Eine Patientin war mit ihrer Verordnung (außerhalb des Regelfalles) bei ihrer Krankenkasse, um diese genehmigen zu lassen.
Die Verordnung wurde einbehalten,der Patientin wurde ein Schreiben ausgehändigt, dass sie behandelt werden könne!!!
Keine Kopie der Verordnung!!!! (Also keine Info über Heilmittel, Diagnose usw....).
Ich rief bei der Krankenkasse an und fragte, wie das denn gehen solle, daß ich ohne Verordnung behandel, ob man der Patientin nicht die Originalverordnung zu senden könne. Das würde nicht gehen, die Verordnung bleibt bei der Krankenkasse!!! :unamused:
Heute rief mich die Patientin an, daß die Verordnung genehmigt wurde, anbei eine Kopie der Verordnung.
Die Originalverordnung verblieb bei der KK!
Nun meine Frage: Kann man so eine Kopie abrechnen????
Im voraus vielen lieben Dank für eure Antworten
Pet
1
Gefällt mir
Hallo, liebe Kollegen!
Eine Patientin war mit ihrer Verordnung (außerhalb des Regelfalles) bei ihrer Krankenkasse, um diese genehmigen zu lassen.
Die Verordnung wurde einbehalten,der Patientin wurde ein Schreiben ausgehändigt, dass sie behandelt werden könne!!!
Keine Kopie der Verordnung!!!! (Also keine Info über Heilmittel, Diagnose usw....).
Ich rief bei der Krankenkasse an und fragte, wie das denn gehen solle, daß ich ohne Verordnung behandel, ob man der Patientin nicht die Originalverordnung zu senden könne. Das würde nicht gehen, die Verordnung bleibt bei der Krankenkasse!!! :unamused:
Heute rief mich die Patientin an, daß die Verordnung genehmigt wurde, anbei eine Kopie der Verordnung.
Die Originalverordnung verblieb bei der KK!
Nun meine Frage: Kann man so eine Kopie abrechnen????
Im voraus vielen lieben Dank für eure Antworten
Pet
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Pet schrieb:
Hallo, liebe Kollegen!
Eine Patientin war mit ihrer Verordnung (außerhalb des Regelfalles) bei ihrer Krankenkasse, um diese genehmigen zu lassen.
Die Verordnung wurde einbehalten,der Patientin wurde ein Schreiben ausgehändigt, dass sie behandelt werden könne!!!
Keine Kopie der Verordnung!!!! (Also keine Info über Heilmittel, Diagnose usw....).
Ich rief bei der Krankenkasse an und fragte, wie das denn gehen solle, daß ich ohne Verordnung behandel, ob man der Patientin nicht die Originalverordnung zu senden könne. Das würde nicht gehen, die Verordnung bleibt bei der Krankenkasse!!! :unamused:
Heute rief mich die Patientin an, daß die Verordnung genehmigt wurde, anbei eine Kopie der Verordnung.
Die Originalverordnung verblieb bei der KK!
Nun meine Frage: Kann man so eine Kopie abrechnen????
Im voraus vielen lieben Dank für eure Antworten
Pet
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Zusammen mit dem Schreiben das diese VO genehmigt wurde - kein Problem. Und wenn der externe Abrechnungsdienstleister Probleme machen möchte freut sich die Öffentlichkeit über ein paar geschickt lanzierte Artikel um einen Rechtsstreit herum ;)
1
Gefällt mir
Zusammen mit dem Schreiben das diese VO genehmigt wurde - kein Problem. Und wenn der externe Abrechnungsdienstleister Probleme machen möchte freut sich die Öffentlichkeit über ein paar geschickt lanzierte Artikel um einen Rechtsstreit herum ;)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Zusammen mit dem Schreiben das diese VO genehmigt wurde - kein Problem. Und wenn der externe Abrechnungsdienstleister Probleme machen möchte freut sich die Öffentlichkeit über ein paar geschickt lanzierte Artikel um einen Rechtsstreit herum ;)
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Eine Patientin war mit ihrer Verordnung (außerhalb des Regelfalles) bei ihrer Krankenkasse, um diese genehmigen zu lassen.
Die Verordnung wurde einbehalten,der Patientin wurde ein Schreiben ausgehändigt, dass sie behandelt werden könne!!!
Keine Kopie der Verordnung!!!! (Also keine Info über Heilmittel, Diagnose usw....).
Ich rief bei der Krankenkasse an und fragte, wie das denn gehen solle, daß ich ohne Verordnung behandel, ob man der Patientin nicht die Originalverordnung zu senden könne. Das würde nicht gehen, die Verordnung bleibt bei der Krankenkasse!!! :unamused:
Heute rief mich die Patientin an, daß die Verordnung genehmigt wurde, anbei eine Kopie der Verordnung.
Die Originalverordnung verblieb bei der KK!
Nun meine Frage: Kann man so eine Kopie abrechnen????
Im voraus vielen lieben Dank für eure Antworten
Pet
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Pet schrieb:
Hallo, liebe Kollegen!
Eine Patientin war mit ihrer Verordnung (außerhalb des Regelfalles) bei ihrer Krankenkasse, um diese genehmigen zu lassen.
Die Verordnung wurde einbehalten,der Patientin wurde ein Schreiben ausgehändigt, dass sie behandelt werden könne!!!
Keine Kopie der Verordnung!!!! (Also keine Info über Heilmittel, Diagnose usw....).
Ich rief bei der Krankenkasse an und fragte, wie das denn gehen solle, daß ich ohne Verordnung behandel, ob man der Patientin nicht die Originalverordnung zu senden könne. Das würde nicht gehen, die Verordnung bleibt bei der Krankenkasse!!! :unamused:
Heute rief mich die Patientin an, daß die Verordnung genehmigt wurde, anbei eine Kopie der Verordnung.
Die Originalverordnung verblieb bei der KK!
Nun meine Frage: Kann man so eine Kopie abrechnen????
Im voraus vielen lieben Dank für eure Antworten
Pet
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Zusammen mit dem Schreiben das diese VO genehmigt wurde - kein Problem. Und wenn der externe Abrechnungsdienstleister Probleme machen möchte freut sich die Öffentlichkeit über ein paar geschickt lanzierte Artikel um einen Rechtsstreit herum ;)
Mein Profilbild bearbeiten