einzige Ausbesserung die ich nicht annehme: Verordnung neu ausdrucken! Alternativ kann natürlich bei der zuständigen Krankenkasse eine Genehmigung eingeholt werden. Und wie schon geschrieben: Stempel unwichtig, [b]Datum der Änderung[/b] und [b]Ärztin-/Arztunterschrift[/b] laut Rahmenvertrag notwendig.
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LogoMijo schrieb:

Es lässt sich so ziemlich alles per (neumodischem) Fax korrigieren. Außer das Ausstellungsdatum. Das ist die einzige Ausbesserung die ich nicht annehme: Verordnung neu ausdrucken!
Alternativ kann natürlich bei der zuständigen Krankenkasse eine Genehmigung eingeholt werden.
Und wie schon geschrieben: Stempel unwichtig, Datum der Änderung und Ärztin-/Arztunterschrift laut Rahmenvertrag notwendig.

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a.sch. schrieb:

Moin zusammen
Ich hatte heute einen ersten Termin mit einem Kind (bin Logo, falls das wichtig ist). Die Mutter hatte im Vorfeld gesagt sie habe eine VO von Anfang Mai, ich hatte sie darauf hingewiesen dass sie da eine neue braucht.
Jetzt hat sie mir heute ein Fax mitgebracht, auf dem bei der VO das Ausstelldatum korrigiert ist, bestätigt mit Datum und Unterschrift, ohne Stempel.
Kann ich das so annehmen?

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S. Vogt
Vor 2 Monaten
Ja, genau. Und auch, wenn es einem blöd vorkommt: das Ausstellungsdatum muss geändert werden und daneben (!) das Datum der Änderung (+ Unterschrift Arzt) eingetragen werden. Manchmal sind die Datumsangaben gleich. Das ist irritierend.Wird aber so verlangt.
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• JürgenK
• ali
• asima
• johannes687
Ja, genau. Und auch, wenn es einem blöd vorkommt: das Ausstellungsdatum muss geändert werden und daneben (!) das Datum der Änderung (+ Unterschrift Arzt) eingetragen werden. Manchmal sind die Datumsangaben gleich. Das ist irritierend.Wird aber so verlangt.
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Sarah Gerbert
Vor 2 Monaten
Das stimmt. Völlig blödsinning, aber unbedingt einzuhalten.
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• JürgenK
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• Shia
• johannes687
Das stimmt. Völlig blödsinning, aber unbedingt einzuhalten.
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Sarah Gerbert schrieb:

Das stimmt. Völlig blödsinning, aber unbedingt einzuhalten.

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massu
Vor 2 Monaten
@Sarah Gerbert und gerade weil die Fehlerquote bei einer Änderung des Ausstellungsdatums sehr groß ist. Lassen wir diese Rezepte IMMER neu ausstellen. Der Patient muss hier (leider) sich selber drum kümmern.
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[mention]Sarah Gerbert[/mention] und gerade weil die Fehlerquote bei einer Änderung des Ausstellungsdatums sehr groß ist. Lassen wir diese Rezepte IMMER neu ausstellen. Der Patient muss hier (leider) sich selber drum kümmern.
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massu schrieb:

@Sarah Gerbert und gerade weil die Fehlerquote bei einer Änderung des Ausstellungsdatums sehr groß ist. Lassen wir diese Rezepte IMMER neu ausstellen. Der Patient muss hier (leider) sich selber drum kümmern.

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S. Vogt schrieb:

Ja, genau. Und auch, wenn es einem blöd vorkommt: das Ausstellungsdatum muss geändert werden und daneben (!) das Datum der Änderung (+ Unterschrift Arzt) eingetragen werden. Manchmal sind die Datumsangaben gleich. Das ist irritierend.Wird aber so verlangt.

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a.sch.
Vor 2 Monaten
Danke Euch, ich habe es befürchtet. Es lebe der bürokratische Unsinn.
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a.sch. schrieb:

Danke Euch, ich habe es befürchtet. Es lebe der bürokratische Unsinn.



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