Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
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Du bringst mit:
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- den Willen dich
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- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
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An und für sich kein Problem: Patientin mit hohem Bedarf und ohne Verordnungsschwwierigkeiten.
Die Sprechstundenhilfe (kooperativ und nett) weigert sich, nachträglich ein eine Verordnung mit entsprechendem Datum auszustellen. Dies sei Urkundenfälschung. Die Praxis ist jedoch willens die erforderlichen Therapien zu verordnen. Sie stellt eine VO mit dem Tagesdatum aus und trägt das notwendige frühere Datum als "Behandlungsbeginn spätestens am" ein. Dies sei unbedingt so möglich, schwört sie, und der einzige Weg.
Mir erscheint das widersinnig (und es ist die Frage, ob es für die Kasse wirklich relevant wäre, WANN die VO gedruckt wurde, wenn alle Parameter stimmen und alle damit einverstanden sind.)
Die VO wird von meinem Abrechnungsdienst sofort als nicht abrechnungsfähig herausgefischt: dieser Parameter sei für Daten in die Zukunft gedacht. Rückdatierungen seien nicht möglich.
Die Arztpraxis ist ein Zentrum mit vielen verschiedenen ärztlichen Disziplinen. Ich könnte mir vorstellen, das derartige Rückdatierungen vielleicht bei anderen Verordnungen möglich sind. Kennt jemand diese Vorgehensweise?
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S. Vogt schrieb:
Die Kinder meiner HB-Patientin haben versäumt, wie sonst die Verordnung zu ordern und ich habe es nicht gemerkt, da an der üblichen Stelle ein ähnliches Papier lag. Unterschrift werden geleistet, wenn die Kinder anwesend sind.
An und für sich kein Problem: Patientin mit hohem Bedarf und ohne Verordnungsschwwierigkeiten.
Die Sprechstundenhilfe (kooperativ und nett) weigert sich, nachträglich ein eine Verordnung mit entsprechendem Datum auszustellen. Dies sei Urkundenfälschung. Die Praxis ist jedoch willens die erforderlichen Therapien zu verordnen. Sie stellt eine VO mit dem Tagesdatum aus und trägt das notwendige frühere Datum als "Behandlungsbeginn spätestens am" ein. Dies sei unbedingt so möglich, schwört sie, und der einzige Weg.
Mir erscheint das widersinnig (und es ist die Frage, ob es für die Kasse wirklich relevant wäre, WANN die VO gedruckt wurde, wenn alle Parameter stimmen und alle damit einverstanden sind.)
Die VO wird von meinem Abrechnungsdienst sofort als nicht abrechnungsfähig herausgefischt: dieser Parameter sei für Daten in die Zukunft gedacht. Rückdatierungen seien nicht möglich.
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therapeutin schrieb:
habe einen Pat. da bekomme ich immer ein Bündel Verordnungen ohne Datum, Stempel und Unterschrift dahinter und da trage ich das Datum ein :kissing_closed_eyes:
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