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Muß jetzt auf jeder Verordnung der ICD10-Schlüssel stehen oder nur, wenn der verordnende Arzt eine Langfristgenehmigung in Betracht zieht?
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Harri schrieb:
Hallo KollegInnen!
Muß jetzt auf jeder Verordnung der ICD10-Schlüssel stehen oder nur, wenn der verordnende Arzt eine Langfristgenehmigung in Betracht zieht?
Bei Diagnosen der Anlage 1 + 2 sollte der ICD10 Code eingetragen sein.
Nachzulesen im Merkblatt der G-BA, GKV Spitzenverband sowie der Vereinbarung über die neuen Rezeptformulare.
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morpheus-06 schrieb:
muss nicht, kann aber.
Bei Diagnosen der Anlage 1 + 2 sollte der ICD10 Code eingetragen sein.
Nachzulesen im Merkblatt der G-BA, GKV Spitzenverband sowie der Vereinbarung über die neuen Rezeptformulare.
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Die Vereinbarung der GKV und der KBV über die neuen Formulare empfiehlt den Code auf jeder Vo einzutragen. Das wird die meiste Ärztesoftware auch so auf den neuen Formularen umsetzen.
Bei mehreren ICD10 Codes auf einer Vo. ist wichtig, dass der richtige gelistete Code im vorgesehenen Feld eingetragen ist.
Steht nur der ICD10 Code auf der Vo. ist das für uns OK, siehe Arbeitsanwesiung des Spitzenverbandes der GKV.
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morpheus-06 schrieb:
Will der Arzt, dass Diagnosen der Anlage 1 + 2 nicht unter die Wirtschaftlichkeitsprüfung fallen muss der ICD10 Code eingetragen werden.
Die Vereinbarung der GKV und der KBV über die neuen Formulare empfiehlt den Code auf jeder Vo einzutragen. Das wird die meiste Ärztesoftware auch so auf den neuen Formularen umsetzen.
Bei mehreren ICD10 Codes auf einer Vo. ist wichtig, dass der richtige gelistete Code im vorgesehenen Feld eingetragen ist.
Steht nur der ICD10 Code auf der Vo. ist das für uns OK, siehe Arbeitsanwesiung des Spitzenverbandes der GKV.
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canna41 schrieb:
Habe hier gleich auch eine Frage. Patient hat Langfristgenehmigung und dessen Arzt schreibt wirklich jede auch noch so unwichtige Diagnose samt ICD10 - Code auf das Rezept. Bis jetzt benutzt er noch die alten Formulare aber was muss der Arzt machen wenn er die neuen nutzen muss? Komme selbst aus Westfalen-Lippe habe jedoch bei Rheinland-Pfalz nachlesen können das ICD-Codes erwünscht aber obligatorisch sowohl für Praxisbesonderheiten, langfristigem Behandlungsbedarf und für alle Heilmittelverordnung erwünscht sind. Sind die Codes jetzt wirklich Pflicht? Habe gerade die Ärzte dahingehend hinbekommen nicht nur den Code sondern die Diagnose auf das Rezept zu schreiben. Habe jetzt Angst dass das Theater von vorne losgeht. Ich hoffe ich habe es hier verständlich erklärt. Vielen Dank für Infos.
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