Physiotherapeut (m/w/d) –
Neuro-Kopf-Zentrum
Voll- oder Teilzeit | befristet (12
Monate) | Neuro-Kopf-Zentrum
Ihre Aufgaben:
- Selbstständige Durchführung von
Einzel- und Gruppentherapien
- Physiotherapeutische Betreuung
intensivpflichtiger und
postintensivpflichtiger
Patient*innen sowie neurologischer,
neurochirurgischer und
gefäßchirurgischer Patient*innen
- Interdisziplinäre Absp...
Neuro-Kopf-Zentrum
Voll- oder Teilzeit | befristet (12
Monate) | Neuro-Kopf-Zentrum
Ihre Aufgaben:
- Selbstständige Durchführung von
Einzel- und Gruppentherapien
- Physiotherapeutische Betreuung
intensivpflichtiger und
postintensivpflichtiger
Patient*innen sowie neurologischer,
neurochirurgischer und
gefäßchirurgischer Patient*innen
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ich würde gerne wissen, ob es Vorgaben gibt, was der Arzt als Begründung bei Behandlung außerhalb des Regelfalls eintragen kann. Also, ich meine, gibt es da Vorgaben oder kann der Arzt die Begründung nach eigenem Ermessen formulieren?
Ich wurde nämlich von einer Praxis angerufen und gefragt, was ich da gerne als Begründung hätte?!
Ich bin Logopädin in Niedersachsen. Danke für Antworten!
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kerfi schrieb:
Hallo,
ich würde gerne wissen, ob es Vorgaben gibt, was der Arzt als Begründung bei Behandlung außerhalb des Regelfalls eintragen kann. Also, ich meine, gibt es da Vorgaben oder kann der Arzt die Begründung nach eigenem Ermessen formulieren?
Ich wurde nämlich von einer Praxis angerufen und gefragt, was ich da gerne als Begründung hätte?!
Ich bin Logopädin in Niedersachsen. Danke für Antworten!
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kerfi schrieb:
danke!
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Papa Alpaka schrieb:
...nichtsdestotrotz ist es oft hilfreich, eine Begründung aus dem Ärmel schütteln zu können. Nicht jeder Arzt, nicht jede Assistentin ist firm im Ausstelen einer HM-Verordnung - da wär's doch schade, der Patient ginge ohne Behandlung nach Haus weil's an Formalitäten scheitert... ;)
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ali schrieb:
nö, medizinische Begründung reicht.....also eigenes Ermessen....Arzt ist doch chef :wink:
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