Wir sind eine moderne Privatpraxis
für Physiotherapie und
Osteopathie, die mit viel Spaß bei
der Arbeit, ein weiteres
Teammitglied sucht.
Bist du Physio oder Osteo,dann
melde Dich gerne.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
großen,modernen ,hellen
Räumlichkeiten.
Arbeitszeiten flexibel und
individuell angleichbar,
selbstständiges Arbeiten in einem
motivierten und erfahrenen Team und
in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
.
Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
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ich würde gerne wissen, ob es Vorgaben gibt, was der Arzt als Begründung bei Behandlung außerhalb des Regelfalls eintragen kann. Also, ich meine, gibt es da Vorgaben oder kann der Arzt die Begründung nach eigenem Ermessen formulieren?
Ich wurde nämlich von einer Praxis angerufen und gefragt, was ich da gerne als Begründung hätte?!
Ich bin Logopädin in Niedersachsen. Danke für Antworten!
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kerfi schrieb:
Hallo,
ich würde gerne wissen, ob es Vorgaben gibt, was der Arzt als Begründung bei Behandlung außerhalb des Regelfalls eintragen kann. Also, ich meine, gibt es da Vorgaben oder kann der Arzt die Begründung nach eigenem Ermessen formulieren?
Ich wurde nämlich von einer Praxis angerufen und gefragt, was ich da gerne als Begründung hätte?!
Ich bin Logopädin in Niedersachsen. Danke für Antworten!
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kerfi schrieb:
danke!
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Papa Alpaka schrieb:
...nichtsdestotrotz ist es oft hilfreich, eine Begründung aus dem Ärmel schütteln zu können. Nicht jeder Arzt, nicht jede Assistentin ist firm im Ausstelen einer HM-Verordnung - da wär's doch schade, der Patient ginge ohne Behandlung nach Haus weil's an Formalitäten scheitert... ;)
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ali schrieb:
nö, medizinische Begründung reicht.....also eigenes Ermessen....Arzt ist doch chef :wink:
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